Waffenrecht Frankreich Transport & Schießen auf befriedetem Besitztum mit Federdruckgewehr (Luftgewehr)

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 5.285 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2012 um 18:40) ist von Deagle.

  • Servus,

    ich konnte leider im Forum nichts aussagekräftiges dazu lesen, daher meine Frage an die Rechts- und Auslandsexperten:

    Konkrekt handelt es sich um den Transport in verschlossenem Behältnis von zwei FWB 300S (unveränderte Systeme = 7,5J +F) von Deutschland nach Frankreich im Auto, sowie das schießen auf einem Privatgrundstück, dessen Umgrenzung das Geschoß unmöglich verlassen kann.

    Danke!

    Grüße,
    Deagle

  • Ist im Normalfall kein Problem so weit ich weiß. Frankreich hat ein, ein wenig lockereres Waffengesetz als wir.

    Aber warte erst noch andere Antworten ab, bzw. ruf in der Botschaft an. Die müssten dir genaueres sagen können.

    MfG iFlo.

  • Danke für eure Antworten. Aus dem von DKU verlinkten Post lese ich mit meinem grottigen Schulfranzösisch, dass der Erwerb und Besitz von Luftgewehren bis 10J ab 18 Jahre frei ist.
    Weiterhin lese ich, dass der Transport ebendieser "frei" ist, man aber sicherheitshalber ein geeignetes (verschließbares Futteral) und bei Benutzung eines KFZ den Kofferaum verwenden sollte.
    Das Problem bei solchen Netzfundstücken ist immer, dass dort viel Unverständnis, mangelnde Rechtskenntnis oder Sprachbarrieren eine eindeutige Aussage verhindern.

    Wenn ich bedenke, wie oft alleine hier bei Co2air über das deutsche Waffenrecht in Bezug auf Luftgewehre und das Schießen und den Besitz diskutiert wird, möchte ich mir nicht anmaßen, dass französische mal eben so richtig zu interpretieren.

    Ich denke ich werde es mal bei der Botschaft versuchen. Falls ich eine Antwort bekomme, gebe ich euch Bescheid.

    Einmal editiert, zuletzt von Deagle (17. April 2012 um 19:57)

  • Nett und schnell sind sie ja, die Menschen von der französischen Botschaft.
    Wie kompetent ihre Aussagen sind, kann ich aber nicht wirklich beurteilen.
    Zumindest mein Gewissen konnten sie jedoch beruhigen ;)

    Frage:

    Antwort der Zollabteilung vom 18.04.:

    Antwort der Tourismusabteilung vom 19.04.:

    Die Anhänge findet ihr anbei.