Schreckschuss Waffe zur Notwehr eingesetzt - Stress mit Polizei

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 10.368 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juni 2012 um 12:44) ist von Paramags.

  • Hallo, und zwar fuhr ich heute mit dem Auto gegen Abends auf einer Hauptstraße und plötzlich kam ein Türke hinter mir mit seinem auto und Drängelte mich und Hupte wie verrückt. (Ich fuhr 45.)
    Da ich mich dadurch bedrängelt und genötigt fühlte, streckte ich ihm den Mittelfinger raus. Er streckte mir auch den Mittelfinger raus und überholte mich und bremste mich aus. Er stieg sehr Aggressiv aus dem Fahrzeug aus und ich stieg auch aus. Er wollte auf mich losgehen und in dem moment zog ich meine Rg 90 (Nur mit Platzpatronen) und gab einen Warnschuss in die Luft ab. So danach kam er wieder auf mich zu und Schlug mir volle Pulle gegen meiner Hand in der die Rg 90 war. Dadruch löste sich ausversehen ein Schuss. Er beleidigte mich als A-loch und sonstiges und Rief die Polizei. Ich steig in mein Auto hinein. Als die Polizei antraf, durchsuchten sie mein Auto und Überprüften meinen Personalausweis und meinen Kleinen Waffenschein und meine Rg90. Die Rg 90 wurde beschlagnahmt und ich bekomme jetzt eine Anzeige, mehr haben die nicht zu mir gesagt. Ausserdem werd ich warscheinlich meinen KWS abgeben müssen. Angeblich werde ich nach Aussagen der Polizei, noch überprüft, ob ich überhaupt in der Lage bin, ein KFZ zu führen. Wie schon gesagt, hätte er mich nicht ausgebremst und wäre nicht auf mich losgegangen, hätte ich die Rg 90 garnicht gezogen und gar Geschossen. Er war auch ziehmlich Aggressiv. Ich hatte richtig Angst in dem Moment vor ihm. Ich war alleine und er war mit seiner Frau unterwegs und hatte angeblich noch einen Zeugen. Er hat natürlich die ganze Sache geleugnet.Aufjedenfall wurde mir meine Papiere zurückgegeben und ich konnte nachhause fahren.

    Keiner wurde verletzt ausser ich an der rechten Hand ne leichte Prellung, weil er mir gegen die Hand gehauen hatte. Die Polizei hat gesagt, dass ich jetzt Post bekomme.

    Was meint ihr Was für eine Strefe bekomme ich? Mein Führungszeugnis ist Sauber. Kann es vor Gericht kommen?


    Bin danach direkt ins Krankenhaus gefahren und danach zur Polizei um ihn anzuzeigen wegen der Hand.

  • Du wirst wohl 3 Jahre Knast und lebenslanges Fahrverbot bekommen, plus Geldstrafe, denk ich, wenn du Deutscher bist.
    "Die" sind hier um unsere Kultur zu bereichern, sagen unsere Politiker.

    Schonmal was von Rückwärtsgang gehört..... wie blöd muß man sein, und dann noch ohne eigene Zeugen, tztz.


    Wer Ironie findet darf sie behalten. :P

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Tja, das sieht nicht gut aus für dich.
    Du hast Ihm zuerste beleidigt (Stinkefinger), und hast deine Waffe gezogen und geschossen obwohl er unbewaffnet war.
    Das kann er als Angriff von dir auf sich auslegen. Dann war das wegschlagen der Hand eine Notwehrmaßname seinerseits und somit straffrei.
    Ich verstehe sowiso nicht warum du eine mit Platzern geladene Waffe zur Selbstverteidigung führst.

    MfG Kolibri

  • Hallo

    Deine Panik ist natürlich verständlich. Außer einem Anwalt kann dir wohl niemand hier was sagen. Soweit ich das aus seinen Zeilen gelesen habe, kennt der User Sparky sich ganz gut mit aktuellen Gesetzen aus. Vielleicht kann der dir ja ein paar Fragen beantworten.

    Ich denke, dass du hier von "9999 Jahre Knast" bis "öh da passiert garnichts" alles lesen wirst. Bilde dir darauf aber nicht zu viel ein.
    Wichtiger ist wohl, dass du dir den Tathergang, also alles vom Drängeln auf der Straße bis zu seiner Reaktion wegen der Polizei aufschreibst.
    Denn morgen wirst du das vllt schon wieder anders im Gedächtnis haben. Könnte mir zumindest vorstellen, dass das Aufschreiben hilft.

    Viel Glück
    Steffen

  • Ernsthaft, erster Weg nachher, SOFORT zu nem guten Anwalt. ;^)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ich würd mir eher Sorgen um die Fahrerlaubnis machen, das gibt bestimmt ne MPU......... :cursing:

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Hi.

