Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 204.066 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • das ist ja ne gelddruckmaschine...der kws..

    gruß edwin


    warum erfinde ich nicht einfach aus dem nichts ne zu hohe gebühr für etwas , das immer vorher gar nicht dar war und keiner auch je forderte und vermißte....
    und schon wär der geldsack voll.

    krass.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Kreispolizeibehörde Mettmann (NRW):

    Antrag quasi "online" als pdf erstellt und per Mail am 11.02.2017 abgeschickt.
    Habe einfach mal abgewartet und keinen Druck aufgebaut:
    Gebührenbescheid am 15.05.2017 erhalten... m.E. noch noch ganz OK...
    Die üblichen 55,00€ übrigens...

  • letzten Montag mal persönlich bei der Behörde reingeschneit und Antrag gestellt.

    heut vom einkaufen gekommen. Brief der Kreisverwaltung

    KWS anbei mit Zahlungsaufforderung von 50.-

    das wundert mich jetzt schon, nur 4 Tage

  • das wundert mich jetzt schon, nur 4 Tage

    Deutschland bewaffnet sich, es muss schneller gehen :D

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • ja aber hatte mich jetzt doch so auf 6 Monate eingestellt

    heute bei C&A: Kauf kurze Hose

    Frau: Die ist doch toll

    ich: Nee, hat keine Gürtelschlaufen

    Frau: Wozu Gürtel?

    ich: Muss ja jetzt immer die Knarre mitnehmen

  • steht der Krieg etwa vor der Tür.

    Das nun nicht, aber die Knallbewaffnung nimmt unaufhörlich zu :D

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Hallo Leute,
    ich hab jetzt nicht alle 28 Seiten am Stück gelesen aber so wie sich das liest geht es um den KWS bzw. um die Antragstellung. Meine Behörde im Kreis Walsdhut hat jetzt in diesem Zusammenhang eine neue Geldquelle aufgetan: Ein mal im Jahr gibt es eine "Regelüberprüfung" nach § 4 GebV. Nr.12.20.03.01 Ziff. 46 Abs. 3 WaffG und die kostet 19,00 Euro. Nach einem Anruf bei dem Sachbearbeiter mit dem Hinweis, das ich keine meldepflichtigen Waffen habe, wurde mir der Hinweis auf oben genannter Verordnung genannt. Und da ich einen KWS habe werde auch bei mir kassiert.

    Natürlich habe ich eine "Rechtshelfsbelehrung" bekommen und ich kann am Landratsamt Waldshut oder beim Regierungspräsidium in Freiburg einen Widerspruch erheben. Hat da in dieser Richtung schon jemand was mitbekommen?

    Grüßle
    Pinkerton

  • Also die kostenpflichtige Regelüberprüfung gibt es seit Einführung des KWS im Jahre 2003.
    Einzig das Intervall der Überprüfung kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren. In Leipzig prüft man da z.B. aller fünf Jahre und es kommen jedesmal so um die 50,- € auf Einen zu.

    19,- € pro Jahr find ich da allerdings schon ziemlich happig. Aber wie bei der KfZ-Steuer kann man diese ja durch Verlegung des Wohnortes beeinflussen. :P

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • In Leipzig prüft man da z.B. aller fünf Jahre


    ...spätestens alle 3 Jahre ....

    Gem. § 4 Abs. 3 WaffG hat die zuständige Behörde den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren erneut auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen. Die Kosten variieren von Bundesland zu Bundesland (15 bis 60 €).

    Quelle :
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein

  • Ich hab mich jetzt auf die Angabe "Gebührenverordnung" konzentriert und da bin ich wohl vom Thema abgekommen. Nach Einsicht des WaffG §4 Abs. 3 + 4 steht da folgendes:

    Zitat
    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.

    (4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.
    Zitat Ende

    Somit hat sich meine Frage eigentlich erledigt und die 19 Teuronen muss ich wohl akzeptieren. Da werden die zuständigen Ämter wohl ihre eigene Suppe kochen. Aber schlußendlich steht es mir frei den KWS abzumelden. Tu ich aber nich ......................

    Grüßle
    Pinkerton

  • ...spätestens alle 3 Jahre ....

    Gem. § 4 Abs. 3 WaffG hat die zuständige Behörde den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren erneut auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen. Die Kosten variieren von Bundesland zu Bundesland (15 bis 60 €).

    Quelle :
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein

    Habs nochmal in meinen Unterlagen überprüft. Kommt tatsächlich aller drei Jahre.
    Gefühlt waren es fünf Jahre. Egal. Sind jedenfalls jedesmal so um die 30,- € - also pro Jahr etwa 10,- €.

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

    Welches Bedürfnis beim KWS?

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Servus Oblatixx,
    jetzt bitte keine Diskussion über den Wortlaut. Ich hab das so aus dem WaffG übernommen. Wahrscheinlich das Bedürfnis einen KWS zu haben .................... oder so?? Oder wie??

    Grüßle
    Pinkerton

  • Nein, ich meinte das Ernst. Ich hab noch keinen beantragt und werde das wahrscheinlich auch nicht tun, wenn ich das so lese. Vom Nachweis eines Bedürfnisses höre ich das erste mal, von den Kontrollen auch. Das ist ja für die Behörde eine geniale Einnahmequelle ohne etwas dafür gegenzuleisten.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Meine Behörde im Kreis Walsdhut hat jetzt in diesem Zusammenhang eine neue Geldquelle aufgetan: Ein mal im Jahr gibt es eine "Regelüberprüfung" nach § 4 GebV. Nr.12.20.03.01 Ziff. 46 Abs. 3 WaffG und die kostet 19,00 Euro.

    Man kann es auch übertreiben. Bei mir gibt es die Überprüfung alle 3 Jahre und es kostet jedes mal 30 Euro. Das finde ich auch schon viel.
    Bei der Überprüfung oder der Ausstellung eines KWS, die scheinbar willkürliche Festlegung der Gebühren hat für mich eine Signalwirkung: "Wenn du Bürger nicht brav bist sondern aufsässig wirst und Waffen tragen willst, dann ziehen wir dir zur Strafe ordentlich Geld aus der Tasche."
    So ein Gedöns wegen ein paar Knallknarren, die Amis würden sich totlachen.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

    Einmal editiert, zuletzt von Yoda (13. Juni 2017 um 22:36)