Rechtliche Einordnung Fullauto-Softairs über 0,5 J ? (war: Hat jemand den § zu dem Kriegswaffengesetz ............)

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.984 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. März 2013 um 01:07) ist von Vanguard.

  • Nö, Vollautomaten sind nachdem WaffG verboten, nicht jede Vollautomatische Waffe für unter das KrWaffKontrG fallen.
    Welche Waffen verboten sind steht in der Anlage 2 des WaffG

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Richtig, siehe Anlage 2, Abschnitt 1, 1.2.1.1

    Zitat

    Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 oder [...]

    Analge 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2:

    Zitat

    Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) [...]. Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können.[...]

    Und, wie hier schon erwähnt, handelt es sich bei Gegenständen mit Energie weniger als 0,5 J nicht um eine Schusswaffe iSd WaffG, insofern dürfen diese auch vollautomatisch sein.

  • kenne den passus aus dem Waffg nicht genau aber eine frage die sich mir stellt:

    Zitat

    ...die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden
    und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges
    oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben
    werden können...

    somit ist diese bekannte Airsoft Gatling Gun kein vollautomat weil sie ja 6 oder 8 läufe hat die sich drehen und darf somit eine höhere energie als 0.5 J haben ?!

    http://www.youtube.com/watch?v=TJMmvF…player_embedded

    weil so ein teil könnte ich mir als blickfang in der stube gut vorstellen :D

  • Durch einmaliges Betätigen des Abzuges wird aber jeder sechste Schuss aus demselben Lauf abgegeben - also verboten.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Auf den ersten Blick scheint die Gatling tatsächlich frei zu sein....

    Aber tatsächlich muß man weiter denken und zwar 5 Schuß weiter...

    Abzug wird betätigt und gehalten, der erste Schuß kommt aus Lauf 1, der zweite aus Lauf 2 usw.
    Wird der Abzug gehalten, so wird irgendwann Lauf 1 wieder geladen und feuert eine Kugel ab.
    Dann ist der Passus mit dem folgenden Schuß aus dem selben Lauf wieder erfüllt.

    Somit ist sie immer noch ein Vollautomat im Sinne des Waffengesetzes.

    Will mir eine Gatling selber bauen, solange das Teil unter 0,5 Joule bleibt ist ja alles gut.
    Und Spaß macht die als 0,5 Joule mit sicherheit auch :)

  • Aus dem Paintball-Bereich gibt es einen Gatling-Trigger . Nicht wie bei den vorgestellten, elektrischen Mini-Guns sonder wie bei einer Gatling-Gun (wie der Name schon vermuten lässt) funktioniert das Ding mit einer Kurbel. Das Ding passt auch an viele andere Waffen und bei jeder Betätigung des Abzuges wird nur ein Schuss abgegeben, allerdings lässt sich damit der Abzug sehr schnell hintereinander betätigen, eben wie bei einer richtigen Gatling-Gun. Lasst Eurer Fantasie freien Lauf.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Auf den ersten Blick scheint die Gatling tatsächlich frei zu sein....

    Aber tatsächlich muß man weiter denken und zwar 5 Schuß weiter...

    Abzug wird betätigt und gehalten, der erste Schuß kommt aus Lauf 1, der zweite aus Lauf 2 usw.
    Wird der Abzug gehalten, so wird irgendwann Lauf 1 wieder geladen und feuert eine Kugel ab.
    Dann ist der Passus mit dem folgenden Schuß aus dem selben Lauf wieder erfüllt.

    Somit ist sie immer noch ein Vollautomat im Sinne des Waffengesetzes.

    Will mir eine Gatling selber bauen, solange das Teil unter 0,5 Joule bleibt ist ja alles gut.
    Und Spaß macht die als 0,5 Joule mit sicherheit auch :)


    Dann wäre die mit 5er oder 6er Salven (je nach Anzahl der Läufe) legal?

  • Ne Plastikspritze wird wohl kaum als Kriegswaffe eingestuft werden, auch wenn sie vollautomatisch schießt.
    Ist aber an sich belanglos, weil Kriegswaffen für uns genauso verboten sind, wie Vollautomaten über 0,5 Jaul.

  • Jolly:

    Ja. Es gibt ja auch einige Shotguns, die mehrere BBs pro Schuss durch verschiedene Läufe schießen. Eine Schussabgabe durch mehrere Läufe wäre wohl ok, zB indem sich nacheinander Ventile öffnen und sodann durch mehrere Läufe BBs getrieben werden.

    Das WaffG, abgesehen von den Ausnahmevorschriften, wurde im Hinblick auf scharfe Waffen verfasst. Es kommt dem heutigen Gesetzgeber sicher ganz gelegen und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Passus in die Liste aufgenommen wird, der Waffen unter 7,5 J vom Verbot ausnimmt, aber die Intention war es nicht, auch die freien Waffen zj beschränken. Kollateralschaden.

  • Softairs fallen nicht unter das KWKG. Die rechtliche Situation ist wie folgt:
    UNTER 0,5 J = Spielzeug = Vollauto legal.
    ÜBER 0,5 J = Druckluftwaffe = Waffe im Sinne des Waffengesetzes = Vollauto illegal.

    Klingt komisch, ist aber so - wir leben schließlich in Deutschland... ;^)

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Und deswegen ist eine Gatling auch keine vollautomatische Waffe, zumindest nicht die ursprüngliche Version mit der Handkurbel...das ist eher vergleichbar mit einem Revolver mit Magazinzuführung.

    Zitat

    Abzug wird betätigt und gehalten, der erste Schuß kommt aus Lauf 1, der zweite aus Lauf 2 usw.
    Wird der Abzug gehalten, so wird irgendwann Lauf 1 wieder geladen und feuert eine Kugel ab.
    Dann ist der Passus mit dem folgenden Schuß aus dem selben Lauf wieder erfüllt.

    Somit ist sie immer noch ein Vollautomat im Sinne des Waffengesetzes.

    Beim Halbautomaten wird der Lauf auch wieder geladen, aber das macht die Waffe nicht zum Vollautomaten. Die Waffe hat auch keinen Abzug im eigentlichen Sinn, sondern jeder Lauf hat seinen eigenen Abzug der durch eine Steuerkurve ausgelöst wird, danach wird der Lauf entladen und rotiert weiter bis zur Station wo er wieder geladen wird.

    Das Problem hier ist, es gibt keine Sportordnung mit der man sowas schießen kann, also deswegen ist das Ding auch nicht auf WBK erwerbbar. Und für Jäger steht sowas ganz außer Diskussion. Und zu guter Letzt unhandlich und mit 45kg Gewicht viel zu schwer.

    t9qEToARkIM

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Danke für das Video! Klasse gemacht das Filmchen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)