Unser Weg zur WBK

Es gibt 293 Antworten in diesem Thema, welches 51.802 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2019 um 18:14) ist von Floppyk.

  • Auch wenn ich nur zum ersten Schnupperwochenende für FT-Schiessen in Wernsdorf aufgetaucht bin (übrigens nochmal Vielen Dank an alle die dies möglich gemacht haben), verfolge ich mit Spannung und Interesse die entsprechenden Threads. Auch wenn aktuell FT für mich persönlich momentan kein Thema ist.
    Trotzdem kann ich ja mal kurz meinen bisherigen Weg in Berlin zur WBK als ein Beispiel skizzieren:

    - Frühjahr 2012: mit Luftpistolenschiessen angefangen.

    - Sommer 2012: in einen Schützenverein eingetreten und damit in den Verband DSB.
    In meinem Verein selbst kann nur mit Luftdruck geschossen werden, aber es sind ein paar GK und KK-Schützen dabei.

    - Seit September 2012 (Mit Schiessbuch leider erst seit Oktober) in verschiedenen Schützenvereinen als Gastschütze mit diversen erlaubnispflichtigen Waffen geschossen. Mindestend einmal im Monat, aber mehr als 18 Termine hab ich auch schon. (Soweit ich weiss, zählt als Termin immer nur ein Tag. Also wenn ich am selben Tag einmal 9 mm Para Pistole und einmal .22 lfB Büchse Einzellader eintrage, zählt das trotzdem wohl nur als einmal Training. Ist aber evtl. Verbandsabhängig.)

    - Im Dezember 2012 beim DSB im Landesleistungszentrum in Spandau den Waffensachkundelehrgang/-prüfung gemacht. War wegen kurz vorher erhöhter Pflichtstundenzahl ein Monsterwochenende, wird inzwischen sinnvollerweise auf 2 Wochenenden verteilt. Hat etwas über 80,- EUR gekostet.

    - Im Frühjahr 2013 noch dort einen Standaufsichtslehrgang (ein Nachmittag und unter 30 5,- Euro, wenn ich mit recht erinnere) absolviert. Gibt mir in vielen Fällen die Möglichkeit allein auf einem Schiessstand zu trainieren. Wenn zwei auf dem Stand sind, muss einer die Aufsicht machen können (und darf nicht selber schiessen) und wer allein schiessen will muss zur Aufsicht befähigt sein.
    Standaufsichtslehrgang ist kein Muss für die WBK! Aber ich kann nur dazu raten die Waffensachkunde und den Aufsichtslehrgang möglichst bald zu machen. Es hat mir schon oft die Möglichkeiten erweitert als Gastschütze zu trainieren, wo es vorher nur hiess "Nur mit WBK" oder "wir haben an dem Tag niemanden der sie beaufsichtigen kann...".

    - Im Juni 2013 über eGun einen A-Schrank mit Schlüsselschloss und Mun-Fach für 3 Langwaffen ersteigert. In Berlin für Selbstabholer 85,- EUR.
    (Im Moment steht ein Schwedenmauser-Schaft drin und wartet auf ein Haenel 310 8) )

    - Im August 2013 über eBay einen B-Würfel mit Zahlenschloss für 127,- inkl. Versand (Echtes Schnäppchen aber für FT nicht notwendig ;^) )
    (Hier ist der Tipp ganz klar Zahlenschloss!!! Sonst schlagt ihr Euch mit der leidigen Frage rum "Wohin mit dem verdammten Zweitschlüssel?" und vorallem "Wohin mit dem hauptschlüssel in der Sauna??? ;( "
    In meinem Fall darf ich die Schlüssel vom A-Schrank in den B-Schrank tun, weil der die höhere Sicherheitsstufe hat. Traraaa :thumbsup: !
    )

    - September 2013: eifriges Beobachten von KK-Matchpistolen und KK-Langwaffen auf eGun um ein Gefühl für die Preise zu bekommen.

    - Für demnächst geplant: Schrieb von meinem Verein über Mitgliedschaft und regelmässiges Training ausstellen lassen und zusammen mit dem Schiessbuch beim Verband einreichen um im Oktober die Bedürfnisbescheinigung zu erhalten. Mit selbiger und reichlich Knete und diversen Ausweisen zum LKA Berlin latschen und die WBK beantragen, und nach deren Erhalt alle Voreinträge machen lassen die gehen (soll genauso teuer sein wie ein einzelnder Voreintrag, und gelten ein Jahr. Wer weiss schon welche Schnäppchen einem innerhalb eines Jahres so vor die Füsse fallen.)

