Chancen für den kleinen Waffenschein

Es gibt 101 Antworten in diesem Thema, welches 12.789 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. September 2020 um 21:07) ist von Iseethat93.

  • Alles verständlich, nach Angriff will der TS nun eine SSW zulegen, um im Wiederholungfall diese vorzuzeigen und den Angriff somit abzuwehren.

    Soviel zur Theorie.
    Der gesunde Menchenverstand lässt uns bei Aggressionen gegenüber in den Fluchtmodus schalten.
    Darum wird in Gefahrensituationen extra Adrenalin ausgeschüttet. Um mehr Reserven zum davonlaufen zu haben.

    Sollte dies nicht möglich sein, wird in den Modus der "Beschwichtigung" geschaltet, man versucht das Gegenüber von seinem Vorhaben abzubringen, indem das Problem seitens des Opfers offensichtlich versucht wird herunter zureden.

    Das klappt eigentlich nie, das der Angreifer sein angestrebtes Erfolgserlebnis haben möchte.

    Hier kommt nun die SSW der Opfers ins Spiel.

    Wie soll bitteschön, dem Angreifer mitgeteilt werden, dass das Opfer im Besitz einer SSW ist und diese gerade mit sich führt.
    Bestenfalls wird es nur verbal lauthals angeschrien, beleidigt und bekommt den Vogel oder Scheibenwischer gezeigt.
    Dem kann man durch ignorieren aus dem Weg gehen, und so Abstand schaffen, der Angreifer beruhigt sich wieder.

    Sollte der Angriff fortbestehen, nun in körperliche Aggression umschlagen ist das Opfer doch mit Abwehr dessen und dem Selbstschutz der wichtigen Organe beschäftigt. Man hebt instinktiv man die Arme vor das Gesicht um den Kopf zu schützen und dreht dem Angreifer den Rücken zu um die Weichteile im Körper zu schützen.

    In dieser Situation wird es den wenigsten gelingen, dem Angreifer mitzuteilen, man führe eine SSW mit und werde diese bei Weiterführung des Angriffs zum Schütze von Leib, Gesundheit und Leben einsetzen.
    Dazu wäre man verpflichtet, man kann die SSW nicht einfach ziehen und dem Klappstuhl der gerade in Rage ist unter die Nase halten!
    Funktioniert nicht!
    Da bekommt der Angreifer erst recht Futter und will die Knarre nun haben und wird mit Sicherheit den Angriff verstärken.

    Und wo zielt man hin, sollte man doch noch die Waffe ziehen kann?
    Kann ich in Notsituationen richtig damit umgehen?
    Habe ich schon mal geübt, wie ich die SSW schnell entsicher, wie ich diese in den Anschlag nehme, wie ich dem Angriefer androhe diese Waffe einzusetzen, sollte er nicht ablassen

    Ich bin kein Freund von SSW, zum sammeln OK, aber sie gaukeln nur Sicherheit vor.
    Was nutzt mir ein Gefühl, welches mich diese Waffe in Situation ziehen lässt, wo ich ohne eher weggegangen wäre?
    Und kann ich als, sagen wir as 60 jähriger, noch so agieren, dass der Angreifer wirklich die Flucht ergreift.
    Selbst wenn ich einen Schuss abgeben kann, kann ich mir nicht sicher sein, ob ich ihn nur erschreckte oder ihn weil ich zu nahe am Angreifer war und ihm am Auge schwer verletzt habe.
    Habe ich damit eine übertriebene Notwehr begangen?
    Was wenn der Angreifer nachweisen kann, daß Opfer hätte die Möglichkeit zum weglaufen gehabt,und ich gäbe ihn durch den Einsatz der Waffe schwer verletzt?

    Nicht für ungut.
    Derjenige der mir Gewalt antun möchte, wird die auch durchziehen.
    Grade heutzutage, wo das Gewaltpotential so gestiegen ist, werde ich mit einer SSW nicht beeinflussen.

