Silvester Schreckschuss Genehmigung?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 6.731 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. August 2013 um 02:14) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    Zwar ist es noch n stückchen hin bis Silvester, aber da ich mir dieses Jahr schon 2 SSW angeschafft habe, hatte ich mir das mit dem Schießen an Silvester auch schon überlegt.
    Bei meinem Zweitwohnsitz steht mir ein Garten zur verfügung, dort ist das mit dem Schießen ja kein Problem, allerdings hab ich beim Erstwohnsitz nichts auf dem ich so direkt schießen dürfte.

    Desshalb die Frage, ist es Möglich bei der Stadt anzufragen und eine Schießerlaubnis zu bekommen? - so, dass man dann ganz Offiziell auf der Straße das neue Jahr begrüßen darf?
    Für ne Schießerlaubnis bei ner Scharfen braucht man ja ne Versicherung die bis zu nem Wert von... 1Mio€ glaube ich greift... Bei ner SSW halte ich das doch für recht übertrieben, Infos zu Schießerlaubnissen für Waffen aus denen keine Geschosse (allenfalls Pyros) kommen, hab ich nicht gefunden, gibts sowas überhaupt?

    Falls ja - und falls das vllt von euch schonmal einer gemacht hat, könntet Ihr hier mal alles Wissenswerte zu dem Thema schreiben?

    Ich hoff mal ich hab hier nich nen Thread übersehen in dem die Frage schon geklärt wurde...

  • Theoretisch gibt es solche Genehmigungen, aber in der Praxis hab ich noch nie davon gehört, dass sie erteilt wurden.
    Anfragen kannst du. Aber die Aussicht auf Erfolg geht gegen Null.
    Es kann allerdings auch sein, dass deine Stadt das nicht so eng sieht. Würde mich aber bei der allgemeinen Waffenhysterie wundern.

  • Theoretisch gibt es solche Genehmigungen, aber in der Praxis hab ich noch nie davon gehört, dass sie erteilt wurden.

    Doch, das gibt es auch in der Praxis, z.B. für das Salutschießen zu besonderen Anlässen. Ich vermute aber mal, dass Deine Gemeinde "Silvester" nicht als besonderen Anlass ansieht, schon deshalb, um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen. Und selbst wenn Du tatsächlich eine Genehmigung bekommst, dann garantiert nur mit Auflagen, die Du in der Silvesternacht ohnehin kaum einhalten können wirst (z.B. Absperrung, Mindestabstände zu Personen und Gebäuden, ggf. sogar eine Erste-Hilfe-Bereitschaft).

    Ich denke eher, dass Dich Deine Gemeinde lapidar darauf verweisen wird, dass Du ja gerne in deinem eigenen Besitztum schießen darfst (sofern irgendwelche Pyros das Grundstück nicht verlassen und Du jede Brandgefahr ausschließen kannst natürlich). Vielleicht sagt Dir der Sachbearbeiter noch auf dem Flur "Wissen's, mir kannen döös in der Silvesternacht doch eh net kontrolliern, passen's halt auf und machen's kaan Schmarrn. I hob nix gsogt..."

    Aber wenn Du schon 'nen Zweitwohnsitz mit Garten hast, wie Du schreibst, dann geh' doch dorthin - und vergiss' die Munition nicht :D .

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Doch, das gibt es auch in der Praxis, z.B. für das Salutschießen zu besonderen Anlässen. Ich vermute aber mal, dass Deine Gemeinde "Silvester" nicht als besonderen Anlass ansieht, schon deshalb, um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen. Und selbst wenn Du tatsächlich eine Genehmigung bekommst, dann garantiert nur mit Auflagen, die Du in der Silvesternacht ohnehin kaum einhalten können wirst (z.B. Absperrung, Mindestabstände zu Personen und Gebäuden, ggf. sogar eine Erste-Hilfe-Bereitschaft).

    Ich denke eher, dass Dich Deine Gemeinde lapidar darauf verweisen wird, dass Du ja gerne in deinem eigenen Besitztum schießen darfst (sofern irgendwelche Pyros das Grundstück nicht verlassen und Du jede Brandgefahr ausschließen kannst natürlich). Vielleicht sagt Dir der Sachbearbeiter noch auf dem Flur "Wissen's, mir kannen döös in der Silvesternacht doch eh net kontrolliern, passen's halt auf und machen's kaan Schmarrn. I hob nix gsogt..."

    Aber wenn Du schon 'nen Zweitwohnsitz mit Garten hast, wie Du schreibst, dann geh' doch dorthin - und vergiss' die Munition nicht :D .

    Ja, der Zweitwohnsitz wäre die Notlösung, allerdings ist dieser knapp 70km vom anderen entfernt, da müsste ich dann ohne die ganzen Freunde feiern, die alle in der nähe des Erstwohnsitzes leben - Ich denke, da würde ich dann lieber auf das Schießen verzichten ^^

  • Theoretisch gibt es solche Genehmigungen, aber in der Praxis hab ich noch nie davon gehört, dass sie erteilt wurden.


    Quark, ich habe eine offizielle Schießgenehmigung bekommen, aber nicht für das Schießen zu Silvester, sondern zur Ausbildung in Sachen WSK. Ich kann ja schlecht eine Kal. 4 Signalpistole in einem geschlossenen Schießstand abfeuern.
    So eine Genehmigung kostet 50€ und ein Nachweis für eine Haftpflichtversicherung ist nötig.
    Auch für Jäger ist eine Schießgenehmigung von Nöten, wenn er z.B. Wild in einem Gatter schießen muss.
    Aber zum Fun-Schießen bekommt man so eine Genehmigung nicht. Sie muss schon hinreichend und glaubhaft begründet werden.

  • Aber zum Fun-Schießen bekommt man so eine Genehmigung nicht. Sie muss schon hinreichend und glaubhaft begründet werden.

    Man gibt als Begründung an: Böse Geister vertreiben. :S
    Das müßte doch reichen.In verschiedenen Gegenden in Deutschland wird das doch offiziell praktiziert.
    Ende Dzember dann mit viel Lärm, z.B Böllern bose Geister vertreiben.

    Ausprobieren und dann hier berichten wie es ausging.

    Obba Gerrit

  • Nach was hatte der TE gefragt? Richtig, zum Fun-Schießen an SILVESTER.
    Demnach habe ich seine Frage, bezüglich der Genehmigung zu Silvester, doch richtig beantwortet. Ist es denn wirklich so schwer meine Antwort in bezug zu seiner Frage zu sehen?

  • Beim Ordnungsamt der Stadt.

    Floppyk: Wir haben in unserem Verein einen "Böllerschützen", die eine Schießgenehmigung für drei "Spaß Schüsse" für die Grillfeier unseres Schützenvereins bekommen hat. Einzige Auflage (neben den üblichen Sicherheitsbestimmungen und erforderlichen Erlaubnissen) war, dass sie nicht nach 21:00 Uhr "abgerissen" werden.

  • Fürs Böllern brauchts keine Schießgenehmigung, weil böllern eben kein Schießen ist. Ein Böller ist auch keine Schusswaffe.
    Das Böllern muss der Gemeinde nur gemeldet werden. Sie hat da nichts zu genehmigen, kann aber das Böllern aus wichtigem Grund untersagen. Das sind wichtige Unterschiede!