    - Auch für demnächst geplant: kaufen, Kaufen, KAUFEN!!!!! Raaahhh!!!!! ... ääääh.... ´tschulidung... :whistling:

    Durch frühzeitig Waffensachkunde, mittelfristig Aufbewahrung und endlich WBK und Eintragungen, verteilen sich die Ausgaben auch gut übers Jahr.

    Noch ein Tipp zu Waffenschränken: nicht zu klein kaufen! Wenn man so´n Ding erstmal an der Wand verschraubt hat, fallen einem auch etliche Sachen ein, die da auch prima drin aufgehoben sind. Fotoausrüstung, Schlüssel, Ausweise, Backup-Computer-Festplatten, Malt-Whiskeys, Bohrmaschine*, Abrafaxe- und Asterix-Erstausgaben.... etc.
    :* Bohrmaschine ist kein Witz! Überlegt nur mal wie peinlich es wäre Ihr kommt nach Hause und stellt fest, ein Einbrecher hat euren Wertschrank mit eurer eigenen Bohrmaschine/Flex geknackt! :D

    Soviel zu meinem Senf zur WBK in Berlin. Prost.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

    2 Mal editiert, zuletzt von SchussHexer (6. September 2013 um 17:26)

  • Feine Kochanleitung von SchussHexer - da kann ich noch was ergänzen:

    die Überprüfung der Zuverlässigkeit beinhaltet meines Wissens unter anderem eine Anfrage beim Bundeszentralregister.
    Das kann von Fall zu Fall mehr oder weniger lange dauern.
    Da wohl die meisten, die eine WBK anstreben, richtig heiß darauf sind :crazy2: ist meine Empfehlung, den Antrag beim Amt etwa 2-3 Wochen vor dem Erhalt der Bedürfnisbescheinigung abzugeben. Dann ist die Zuverlässigkeitsprüfung wahrscheinlich schon durch, wenn das ok vom Verband kommt, und man/frau kann direkt die WBK abholen gehen.

    Sportschützen sollten sich übrigens gleich die grüne und die gelbe WBK holen. Dann können die Wünsche wahr werden :rolleyes: .

    Aktuelle Preise in Berlin:
    56,24 Euro für die gelbe WBK
    40,90 Euro für die grüne WBK
    25,56 Euro für den Eintrag des Munitionserwerbs in die grüne WBK - egal wieviel Waffen und welche Kaliber, die Gebühr fällt nur einmalig an. Also wie schon von SchussHexer beschrieben, geht am besten gleich in die vollen. Ob da nun als Voreintrag 1 Waffe mit einem Munitionserwerb drinsteht, oder die Ausrüstung für viele verschiedene schöne Wettbewerbe, der Preis bleibt gleich. Wenn man aber auf seinem Antrag was "vergißt" und nachtragen lassen möchte, werden erneut Gebühren fällig. Wenn man keinen Munitionserwerb eingetragen haben möchte, weil man eventuell KK-Munition schon über die gelbe WBK bekommt, weist den Sachbearbeiter im Antrag darauf hin.
    12,78 Euro pro Eintrag einer Waffe in die WBK. 2 Waffen, zwei Einträge usw. Wenn man nicht extra zum Amt fahren möchte, kann man seine WBKs für diese Eintragungen auch per Einwurfeinschreiben zum Amt schicken. Die kommen dann nach etwa 1 Woche per Einwurfeinschreiben wieder zurück - der Versand zu Euch ist in der Gebühr schon drin :^)
    0,00 Euro Munitionserwerb für Waffen auf der gelben WBK 8o - man könnte sich also, wenn man auf die grüne WBK erstmal nur KK-Waffen kaufen möchte, sich dort den Munitionserwerb sparen, wenn es auch gleichzeitig eine KK-Waffe auf die gelbe WBK werden soll.

  • Da fragt man sich, was das für seltsame Abkürzungen sind?

    LLZ = Landesleistungszentrum des Schützenverbandes Berlin-Brandenburg im Deutschen Schützenbund (SVBB)!

    Der Preis für den Lehrgang zur Standaufsicht im LLZ ist 5 Euro.
    Ja richtig, da gibt es einen Lehrgang, für 5 Euro!
    Sagenhaft, oder?
    Sowas geht aber auch nur mit Ausbildern, die das als Hobby betreiben

    Eigentlich möchte man meinen ist der Lehrgang total überflüssig, weil man ja laut Waffengesetzgebung bereits mit der Sachkunde die Befähigung als Standaufsicht hat.
    Nur muss man auch noch vom Standbetreiber berechtigt werden. Und hier hat der SVBB sich für seinen eigenen Stand das Recht herausgenommen, nur Schützen zur Aufsicht zuzulassen, die einen extra Lehrgang besucht haben.

