Zeigt her eure Kalashnikov

Es gibt 2.152 Antworten in diesem Thema, welches 399.592 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Januar 2022 um 13:49) ist von coltm4.

  • Jetzt sind sie weg.

    Selbst wenn du Recht hast ändert sich das Gesetz sicherlich nochmal, und dann stehst du da und darfst deine Stücke ohne Entschädigung abgeben.

    So habe ich wenigstens noch mein Geld wieder bekommen. Gerne habe ich sie natürlich nicht verkauft.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Selbst wenn du Recht hast ändert sich das Gesetz sicherlich nochmal, und dann stehst du da und darfst deine Stücke ohne Entschädigung abgeben.


    Hätte, wäre, könnte.

    Ich darf die Dinger Stand heute legal besitzen und habe meine Freude daran. Was in 10 Jahren ist, sehe ich dann. Diese diffuse Angst betrifft dann aber auch alle anderen Gegenstände, die dem WaffG unterliegen, nichts ist ewig. Das Geld ist mir egal.

  • Exakt! das Thema ist vom Tisch! Altbestand!!

    Wesentliche Waffenteile im neuen Waffengesetz
    Laut BKA Leitfaden 2.0 vom 31. Dezember 2020 !!

    https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…affenteile.html

    Frage 3: Verbotenes Waffenteil in einer Dekorationswaffe (Alt-Dekowaffe)
    Eine Deko-Waffe aus der Zeit vor der EU-DeaktivierungsVO von Dez. 2015 enthält ein
    unverändertes Gehäuse und einen intakten Verschlussträger.
    Wie ist eine solche Deko-Waffe rechtlich zu bewerten?


    Antwort: Dieser Fall ist in § 25c Abs. 1 S. 1 AWaffV-neu dahingehend geregelt, dass bei Alt-
    Dekowaffen die Berechtigung zum Besitz fortbesteht, solange keine Überlassung erfolgt.
    Insofern besteht auch kein Wertungswiderspruch, da das Gesetz ordnungsgemäß
    deaktivierte Dekowaffen schon zuvor als einheitliche Objekte betrachtet hat. Etwas
    anderes ergibt sich bei Überlassung an eine andere Person, dann sind diese Alt-Dekos
    nach § 25 Abs. 1 S. 2 als Schusswaffen zu betrachten, so dass das unter Nr. 1 u. 2 Gesagte
    gilt.


    Selbst Tactical Dad (der immer nur ultrakritisch denkt) hat es zusammengefasst: (Zitat:)


    "Fazit zur Waffenrechtsänderung 2020


    Ein Sammler besitzt


    1 Deko G3


    1 zusätzlichen Verschlussträger dazu und


    1 zusätzliches Magazin


    Jedes Teil unterliegt nun einer anderen Regelung. Der "gefährlichste" Teil davon (das komplette Dekogewehr) darf er einfach weiter besitzen und die Waffenbehörde wird nie erfahren dass er es hat. Den Verschlussträger muss er beim BKA genehmigen lassen und das Magazin bei der örtlichen Waffenbehörde anmelden. Wo soll da der Sinn sein? Wird damit etwas zur öffentlichen Sicherheit beigetragen? Wie soll jemand, der nicht mal einen Waffensachkundeunterricht besucht hat, aber sich, zur Erinnerung an seine Bundeswehr Dienstzeit, ein Deko G3 an die Wand gehängt hat, überhaupt noch wissen wie er sich an das Waffenrecht halten kann? Wenn nicht mal mehr ich, als "Sachverständiger" es mehr nachvollziehen kann?

  • Na dann habt Freude daran, mir war halt zu blöd und zu undurchsichtig, und so dick habe ich es geldmäßig auch nicht dass ich ein paar tausend Euro in Form von Dekowaffen lagere, welche ich nie wieder verkaufen darf.

