5 Jahre Paragraph 42a - Wo bleiben die Zweihandmesser?

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 21.943 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2014 um 23:00) ist von Tizzandor.

  • Findest du, dass es mehr Zweihandmesser auf dem Markt geben sollte? 88

    1. Ja, definitiv. Die Auswahl ist zu gering! (42) 48%
    2. Jein, es gibt genug, aber das eine oder andere Modell mehr kann vielleicht nicht schaden. (14) 16%
    3. Mir ist das egal. (11) 13%
    4. Mir ist das egal, denn ich führe keine Messer. (10) 11%
    5. Mir ist das egal, denn das Risiko erwischt zu werden, ist gering. (9) 10%
    6. Nein, es gibt genug Zweihandmesser - die Auswahl ist völlig ausreichend. (2) 2%

    Hallo Messerfreaks!

    Als jemand, der wie viele hier, gerne mal ein Messer führt, frage ich mich seit Langem, warum die Industrie und auch kleine Custom-Hersteller so gar nicht recht auf die Gesetzesverschärfung hier in Doofland reagieren. Klar gibt es einige gute und legal führbare Zweihandfolder:

    http://www.pohlforce.de/uploads/pics/pf_boo_002.jpg

    http://www.klingenhaus.de/out/pictures/g…6a84.110955.jpg

    http://static.boker.de/images/zoom/110127.jpg

    http://www.dieklinge.de/images/product…ages/2783_1.jpg

    Aber wenn man sich die Kataloge von Böker und Co. mal so durchblättert, dann findet man da bestenfalls 10% echte Zweihandmesser. Vor allem modern wirkende, taktisch gestylte Folder wie das Pohl Bravo One Survival sind doch eher selten. Die Masse der angebotenen Messer sind reine Einhandmesser. Taschenmesser in klassischer Form gibt es sicher etliche, aber ansprechende Modelle mit Zweihandöffnung fehlen mir einfach.

    Ist der deutsche Markt so unattraktiv? Kann ich eigentlich gar nicht glauben. Fertigungstechnisch ist es ja nun kein großer Akt, aus einem als OHO konzipierten Klappmesser ein Zweihandmesser zu machen. Daumenpin weglassen und am besten einen Nagelhau in die Klinge, dann kann der Gesetzgeber auch beruhigt schlafen. Oder ist es den Leuten egal, was sie in der Tasche stecken haben ("Auf die OWI scheiXXe ich doch!"). Oder wissen gar viele nicht, dass sich mit dem Führen eines Einhänders evt. in Schwierigkeiten bringen?

    Wie seht ihr das?

    Jens

  • Ich denke mal,der grossen Mehrheit ist es garnicht bewusst,das man Einhandmesser nicht führen darf.Und einer anderen,grossen Gruppe ist es Schei**egal,das man sie nicht führen darf-diejenigen,wg denen dieses unnütze Gesetz eingeführt wurde.Nur die wenigsten sind informiert und machen sich einen Kopf darüber-nämlich wir,die wir uns auch sonst ständig nen Kopf ums WaffG machen müssen,um nicht andauernd mit einem Bein im Gefängnis zu stehen...Edit-gibt übrigens noch ein Jubiläum-10Jahre Springmesserverbot...Spring

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

    Einmal editiert, zuletzt von Medjay (8. Juni 2013 um 13:32)

  • Moin,ich gehöre zu denen die es einfach nicht juckt.

    Habe nach wie vor die selben Messer in der Jacke oder im Rucksack,da wo ich hingehe und verkehre bin ich bis heute noch nicht einmal Kontroliert worden in 20 Jahren.

    Von daher kratzt es mich schlicht nicht ob ein Messer 5mm zu lang oder selbsttätig aufgeht,was ich meine zu brauchen für meine geplante Tätigkeit nehme ich aus dem Schrank und stecke es ein und fertig.

    Nur weil sich ein paar Assi-Kids in den Großstädten nicht benehmen können kaufe ich mir keine neuen Messer.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Wie ich letztens gelesen hab, ist die große Gefahr nicht, daß du kontrolliert wirst, sondern daß du bei der Benutzung deines Messers vom Falschen gesehen wirst.

    Oder trägst du dein Messer einfach nur mit dir rum ohne es auch mal draussen zu nutzen?
    Dann wäre es nämlich recht sinnlos in deiner Tasche und du bräuchtest es erst gar nicht mitzunehmen.

