Waffenkauf in Österreich für Ausländer (EU Bürger)

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 67.841 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. September 2012 um 00:05) ist von Sgt_Elias.

  • Hallo,

    ich weiß, dass das Thema schon öfter diskutiert wurde. Habe auch beim Googeln und unter der Suche hier einiges lesen können.

    ABER:

    so richtig schlicht und einfach wurde meine Frage nicht beantwortet, die ich mir hier stelle. Auch habe ich im Internet teilweise gegensätzliche Aussagen gelesen.

    Also nochmal ganz einfach, und ich bitte, mir keine Links zu alten bestehenden Themen zu posten, denn da kann man meist keine klare Antwort raus lesen.

    Darf ein Deutscher, oder ein anderer EU Bürger, nach Österreich gehen und sich dort bei einem Händler eine Schrotflinte oder eine Luftpistole mit mehr als 7,5 Joule kaufen?

  • Man muss aber damit Rechnen das die heimischen Behörden eine Nachricht erhalten :D
    Ansonsten kann man sich mal das hier Durchlesen > Klick


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    st die Frage nicht eher, ob man eine solch gekaufte Waffe einführen darf?

    Das ist nicht direkt meine Frage. Aber evtl. bei meinen folgenden Fragen

    Zitat

    Man muss aber damit Rechnen das die heimischen Behörden eine Nachricht erhalten

    Ja. Nachdem ich deinen Link gelesen habe, wird eine Meldung an die Behörde hierzulande gemacht. Dementsprechend wird der Verkauf der Waffen in Österreich wohl verboten?

    Also könnte man auch gleich sagen, dass der Waffenkauf in Österreich für Ausländer unmöglich ist?

  • Ich habe auf den Link geklickt und da steht drin das du in Ö-Land Waffen kaufen darfst, wie ein Österreicher....

    Es wird nur eventuell eine Meldung an die hiesigen Behörden gemacht das du dort Waffen erworben hast. Was lese ich an dem Text anders als du?

  • Und wie siehts aus wenn man mit einem"freund aus Österreich" in einen Waffenladen geht und er die Sachen kauft?!

    Dann hat man als Deutscher doch nichts mit dem einkauf zutun oder? Also nix mit meldung bei der Behörde..

  • Zitat

    Was darf ich als EU-Ausländer in Österreich an Waffen erwerben?

    EU-Ausländer sind waffenrechtlich den Österreichern gleichgestellt. Das heißt ohne WBK/WP dürfen diese Kategorie C und D Waffen erwerben.
    *edit 12.08.2008* Gemäß §31 Absatz 2 wird bei Nicht-Österreichern die Meldung von Kat.C Waffen an die Sicherheitsdirektion übermittelt; schriftliche Erklärungen die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen sind beizufügen.
    Ist keine derartige Meldung angefügt informiert die Sicherheitsdirektion den Bundesminister für Inneres des Heimatstaates des Erwerbers über den Kauf der Waffe.

    Liest den keiner den Text?!? Man darf als EU-Bürger dort Waffen erwerben. Wenn man kein Schreiben beifügt das man die Waffen nur in Österreich nutzt, erfolgt eine Meldung an die Behörden des Heimatlandes....

  • Zitat

    Es wird nur eine Meldung an die hiesigen Behörden gemacht das du dort Waffen erworben hast. Was lese ich an dem Text anders als du?

    Naja, ich gehe dann davon aus, dass die Behörden sich in nächster Zeit dann auch bei dem Waffenbesitzer in (z.B:) Deutschland melden würden, oder nicht?

    Und dann gibt es Probleme.

    Jetzt mal Klartext Leute, hier häufen sich wieder die Posts ohne klare Antwort:

    kann ein Deutscher einfach eine Waffe aus Österreich kaufen, oder nicht?
    Lassen sich überhaupt die Händler darauf ein?

    Und wie sieht die Lage bei Privatkauf aus?

