Nachweis über Verbandsmitgliedschaft

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.283 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. November 2012 um 17:28) ist von gilmore.

  • Hallo!

    Nachdem ich einige Zeit in den Schützenverein hineinschnuppern konnte, habe ich mich nun angemeldet. Also Aufnahmeantrag ausgefüllt, Bankeinzug erteilt und Kopie vom Führungszeugnis eingereicht (13 € für ein Stück Papier ist in meinen Augen etwas übertrieben).

    Meine Frage ist nun, ob ich auch einen Nachweis über meine Anmeldung beim Verband (DSB) erhalte. Bekomme ich eine Anmeldebestätigung o. ä.? Oder ist man halt als Vereinsmitglied einfach automatisch Mitglied im Schützenkreis / Verband und hat darüber keinen Nachweis?

    Wie ist das bei Einzelmitgliedschaften z. B. beim BDS (bzw. deren Landesverbänden)? Dort müsste man ja einen Nachweis bekommen, da man den Beitrag direkt an den Verband abführt.

  • Hallo,

    ich weiss nicht, wie es beim DSB gehändelt wird. Wir hier im BDS haben einen BDS-Ausweis mit Lichtbild ausgestellt bekommen, in dem auch jedes Jahr eine neue Jahresmarke eingeklebt wird.
    Das müsste aber dein Schützenverein, in dem du dich angemeldet hast, für dich regeln.

    Gruß Ralf

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Beim DSB bekommst Du einen Mitgliedsausweiß der die Vereinszugehörigkeit(en),
    die Mitgliedschaft in Deinem Landesverband und im DSB bestätigt.

    Hier in meinem Landesverband (SVBB) wird er erstmals einige Zeit nach der Aufnahme
    vom Verein ausgegeben und dann jährlich erneuert.
    Ist hier bei uns eine kleine Plastikkarte die auch gleichzeitig als Wettkampfpaß dient.

    Ob nun alle Landesverbände diese Plastikkarte haben oder einige noch
    Mitgliedsausweiß mit Jaheresmarken und gesonderten Wettkampfpaß weiß ich nicht.
    Im Prinzip ist das Verfahren aber gleich.
    Weitere Details erfragst Du am besten bei Deinen Sportwart oder Vorstand.

    Als BDS Einzelmitglied bekommst Du Ausweis und Jahresmarke wahrscheinlich von der
    Geschäftsstelle Deines Landesverbandes.
    Ob die das zuschicken oder ob Du es dort abholen mußt,
    klärst Du am besten mit der Geschäftsstelle.

  • das wird wohl erst nächstes Jahr gegen Februar mit einem Ausweis - Die Vereine machen gerade ihre Jahresbestandsmeldungen, dann werden die Ausweise in Auftrag gegeben, gedruckt und an die Vereine verschickt, das dürfte so Mitte Januar sein. Dann verteilt der Verein die.

  • Nicht jeder Verein stellt Mitgliedsausweise aus. Aber jeder Vereinsvorstand sollte auf Anfrage ein kurzes, formloses Schreiben zur Bestätigung der bestehenden Mitgliedsschaft austellen können.

  • Ja, richtig, wir stelen auch keine Ausweise aus, aber der Landesverband - in unserem Fall der Brandenburgische Schützenbund, gibt die Plastikkarten aus, die auch als Versicherungsnachweis und Wettkampfpaß gelten. Kann natürlich sein, daß andere Verbände das anders handhaben.

  • Er stellt die Frage sicher wegen des Nachweises zur Beantragung einer WBK...

    Auf dem Antragsformular für die WBK muss dann dein Verband die Mitgliedschaft und noch weitere Dinge bestätigen. Dein Ausweis wird dafür nicht gebraucht. Mach deinen Sachkundelehrgang, dort wirst du das auch noch mal hören....

    Bernd.

  • Er stellt die Frage sicher wegen des Nachweises zur Beantragung einer WBK...

    Auf dem Antragsformular für die WBK muss dann dein Verband die Mitgliedschaft und noch weitere Dinge bestätigen. Dein Ausweis wird dafür nicht gebraucht. Mach deinen Sachkundelehrgang, dort wirst du das auch noch mal hören....

    Bernd.


    Wenn der Verband auf Antrag ein Bedürfnis ausstellt, reicht das. Denn ein Bedürfnis bekommt man nur als Mitglied. Dem Antrag ist unter Nennung der Disziplin das WSK Zeugnis und Kopien evtl. vorhandener WBKs beizufügen. Ein explizites Schreiben zur Verbandsmitgliedschaft erübrigt sich daher.

  • Persönlich habe ich zwei Arten der Verbandsanmeldung erlebt:

    1. Erst nach 3 Monaten, weil der Vorsitzende etwas lahm war.

    2. Nur auf besonderen Wunsch, sonst gar nicht, weil pro Mitglied eine Verbandsumlage zu zahlen ist.

    Es macht schon Sinn, sich zu vergewissern. Ohne Verbandsanmeldung beginnt die Wartezeit für ein Sportschützen-Bedürfnis nie und es ist keine Teilnahme an vom Verband ausgeschriebenen Wettkämpfen möglich.

    Andreas