Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 204.324 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Besser ist das auch. Sonst müssten wahrscheinlich einige hier noch mehrere DinA4 Blätter an Einträgen mitführen.
    Aber schon traurig, wie lange das bei mir in Brandenburg dauert.
    Dafür stand vor einigen Tagen in unserer Lokalzeitung ein Bericht, dass immer mehr Brandenburger den KWS beantragen und viele ihre Schreckschusswaffen auch ohne KWS führen. Wundert es bei einem Jahr Bearbeitungszeit?

  • Kreis Wesel, nach ca. 2 Wochen Anfang 2020 erhalten, sympathischer Polizist war für ein freundliches Gespräch daheim.

    Regelabfragen sind nun Vorschrift - finde ich absolut begrüßenswert!

    Auch vertrete ich die Meinung, dass man einen kleinen Sachkundenachweis, ähnlich bei der WBK, ablegen müsste!

    Ferner sollten SSW und dazugehörige Kartuschen nur nach Vorlage des KWS verkauft werden dürfen!

    Zu viele treiben Schindluder im Umgang mit SSW - das geht gar nicht!!

  • Zu viele treiben Schindluder im Umgang mit SSW - das geht gar nicht!!

    Und das willst du mit noch mehr Drangsalierung und Bürokratie aufhalten?
    Viel Spaß!

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ferner sollten SSW und dazugehörige Kartuschen nur nach Vorlage des KWS verkauft werden dürfen!

    Dann bekommst du mit dem Pappdeckel aber auch kaum noch was .

    Es kommen so kaum noch neue Modele auf den Markt weil es einfach zu teuer ist die zu entwickeln und der Absatz nicht so groß ist.

    Dann kommt dazu das SSW nur in Ländern verkauft werden die scharfe Waffengesetze haben .

    Wenn in D jetzt nur noch 600.000 die möglichkeit haben sowas zu erwerben lohnt eine PTB zulassung einfach nicht mehr und der kleine Markt kommt zum erliegen .

  • Wenn in D jetzt nur noch 600.000 die möglichkeit haben sowas zu erwerben lohnt eine PTB zulassung einfach nicht mehr und der kleine Markt kommt zum erliegen .

    Und die kaufen ja nun auch nicht alle ständig eine neue Knalle. Damit geht der Bedarf noch weiter in den Keller ...

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ferner sollten SSW und dazugehörige Kartuschen nur nach Vorlage des KWS verkauft werden dürfen!

    Ich verstehe den ganzen Hokus Pokus nicht der daraus gemacht wird.
    Mal davon ab was meine Forenkollegen schon schrieben wäre das, das Ende vom Markt in Deutschland.
    Aber bis 2003 gab es den Papierkran garnicht, und ich glaube nicht das davor weniger oder mehr Schindluder betrieben wurde wie heute.
    Es wurde nur nicht so hoch geschaukelt in den Medien. Damals hätte kein Reporter Wochen lang über wildes geballert an Silvester berichtet.

  • Kreis Wesel, nach ca. 2 Wochen Anfang 2020 erhalten, sympathischer Polizist war für ein freundliches Gespräch daheim.

    Regelabfragen sind nun Vorschrift - finde ich absolut begrüßenswert!

    Auch vertrete ich die Meinung, dass man einen kleinen Sachkundenachweis, ähnlich bei der WBK, ablegen müsste!

    Ferner sollten SSW und dazugehörige Kartuschen nur nach Vorlage des KWS verkauft werden dürfen!

    Zu viele treiben Schindluder im Umgang mit SSW - das geht gar nicht!!

    Dann hättest du dem Polizist gleich die Frage stellen sollen womit mehr Straftaten passieren: SSW oder Küchenmesser

  • Und die kaufen ja nun auch nicht alle ständig eine neue Knalle. Damit geht der Bedarf noch weiter in den Keller ...

    Also ich werde wahrscheinlich keine mehr kaufen ,den Schein hätte ich mir eigentlich auch sparen können 3 mal genutzt sozusagen.

    Immerhin hat der in zukunft auch noch eine aufgabe ,man braucht sich nicht mehr so viele gedanken drüber machen welches Taschenmesser man nun einstecken hat,von daher dann doch noch zu gebrauchen.

  • hält sich diese Legende immer noch, dass man zukünftig mit einem 'Kleinen Waffenschein' ausstaffiert in einer kommunalen Waffenverbotszone (!!!) - im Gegensatz zum allgemeinen strengen Verbot - Messer mitführen dürfe, ohne dass irgendein inhaltlicher Bezug zwischen KWS und Messern besteht ?? ;)

    (damit bist jetzt aber nicht Du persönlich gemeint, Christian :thumbup: sondern es steht ja - mMn nun mal vollkommen falsch - an so vielen Stellen im Internet ... :/ )

    aber vollkommen egal, an wie vielen Stellen man das im Internet falsch abgeschrieben oder falsch interpretiert findet (!!!!!!!!) :

    dass dieses System mit den über die Jahre immer weiter verschärften Waffengesetzen das zulassen würde, sind mMn - dabei bleibe ich - absolut unberechtigte Blütenträume ... ;)

  • Kann - muss aber nicht . . . 8)

    Klar, aber habe nur das wiedergegeben was mir das Amt (Kreis Darmstadt-Dieburg) geschrieben hat.
    „Regelüberprüfung alle drei Jahre“
    Grüße

    „Besser haben als Brauchen“!

