Walther Black Tac führbar machen

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 11.928 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2013 um 19:40) ist von wern0r.

  • Hallo zusammen,

    vor einiger Zeit habe ich mir ein Walther Black Tac gekauft, und verwende es seitdem auf der Arbeit für alles mögliche. Ich bin Elektriker im Schaltschrankbau, und es gibt echt nichts praktischeres als dieses Messer in der Tasche. Andauernd muss man Mantelleitung absetzen, Kartons öffnen, Material auspacken, ich habe in meinem Beruf so unendlich viele Einsatzmöglichkeiten für das Messer, das ich es auf der Arbeit nicht mehr missen will.

    Nun ist es ja ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, und fällt unters Führverbot. Da ich in letzter Zeit auf Montage bin und mein Werkzeug nicht sinnvoll wegschliessen kann, würde ich es gerne so umbauen/verändern, das man mir daraus keinen Strick drehen kann, wenn ich zur Arbeit, oder von selbiger nach Hause fahre und das Messer dabei habe.

    Also habe ich hier im Forum herumgewühlt, aber keine eindeutige Antwort gefunden. Es reicht also nicht aus, wenn das Messer bloss nicht mehr Feststellbar wäre, ich hoffe, das habe ich richtig verstanden. Was müsste ich denn noch daran verändern? Den Öfffnungspin wegschleifen wäre nicht so sehr das Problem, aber ich denke, das mir dann das Parierelement fehlt, und bevor das Messer dann beim Benutzen zuschnappt und mich verletzt, würde ich gerne eine sinnvolle Modifikation vornehmen. Ein anderes Messer mag ich nicht kaufen für diesen Zweck, da es so ziemlich das einzige Messer ist, was ich wirklich optisch ansprechend finde. Ich habe es nicht mit Messern, aber dieses gefällt mir einfach, daher würde ich gern das vorhandene "legalisieren".

    Lieben Gruss, der Chris

    Röhm RG89 (PTB594, nickel), Walther P88 Compact (PTB764, schwarz), Röhm RG96 (PTB699, brüniert), Röhm RG59 (PTB735, nickel), Weihrauch HW94 (PTB855, stainless), Zoraki 914 (PTB922, Titan), Weihrauch HW88 SAW (PTB888, schwarz), Röhm RG90 (PTB759, brüniert), EM-GE 63 (PTB6, brüniert), Walther PK380 (PTB921, brüniert), Colt Double Eagle (PTB766, brüniert), Melcher ME70 (PTB5-70, brüniert), Röhm RG600 (PTB348, vernickelt), Walther P99 (PTB637, brüniert), Röhm RG96 (PTB699, vernickelt)

  • Warum willst Du es denn unbedingt irgendwie bearbeiten? Du darfst es doch im Rahmen Deiner Berufsausübung ("berechtigtes Interesse") führen, Du schwärmst ja nahezu von den vielen praktischen Einsatzmöglichkeiten :^)
    Siehe hier .

    Ansonsten hast Du doch sicherlich auch eine Tasche oder einen Rucksack, den Du mit zur Arbeit nimmst. Mach die/den doch einfach abschließbar, z. B. durch ein kleines Schloss am Reißverschluss, damit "führst" Du es nicht, sondern "transportierst" es. Das gibt dann auch keine Nachfragen, falls Du mit den Kollegen nach der Arbeit noch in eine Kneipe o. ä. gehst wg. "kein direkter Weg zur Arbeit / von der Arbeit".

  • Ich würde auch ja kleines Schloss wählen.
    Mit dem " berechtigten Interesse " wäre ich vorsichtig.
    Wenn es selbst für einen Bundeswehrsoldaten kein berechtiges Interesse gibt sein dienstlich geliefertes Einhandmesser auf dem Weg zum Dienst zu führen, wie soll das dann in diesem Fall aussehen ?

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wenn es selbst für einen Bundeswehrsoldaten kein berechtiges Interesse gibt sein dienstlich geliefertes Einhandmesser auf dem Weg zum Dienst zu führen, wie soll das dann in diesem Fall aussehen ?


    Rechtsverbindlich kann ich Dir darauf natürlich nicht antworten, aber ich versuche es halt - leider - immer noch mit dem guten, alten GMV. Mir, als jemand, der weder Wehr- noch Zivildienst geleistet hat, fallen einfach durch meinen Alltag mehr Anwendungsmöglichkeiten eines Messers bei einem Elektriker als bei einem Soldaten ein.