    Was ich nachfolgend schreibe ist keine Rassismus, nur meine Meinung und Erfahrung.
    Es sind mittlerweile ethniche Gruppierungen hierzulande heimisch, die kommen aus Kriegsgebieten, armen Regionen oder aus anderen Ländern wo sie mit Gewalt aufwachsen, wo es unter Umständen passiert, daß sie morgens aus dem Haus gehen und Tote davor liegen. Das ist den en so geläufig, dass kein Anstieg ihrer Pulses zu verzeichnen ist, wo unsereins bald den Herzkasper bekommt. Sie wachsen damit auf, mit dem Messer ihre Streitigkeiten zu klären, sie leben oder wachen auf in Kriegsgebieten, wo eine Pistole ihnen keine Angst macht, weil sie den Anblick täglich haben.

    Da macht denen eine Waffe in der Hand eines verangstigten Deutschen garantiert keine Angst!

    SSW soll man sammeln oder zu Sylvester abschießen.
    Dazu sind diese gut, zur Selbstverteidigung in meinen Augen nicht.
    Viele würden sich eher selbst damit verletzen, da sie im. Geschäft nur gezeigt bekommen, wo die Munition und das Magazin reinkommt und wo der Abzug ist.

    Gruß Toto

  • Oh ja wie lustig.Es gibt auch Leute hier die anderen was von Autos erzählen und nicht mal selber einen Führerschein haben.

    Und ich kenne Leute die finden es Gut ,wenn hier ein User alle Anderen aufs Tiefste beleidigt.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Na gut,

    die Diskussion hat sich anders entwickelt, als was in dem Titel steht.

    Ich sage euch Bescheid über Dauer, Verfahren und alles Drum und Dran bzgl. der Beantragung eines kleinen Waffenscheins im Landkreis Aachen.

    Gruß

  • SSW soll man sammeln oder zu Sylvester abschießen.

    Dazu sind diese gut, zur Selbstverteidigung in meinen Augen nicht.
    Viele würden sich eher selbst damit verletzen, da sie im. Geschäft nur gezeigt bekommen, wo die Munition und das Magazin reinkommt und wo der Abzug ist.


    Mir ist es ein Rätsel, warum man zum Erwerb des Kleinen Waffenscheines zum Zwecke des zugriffsbereiten Führens einer Waffe keine Sachkunde nachweisen muss. Da wäre mindestens eine "Kleine Sachkunde" notwendig in der Grundlagen zum sicheren Umgang und Notwehr-Recht vermittelt werden.

    Ich hab' mich nach reichlich überlegen gegen den Kleinen Waffenschein entschieden.

    Transport ist nach Definition Waffengesetz eine besondere Form des führens.In einem verschlossenen Behältnis getrennt von der Munition.
    Das gilt für alle freien Waffen, so wie alle Waffen für die man eine Berechtigung hat damit um zu gehen.

    Kleine Anmerkung Luftgewehr Kugeln sind nur Projektile und per Definition keine Munition.
    Dürfen somit im selben Behältnis transportiert werden.


    Mit Transport ist übrigens nicht gemeint dass man das Ding andauernd mit sich herumtransportiert. Damit ist gemeint z.B. auf dem Weg zum Schießstand oder zum Büchsenmacher. Und dabei gilt nicht schussbereit (ungeladen), getrennt von Munition und nicht zugriffsbereit (im abgeschlossenen Behälter oder anderweitig eingepackt, "nicht unmittelbar mit wenigen Handgriffen zugriffsbereit"). Das nur als Ergänzung.

  • 1. gibt es keinen großen Waffenschein

    Richtig, es gibt den

    1. kleinen Waffenschein bekommt jeder unbescholtene Bürger ab 18 Jahren, sofern nicht sonstige Dinge dagegen sprechen.
    2. Waffenschein für Berufswaffenträger wie Security, Geldtransportunternehmen oder besonders gefährdete Personen. Dieser gilt 5 Jahre, dann muß man erneut nachweisen, dass er noch benötigt wird.


    Zum Thema SSW:

    wenn man sich mit einer SSW verteidigen will, muss man sich im klaren sein, dass das nur unter massiven körperlichen Schäden beim Gegenüber effektiv funktioniert, alles andere is Humbug. Darauf muß man sich einstellen und auch dazu in der Lage sein, damit auf kürzeste Entfernung (unter 1m) zu agieren.