    Ein Großteil der Anzeigen in diesem Bereich dürften "Zufallsfunde" sein.
    Ein Polizeibeamter macht sich sogar selbst strafbar wenn er einer bemerkten eventuellen Gesetzeswidrigkeit nicht nachgeht.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ein Polizeibeamter macht sich sogar selbst strafbar wenn er einer bemerkten eventuellen Gesetzeswidrigkeit nicht nachgeht


    Nicht nur der nach geltenden Recht muß jeder der eine Gesetzeswidrigkeit bemerkt diese anzeigen, da er sonst zum Mittäter wird. Das dürften noch weniger Leute wissen das wir manche gesetze der DDR in die BRD übernommen haben.

    zum Thema zurück kehrend da nur Deutschland in den Letzten Jahren so Waffen Paranoid geworden ist dürfte die Hersteller sich eher für den Rest der Welt interesieren als was hier in "Verbotistan" erlaubt ist, besonders da man jederzeit erwarten kann das unsere Politiker in ihrer Paranoia das nächste Schneidwaren Verbot aussprechen.

    Und unsere Normal Bürger gehen davon aus das man auf die Gesetze schei++., wie ich darauf komme, da ich wegen einem Knie leiden meist mit Gehstock unterwegs bin habe ich schon häufiger erlebt das alle von einem Stockdegen ausgehen. (ich kann schon gar nicht mehr zählen wie oft ich schon kontroliert wurde nur da mein gehstock antik aussieht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jhary (8. Juni 2013 um 22:35)

  • ...

    Oder trägst du dein Messer einfach nur mit dir rum ohne es auch mal draussen zu nutzen?
    Dann wäre es nämlich recht sinnlos in deiner Tasche und du bräuchtest es erst gar nicht mitzunehmen.

    ...

    Gruß K.

    Hallo Kentucky,

    da muss ich Dir aber widersprechen ! Meine Freunde und ich hatten früher im V -Täschchen unserer Cords immer Verhüterlis dabei !

    Sorry, ist ja kein Widerspruch, aber was ist mit Deiner Unfallversicherung ? Wie oft nutzt Du sie ?

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Oder trägst du dein Messer einfach nur mit dir rum ohne es auch mal draussen zu nutzen?
    Dann wäre es nämlich recht sinnlos in deiner Tasche und du bräuchtest es erst gar nicht mitzunehmen.


    Natürlich benutze ich die auch regelmäßig,no Problem.

    Was sinnlos ist entscheide ich für mich selbst,aber danke für den Tipp. :huldige:

    Geh mal auf ein Motorradtreffen von grossen Clubs,da rennt jeder zweite mit nem Messer am Gürtel rum,manche tragen Stiefelmesser und die Polizei steht daneben und es juckt die keinen krümmel.....warum sollte ich mir da Gedanken um mein Messer im Rucksack machen ?

    Bin noch nie im Wald oder auf der Wiese Kontrolliert worden und mal ehrlich wie groß ist die Chance das da was in der Richtung passiert,das geht in den Null Komma bereich.

    Weil ich mich normal bewege und nicht in der Fusgängerzone mein 30 cm Rambomesser raus hole um mir die Nägel zu schneiden will niemand was von mir.
    Wenn ich mein Springmesser nehme und Pakete damit aufmache wird auch keiner die Polizei rufen,zumindest in meinem Umfeld nicht.

    Nur weil so ein paar da oben beschlossen haben das bestimmte Messer nicht mehr benutzt werden dürfen werfe ich die nicht weg denn ich habe die gekauft weil ich sie mag. :n1:


    Gruss

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Sehr interessantes Thema!

    Der Großteil der Bevölkerung weiß sicher nicht, dass derlei "Einhandmesser" verboten sind. Im Allgemeinen wird ja auch nicht darauf hingewiesen.

    Das CO2air Forenmesser wollte ich mir vor der Bestellung damals auch mal "richtig" ansehen. Als ich mir dann die Einhandausführung in einem Laden anschaute bekam ich im Gespräch mit dem Verkäufer keinerlei Hinweis darauf, dass ich dieses Messer gar nicht führen darf. Erst als ich ihn explizit darauf ansprach, bestätigte er dies (so viel zum Thema "kauft nicht online, da bekommt ihr keine Fachberatung). Abgesehen davon war das für jemanden wie mich (also jemand der nicht angeln geht etc.) ohnehin ungeeignete Messer überteuert.

    Ich bin allerdings schon öfter in Situationen gekommen, in denen die Zweihandbedienung des Messer recht hinderlich ist, z.B. wenn man gerade etwas mit der linken Hand festhält.

    Die ganze Regelung ist ohnehin sinnfrei, wenn man sich beispielsweise das für meine Begriffe riesige Walther PPK Messer an den Gürtel hängen darf.

