Wenn ich davon ausgehe das bei mir die ganze Prozedur vor Ort gerade mal fünf Minuten gedauert hat, das die Anfrage wegen Vorbestrafungen Sekunden dauert, und insgesamt ein Zeitaufwand von vielleicht zehn Minuten erforderlich wird, halte ich die Gebühr von 50 Euro für überzogen, abgesehen davon das sicher andere Gebühren für andere "Leistungen" ebenfalls überzogen sind.
Das ist aber zu kurz gesehen, weil ja der SB eine Anfrage zu mehreren Stellen auslöst, die nach meinen Infos eben nicht automatisch nur per Datenübertragung ablaufen. Somit löst das die Arbeit mehrere SB'n aus, einschließlich der Stellungnahme der Polizei. Zusammengefasst dürfte das deutlich mehr als eine Arbeitsstunde sein, die vielleicht mit 50 € bezahlt wäre.
So meine ich das.