    Ansonsten ist ein Schrillalarm die bessere Lösung

    https://einbruchsicherung-info.de/schrillalarm-w…stverteidigung/


    ich habe 40 Jahre Erfahrung Security bis Personenschutz... und weis von was ich spreche

    Erik

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • ...was ich bereits unter dem anderen Thema schon vorgeschlagen habe.

    Das fällt dann unter die Rubrik 'Schlaue Kommentare', muss man wissen.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • 2. Waffenschein für Berufswaffenträger wie Security, Geldtransportunternehmen oder besonders gefährdete Personen. Dieser gilt 5 Jahre, dann muß man erneut nachweisen, dass er noch benötigt wird.

    Diese wiederum sind auf den Inhaber Chef der Sicherheits-bzw. Werttransportfirma ausgeschrieben. Die Waffe wird nur zur Verrichtung der Arbeit ausgehändigt, wird nach Feierabend wieder abgegeben und sicher in der Firma verwahrt.
    Die Waffen bekommen die Angestellten nicht mit nach Hause.
    Die Angestellten selber haben keinen Waffenschein, sondern müssen nur eine Waffensachkunde nachweisen.

    Es gibt im Personenschutz wenige die dauerhaft einen Waffenschein haben, jedoch meist nur für die Dauer der Gefährdung der Schutzperson, sofern er nicht selber einen Waffenschein genehmigt bekommen hat.

    Selbst unsere Polizei hat keinen Waffenschein, die Dienstwaffen laufen alle auf den Dienstherren, meist der Innenminister der Länder.
    Allerdings dürfen die Polizistangestellten die Waffe mit nach Hause nehmen.


    Gruß Toto

  • Mit Transport ist übrigens nicht gemeint dass man das Ding andauernd mit sich herumtransportiert. Damit ist gemeint z.B. auf dem Weg zum Schießstand oder zum Büchsenmacher. Und dabei gilt nicht schussbereit (ungeladen), getrennt von Munition und nicht zugriffsbereit (im abgeschlossenen Behälter oder anderweitig eingepackt, "nicht unmittelbar mit wenigen Handgriffen zugriffsbereit"). Das nur als Ergänzung.

    Wie sieht es aus, wenn man eine zweite Wohnung hat und am Wochenende zwischen seinem Wohnsitz und der zweiten Wohnung pendelt? Darf man eine SSW mitnehmen?

    Ich glaube, es sind alle Fragen die man nicht pauschal beantworten kann und - so habe ich im Netz gelesen - das hängt oft von der Laune der Polizisten ab, die nach Waffen im Auto bei einer Kontrolle auf der Autobahn fragen.

    Aus diesem Grund will ich den kleinen W-Schein machen. So kann ich ein Minimum an Berechtigung anfordern. Sauber ist sauber. Es kostet ein paar Euro aber es ist ein Nachweis, dass ich berechtigt bin, SSW zu besitzen. Damit habe ich eine Puffer-Zone, in der ich mich nicht mit tausenden Szenarien und Fragen herumtreiben muss.

    Die Polizisten bleiben dann cooler, ich kann mich entspannt im Auto zurücklehnen und muss nicht tausende Fragen beantworten.

    Erst der Schein, dann die SSW.


  • Danke für deine Erfahrung Erik,
    ich möchte gern mehr davon wissen.

    Eine Frage hätte ich aber doch: Was ist wenn du ein Schrillalarm benutzt aber keiner komm zur Hilfe?

  • Uninteressant - Hauptsache Lärm.

    Denn selbst, wenn keiner helfen kommt, das weiß der Seuchenvogel ja nicht.

    Und selbst, wenn nicht, etwaige Augenzeugen sind nie erwünscht.

    Also: Knopf drücken, Verwirrung nutzen, schnelle Schuhe.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Also: Knopf drücken, Verwirrung nutzen, schnelle Schuhe.

    Genau so, ansonsten gibt es letale und weniger letale Hilfsmittel, für die man allerdings Trainingszeit investieren muss. Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich nur sagen, am besten ist es deeskalierend zu wirken, und wenn das nichts hilft, bei mehreren Gegnern, sich den rauszusuchen, den man am gefährlichsten hält und dann möglichst einen wirkungsvollen Schlag anzubringen und dann sofort den Rückzug anzutreten.