    Dass ein waffenverbietender Paragraph im Deutschland des Jahres 2013 wieder abgeschafft wird, bezweifle ich stark. Dabei haben bestimmt einige der größten Waffengegner genau so ein Einhandmesser in der Seitenablage ihres Wagens liegen und halten das für harmlos (im Sinne des Gesetzes)...

    Bestehende Gesetze zu ignorieren halte ich für nicht zielführend, wenn man nicht seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf's Spiel setzen will.

  • Mister L-du hast halt das Glück gehabt,nicht erwischt zu werden-dann ists Messer weg-was ja durchaus teuer gewesen sein kann-und nebenbei gibts ne fette Geldstrafe-auch für 0,5cm zu lange Klinge oder ähnliche Unbedeutende Dinge-die aber eben verboten sind-klar,sinnloserweise-aber wer keinen Ärger haben mag,hält sich auch an solchen Unsinn.Ok,wenn ich an den Bach gehe,nehme ich auch mein grosses Ka-Bar mit-aber beim Einkaufen in der Stadt bleibt das zuhause,da kommt was gesetzeskonformes mit,und da mir das praktische Einhandmesser verboten ist,nehm ich halt ne feststehende 12cm Klinge.Ist ja auch deutlich ungefährlicher als n Einhandmesser...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Hi, :^)

    genau so wenig, wie man Mittäter wird, wenn man Kenntnis...., s.o.

    Wo ist das bewusste und gewollte arbeitsteilige Zusammenwirken zum Erreichen des gleichen tatbestandsmäßigen Erfolgs? Vorsatz hinsichtlich des Deliktes? :nuts: Also Käse.

    Genau wie:

    Klares Nein. Die müßen auch Ordnungswidrigkeiten verfolgen.

    Sie können Ordnungswidrikeiten verfolgen. Einen Strafverfolgungszwang gibt es nur bei Straftaten. Offizialdelikte müssen verfolgt werden, aber keine Ordnungswidrigkeiten. Bei OWIs gilt das Opportunitätsprinzip, also das pflichtmäßige Ermessen eines jeden Beamten. Ordnungswidrigkeiten sind noch einmal unterteilt in verschiedene "Schweregrade" und danach wird jeder Beamte handeln.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Einen Waffengegner mit einem Einhandmesser sehen wäre wirklich mal ein Geschenk. Verpfeifen würd ich ihn nicht, ich begeb mich ja nicht auf die gleiche Stufe, aber ich würd dem genüsslich das Waffengesetz unter die Nase reiben.

    Was das verfolgen von OWIs angeht, so sind Polizisten auch nur menschen. Manche hen dem zu hundert Prozent nach, andere lassen bei Kleinigkeiten auch mal fünfe grade sein.

    Ich würd das Risiko trotzdem nicht eingehen. Meine Faustmesser, Wurfsterne und die guten BW Fallmesser hab ich entsorgt Einzig ein kleines Springmesser von Opi hab ich noch, das liegt unter der festgelegten Granze. Damit werden bei mir die Briefe geöffnet.

  • Zitat

    Meine Freunde und ich hatten früher im V -Täschchen unserer Cords immer Verhüterlis dabei !


    Na, Du mußt ja ein toller Hecht gewesen sein! *lol*

    Entschuldige "alter" Freund, aber das mußte jetzt sein. ;D

    Bin schon weg. :n23:

  • Das Führen von Einhandmessern ist nur verboten, wenn diese einhändig zu öffnen und einhändig zu verriegeln sind (was Einhandmesser in der Regel "automatisch" beim öffnen tun). Von Böker gibt es eine Handvoll Einhandmesser, die nicht verriegeln. Diese haben meist den Zusatz "42" im Produktnamen. Und ja, es gibt zu wenig Auswahl :D

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Hallo,

    seit 36 Jahren sind wir zu dritt in den Wäldern unterwegs. Mein Hund mein Bowie und ich. Ich kenne jeden Förster und jeden Jäger. Diese Ordnungshüter wissen, dass ich den Wald respektkiere. Ich hatte noch nie Probleme. In der Firma trage ich ein Taschenmesser in der Hosentasche. Beim Einkaufen im Supermarkt oder im Ort, bin ich ohne Messer.

    :anon: :anon: :anon:
    Der erste Treffer zählt.

  • seit 36 Jahren sind wir zu dritt in den Wäldern unterwegs. Mein Hund mein Bowie und ich. Ich kenne jeden Förster und jeden Jäger. Diese Ordnungshüter wissen, dass ich den Wald respektkiere. Ich hatte noch nie Probleme. In der Firma trage ich ein Taschenmesser in der Hosentasche. Beim Einkaufen im Supermarkt oder im Ort, bin ich ohne Messer.