    Wenn ich, weil ich Zeit habe oder mir danach ist, durch die Stadt schleiche und habe jemanden, der es erkennbar eilig hat, hinter mir, fahre ich rechts ran und lasse den vorbei. Es würde mir niemals einfallen den auch noch mit dem Mittelfinger optisch zu beglücken. Wenn man an den Falschen gerät endet das so wie beim TS. Das hat auch nichts mit der Nationalität zu tun. Ich als Deutscher würde mich darüber ebenso aufregen.

    Und dann auch noch denjenigen, weil er sich zu Recht aufregt, mit der SSW zu bedrohen und zu sogar zu schießen lässt doch gewisse Zweifel an der Reife des TS aufkommen. Derartige Brauseköpfe werden i.d.R. auch entsprechend bestraft. Wegen Beleidigung, Bedrohung und ungerechtfertigtem Schusswaffengebrauch. Auch wird meistens noch überprüft ob die erforderliche "sittliche Reife" zum Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr vorhanden ist.

    gunparts

  • gunparts: Gebe dir zu 100% recht.

    Im Straßenverkehr lebt man von der gegenseitigen Rücksichtsnahme. Natürlich rege ich mich auch auf, wenn mich so jemand arg bedrängelt, aber ich fahre dann einfach an den Rand und lasse den Drängler vorbei. Soll er doch in die Nächste Ampel / Blitzer / Straßengraben fahren.

    Aber wo ich mich richtig aufregen kann, ist, wie schnell alle auf 180 waren. Erst der Stinkefinger, dann die Beleidigung zurück plus ausbremsen, dann ziehen einer Schusswaffe, dann Gewaltanwendung. Wo sind wir denn? Man kann doch nicht wegen so einer Lapalie so völlig ausrasten, dass es zum Schusswaffengebrauch und Gewaltanwendung kommt. :cursing:

    Mannmannmann... :pinch:

  • Das ist meiner Meinung nach (wenn es denn tatsächlich so passiert ist, wie der TS es hier schildert) ein sehr gutes Beispiel dafür,
    wie eine "Selbstverteidigung" mit Schreckschusswaffen ganz schön daneben gehen kann und man noch (als Krönung) mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

    Hättest du die SSW nicht angewendet, wäre der "Waffengebrauch" wohl gar nicht erst Thema geworden beim Sachverhalt und später bei der Verhandlung vor Gericht.
    Und mein Instinkt sagt mir, dass es sehr gut möglich ist, dass die Sache vor Gericht enden wird.

    GmbH

  • Meine, private und unmaßgebliche Meinung dazu:
    Da stehen wohl drei Sachen im Raum. Erstes das Schießen, zweitens dieses Schießen als Notwehrhandlung und drittens eine Körperletzung.
    Letzeres ist ein Antragsdelikt daher kommt es darauf an, ob eine oder beide Seiten Anzeige erstattet haben.
    Das Schießen außerhalb der Ausnahmen in §12 ist mittels Schießgenehmigung genehmigungspflichtig, kann aber mit dem RFG einer Notwehrhandlung entschuldigt werden. Somit steht und fällt alles ob eine Notwehrsituation vorlag.

    Ich erinnere an §32 StGB. Abs. 2 definiert die Notwehr.

    Zitat

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Abs 1 entschuldigt normalerweise strafbare Handlungen (hier Körperverletzungen gegen desn Angreifers sowie das unerlaubte Schießen), wenn denn eine Notwehrsituation nach Abs. 2 vorgelegen hat.
    Dazu müssen die "Bedingungen", wie gegenwärtig, rechtswidrig, Angriff, auf sich oder anderen gleichzeitig erfüllt sein. Also nur wenn alle Tatbestände gleichzeitig zutreffen, ist die Notwehr gegeben und erlaubt eine sonst strafbare Handlung, um den Angriff abzuwehren.
    Das ist erstmal der Grundsatz. Ob das schon im Fall des rechtswidrigen Warnschuss gegeben war, musst dir selbst beantworten.
    Ebenso wird der RFG Notwehr kritisch, wenn der Angegriff des Anderen provuziert wurde. Das wird wohl auch zur Sprache kommen.
    Letztlich könnte geprüft werden, ob mit der Schusswaffe es nicht zur Notwehrüberschreitung kam, die aber nach §33 StGB entschuldigt werden könnte. Wer also meint alleinig auf einer wagen Bedrohungslage die Knarre ziehen zu dürfen um dann auch gleich einen Warnschuss abzugeben, wird bestraft. Zudem ist eine Waffe so ziemlich das letzte Mittel, unabhängig davon, ob diese scharf ist oder nicht. Das Drohpotential ist das Gleiche. Daher wird Waffeneinsatz immer hoch bewertet.
    Dieses wird wohl nun zum Staatsanwalt gehen, der über den Fortgang entscheiden wird. Daher können alle wieder die Kristallkugeln einpacken, denn vor Gericht..., aber das kennen wir alle.