    Gelingt leider nicht immer, dann muss man halt auch mal einstecken können. Im Security-Bereich Gebäudeschutz oder Streife hatte ich immer eine 4D-Cell Maglite am Mann verlängert mit einem Aufsatz für CS oder OC Spray

    http://www.police-shop.com/Lampen/MAG-lit…4-adappter.html

    Lustig ist es,wenn man im Verbund mit Bereitschaftspolizei arbeitet, und sieht, was die für Möglichkeiten haben, da bist Du als Security meilenweit entfernt.

    Ich hab einiges über die Jahre abbekommen, sei es ein Messerstich oder Nabelbruch als Folge eines Fußtritts, dadurch lernt man.. oft liegt es auch daran wenn deine Deckung (Partner) nicht aufpasst

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • Also: Knopf drücken, Verwirrung nutzen, schnelle Schuhe.

    Das nützt aber nix wenn eine TEP ins Spiel kommt, wie bei mir.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • da bei geht es nur um die aktenkundigkeit , die psychische gesundheit wird ja nicht überprüft, was evtl gar nicht verkehrt wäre , besonders bei richtigen waffen...

    Bei der Antragstellung einer jeden waffenrechtlichen Erlaubnis werden 4 Dinge geprüft:
    Zuverlässigkeit - Abfrage des Bundeszentralregisters in Berlin
    Persönliche Eignung - Abfrage der örtlichen Polizeibehörde und ggf. Inaugenscheinnahme des SB
    Offene Verfahren - Abfrage des anwaltschaftlichen Verfahrensregister
    Abfrage beim Verfassungsschutz

    SSW, bzw. SRS-Waffen, wie sie gesetzlich heißen, sind "richtige" Schusswaffen. Sie gehören nur zu der Klasse der erlaubnisfreien Schusswaffen an.

    Derzeit ist mit Wartezeiten von etwa zwölf Monaten zu rechnen.

    Das liegt an der nun vorgeschriebenen Abfrage beim Verfassungsschutz (VS). Der Gesetzgeber hat das zwar in seiner neuesten Novelle des Waffenrechts verfügt, aber die Schnittstellen wie die örtlichen Behörden diese Informationen abfragen können, scheint vergessen worden zu sein.

    1. gibt es keinen großen Waffenschein
    2. bekommt kein normal-sterblicher einen Waffenschein

    Klar gibt es den, aber der Kreis der Berechtigten ist sehr klein. Faktisch bekommen das nur Sicherheitsdienste. Eine Privatperson hat in aller Regel keine Chance, weil ein einfaches Gefühl der Unsicherheit reicht da bei weitem nicht zur Begründung aus.

    3. brauchst du für eine WBK auch mindestens 12 Monate + Bearbeitungszeit vom Amt

    Das ist falsch. Für Sportschützen braucht es für die erste Erlaubnis mehr als 12 Monate, weil ein Jahr Mitgliedschaft in einem Schützenverein gefordert ist. Aber es gibt Jägerkurse im Schnellverfahren. So kann ein Jäger durchaus in mehreren Wochen seinen JS mitsamt WBK bekommen. Zudem der Sammler und Erben usw. nach Bearbeitungszeit sofort.

    Man kann auch Jagdschein haben und auf eine WBK verzichten.

    Richtig. Es gibt auch den JS als Falknerschein, der keine Waffen- und Munitionsberechtigung hat. Aber auch der "vollständige" Jäger kann und darf sich Waffen für eine Jagd ausleihen. Dann braucht er keine eigene WBK.

    Mit dem Jagdschein darf man Waffen nur zum Zwecke der Jagd führen (also in der Regel im Revier), nicht aber in der sonstigen Öffentlichkeit.

    Das ist nicht richtig, bzw. unvollständig. In der Regel ist fast jedes Revier in der Öffentlichkeit. Jede Kuhweide und Acker sind Bestandteil eines Reviers, wie auch öffentliche Waldstücke. Zudem darf der Jäger auch auf dem Weg zur und von der Jagd seine Waffen führen, jedoch ungeladen.

