MP 40 - 22 lfb

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 3.515 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. März 2017 um 12:50) ist von Hans-Georg.

  • Naja die STG 44 bekommt man ja von GSG als Sportschütze hier auch zu kaufen ,daher halte ich es für warscheinlich dass man die MP 40 auch bekommt.

  • Liegt die MP40 nicht unter der zulässigen Gesamtlänge für Sportschützen?


    Die MP44 habe ich auf jeden Fall im Auge fürs DSU-Mehrdistanzschießen...

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!


  • Wo soll die denn liegen? Ich kenn keine solche Einschränkung.


    „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“


    Allerdings liegt die MP40 bei 63cm mit eingeklappter Schulterstütze, von daher noch grad so ok  :D


    Genial, wenn der Abzug einigermaßen ist und die Wumme gut trifft auf 25m, hol ich mir eine.

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!


  • „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

    Das ist die Definition von "Langwaffe" das hat nichts mit der Sportlichen Eignung zu tun. Du wolltest also sagen "Ja, hast recht, eine solche Längendefinition gibt es nicht." :P

    Grüße,
    Peter

  • Der Moment der Veröffentlichung rückt näher :^) , ende November werde ich Antrag auf die Erteilung des Bedürfnisnachweises stellen , dann kann ich gegen Februar bis Juni die MP bestellen. ( je nachdem was die Finanzen sagen. :D )
    Na wie siehts bei euch aus ? Gibts bereits weitere Interessenten hier ? :)


    LG ,

    HW 75.


  • Das ist die Definition von "Langwaffe" das hat nichts mit der Sportlichen Eignung zu tun. Du wolltest also sagen "Ja, hast recht, eine solche Längendefinition gibt es nicht." :P

    Grüße,
    Peter


    Es gibt sehr wohl ein Längenmaß einer Schusswaffe, das ein Ausschluss zum sportlichen Schießen bedeuten kann. dass findet sich im § 6 AWaff. Demnach muss eine Selbstladelangwaffe mindestens über eine Lauflänge von mehr als 42 cm verfügen, wenn sie dem Anschein einer Kriegswaffe hat. Aber wenn diese Waffe zu solchen zählt, ist sie wegen der Hülsenlänge ohnehin vom Schießsport ausgesxhlossen.
    Die vom selben Hersteller herausgebrachte GSG-5 hatte damals den gleichen Ausschluss und durften nur von Sammlern oder Jägern erworben werden. In beiden Versionen war der Lauf zu kurz.
    Ich vermute, es wird auf den Feststellungsbescheid ankommen, ob das BKA dieser Waffen den Anschein einer Kriegswaffe bescheinigt oder bescheinigt, dass sie es nicht hat und folglich schießsportlich genutzt werden darf.

    BTW: Der DSB kennt keine Disziplin für Selbstladelangwaffen, außer einige Landesverbände über die Liste B. Ob ein darüber erteiltes Bedürfnis allerdings auf diese Waffe passt, bin ich in Unkenntnis der genauen Beschreibung der Disziplin unsicher. Ich bezweifele es aber stark.

  • Klaus denk mal drann , warum das STG 44 von GSG sportlich zugelassen wurde ;^) . Weil es vor einem bestimmten Datum im Jahr 1945 hergestellt wurde.. Denke , diese Regel wird auch auf eine MP 40 bzw dessen Nachbau anwendbar sein.

  • Ehemalige Kriegswaffen die vor dem 2. September 1945 eingeführt wurden, stehen heutzutage nicht mehr auf einer Kriegswaffenliste. Somit können Sie auch keinen Anschein einer vollautom. Kriegswaffe mehr erwecken.
    Daher auch für Sportschützen möglich.

  • Hallo zusammen!

    Hat einer inzwischen praktische Erfahrungen mit der GSG MP 40 in 22.lfb gesammelt?
    Insbesondere: hat einer mit dieser Waffe schon mehrere 1000 Schuß verfeuert und kann daher folgende Fragen beantworten:
    - Halten die Kunststoffmagazine und anderen Teile im "Dauereinsatz"?
    - Gibt es Ladehemmungen bei den großen Magazinen mit 23 Schuß?

    Gruß, Hans-Georg.