Sind hier auch Böllerschützen anwesend?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 4.878 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. November 2012 um 16:45) ist von thampfi.

  • Kaliber 30mm Standböller mit 60g SP-Beschuss sowie 30g Vorlage. Rummst ganz gut, weil nur 200mm hoch. Gearbeitet wird an einem Kaliber 90mm Standböller mit 400g SP Beschuss. :thumbsup:

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    Einer von Fünfen!

  • meiner hat kaliber 60mm mit 200g ;^)
    90mm hört sich gut an aber noch lieber wär mir ne 120mm kanone :love: aber selbst als eigenbau wird die mir zu teuer ;(
    für den "kleinen" bumms zwischendurch hab ich noch die fk-böller eingetragen. wer nicht weiß was das ist stellt sich am besten ne große vogelschreck aus alu mit der 5fachen ladung vor :thumbsup:

    Si vis pacem para bellum

  • Das sind Böller, die man auf den Boden stellt. Im Gegensatz zu Handböllern kann man
    da nahezu unbegrenzt viel Schwarzpulver mit einem male vernichten. Aus der Hand sind
    da gewisse Grenzen gesetzt. Die Geräte dürfen selbst hergestellt werden. Müssen allerdings
    turnusmäßig beschossen werden. Werden sie mit Kartuschen geladen, müssen diese auch
    mit beschossen werden. Zündung kann elektrisch oder mit der Hand (Schnur mit Zündhütchen)
    erfolgen.
    Ist schon sehr lange her, als ich meinen Böllerschein gemacht habe. Hoffentlich habe ich nichts
    Falsches erzählt.

    Gruß Klaus

  • @ Pellet: Soweit ich mich erinnern kann ist das mit dem "unbegrenzt Schwarzpulver vernichten" nicht ganz richtig. Gab's da nicht eine Obergrenze für die Ladungen?

    Ehrlich gesagt hab ich keine Ahnung mehr, denn meine Böllerprüfung war vor fast 30 Jahren. Glücklicherweise lebe ich jetzt in einem Land in dem man weder Böller- noch Vorderladerschein braucht und wo trotzdem keine Unfälle passieren. Dummerweise hab ich aber meinen Handböller und meinen Prangerstutzen (österreichischer Schaftböller) als Leihgabe bei meinem alten Verein in Deutschland gelassen.....

  • Ich besitze ein Handrohr (ähnlich Hakenbüchse) im Kaliber 18 mm beschossen mit 20 Gramm SP und 7 Gramm Vorlage. Gerade zum Beschuss ist unser neuer Mörser im Kaliber 60 mm, ich vermute der wird so bei 200 Gramm rauskommen. Da ist aber erst der eigentliche Mörser fertig, die Lafette muss noch gebaut werden.
    dagger

    malum pro malo

  • Also...

    Standböller geht bis Kaliber 90mm a 400g SP, Kanonen bis 120mm a 600g SP (kein plan warum aber die Beschussämter beschießen nicht mehr/größer)
    Ich denke die haben einfach ne grenze gesetzt damit keiner mit nem 500mm Standböller ankommt :D Das war vor 30 jahren nicht so damals konnte man so groß wie man wollte bauen.
    Für den Eigenbau sind kaum Regeln bzw Vorgaben gegeben. Bei Kartuschenböllern muss man das Kriegswaffengesetz beachten, was genau weiß ich nicht. An sonsten muss man noch auf die Zündlochbohrung achten. Bin mir nicht mehr sicher ob es eine Untergrenze gibt, die Obergrenze liegt meine ich bei 1,8mm. Wer sich einen Böller selber baut sollte 1,5mm Bohren denn das Loch kann ausbrennen! Beispiel: Bohrt man 1,8, lässt beschießen, ballert 5 Jahre fröhlich rum und will wieder einen beschuss haben hatt dann wohl pech ;( Es gibt Methoden für einen Umbau aber das geht zu sehr ins Detail wers wissen will kann ja fragen.


    Da ist aber erst der eigentliche Mörser fertig, die Lafette muss noch gebaut werden.