    Mors ultima linea rerum est

  • Finde persönlich das alles eh von sowas von überzogen, habe den KWS nur beantragt weil ich kein Bock habe mal Ärger zu bekommen wenn man das Ding mal irgendwo hin mitnimmt.

    Was für verrückte Zeiten heute, als fünfzehn jähriger in der guten alten 80ern haben wir draußen mit 9mm Revolver geschossen ohne das da gleich die Grünen kamen oder SEK etc.
    Hatten sogar in der Schule in der Pause im Rauchereck paar Schüsse abgegeben, da kam damals sogar die Pausenaufsicht (Lehrer) und hat sich ganz interessiert den Revolver angeschaut und mal geschossen.
    Ich vermisse diese Entspannte Zeit von damals und da war die RAF noch massiv unterwegs.

    „Besser haben als Brauchen“!

    Mors ultima linea rerum est

  • hält sich diese Legende immer noch, dass man zukünftig mit einem 'Kleinen Waffenschein' ausstaffiert in einer kommunalen Waffenverbotszone (!!!) - im Gegensatz zum allgemeinen strengen Verbot - Messer mitführen dürfe, ohne dass irgendein inhaltlicher Bezug zwischen KWS und Messern besteht ?? ;)

    Die KWS ist ein Waffenrechtliches Dokument !
    Und Inhaber eines Waffenrechtlichen Dokuments sind im Sinne des Waffengesetzes Zuverlässig und damit gelten manche Verbote für diese Personen nicht.

    In einer WBK steht auch nichts von Messern ,trotzdem ist die genau so ein Waffenrechtliches Dokument .

    Und wenn im neuen Gesetz das so drin steht dann hat dies dann auch so seine Gültigkeit .

    Ebenso hätte man auch ein Gesetz raus bringen können alle die einen Führerschein besitzen ,auch wenn der nichts mit Messern zu tun hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (9. Februar 2020 um 18:10)

  • Die KWS ist ein Waffenrechtliches Dokument !Und Inhaber eines Waffenrechtlichen Dokuments sind im Sinne des Waffengesetzes Zuverlässig und damit gelten manche Verbote für diese Personen nicht.

    Welche Verbote sollen das denn bitte sein, die für Inhaber einer WBK oder KWS NICHT gelten?

    Ich hole schonmal das Popcorn...

  • In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

    1.Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,
    2.Anwohnern, Anliegern und dem Anlieferverkehr,
    3.Gewerbetreibenden und bei ihren Beschäftigten oder bei von den Gewerbetreibenden Beauftragten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
    4.Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen,
    5.Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zu anderen befördern, und
    6.Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.

    Die Zweifel am Freifahrtschein sind berechtigt. Ich habe den Knackpunkt mal fett markiert. KWS: Führen einer SSW ja, Messer wahrscheinlich nein.
    WBK: Weder SSW noch Messer, Transportieren bleibt davon unberührt

    Thema Erlaubnisfreies Führen: Hat schonmal jemand eine Vorderladerpistole mit Stein- oder Luntenschloss, dessen Modell vor 1.1.1871 entwickelt wurde, geführt? Geladen? Ungeladen? Wer kann ein Modell mit passendem Holster empfehlen? 8)

  • Wissenswertes zum kleinen Waffenschein

    https://www.n-tv.de/ratgeber/Klein…le21495621.html

    Ulrich Eichstädt rät davon ab, sich zur Selbstverteidigung eine Pistole oder einen Revolver mit Platzpatronen oder Reizgasmunition zu kaufen. "Zum einen sind die Waffen unhandlich, zum anderen je nach Bauweise anfällig für Funktionsstörungen. Bei Gegenwind kann man das ausgestoßene Reizgas auch selbst ins Gesicht bekommen." Ein schriller Alarm oder eine Taschenlampe mit Flashfunktion, die hell aufblitzt, seien Alternativen, um Angreifer zu erschrecken und Zeit für die Flucht zu gewinnen.

  • Wissenswertes zum kleinen Waffenschein

    https://www.n-tv.de/ratgeber/Klein…le21495621.html

    Ulrich Eichstädt rät davon ab, sich zur Selbstverteidigung eine Pistole oder einen Revolver mit Platzpatronen oder Reizgasmunition zu kaufen. "Zum einen sind die Waffen unhandlich, zum anderen je nach Bauweise anfällig für Funktionsstörungen. Bei Gegenwind kann man das ausgestoßene Reizgas auch selbst ins Gesicht bekommen." Ein schriller Alarm oder eine Taschenlampe mit Flashfunktion, die hell aufblitzt, seien Alternativen, um Angreifer zu erschrecken und Zeit für die Flucht zu gewinnen.

    Wer ist Ullrich Eichstädt???

  • Die selbe Person die den Text da verfasst hat meinte auch zu wissen dass das führen in Zügen verboten sei.
    Beide Fälle wo ich leider eine SRS hatte einsetzen müssen waren in Zügen.
    In beiden Fällen hatte die Polizei nichtmal angedeutet dass das ein Problem ist.

    Das heißt nicht dick; das heißt ballistischer Vorteil.