    Also ich glaube dir ja, daß du seit 36 Jahren in den Wäldern unterwegs bist, und dein Bowie möglicherweise auch dieses Alter hat. Aber dein Hund? Du flunkerst oder hast super Hundefutter. :D

    Spaß beiseite. Das Problem an dem Gesetz ist natürlich, daß es Auslegungssache ist. Weil du jeden kennst und die richtige Haarlänge hast, hast du keine Probleme. Einer, der zufällig zu lange Haare oder eine Glatze hat, kriegt eine Ordnungswidrigkeit anghängt. So gehts ja nicht. Ich kenne den Fall eines Bekannten, der immer mit dem ÖPNV unterwegs ist, und eben regelmäßig einen Bahnhof passiert. Er hatte ein Einhandmesser im Rucksack. Das erste Mal kontrolliert, Rucksack geleert, die Polizisten haben das Messer gesehen und ihn unbehelligt weiterziehen lassen. Ein paar Wochen später dasselbe Spiel mit anderen Polizisten, die haben ihm dann eine Ordnungswidrigkeit angehängt.

  • Auch ich frage mich, weshalb es so wenige "Zweihandmesser" gibt, und noch viel mehr frage ich mich, weshalb immer noch so viele Einhandmesser angeboten und wohl auch verkauft werden. Würden die Käufer konsequent nach Zweihandmessern verlangen würden ja die Hersteller nachziehen, oder?
    Ich habe noch ein Einhandmesser aus der Zeit, als diese noch legal zu führen waren (ich hab's aber auch damals nicht geführt), habe aber jetzt den Bömmel ähm Daumenpin so weit abgeschliffen daß er nur noch minimal übersteht und nur dem Daumennagel der zweiten Hand zum öffnen dient. Aber Achtung als Einhandöffner konzipierte Messer öffnen meist relativ leicht, anders als (Zweihand-)Taschenmesser, die richtig zuklappen wird die Klinge bei Einhandmessern nur relativ schwach zugehalten, so daß man das Messer (zumindest meines) mit entsprechender Übung immer noch aus dem Handgelenk aufschleudern kann. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob man mir aus meinen Umbau bei entsprechender Böswilligkeit nicht doch einen Strick bzw. eine OWI drehen könnte. Da ich im Zweifelsfalle mehr zu verlieren hätte als nur dieses Messer, bleibt es künftig zu Hause.

  • Nun,
    ich sehe das so. Diese unsinnige Gesetz was aufgrund einer Lüge basiert gibt es nur in der Bananenrepublik. Da werden die Hersteller nicht groß "Zweihandmesser" für uns bauen. Die denken international, was auch nicht verwerflich ist. Manche Hersteller denken halt mit, und bauen das Messer so das man den Pin abschrauben kann.

    Mich stört es auch nicht besonders, wenn ich mal draussen in der Natur bin habe ich immer ein großes Messer dabei... oder halt mal ein böses Einhandmesser im Rucksack.

    In der Stadt reicht mir ein normales Schweizer oder ein Multitool. Es gibt ansonsten ne Menge Messer die man auch in der Stadt führen dürfte, von daher sehe ich das jetzt nicht so eng. Auch wenn jetzt einige aufschreien, wozu benötigt man in der Stadt z.B. ein Messer mit 25cm Klinge ;) Outdoor macht das Sinn... trotzdem ist das Gesetz unsinnig und sollte schnellstes überarbeitet werden. Jedenfalls bei den Einhandmessern.

    Die meisten Leute die Einhandmesser kaufen, sammeln die ja eher anstelle die zu führen.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Klares Nein. Die müßen auch Ordnungswidrigkeiten verfolgen.


    AUA!

    So ein Unsinn!!!

    Tut das schon weh??

    Eine Ordnungswidrigkeit muss nicht verfolgt werden; es ist liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, ob er dies für richtig hält oder nicht.

    Dabei hat er einen weiten Spielraum und kann entscheiden, ob er das Verfahren einstellt, eine (kostenlose) Verwarnung ausspricht oder eine Geldbuße verhängt.

    Es ist auch völliger Hirnriss, dass jemand zum Mittäter würde oder sich strafbar mache, wenn er eine Ordnungswidrigkeit nicht anzeigen würde. Das gilt auch für Straftaten.

    Nur wenn Du bei einer Vergewaltigung zusiehst (oder ähnliches) ist das unterlassene Hilfeleistung.

    Also, was Einige hier verzapfen ist wirklich grauenvoll, da bekommt man ja HIRNSAUSEN!

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)