    Aber das Schloss wäre wirklich vorzuziehen, allein falls man nach der Arbeit noch einen Abstecher in den Supermarkt macht.

  • Walther Black Tac

    Hallo zusammen,

    Nun ist es ja ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, und fällt unters Führverbot. Da ich in letzter Zeit auf Montage bin und mein Werkzeug nicht sinnvoll wegschliessen kann, würde ich es gerne so umbauen/verändern, das man mir daraus keinen Strick drehen kann, wenn ich zur Arbeit, oder von selbiger nach Hause fahre und das Messer dabei habe.

    Lieben Gruss, der Chris

    Geht gar nicht.
    Auch mit demontierter Öffnungshilfe bleibt das Messer mit dem Flipper einhändig zu öffnen und fällt weiter unter das Führverbot.

    ...Klinge physikalisch/mechanisch fixieren in geöffnetem Zustand wäre ´ne Option... :D

  • mehr Anwendungsmöglichkeiten eines Messers bei einem Elektriker als bei einem Soldaten ein.


    Stimmt, aber nicht auf dem Weg zur Arbeit.
    Dort ist es wohl zumutbar das Messer zu transportieren.
    Das berechtigte Interesse trifft hier ja nur während der Arbeitszeit zu und nicht auf dem Weg dorthin.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • So wie das Messer ist, ist es doch praktisch. Wozu verschlechtern?
    Muss sich ein Koch auch Sorgen machen daß er sich strafbar macht wenn er sein Arbeitsgerät transportiert?

    edit
    ist natürlich rein rhetorisch gemeint die Frage.

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (7. August 2013 um 10:03)

  • Das System ist doch falsch.
    Das Führverbot wude doch nur geschaffen weil die Polizei sonst nicht hätte reagieren können. Ich finde das Gesetz daher genau so sinnvoll wie unsinnig.
    Leider ist es dem Beamten nicht gestattet vor Ort zu entscheiden. Er muss Strafanzeige stellen.
    Ob zu Recht, wird dann die Justiz entscheiden, Verfahren eingestellt, Messer weg.
    Umständlich. Aber wenn man es so will......................

  • Hab das Ding noch nicht live gesehen, aber kriegst Du es denn mit dem Flipper alleine mit einer Hand auf? Klar, die Klinge kommt etwas aus dem Griff, aber zum "Feststehen" bringst Du es mit dem Flipper nicht, oder doch? Da brauchts doch schon den Klingenheber, oder - falls nicht mehr vorhanden - die andere Hand.

  • Hm, ist zwar ärgerlich/teuer, aber ich pers. würde mir ein anderes, reines Zweihandmesser holen. Es gibt zwar nicht so sehr viele, aber doch einige Modelle, die auch preislich im Rahmen des Walther liegen. Sehr gut ist auch dieses hier:

    http://www.messerworld.de/contents/media/bokog24.jpg

    Dieses ganze Theater ist ja durchaus so gewollt, genauso wie die entstandene Rechtsunsicherheit. Von der Lächerlichkeit und "Effizienz" solcher Verbote brauche ich hier sicher nicht anzufangen ... Aber der Teufel ist halt ein Eichhörnchen ... Kontrolle, Messer gefunden und schon hat man Ärger, der eigentlich überflüssig sein sollte. Also um sicher zu gehen, wäre vielleicht ein neues Messer mit Zweihandöffnung sinnvoll.

    Jens

  • ...Frag mich,wer entscheidet ob das noch ein Einhandmesser ist...?

