Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 204.185 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Die selbe Person die den Text da verfasst hat meinte auch zu wissen dass das führen in Zügen verboten sei.
    Beide Fälle wo ich leider eine SRS hatte einsetzen müssen waren in Zügen.
    In beiden Fällen hatte die Polizei nichtmal angedeutet dass das ein Problem ist.

    Ich glaube, rein strafrechtlich ist es nicht verboten, eine Schreckschusswaffe in Zügen zu führen. Es ist nur ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, also rein zivilrechtlich.
    Du lebst ja gefährlich! Mir hat nur mal jemand meine Tageszeitung im Zug gestohlen, aber das hätte noch keinen Waffeneinsatz gerechtfertigt.

  • Die selbe Person die den Text da verfasst hat meinte auch zu wissen dass das führen in Zügen verboten sei.
    Beide Fälle wo ich leider eine SRS hatte einsetzen müssen waren in Zügen.
    In beiden Fällen hatte die Polizei nichtmal angedeutet dass das ein Problem ist.


    Wie lange ist das her? Ich behaupte mal, heute würde man ein massives Problem bekommen.

  • Wie schon gesagt, du verstösst gegen die Hausordnung der Bahn, nicht gegen das Waffengesetz.
    Von daher wird das den Polizisten ziemlich egal sein.
    Die müssten im Höchstfall dafür sorgen, dass du die Bahn verlässt, wenn die Bahn ein Hausverbot gegen dich erlässt, solang du die Waffe bei dir führst und nicht gehen willst.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • § 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

    .
    .
    .

    Personen mit Waffen, die unter das Waffenge-setz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind,

    So schreibt es die MVG unter §3 im 3. Absatz.

    Solange man also über 18 ist und das Ding verschlossen Transportiert ist man berechtig.
    Wer den KWS besitzt ist berechtigt eine SRS Waffe mit PTB im Kreis zu führen.
    Wer eine WBK besitz ist ebenfalls berechtigt diese im verschlossenen Behältnis zu bevördern. ;)

  • Wenn ich also bei euch mit der MVG in mein Jagdrevier fahren möchte, darf ich dann in der Bahn meinen -natürlich entladenen- Drilling über der Schulter führen?!
    Der Tag würde nicht langweilig werden... :ruger:

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Der Tag würde nicht langweilig werden...

    Wird schwierig zu erklären in welches Jagdrevier du mit der U-Bahn willst. :D
    Ich denke wenn der erste Jäger sein Recht in der Richtung wahrnimmt wird die AGB angepasst und der jenige bekommt mehr als nur ein Rüffel. So gesunder Menschenverstand usw. :P
    Ich weiß nun auch nicht wie die AGBs bei der MVV geschrieben sind, die hab ich noch nicht gelesen.
    Sollte ich mal machen wegen S-Bahn usw.

    Zur erklärung es gibt die Münchner Verkehrsgesellschaft und den Münchner Verkehrsverbund.

    Aber ich hab schon blöd geschaut als ich hier her gezogen bin.
    Bewaffnetes Ordnungsamt kennt man aus Frankfurt.
    Aber bewaffnete U Bahnwache war mir neu.
    Ich denke das dies der Grund ist warum es so da drin steht.

    Edit: MVV schreibt es genau so wie die MVG.
    Die kompletten AGBs wurden 1:1 übernommen.

  • Wird schwierig zu erklären in welches Jagdrevier du mit der U-Bahn willst. :D

    Och, ich denke schon, dass ihr auch in München innerstädtische Reviere habt.
    Die gibt's ja sogar bei uns im Ruhrpott.

    Ich denke wenn der erste Jäger sein Recht in der Richtung wahrnimmt wird die AGB angepasst und der jenige bekommt mehr als nur ein Rüffel. So gesunder Menschenverstand usw. :P

    Ja, da bin ich mir auch sicher...


    Aber ich hab schon blöd geschaut als ich hier her gezogen bin.
    Bewaffnetes Ordnungsamt kennt man aus Frankfurt.
    Aber bewaffnete U Bahnwache war mir neu.
    Ich denke das dies der Grund ist warum es so da drin steht.

    Dann zieh lieber nicht nach Paris!
    Da sind Militärpatrouillen mit FAMAS in den Bahnhöfen und an den beliebten Plätzen normal.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Dann zieh lieber nicht nach Paris!
    Da sind Militärpatrouillen mit FAMAS in den Bahnhöfen und an den beliebten Plätzen normal.

    Naja ist jetzt nicht so das mich das Stört.
    Bewaffnete Sicherheitskräfte sind jetzt nicht wirklich mein Problem.
    Im Saarbrücker Regierungsviertel ist noch der BG mit der MP 5 langgelatscht.
    In Zweibrücken ist das Oberlandesgericht RLP das dort Bundespolizei mit der MP 7 rum lungert war auch nicht ungewöhnlich.
    Ich war eben nur verwundert.

  • Da ich nach meiner Antragstellung viel in diesem Thread gelesen habe, will ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben.

    Antrag habe ich in Duisburg per Post gestellt. 3,5 Monate später kam ein Brief der Polizei, in dem stand, dass ich nach erfolgter Überweisung von 55€ den KWS in einer Dienststelle abholen kann.
    Bin auf Grund der Erfahrungen hier davon ausgegangen, Hausbesuch zu bekommen. (Bin 21) War aber nicht der Fall. Der Beamte auf dem Revier war freundlich und hat mich lediglich darauf hingewiesen, dass ich den KWS immer mitzuführen habe, wenn ich eine SSW außerhalb der Wohnung führe.

  • Genauso war das auch bei mir (nur mit 8 Monaten verzug).

    Freut mich zu hören dass es bei einigen so schnell und glatt geht ^^

    Das heißt nicht dick; das heißt ballistischer Vorteil.

  • Update:
    Bis heute 04.03.2020 noch keine Nachricht erhalten.

    „Besser haben als Brauchen“!

    Mors ultima linea rerum est