    Übrigens findet sich die Notwehr nochmal BGB wieder. Das hat den Grund, wenn der Angreifer zwar zu Recht eines auf die Zähne bekommen, diese aber bezahlt haben möchte. Denn die Folgen hat er dann auch zu tragen.

  • Man, das ist ja mal ein Eskalations Beispiel und das auch noch wegen nichts.
    Klar, wenn man so bedrängt wird und wenn dann auch noch so Bedrohlich auf einen zugegangen wird, sodass man einen Angriff erwarten muss, kann man dein Verhalten sehr gut nachvollziehen.

    Allerdings hätte ich eine SSW nicht vorbeugend gezogen und eingesetzt, denn Notwehr ist es meines Wissens erst wenn man konkret Angegriffen wurde(oder man bereits Tot ist, jeh nach dem).

    So groß...,so böse...,so tot!

  • Das ist ja mal eine richtige Räuberpistole, die man hier lesen kann. Wenn sich das alles so zugetragen hat, wie beschrieben, hat sich diese ganze Geschichte aus nichts dermaßen hochgeschaukelt, so daß es zur Eskalation kommen musste.
    Mit dem Aute jemanden ausbremsen, das ist eine Sache und gegebenenfalls Nötigung. Das rechtfertigt nicht den Stinkefinger und die darauf folgende Eskalation.
    Wenn schon einer auf mein Auto zukommt und mir möglicherweise ans Leder will, käme ich im leben nicht auf die Idee, eine Gaspistole zu ziehen. Heutzutage beindruckt man niemanden mehr damit.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • lorchy : WIE ALT BIST DU DENN ? 8|

    Warst du mal in Hollywood beim Film ? :wogaga:

    Wenn der Türke so einen Blödsinn wie DU gemacht hätte, dann möchte ich jetzt deinen Thread nicht lesen ! :cc

    Ich bin KEINEM Mitmenschen schlechtes vergönnt - Aber wenn ich Richter wäre, du bekämst von mir sämtliche Sanktionen aufgebrummt die das Gesetz vorsieht ! IN VOLLER Höhe !

    Und dann vielleicht noch das scharfe Waffengesetz kritisieren ?

    (irgendwie hab ich den Eindruck, dass du uns mit der Geschichte auf den Arm nehmen willst ! So blöd kann doch ein normaler Mensch nicht sein ! )

    Und falls die Story stimmen sollte , denke ich dass du mit dieser Verhaltensweise sowieso ein undiszipliniertes Früchtchen bist, der nicht reif ist eine Waffe zu tragen !
    Vom lenken eines KFZ ganz abgesehen !

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    Einmal editiert, zuletzt von Detonex (18. Juni 2012 um 10:09)

  • Wenn ich jedesmal wenn ich durch solche Drängler genötigt werde so reagieren würde, wäre ich schon seit Jahren im Knast.
    Das ist zumindest hier im Ruhrgebiet Alltag. Da heisst es Ruhe bewahren freundlich Winken und die Kanone zu Hause lassen.
    Im Notfall nicht aussteigen und schon gar nicht zu irgendwas provozieren lassen, eine Beule im Auto tut nicht weh, dann zur nächsten Polizeidienstelle fahren, Anzeige erstatten und gut ist.
    Handykamera anschalten und das ganze aus dem Innenraum des Autos mitfilmen, hilft später zur Festigung der Beweislage. Kennzeichen notieren nicht vergessen und am besten noch Zeugen dabei haben oder finden.
    Wenn keine Sachbeschädigung oder gar Körperverletzung vorliegt, erhälst du nach ca. 4 Wochen einen netten Brief, Inhalt : das Verfahren wird wegen Geringfügikeit eingestellt und gut ist.
    Verfahren wegen Nötigung seitens *Südländern* gegen Kartoffeln sind so unrealistisch wie ein Lottogewinn, die sind so, das ist deren Kultur und wir haben das gefälligst zu ertragen.

    Das mit dem Einsatz der SSW in diesem Fall ist sowas von blöd, das muss bestraft werden, meine Meinung.

    Christo

    der vater gebe dem kind gleich nach der taufe ein schwert in die hand, so wird es kühn und beherzt.”