    Wie SchussHexer aber schon dargestellt hat, überzeugt ausgerechnet dieser Nachweis über die Teilnahme an einem 5-Euro-Kurs viele SVBB-Vereine, aber auch Vereine außerhalb des DSB davon, daß sie einem Vertrauen bei der Ausübung des Schießsports schenken dürfen.

    Also: unbedingt empfehlenswert :!:

    Ob es etwas gleichwertiges beim BDS, BDMP etc. gibt, weiß ich nicht. Den Lehrgang zur Standaufsicht können meines Wissens nur Mitglieder des SVBB machen.
    Bereits für Mitglieder anderer DSB-Landesverbände könnte es schwierig werden, den Kurs mitmachen zu dürfen.
    Hintergrund ist, dass im LLZ nur SVBB-Mitglieder schießen dürfen. Gäste dürfen dort nur zusehen.

  • Eigentlich möchte man meinen ist der Lehrgang total überflüssig, weil man ja laut Waffengesetzgebung bereits mit der Sachkunde die Befähigung als Standaufsicht hat.
    Nur muss man auch noch vom Standbetreiber berechtigt werden. Und hier hat der SVBB sich für seinen eigenen Stand das Recht herausgenommen, nur Schützen zur Aufsicht zuzulassen, die einen extra Lehrgang besucht haben.


    Das ist kein Privatvergnügen des SVBB, sondern gesetzlich auferlegt. AWaffV § 10 Dort steht u.a. was von "Ohne Qualifizierungsrichtlinien keine gültige Sportordnung" , Nachweisdokument mitführen ......

    Zur Standaufsicht gehört Wissen über Türen, Alarme, Lüftung, Lösch- und Erste-Hilfe-Material, Kommunikationswege, Notbeleuchtung, korrekter Zustand der Technik, Verhalten bei Schiessunfällen, zugelassene Waffen- und Munitionsarten (Joulegrenzen) , Altersbestimmungen, Sportordnungskonformität, ggf. Standbuchführung, Munitions- und Waffenausgabe an Gäste und Colaverkauf ;)

    Auf dem Stand bist Du als Vertreter des Hausrechts eine Art Moderator. Wenn Dir ein Verhalten zu heikel ist, gilt Deine Absage.
    Geht was schief, wird man Dich fragen, warum Du das zugelassen hast.

    Nix, wofür man Dich lieb hat, aber unabdingbare Aufgabe. ....und noch nicht mal knattern darfst Du in der Zeit. ;)

    Andreas

  • man könnte sich also, wenn man auf die grüne WBK erstmal nur KK-Waffen kaufen möchte, sich dort den Munitionserwerb sparen, wenn es auch gleichzeitig eine KK-Waffe auf die gelbe WBK werden soll.

    Das geht nicht, Munitionserwerb wird auf der Grünen immer mit eingetragen. Zumindest so bei uns.

  • Falsch , man kann durchaus auf den Munitionserwerb verzichten , zumal der Munitionserwerb auf Grün kostet auch immerhin über 20 Euro extra.

  • Das geht nicht, Munitionserwerb wird auf der Grünen immer mit eingetragen. Zumindest so bei uns.

    In Berlin kann ich auf der grünen WBK eine Waffe ohne Munitionserwerb haben, wenn ich das gleiche Kaliber auf der gelben WBK habe. Der Sachbearbeiter hat allerdings deutlich darauf hingewiesen, daß ich darauf achten soll, nicht die Waffe aus der gelben zu veräußern, weil ich dann womöglich auf einem Haufen illegaler Munition sitze.

  • Vielen Dank für die Info. Ich werde das nächste mal bei meiner Sachbearbeiterin darauf hinweisen. Allerdings halte ich es auch für Blödsinnig, auch wenn ich, wie ich, 3 Waffen im gleichen Kaliber habe, davon eine auf Grün, die anderen auf Gelb.

    Ich meine aber für den Munitionserwerb nur 12€ bezahlt zu haben und nicht über 20.

