Hallo an alle,
da ich neu hier im Forum bin möchte ich mich zuerst einmal vorstellen.
Ich bin 29 Jahre alt komme aus der Region Stuttgart und studiere im Fachbereich Maschinenbau.
Seit langem interessiert mich das Armbrustschießen, und habe nun beschlossen im Sommer selbst eine Armbrust zu kaufen.
Hier im Forum habe ich schon viele Beiträge gelesen, das hat mir sehr geholfen.
An dieser Stelle danke an alle die solche super Beiträge geschrieben haben.
Soweit ich alle Beiträge richtig gelesen habe ist laut Waffengesetz in D außer der
Beschränkung ab 18J nichts weiter zu beachten.
Mit der Armbrust möchte ich auf einem großen Privatgrundstück bzw. bei einem Schützenverein auf der Bogenbahn schießen.
Um sicherzugehen das alles erlaubt ist, habe ich bei der örtlichen Polizei nachgefragt was den alles zu beachten sei.
Der Polizist konnte/wollte mir hierzu keine Auskunft geben, und hat mich an das zuständige Landratsamt verwiesen.
Beim Landratsamt habe ich nun folgende seltsame Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
der Erwerb der Armbrust ist ab 18 Jahre frei.
Nach § 36 Abs. 1 Waffengesetz ist die Armbrust, sicher
gegen Abhandenkommen oder den Zugriff Unbefugter, aufzubewahren.
Das schießen ist nur auf einem zugelassenen
Schießstand erlaubt. Außerhalb eines entsp. Schießstandes ist eine
Schießerlaubnis erforderlich.
Eine Bogenbahn ist kein zugelassener Schießstand. Dort
wäre eine Schießerlaubnis erforderlich.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXX
Landratsamt XXXXXXXX
Rechts- und Ordnungsamt
Der Mitarbeiter ist im Landratsamt u.a. für Waffen- und Sprengstoffrecht zuständig.
Jetzt weiß ich nicht so recht was ich machen soll.
Hat sich am Waffengesetz irgendetwas verändert?
Was muss ich den nun wirklich beachten?
Mit freundlichen Grüßen
crossbow225