  • Der Einsatz der SSW war meiner Meinung nach eindeutig Notwehr.Oder sollte er warten, bis er die Faust im Gesicht hat ? Sicher war der Stinkefinger falsch.Aber rechtfertigt das einen tätlichen Angriff ?
    Hinterher sind alle immer schlauer, aber nur er alleine kann die wirkliche Situation einschätzen. Problem bei der Geschichte sind jetzt die Zeugen.

    Gruß Kante

  • Hallo,
    sofort anwaltlich klären,
    niemals so etwas in s Netz setzen,
    da dies als eine Aussage gewertet
    werden kann.


    Sorry, das ist Quark. Erst wenn der Brief mit dem konkreten Tatvorwurf da ist, kann oder sollte man sich Rechtsbeistand holen. Davor ist das Panikmache.

  • Der Einsatz der SSW war meiner Meinung nach eindeutig Notwehr.Oder sollte er warten, bis er die Faust im Gesicht hat ? Sicher war der Stinkefinger falsch.Aber rechtfertigt das einen tätlichen Angriff ?
    Hinterher sind alle immer schlauer, aber nur er alleine kann die wirkliche Situation einschätzen. Problem bei der Geschichte sind jetzt die Zeugen.

    Gruß Kante

    Aha, es war also klar, dass er sofort die Faust ins Gesicht bekommen hätte. Der tätliche Angriff stand eventuell doch noch garnicht unmittelbar bevor. Nur weil jemand aussteigt, entsprechend (zu Recht?) ein wenig angepisst ist? Auch ein Mittelfinger ist notwehrfähig, zur Not auch mit Gewalt.

    Aber Notwehr gilt natürlich immer nur auf Seite der vermeintlich "Guten". Die nur zufällig vorher den Stinkefinger gezeigt haben .. aua.

  • Oh das hätte so einfach sein können...

    Ich reagiere nicht auf solche Drängler und fahre einfach weiter wie ich will, naja bei mir drängelt auch kaum einer weil ich meist ehr zügig fahre, aber es kommt auch schon mal vor wenn man ein paar Km/h zu schnell unterwegs ist...

    Ich hatte mal einen Fall, ich suchte eine Adresse also fuhr ich mit 40 die Straße lang, da fuhr mir natürlich einer dicht auf, dann stand da ein Blitzer, nun hatte ich aber nicht auf die Schilder geachtet, also bremste ich kurz vor dem Blitzer auf 30 runter, das war wohl zu viel des Guten für den Herrn hinter mir, er setzte zum Überholen an, naja meinetwegen dachte ich mir, er zog knapp vor mir wieder rüber und legte eine Vollbremsung hin, ich brachte meinen Wagen knapp hinter seinem zum Stehen.
    Tja was nun?
    Ich verriegelte den Wagen, setzte schnell ein Stück zurück, hinten kamen aber schon welche also wenden wär blöd gewesen, dauert auch zu lange, da hätte der vielleicht schon meinen Wagen erreicht und mir nen Spiegel abgerissen oder so, Gegenverkehr war keiner in Sicht, also 1. Gang rein, vollgas, oh da ging schon seine Tür auf, also ganz links knapp am Bürgersteig vorbei, und nix wie weg, der wusste nicht wie ihm geschah, ich hätte garnicht so schnell fahren brauchen, im Rückspiegel sah ich ihn noch eine ganze Weile verdutzt da stehen.

    Das sind Überlegungen und Entscheidungen die innerhalb von Sekundenbruchteilen ablaufen und getroffen werden.

    Allgemein ist ein guter Rückzug immer die beste Verteidigung.

    Auch wenn es dir dann vielleicht in den Fingern juckt ihn mit der SSW in die Schranken zu weisen, das bringt nur Ärger.
    Und den Mittelfinger zeigen geht einfach nicht, bist du noch im Kindergarten?
    Lass die Leute doch drängeln, was stört denn daran? Angst, dass der dir auffährt wenn du bremst? Der hätte dann eh schuld, also was solls?

    Einmal editiert, zuletzt von Teri (18. Juni 2012 um 10:40)

  • Schusswaffengebrauch - egal ob SSW oder echte - sollte, wie bei der Polizei, nur die wirklich allerletzte Maßnahme sein, eine Bedrohung aus der Welt zu schaffen. Und: der klügere gibt nach.

    Dabei muss auch die "Verhältnismäßigkeit" beachtet werden - d.h. hätte er ein Messer gehabt, dann wäre die Waffe das richtige gewesen. Aber eine Faust, entgegnet man allerhöchstens mit einem Stück Kantholz.

    Man beachte hier das "UZwGBW - Gesetz über den unmittelbaren Zwang der Bundeswehr", da steht alles wichtige im §4 zum Thema Verhältnismäßigkeit.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten oder gegen Pokémon-Karten tauschen.