    Sollte ich mich nach dieser Coronasache mal dazu durchringen den Jagdschein zu machen, werde ich mir das ein oder andere Modell welches ich damals als Deko besaß wieder holen, und dann natürlich in scharf.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Die großen Magazine habe ich auf 10er Kapazität heruntergekürzt.

    Bitte beachten - Blockierte oder gekürzte Magazine sind in diesem Fall wie auch in allen anderen Fällen nicht zulässig, weil nicht nur große Magazine an sich, sondern bereits Magazinkörper für derartige große Magazine verboten sind.

    Das steht so im neuen Waffengesetz.

    Demzufolge sind nur "geborene" Magazine mit einer maximalen Kapazität von 10 Schuss für den Erwerb und Besitz erlaubt. Nach dem 1.9.2021 bist Du dann im Besitz von verbotenen Gegenständen, die die vorher besser bei der zuständigen Behörde abgeben solltest.

    Einmal editiert, zuletzt von boltface (22. Januar 2021 um 17:27)

  • Demzufolge sind nur "geborene" Magazine mit einer maximalen Kapazität von 10 Schuss für den Erwerb und Besitz erlaubt.

    Deine Interpretation? Bitte Quellen mit Wortlaut darlegen.

    Bei einer "Blockierung" eines fullsize Magazinkörpers ist es klar, das geht nicht. Aber Kürzen von 30ern auf 10? Unproblematisch.

    Wie soll eine Behörde/Staatsanwaltschaft beweisen, dass nicht irgendwo auf der Welt eine Manufaktur für 10er PPS-43 Magazine exisitiert, in der solche Magazine/Magazinkörper "geboren" werden/wurden?
    Unmöglich.

  • Deine Interpretation? Bitte Quellen mit Wortlaut darlegen.
    Bei einer "Blockierung" eines fullsize Magazinkörpers ist es klar, das geht nicht. Aber Kürzen von 30ern auf 10? Unproblematisch.

    Wie soll eine Behörde/Staatsanwaltschaft beweisen, dass nicht irgendwo auf der Welt eine Manufaktur für 10er PPS-43 Magazine exisitiert, in der solche Magazine/Magazinkörper "geboren" werden/wurden?
    Unmöglich.

    Stimmt - Es ist nur etwas von einem Blockierungsverbot zu finden. Ja, das ist (d)ein Argument! Das gebe ich zu .... Allerdings ist mir noch eingefallen, dass Du die Magazine, solange sie Teil der gesamten original deaktivierten Waffe waren, nicht hättest kürzen müssen, solange die nicht dauerhaft oder lokal getrennt von der Deko gelagert werden ... Wie dem auch sei - ich persönlich würde da einfach nichts manipulieren, um immer auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Aber das ist ja das Schöne an einem Forum - es wird diskutiert :)

    Gruß.

  • Pandur.

    Wenn die liebe MAMA nur im Schrank hängt ist es auch nicht so toll.Bitte nur eine kurze Frage. Was würde denn diese MAMA so wie sie hier ist kosten ???

    Meine MAMA hängt auf dem Korridor. Naja man weiß ja nie wer klingelt. gelle !

    Um SIE werde ich mich demnächst mal kümmern. Ich werde sie aber nicht in einen NEUZUSTAND versetzen sondern sie so gestalten das sie aussieht wie im militärischen Einsatz.

    Ich wollte mir mal eine bei einer FIRMA ( offizielles Waffengeschäft) besorgen die AK 47 NVA Ausführung mit Plaste aber die soll komplett leer sein. Wenn dann sollten ein paar Originalteile schon drinn sein. Gaskolben mit Verschluß und Feder. Aber die Kundenberichte sagen mir: Alfred laß die Finger von.

    Einmal editiert, zuletzt von LeutnantH (30. September 2021 um 06:27)

  • Hallo Leute und Sammler.... Ich habe ein exerzier Modell der Panzerfaust 3 von HK. Darf man diese hier zeigen ?

    Falscher Thread dafür würde ich mal behaupten.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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