Das Erwerbsstreckungsgebot nach §14, Absatz 2, Satz 3 bezieht sich auf die gelbe und auch auf die grüne WBK: "Man darf in der Regel nicht mehr als 2 Waffen pro Halbjahr kaufen." Das ist bekannt und bezieht sich nur auf den Erwerb.
Wieviele Voreinträge darf man sich allerdings pro Halbjahr auf der grünen WBK eintragen lassen und warum?