    Edit: Die Geschichte erledigt sich im Hinblick auf die her angestrebte WBK zum Field Target-Schiessen sowieso. 4,5mm Diabolo-Selbstlader auf WBK gibts soweit ich weiß keine sinnvollen :P

  • Edit: Die Geschichte erledigt sich im Hinblick auf die her angestrebte WBK zum Field Target-Schiessen sowieso. 4,5mm Diabolo-Selbstlader auf WBK gibts soweit ich weiß keine sinnvollen :P

    ... und Diabolo sind keine Munition im waffenrechtlichen Sinn. ;^)

    Da fällt mir nochwas ein, was vielleicht noch der Klärung bedürfte. Soweit ich gehört habe, kann folgendes passieren: Angenommen man hat in seinem Schiessbuch nur Trainingseinträge für z.B. KK-Einzellader-Büchse, dann bescheinigt der Verband einem möglicherweise auch nur ein Bedürfnis für KK-Einzellader-Büchse und der Sachbearbeiter der Waffenbehörde gibt einem dann wohl auch nur den entsprechenden Voreintrag und die gelbe WBK.
    Wenn ihr also nur Schiessbucheinträge für 16J Luftgewehr sammelt .... ist das natürlich auch richtig und sinnvoll wenn ihr danach auch weiterhin nur FT schiessen wollt. ;^)

    Ich hab da im letzten Jahr ein ein bisschen breiteres Bedürfnis entwickelt und sogar einen Eintrag für Tischkanone dabei :thumbsup: ... unter anderem. 8)


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Mit der gelben WBK , kannst die darauf erlaubten Waffen , kaufen wie du lustig bist , unabhängig davon was du schießt , allerdings ist das Erwerbsstreckungsgebot zu beachten.

    z.B ich habe noch nie ein Unterhebelrepetiergewehr geschossen , trozdem kann ich es mir jederzeit mit der gelben WBK kaufen. :thumbsup:

  • der Sachbearbeiter der Waffenbehörde gibt einem dann wohl auch nur den entsprechenden Voreintrag und die gelbe WBK.

    Bedürfnisanträge nach §14 und §14.4 sind bei meinem Verband getrennt, auf die Gelbe gibts keine Voreinträge. Im Normalfall ist das eigentlich so das die Verbände heute "gerne" die Gelbe mit ihrem Bedürfnis unterstützen, so ist der Schütze flexibler. Ob man dann auch wirklich zuerst ein 16J Luftgewehr oder 2 oder eine KK- und eine GK-Büchse eintragen lässt ist somit egal.

    Übrigens gibts auf der WBK auch keine Joule-Grenzen, das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Die Joulegrenze wird von der Sportordnung vorgegeben.

  • Naja nicht ganz , für Schützen unter 21 wie z.B ich , gibt es bei Munition eine Obergrenze von 200 Joule , aber dies gilt Gott sei Dank nicht für Flinten Munition , dass heißt ich darf z.B keine 22 lr. HV mit über 200 Joule kaufen , aber ich darf sehr Wohl ne 12/89er Slug Patrone kaufen , die gleich mal ein paar tausend Joule hat. Wieder eine reine Schikane des Waffengesetzes. :thumbdown:

  • Aha, ok., vielen Dank. Wieder etwas mehr Klarheit.
    Aber wenn ich nur Einträge wie die oben genannten habe, die sich alle mit einer gelben WBK abdecken lassen, könnt es schon passieren, dass mir Bedürfnis bzw. grüne WBK für beispielsweise eine halbautomatische 9 mm Pistole verweigert wird, oder?


    Ein Bock den ich im letzten Post "geschossen" hab ist scheinbar noch nicht aufgefallen :whistling: : Für die Tischkanone (Vorderladerkanone) hätt ich mir den Schiessbucheintrag sparen können. Die ist ja garnicht WBK-pflichtig. Nur einen Schwarzpulverschein zum Schiessen bräucht ich. Gut das ich an dem Tag auch andere Waffen/Disziplinen eingetragen hab. :^)


    Zitat

    Jein. Das mit der Qualifikation der Standaufsicht hat der Gesetzgeber wohl den Verbänden überlassen.
    Der DSB schreibt bei diesen Qualifikationen (volljährig, geeignet, zuverlässig und sachkundig) ausdrücklich, dass mit "sachkundig" (erstmal) nicht die Waffensachkunde, sondern die Sachkunde für die Tätigkeit als Standaufsicht gemeint ist. Im Nachsatz kommt dann dazu, dass für die Tatigkeit als Aufsicht auf Feuerwaffenständen (ausserdem) auch die Waffensachkunde erforderlich ist. (Quelle)

    Zitat

    Nix, wofür man Dich lieb hat, aber unabdingbare Aufgabe. ....und noch nicht mal knattern darfst Du in der Zeit. ;)

