Waffenrechltiche Frage bzgl. freier Waffen vor 1970

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 3.228 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2012 um 12:33) ist von pupsnase.

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine grundsätzliche Frage, da ich doch etwas verunsichert bin. Kann man mit einer Druckluftwaffe unter 7,5 Joule und ohne F-Zeichen, die vor 1970 bzw. vor 1991 (DDR) gefertigt wurde, problemlos zuhause schießen? Oder geht das nur auf dem Schießstand?

    Konkret: Mit einer Haenel 310, 49a oder mit einer vz47? Die Haenel-Fraktion schießt ja vermutlich auch auf dem eigenen Gelände, aber wieso ist das da kein Problem, wo doch kein F-drauf ist? Theoretisch könnte die Waffe ja über 7,5 Joule haben (ist klar, hat sie nicht), aber weiß das auch jeder Polizist, der vor der Tür steht, weil sich die Nachbarn beschwert haben (was ich nicht hoffe, aber immerhin denkbar)?

    Wie sieht es mit einer vz47 aus? Ist es legal, damit zuhause zu schießen? Woher weiß die Behörde, dass die Waffe unter 7,5 J hat, so ganz ohne F? Oder muss man da einen Schein vorlegen, auf dem draufsteht: Unter 7,5 Joule?

    Hier finde ich keine eindeutige Formulierung im Waffengesetz oder ich bin zu blöd.

    Grüße und vorab schon mal danke.

    Robert

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Hallo,
    ganz einfach.... Unter 7,5j darf man Zuhause schießen,auch die ohne F vor 1970 bzw. vor 1991 DDR. Falls sich jemand beschwert und die Polizei kommt wird die Waffe oft beschlagnahmt, egal mit oder ohne F. Die testen dann ob alles ok ist, und du bekommst irgendwann dein LG zerkratzt wieder... Natürlich musst du es selbst abholen.

    Also am besten wäre es wenn du nette Nachbarn hast.... Sonst würd ich draußen nicht schießen.

    Gruß, David

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  • Die Ausnahmeregelung findest du in §12 Abs. 4 WaffG.
    Im Streitfall wird die Waffe halt geprüft, ob diese unter oder über 7,5 J hat. Viel problematischer sind andere Bedingungen im heimischen Garten. So muss ja sichergestellt sein, dass auch bei ungünstig, auch ungewollter Schussabgabe das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Diese Auflage ist nur durch Grundstücksgröße oder durch bauliche Maßnahmen zu erreichen.

  • Ich schieße in der Wohnung, , das Geschoss kann die Wohnung nicht verlassen, eine Gefährdung anderer Personen ist nicht gegeben. Meine Nachbarn sind sehr nett und ich halte mich an die Ruhezeiten. Trotzdem habe ich keine Lust, mir was zu kaufen, was ich dann nicht auch benutzen darf oder eben nur gesetzeswidrig. Also Danke Euch beiden für die Auskunft.
    Schönes Wochenende noch
    Robert

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Ach so, aber was ist denn mit dem tschechischen Modell ohne F, also das vz47? Hat ja auch kein F, stammt aus den fünzigern und deutlich unter 7,5 J. Muss die denn ein F haben, was sie nicht hat und darf ich die wie beschrieben benutzen? Oder darf ich die nur erwerben und angucken?

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Glaube so dumm war die Frage gar nicht ?(
    Die "F" Freigabe bezieht sich nur auf ohne F vor 1970 (Deutsche Waffe) bzw. vor 1991 DDR.
    Ne tschechische dürfte davon ausgenommen sein.
    Wäre also auch der Besitz WBK pflichtig.
    Aber das wissen andere bestimmt besser.

  • Glaube so dumm war die Frage gar nicht ?(
    Die "F" Freigabe bezieht sich nur auf ohne F vor 1970 (Deutsche Waffe) bzw. vor 1991 DDR.
    Ne tschechische dürfte davon ausgenommen sein.
    Wäre also auch der Besitz WBK pflichtig.
    Aber das wissen andere bestimmt besser.

    Woraus entnimmst du das?

    Unterabschnitt 2
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    ...

    1.2
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

  • Ich habe in dem entsprechenden Parapraphen auch keinen Hinweis gefunden, dass es sich ausschließlich um eine deutsche Waffe handeln muss. Die Ausnahmeregelung für die ex-DDR bezieht sich ja nur auf das spätere Baujahr (also bis 1991, statt bis 1970). Hier sind allerdings tatsächlich nur Waffen aus der DDR eingeschlossen, also eine Lufdruckwaffe Bj 78 aus Polen unter 7,5 Joule ohne F wäre demnach nicht frei erwerblich bzw. das F müsste nachträglich beantragt werden. Oder hab ich was falsch verstanden?

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Sorry,man lernt nie aus.
    Herkunftsland vor 1970 scheint dann keine Rolle zu spielen.
    Da war ich wohl falsch informiert.

  • meines Wissens wurden auch in grenznahen SPOWAS der DDR Slavia-Luftgewehre verkauft.

    Nehmen wir mal den Fall an, wenn z.B.ein DDR Bürger ein Slavia 1979 ohne F auf dem Gebiet der DDR gekauft hätte (also 1979 in den DDR Handel kam)?

  • Ich denke das es nicht I.O. wäre

    Zitat

    genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;


    Joachim

    Edith sagt ich war nicht schnell genug.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/