  • Bei meinen ortlichen Waffenhändler wird auch bei "freien Waffen - Kat. D" Name und Anschrift notiert um Missbrauch vorzubeugen - Sprich wird die Waffe an Minderjährige weitergegeben kann anhand der Seriennummer der "Stohmann" ermittelt werden. Es gibt aber auch Läden die gar nichts verlangen wenn man alt genug aussieht.
    Rein vom Gesetz her darfs du eine Kat D Waffe erwerben, bei den Kat C Waffen wird wie bereits erwähnt dein Name und Adresse an Behörden weitergeleitet.

  • Antwort auf deine Frage Ja

    Jezt warum :whistling: kauf dir doch ein altes LG vor 70 zb sheridan ,hw 35, oder Diana 35,die sind legal und du sitzt nicht,mit dem A.... in den Nesseln :thumbup:
    Da haste legal Über 7,5 Joule und niemand Kann dir was

  • Zitat

    Hier häufen sich keine Posts ohne klare Antwort. Hier häufen sich mal wieder Posts von Leuten die einfach nicht richtig lesen.

    Nein. Es häufen sich die Posts, wegen Aussagen wie deinen. Du verweist auf Umwege, die um dieses Thema herumreden, aber gibts keine klare Aussage auf meine Frage.

  • Nein. Es häufen sich die Posts, wegen Aussagen wie deinen. Du verweist auf Umwege, die um dieses Thema herumreden, aber gibts keine klare Aussage auf meine Frage.

    Um das Thema wird nicht herumgeredet, aber wie immer bei Gesetzen und Bestimmungen ist es mit einer JA/Nein Antwort oft nicht getan.

    Eigentlich eierst du um das Thema herum: Warum genau willst du den das wissen, vieleicht können wir helfen. Wenn du uns konkret schilderst was du vor hast.

  • Nein, du kannst einfach nicht lesen. Mich nervt einfach so langsam die Faulheit mancher Leute hier. Promo, der wie ich weiß, sehr firm in den Österreichischen Waffengesetzen ist, schreibt es Klipp und Klar.

    Ich schreibe es nochmal, weil es ja offensichtlich zu viel verlangt ist auf den Link zu klicken und dort zu lesen. Du darfst als EU-Bürger in Österreich Waffen erwerben wie ein Österreicher. Alle Gesetze und Regeln gelten für dich genauso. Wenn du kein Schreiben beifügst die Waffe nur in Österreich benutzen zu wollen, erfolgt eine Meldung an die Behörden deines Heimatlandes.

    Es ist mir unbegreiflich was da dran so schwer zu verstehen sein soll und wo hier die Umwege sind....

    Und auch wenn du ein Einführen nach Deutschland nicht beabsichtigst: Du darfst es auch nicht, den Waffenerwerb- und Besitz unterliegt nun mal dem deutschen Gesetz, nicht dem Gesetz des Landes aus dem die Waffe evtl. mitgebracht wurde.

  • Ich las irgendwo daß seit einem Monat die Händler keine Schusswaffen mehr an Deutsche verkaufen dürfen wenn diese
    nicht die zum Erwerb notwendigen Papiere, Waffenbesitzkarte, etc, vorweisen können.
    Angleichung an EU Recht.

    Also einach mal so ne Flinte und ein Luftgewehr mitnehmen geht nicht mehr.

  • Wo bitte steht denn dieses JA oder Nein?

    Äußert euch doch mal in ganzen Sätzen!

    Hier ganz primitiv noch mal meine Frage, oder Fiktion:

    Ich fahre morgen nach Österreich und bleibe dort 3 Tage. Dort suche ich einen Händler auf. Dort möchte ich mir eine doppelläufige Schrotflinte kaufen. I

    Was wird genau passieren?

    a: der Händler wird mir die Waffe nach 3 tagen aushändigen?
    b: er wird mir sie nicht aushändigen, weil die Behörde in Deutschland dies verboten hat?

  • MarcKA

    wäre es so schwer gewesen, mir eine vernünftige Antwort direkt zuschreiben, ohne hier so rum zu zicken?

    Du gibst keine klarebn Antworten. Antworte doch mal ganz ohne Hass auf meine Frage nach A oder B, im vorletzten Post von mir.

    Ich wette, du weißt es nämlich selber nicht genau