    UND demnächst ist der kleine Waffenschein auch relevant zum führen von laut 42a führbaren Messern in Waffenverbotszonen

    Ja und Nein. Künftig gelten in den Waffenverbotszonen ein noch weiter eingeschränktes Führverbot von Messern, als es der § 42a schon vorsieht. Ist man Inhaber (irgendeiner) waffenrechtlichen Erlaubnis, entfallen für den Inhaber diese besonderen Führverbote und er darf die Messer führen, die nach § 42a erlaubt sind.
    So gesehen hat selbst der KWS eine neue Besonderheit in diesen Zonen.

    Der kleine Waffenschein berechtigt NICHT dazu, sich mit einer SSW zu verteidigen, sondern nur zum verdeckten Führen in der Öffentlichkeit.

    Die Selbstverteidigung ist ein Jedermannrecht. Dazu braucht es keine Extraerlaubnis.

    Allein schon wegen der erheblich einfacheren Handhabung (kein durchladen / entsichern...) und der "echten Wirkung" ohne viel Krach, würde ich mittlerweile lieber zum Pfefferspray greifen.

    Ich auch und so berate ich auch. Viele Bürger sind gar nicht in der Lage, sich mit einer SSW zu verteidigen, weil sie selbst Angst vor dem Ding haben oder es nicht sicher und schnell bedienen können. Unter Stress erst recht nicht. Da ist die Anwendung von Reizstoffsprays deutlich einfacher und billiger.

    Ich befürchte, dass dieses Thema ausartet und vom Thema "Kleiner Waffenschein" zum Thema "Selbstverteidigung" hin und her gesprungen wird.

    Das liegt in der Natur der Sache, denn Beides gehört zusammen. Aber die Selbstverteidigung mit SSW ist ohnehin ein Reizwort in diesem Forum.

    Nein aber es wird Waffenverbotszonen geben.

    Waffenverbotszonen sind nichts Neues. Die gibt es schon länger. Neu ist mit dem neuen Waffenrecht nur, dass der Antragsweg vereinfacht worden ist und die Gemeinden diese bereits einrichten können, jedoch nur temporär. Zudem sind wegen besonderer Führumstände die Waffenverbotszonen nun im Waffenrecht, was vorher nicht der Fall war.

    Und dort soll man mit dem KWS Paragraph 42a Konforme Messer also nicht einhändig zu öffnen nicht über 12cm bla bla bla führen dürfen.

    Das ist leider komplizierter. Es kommt eine neue "Messerklasse" mit 4 cm Klingenlänge und reine Taschenmesser ohne Einhandfunktion hinzu.

    Der reine Transport einer solchen SSW-Waffe ist ohne kleinen Waffenschein möglich?

    Transport ist nach Definition Waffengesetz eine besondere Form des führens.
    In einem verschlossenen Behältnis getrennt von der Munition.
    Das gilt für alle freien Waffen, so wie alle Waffen für die man eine Berechtigung hat damit um zu gehen.

    Kleine Anmerkung Luftgewehr Kugeln sind nur Projektile und per Definition keine Munition.
    Dürfen somit im selben Behältnis transportiert werden.

    Fast richtig beantwortet. Der Transport ist ein erlaubnisfreies Führen, was unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. So muss sich die Waffe in einen verschlossenen (nicht geschlossenen) Behältnis befinden und sie darf nicht geladen sein.
    Das die Munition getrennt von der Waffe sein muss, ist eine Legende, die immer wieder durch die Foren geistern. Der gesetzgeber sagt nur ungeladen. Geladen wäre eine Waffe, wenn sich Munition oder Geschosse in ihr befinden. Das ist egal, ob die Waffe gespannt oder unterladen ist. Aber die Schachtel Munition und auch ein gestecktes Magazin darf mit in das Behältnis. Die Waffe gilt dann immer noch nicht als geladen. Ich empfehle das aber nicht, weil wer will sich schon auf der Straße mit einem Polizisten streiten, der das WaffG nicht ganz so genau kennt. Daher sind Seitentaschen praktisch, wo dann die Schachtel drin liegt. Übrigens - genauso ist es falsch, dass die Munitionskiste auf dem Weg ... verschlossen sein muss. Es gibt keinen Tatbestand Führen von Munition - Punkt.