    Lädst du davon dann mal ein bild hoch? :love:


    Hier is ein Video von meinem Böller für die, die sich nichts darunter vorstellen können.
    Auf einem Video kommt die Power leider nicht so rüber. Anhand des Staubes der aufgewirbelt wird kann vll erahnen wieviel spass das macht :D
    Bis jetzt war jeder der mal "nebendran" (15m) stand erstmal sprachlos xD
    http://www.youtube.com/watch?v=seiiRarp3G0

    Si vis pacem para bellum

  • Achja für die Interressenten stelle ich hier mal zusammen über welche Geldbeträge wir reden:

    Grundlehrgang Böllerschießen: ca. 120€

    Unbedenklichkeitsbescheinigung: ca. 50€ (je nach Bundesland unterschiedlich, bei mir RLP)

    Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes: Hier kann man eig. keine angabe machen, da es darauf ankommt wieviel man sich eintragen lässt bei mir ca. 110€ darin sind 50kg SP und 50 Stück Salutböller eingetragen

    Standböller eigenbau: ca. 200€+ wenn ihr nen Dreher gut kennt

    Zünder: ca. 50€ egun oder eigenbau oder e-zünder

    Beschuss: bei meinem Kaliber 165€

    Schwarzpulver: beim Pyrotechniker um die ecke ca. 20€ bei Frankonie glaub 27€


    Bis zum ersten schuss mit nem Kaliber 60mm Standböller sind wir bei ca. 715€


    Dies sind Preise aus eigener Erfahrung!
    Gut möglich das bei euch der Lehrgang nur 100€ oder 80€ kostet dafür aber die Unbedenklichkeitsbescheinigung 120€.
    Genauso wie die Preise bei den Kalibern und verschiedenen Beschussämtern variiren.

    Si vis pacem para bellum

  • ...50 Stück Salutböller eingetragen

    ...

    Wo bekommt man den Lehrgang für FK-Salut? Ich habe gehört, daß diese nicht mehr produziert werden sollen? Normalerweise müsste ich so etwas ähnliches aber auch über den Pyro-Schein bekommen.


    Silvester war ein Schützenkamerad bei mir und hat daraus einen kleinen Werbefilm gemacht: Silvester 2010-2011

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  • Wo bekommt man den Lehrgang für FK-Salut? Ich habe gehört, daß diese nicht mehr produziert werden sollen? Normalerweise müsste ich so etwas ähnliches aber auch über den Pyro-Schein bekommen.

    Also das ganze ist etwas knifflig. Die FK zählen zum einen als Böller zum anderen als Klasse IV Feuerwerk.
    Sind die FK teil des Lehrgangs können sie auch eingetragen werden.
    Da diese aber unter Klasse IV fallen darf ich sie mit einem Böllerschein nicht lagern (Lagergruppe: 1.1G). Kaufen, abbrennen gut ist.
    Ja, die Produktion ist meines wissens nach eingestellt, restbestände ect ect ich weiß es nicht genau... Wenn ich zu meinem Pyrotechniker gehe und mir SP hole nehm ich meist ne Schachtel a 10 stk mit. (komischer weise sagt er immer die werden nicht mehr hergestellt usw aber er hatt immer 2,3 Schachteln da xD. Generell werden die glaube ich sowieso nur von Zink-Feuerwerk hergestellt.

    Wie gesagt bei mir war das teil des Lehrgangs, mit nem Pyro-Schein sollte das np sein.


    Auf der Originial Schachtel steht wortwörtlich:

    ABGABE NUR GEGEN VORLAGE EINER BEHÖRDLICHEN ERLAUBNIS NACH § 7 BZW. § 27 ODER EINES BEFÄHIGUNGSSCHEINES NACH § 20 DES SPRENGSTOFFGESETZES


    Si vis pacem para bellum

  • Das Thema klingt echt interessant. Damit werde ich mich mal auseinander setzen müssen ;^) .

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Das Thema klingt echt interessant. Damit werde ich mich mal auseinander setzen müssen ;^) .