    Eigentlich sollte es das Gesetz und zwar der § 42a, Abs. 1, Nr. 3 WaffG, denn hier steht geschrieben: ... Messer mit einhändig feststellbarer Klinge ...
    Das heißt meiner persönlichen Meinung nach im Umkehrschluß: Wenn man es nicht mit einer Hand aufbekommt und feststellen kann, weil man die Bedienelemente abgefeilt oder demontiert hat, dann unterliegt es auch keinem Führverbot mehr. Genauer wird es leider nirgends definiert und genau das ist das Schlimme daran. Alles Einzelfallentscheidungen! Sollte es bei einer Kontrolle dennoch beanstandet und beschlagnahmt werden und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, sowie durch die zuständige Waffenerlaubnisbehörde als Ahndungsbehörde ein Bußgeld folgen, wird vom Messer u.U. durch das BKA ein Feststellungsbescheid erstellt, also eine gutachterliche Beurteilung vorgenommen.
    Da gibt es in der aktuellen Ausgabe des Visier 08/2013 ab Seite 90 einen Bericht, der, wenn die Sache nicht so ernst wäre, echt zum totlachen wäre. Da wird vom "Foxtrott Two Outdoor" berichtet, welches eigentlich von der Firma Dietmar Pohl extra in abgeänderter Form zum "Foxtrott One Outdoor" hergestellt wurde, damit es eben keinem Führverbot unterliegt. Es wurde nur mit einem sogenannten "Nagelhau" hergestellt und eben nicht mit den, für ein Einhandmesser typischen Bedienelementen. Und trotzdem hat das BKA das Messer in einem Feststellungsbescheid als Einhandmesser eingestuft, weil man irgendwie mit einer Hand die Klinge zu fassen bekommt und durch eine Schnickbewegung zum Einrasten bringen kann. Was soll das BKA auch anderes in seinem Gutachten schreiben? Vielleicht: Es ging zwar mit einer Hand auf und ließ sich auch einrasten, es ist aber kein Einhandmesser?
    Hier: http://www.bka.de/nn_205618/DE/T…html?__nnn=true
    Das ist meiner Meinung nach so "gaga", dass man es schon nicht mehr fassen kann, oder? Man stelle sich nur vor, da bekommen Menschen möglicherweise ein Bußgeld, die sich schon extra ein Messer ohne Einhandbedienung zulegen und deren "kriminelle Energie" einzig und allein darin liegt, damit mal irgendwann ihr Butterbrot durchzuschneiden... Man stelle sich ferner vor, so jemand möchte dann in Zukunft z.B. Sportschütze werden und man lehnt dann seine Zuverlässigkeit ab, weil schonmal ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen einen erlassen wurde...? Ich halte sowas nicht für unmöglich. Diese gesetzliche Regelung "Einhandmesser" gehört dringend novelliert, wie so einiges im WaffG. Es herrscht so keine Rechtssicherheit. Straftätern wird es selbstverständlich sch***egal sein, aber der rechtschaffende Bürger muß sich doch darauf verlassen können, dass er gesetzmäßig im "grünen Bereich" handelt. Hoffentlich wird bei einer Novellierung nicht wieder alles "verschlimmbessert". Offensichtlich haben wir in Deutschland auch keine anderen Probleme, als ellenlange Bescheide und Gerichtsverfahren zu führen, ob ein "lächerliches" Taschenmesser mittels eines Nippels oder Lochs oder sonstwas einhändig geöffnet und festgestellt werden kann oder eben nicht; wo sich in anderen Ländern die Leut´ tagtäglich grundlos mit der Kalaschnikow gegenseitig auf der Straße über den Haufen schießen...

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (7. August 2013 um 20:19)

  • die Klinge ist nicht über 12cm


    Die 12 cm gelten nur für feststehende Messer.
    Ein Klappmesser darf auch größer sein.
    Das mit den Bedienelementen entfernen kann auch wieder so eine Sache sein.
    Mein Black Tac kann man bequem " aufschleudern ", also müsste man auch die Klingenverschraubung fest ziehen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/


  • Die 12 cm gelten nur für feststehende Messer.
    Ein Klappmesser darf auch größer sein.
    Das mit den Bedienelementen entfernen kann auch wieder so eine Sache sein.
    Mein Black Tac kann man bequem " aufschleudern ", also müsste man auch die Klingenverschraubung fest ziehen.