    2. Waffenschein für Berufswaffenträger wie Security, Geldtransportunternehmen oder besonders gefährdete Personen. Dieser gilt 5 Jahre, dann muß man erneut nachweisen, dass er noch benötigt wird.

    Leider auch nicht so ganz richtig.
    Der "große" Waffenschein gilt immer für 3 Jahre und kann maximal zweimal um je weitere 3 Jahre verlängert werden. (siehe WaffG § 10, Abs. 4)

    wenn man sich mit einer SSW verteidigen will, muss man sich im klaren sein, dass das nur unter massiven körperlichen Schäden beim Gegenüber effektiv funktioniert,

    Eine Handlung im Rahmen einer Selbstverteidigung ist weder planbar noch vorhersagbar. Ich würde allerdings schätzen, dass meistens die Androhung bzw. das Zeigen einer SSW ausreicht und es gar nicht zum Einsatz oder weiteren Konflikt kommt und die Drohwirkung alleinig ausreicht. Allerdings kann man sich natürlich nicht darauf verlassen. Wer so ein Ding führt, muss auch gewillt sein dieses Mittel im Ernstfall auch einzusetzen. Aber egal welche Mittel man zur SV führt, ich empfehle Jedem sich im Notwehrrecht zu belesen, damit dieser auch weiß, was die Notwehr bedeutet und man sich nicht wegen Körperverletzung verantworten muss, weil die Handlung eben nicht von der Notwehr gedeckt war.

    Ansonsten ist ein Schrillalarm die bessere Lösung

    Das Ding halt ich für völlig überflüssig. Im Bahnhof oder anderen Ansammlungen interessiert das kein Schwein, wenn so ein Ding losheult. Auf der einsamen Landstraße auch nicht, weil eben keiner da sein wird. Aber der Bösewicht tritt einmal drauf und hat dann Ruhe.

  • Leider auch nicht so ganz richtig.Der "große" Waffenschein gilt immer für 3 Jahre und kann maximal zweimal um je weitere 3 Jahre verlängert werden. (siehe WaffG § 10, Abs. 4)

    Dann hat sich das mit der letzten Gesetzesnovelle geändert, allerdings bin ich schon ein paar Jahre fast nicht mehr aktiv

    Das sind  

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  • Top Infos.

    Jungs, wie kann ich eine private Nachricht an einen User schreiben?

    Geh auf den Namen von dem User(mit dem Pfeil) und es erscheint ein Kästchen, aber nicht klicken und am Unteren Rechten Rand erscheinen 3 oder 4 Zeichen , dass letzte ist für private Nachrichten.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Nochmals zur Klarheit:

    Es gibt keinen großen Waffenschein.

    Es gibt den Waffenschein, der das führen einer oder mehrerer genehmigter Waffen erlaubt.

    Aber eben keinen großen.

  • Ich glaube, es sind alle Fragen die man nicht pauschal beantworten kann und - so habe ich im Netz gelesen - das hängt oft von der Laune der Polizisten ab, die nach Waffen im Auto bei einer Kontrolle auf der Autobahn fragen.

    Aus diesem Grund will ich den kleinen W-Schein machen. So kann ich ein Minimum an Berechtigung anfordern. Sauber ist sauber. Es kostet ein paar Euro aber es ist ein Nachweis, dass ich berechtigt bin, SSW zu besitzen. Damit habe ich eine Puffer-Zone, in der ich mich nicht mit tausenden Szenarien und Fragen herumtreiben muss.

    1. Ich wurde noch nie auf der Autobahn kontrolliert.
    2. Bei anderen Kontrollen wurde ich noch nie nach Waffen im Auto gefragt.
    3. Der Transport ist ohne weiteres und ohne Schein, Genehmigung oder sonstigem Firlefanz möglich (wurde alles schon erklärt).
    4. Der KWS berechtigt NICHT, die Knalle im Handschuhfach abzulegen, wenn zB noch andere Personen im Wagen sind.

    Schade ums Geld, wenn es dir nur um das Transportieren und der guten Laune der Ordnungshühter geht.
    Du willst nicht führen, dann brauchst du den KWS nicht. Ist doch einfach eine einfache Sache ...

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.