    Ein paar Stunden vorher ordentlich Erbsensuppe essen, dann kannst du auch als Aufsicht knattern. ;(


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

    Einmal editiert, zuletzt von SchussHexer (7. September 2013 um 02:11)

  • Wenn du 1 Jahr lang mit WBK-Pflichtigen Waffen geschossen hast ,( dabei spielt es keine Rolle was für welche , nur eben die Mindestzahl der Schießbucheinträge müssen erfüllt sein ) dann kannst du ohne Probleme eine Bedürfnissbescheinigung von deinem Verband für deine 9mm Pistole deiner Wahl beantragen ,wenn die der Sportordnung entspricht. :^)

  • Wer ein Jahr lang mit erlaubnispflichtigen Waffen regelmäßig trainiert hat, und alle weiteren Voraussetzungen für den Erwerb der WBK erfüllt, kann das sogenannte Grundkontingent beanspruchen. 2 halbautomatische KW, 3 halbautomatische LW auf grün und die gelbe für einschüssige Waffen .

  • Möööp , das war die alte gelbe WBK , ich zitiere mal kurz was auf meiner gelben WBK steht :


    Waffenbesitzkarte für
    Sportschützen

    Nr.xxxxxx

    Herr/Frau xxxxxx

    geboren am xxxxxxx

    in xxxxxx

    wird hiermit die Erlaubnis erteilt , Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen , Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen , einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung ( Perkussionswaffen ) zu erwerben und die auf Seite 2-4 eingetragenen Waffen zu besitzen , sowie für die eingetragenen Schusswaffen bestimmte oder zugelassene Munition zu erwerben und zu besitzen. Die Erlaubnis gilt auch für die auf Seite 6 genannten Personen. Das Erwerbsstreckungsgebot gemäß § 14 Absatz 2 Satz 3 des Waffengesetzes ist zu beachten.

    Zitat ende.

  • Was hier aber vergessen wird und für die FT Schützen die eine KW oder halbautomatische Langwaffe kaufen möchten wichtig ist, euer Verein muss über einen Schießstand oder einen Nachweiß über einen Miet-oder Nutzungsvertrag für einen entsprechenden Stand verfügen auf dem die gewünschte Waffe auch geschossen werden kann. Wer in einem reinem FT Verein ist und eine Pistole beantragt wird Probleme bekommen den Antrag befürwortet zu kriegen.
    Bei allen Waffen die auf Gelb gehen ist das natürlich kein Problem.

  • kann das sogenannte Grundkontingent beanspruchen. ............. 3 halbautomatische LW auf grün


    Der Erwerb auf grün ist kein "mal eben flugs her damit" .Du brauchst für jede LW ein Einzelbedürfnis:

    • Konkrete Disziplin beim bescheinigenden Verband erforderlich, der Westfälische Schützenbund z.B. hat sowas nicht
    • Nachweis der Schießmöglichkeit (Standzulassung erlaubt das ?)
    • jede Bescheinigung kostet
    • vorhandene LW für die Disziplin kann Ablehnungsgrund sein
    • der Markt ist begrenzt. Du mußt Dich durch den Feststellungswirrwar des BKA wühlen. Je nach Rails, Lauflänge und manchmal recht beliebigen Kriterien ist ein M16 oder StG 90 look-alike gut oder böse für Sportschützen, StG 44 ist wiederum ok da vor 1945 entworfen usw.

    Im Vergleich dazu ist der Erwerb auf gelb simpel: Kaufen, ggf. dem SB irgendeine in D damit zulässige Disziplin nennen, fertig.
    Beim fünften K98 oder Nagant im gleichen Kaliber darf er Dich fragen, ob Du die alle brauchst oder nur sammelst.

    Aber wenn ich nur Einträge wie die oben genannten habe, die sich alle mit einer gelben WBK abdecken lassen, könnt es schon passieren, dass mir Bedürfnis bzw. grüne WBK für beispielsweise eine halbautomatische 9 mm Pistole verweigert wird, oder?

    Theoretisch ja (nur bezogen auf die Waffenart KW oder LW), praktisch erhält der SB nur eine Bescheinigung des Vereins: Ist Mitglied, hat fleißig trainiert, beantragte Waffe darf bei uns geschossen werden.

    Sachkunde für die Tätigkeit als Standaufsicht

    Hier verbindet ein Verband die Sportschützensachkunde mit dem Aufsichtenlehrgang und stellt darüber eine separate Bescheinigung aus. Das erleichtert, Aufsichten für die Druckluftstände zu bekommen.

    Andreas