    Daher sei erwähnt, dass man zum Böllern ein Fachkundelehrgang mit abschließender Prüfung an anerkannter Stelle ablegen muss. D geht erst ab 21 Jahren. Mit diesem Zeugnis und einem Bedürfnisnachweis kann man dann die Erwerbserlaubnis nach § 27 SprengG (ab 100€) beantragen. Dazu muss man auch ein geeignetes Pulverlager belegen können.
    Das Bedürfnis zum Böllern lässt sich mit einer Mitgliedschaft eines Vereines belegen, bei dem traditionell geböllert wird.
    Alle Böllergeräte müssen zwingend alle 5 Jahre neu beschossen werden. Das kostet nach meinen Infos oft mehr als 100€, zudem sind wegen Größe und Gewicht der Böller - insbesondere bei Standböllern - der nicht unerhebliche Versandpreis zu beachten. Auch der Pulverschein ist nur 5 Jahre gültig. Verlängerung etwa 50€.
    Man darf damit auch nicht frei auf seinem Gelände böllern. Je nach Gemeinde müssen die Anzahl der Schüsse beim Ordnungsamt angemeldet werden.nD Prdnungsamt kann dann die Ausführung untersagen, wenn z.B. Krankenhäuser, Altenwohnheime in der Nähe sind.
    Einzig der Erwerb der Böllergeräte ist frei ab 18. Sie sind keine Schusswaffen im Sinne des WaffG.

  • so wie ich das lese darfst du sie aber DOCH aufbewahren.

    http://www.spreng-sames.de/tl_files/sames…alutboeller.pdf

    Grüßle Torro (der bis grad eben nicht wusste was FK Böller sind)


    OK! Scheinbar darf ich sie genauso lagern wie mein Pulver. Danke für den Link ;)

    Das mit dem anmelden wusste ich, weil es halt Großfeuerwerk ist.
    Beim Böllern sieht es ganz anders aus, denn eine klare Regelung wann und wo geböllert werden darf gibt es nicht (falls ich mich irre zeigt mir nen auszug aus dem Gesetz)
    Grundsätzlich NICHT geböllert werden sollte in der Nähe von Altersheimen, Krankenhäusern oder Kindergärten.
    Zeitlich darf ich, da ein Böller ein Gerät ist von 06.00-22.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sollte
    man sich um eine Genehmigung bemühen.


    Das Thema klingt echt interessant. Damit werde ich mich mal auseinander setzen müssen ;^) .

    :D

    Si vis pacem para bellum

  • Man darf damit auch nicht frei auf seinem Gelände böllern. Je nach Gemeinde müssen die Anzahl der Schüsse beim Ordnungsamt angemeldet werden


    Irgendwo gibt es so eine Klausel, hatt aber glaube ich was mit dem Bundesland zu tun

    Si vis pacem para bellum

  • Ja,so Böller sind ne eindrucksvolle Sache.Ein damaliger Arbeitskollege hatte auch einen selbstgebauten Standböller,"schätze mal so 60bis 80mm.Der hat das Ding mal morgens während der Frühstückspause draussen aufm Hof gezündet-das hat n Schlag getan!Alle(so 20Mitarbeiter)rannte aus dem Gebäude,weil man echt an ne Katastrophe dachte....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Dadas Böllern kein Schießen ist, gibt es auch keine zu beantragende Schießgenehmigung. Aber Böller zählen zu den Lärmgeräten und daher muss man das böllern anzeigen. Es gilt dann das umgekehrte. Es muss nicht genehmigt werden, kann aber untersagt werden.
    So versteht es sich auch, dass z.B. 3 Böllerschüsse zur Eröffnung eines Schützenfestes eher kein Problem darstellen, aber 10 Schüsse zu Silvester im Wohngebiet eher auf Ablehnung stoßen könnten. Aber man soll nicht denken, dass man auch im Besitz des Pulverscheines mit Eintrag Böller es nicht einfach hinter dem Haus krachen lassen darf.

  • @ Floppyk
    Ist das dein Wissensstand oder hast dazu nen auszug aus dem Gesetz? Ich weiß es nur so wie ich es geschrieben habe bzw. hab ich es so beigebracht bekommen.
    Es kann natürlich sein, wenn mans übertreibt, dass die Polizei vorbeikommt und es einem untersagt wie wenn zulaut Musik gehört wird.

    Si vis pacem para bellum