    Joachim

    Vollste Zustimmung, da hab ich zu schnell geschrieben und bin einem Denkfehler unterlegen, wird gleich editiert, ein Klappmesser kann auch > 12cm haben.
    Zu Deinem zweiten Einwand hatte ich aber geschrieben:
    "Wenn man es nicht mit einer Hand aufbekommt und feststellen kann, weil man die Bedienelemente abgefeilt oder demontiert hat," ... und dazu zählt man leider und offensichtlich heutzutage auch "aufschnicken". Ganz ehrlich: An sowas hätte ich niemals zu glauben gewagt. Für mich war ein Einhandmesser immer ein Messer, welches über die entsprechenden Bedienelemente oder ein Loch in der Klinge verfügt, also, was technisch absichtlich dazu ausgelegt ist, einhändig geöffnet und festgestellt zu werden. Wenn man ein eigentliches "Zweihandmesser" mit tausend Krämpfen in den Fingern irgendwie mit einer Hand aufbekommt und mit "schnicken" aus dem Handgelenk zum Einrasten bringt, davon hätte ich niemals gedacht, das es tatsächlich mal als Einhandmesser eingestuft werden könnte! Sachen gibt´s, die gib´s net...

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (7. August 2013 um 22:24)

  • Wow, viele Antworten, vielen lieben Dank! Ich versuche mal auf das gröbste einzugehen.

    Zitat

    Auch mit demontierter Öffnungshilfe bleibt das Messer mit dem Flipper einhändig zu öffnen und fällt weiter unter das Führverbot.

    Okay, das ist schonmal blöd.

    Zitat

    Ansonsten hast Du doch sicherlich auch eine Tasche oder einen Rucksack,
    den Du mit zur Arbeit nimmst. Mach die/den doch einfach abschließbar, z.
    B. durch ein kleines Schloss am Reißverschluss, damit "führst" Du es
    nicht, sondern "transportierst" es.

    Rucksack. Ist so ein Armeerucksack mit Bendel zum zuziehen statt Reissverschluss. Also Schloss - auch schwierig. Bliebe immer noch ein verschliessbarer Behälter mit Schloss, das würd wohl funktionieren.

    Zitat

    Hab das Ding noch nicht live gesehen, aber kriegst Du es denn mit dem
    Flipper alleine mit einer Hand auf? Klar, die Klinge kommt etwas aus dem
    Griff, aber zum "Feststehen" bringst Du es mit dem Flipper nicht, oder
    doch? Da brauchts doch schon den Klingenheber, oder - falls nicht mehr
    vorhanden - die andere Hand.

    Bei meinem funktioniert es und es ist wirklich praktisch. Leitung in der einen Hand, zum Messer gegriffen, ach schon wieder zusammengeklappt, *flupp* offen, fest, schnibbel. Tag für Tag. Eine leichte Bewegung aus dem Handgelenk reicht aus, und ich kanns benutzen.

    Zitat

    Hm, ist zwar ärgerlich/teuer, aber ich pers. würde mir ein anderes,
    reines Zweihandmesser holen. Es gibt zwar nicht so sehr viele, aber doch
    einige Modelle, die auch preislich im Rahmen des Walther liegen. Sehr
    gut ist auch dieses hier:

    Das gefällt mir ganz gut, mal sehen ob ich das anschaffe. Denn ich möchte auf jeden Fall vermeiden, mit dem WaffG in Konflikt zu geraten. Und natürlich bin ich unsicher und sehr vorsichtig, da ich dieses Jahr in einen Sportschützenverein eingetreten bin und nächstes Jahr die WBK anstrebe. Wie nennt sich dieses Messer genau? Habe von Messern leider nicht viel Plan, und erkenne sie nicht sofort, und weiss auch kaum Hersteller, bin da wirklich ein totaler Noob.

    Zitat

    Man stelle sich ferner vor, so jemand möchte dann in Zukunft z.B.
    Sportschütze werden und man lehnt dann seine Zuverlässigkeit ab, weil
    schonmal ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen
    einen erlassen wurde...?

    Meine Rede, exakt DAS will ich nach Möglichkeit vermeiden, und ich danke allen für ihre Antworten (und auch für die, die noch kommen). Die Situation stellt sich tatsächlich komplizierter dar, als ich es bisher nicht zu träumen wagte. Und das nur wegen eines Messers, was ich auf der Arbeit benutzen will, dort aber nicht wegschliessen kann und lieber mit heim nehme, damits mir nicht geklaut wird. Verkehrte Welt :/ Ich tendiere zu dem von Flammpanzer gezeigten Messer, wenn es nicht dem Führverbot unterliegt.

    Nochmals vielen Dank, bin gespannt ob noch jemand Anregungen hat.

    Gruss, der Chris

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