Günstigste Transportmöglichkeit für F Co2 Gewehr (AirMagnum)

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 6.410 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. August 2012 um 14:56) ist von MarcKA.

  • Hallo,

    da ich öfter nach einem Freund fahre um auf seinem Grundstück (da geeignet) mit der AirMagnum zu plinken suche ich jetzt noch eine günstige aber Gesetzteskonforme Transportlösung.
    Ein ganz neuer Waffenkoffer kostet ja einiges. Reicht für eine Luftdruckwaffe nicht auch einfach ein Waffenstrumpf/Waffensack?

    Und Futerale sehen auch immer so nach Waffe aus finde ich. Am liebsten hätte ich was "unauffälliges" was nicht schon von der Form her rausschreit "Schau her hier ist ne Waffe drin!"

    Wie macht Ihr das?

  • für den weg vom wohnzimmer zum auto und vom auto zum schiesstand hab ich meine gewehre bisher immer in ne decke eingerollt.
    wenn du die diablos vorne im handschuhfach lagerst und keine co2 patrone im gewehr angestochen hast, ist das gesetzeskonform genug würd ich sagen
    mittlerweile hab ich aber nen koffer :)

    gitarrenkoffer kommen immer gut
    solange du nicht anfangen musst zu spielen, kann man damit auch super die blicke der frauen auf sich ziehen :)

    Gruß,
    Martin

  • für den weg vom wohnzimmer zum auto und vom auto zum schiesstand hab ich meine gewehre bisher immer in ne decke eingerollt.
    wenn du die diablos vorne im handschuhfach lagerst und keine co2 patrone im gewehr angestochen hast, ist das gesetzeskonform genug würd ich sagen

    NEIN !!

    Die Waffe muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Es darf kein schneller Zugriff auf die Waffe möglich sein.
    Beispiele: Koffer mit Schloss, Futteral mit Schloss, Pappkarton mehrfach mit Klebeband umwickelt (z.B. nach Kauf eines LGs im Laden)
    Der Kofferraum eines Fahrzeugs ist kein verschlossenes Behältnis

  • Hi,

    stimmt! ..verschlossen muß das Behältnis sein! ...Decke ist definitiv nicht ausreichend!

    ein Futteral muß ja auch nicht unbedingt in camo sein und so macher glaubt eh es wäre eine Angel drin
    und die gibts gebrauchbar ( sogar schon mit gesetzkonformem Schlösschen ) für um die 15 € ... guck mal bei den einschlägig Verdächtigen ( Shops ) oder auch i-bäh
    ... über i-bäh hab ich mir ein großes gepolstertes! Futteral ersteigert mit Schloss für 13€ inkl. Versand ...Knifte mit ZFR passt komplett rein
    Diabolos sind nach Definition keine Munition und dürfen im verschl. Futteral mit der Waffe transportiert werden
    ... oder in der angesetzten Tasche des Futterals

    Gruß

  • Beispiele: Koffer mit Schloss, Futteral mit Schloss

    Nein, das ist nicht richtig und wird hier bald tagtäglich so runtergeseiert... Das Behältnis muss VERschlossen sein und nicht ABgeschlossen. Natürlich schadet ein kleines Reisekofferschloss am Futteral nicht.

  • Das Behältnis muss VERschlossen sein und nicht ABgeschlossen


    Verschlossen = Abgeschlossen.
    Ist doch ganz einfach.
    Wenn eine Tür geschlossen ist, ist sie einfach nur zu.
    Ist eine Tür verschlossen ist sie abgeschlossen.
    Logisch, oder ?


    Joachim

    Edit : Der Duden sieht es übrigens genauso > Klick

    Zitat

    ver­schlos­sen

    Bedeutungsübersicht

    [durch Ver- oder Zuschließen] unzugänglich gemacht

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (12. April 2012 um 19:22)

  • Ein Reissverschluss ist auch ein Verschluss und dient damit zum Verschließen. Auf dem Flughafen muss man seine Flüssigkeiten in einer verschlossenen Tüte transportieren. Dort wird ein Zip-Lock-Beutel also als verschlossenes Behältnis definiert.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Zitat von »TheDuke«
    Beispiele: Koffer mit Schloss, Futteral mit Schloss

    Nein, das ist nicht richtig und wird hier bald tagtäglich so runtergeseiert... Das Behältnis muss VERschlossen sein und nicht ABgeschlossen. Natürlich schadet ein kleines Reisekofferschloss am Futteral nich


    Ich habe nie behauptet, dass es abgeschlossen sein müsste ! Die "Abschließ"-Methoden sind jedoch die am einfachsten umsetzbaren Methoden zur Schaffung eines verschlossenen Behältnisses
    Ein Schloss ist schnell dran gemacht und wieder geöffnet, auch ist es wiederverwendbar, was z.B. Klebeband nicht wäre...
    Und ein Polizist sieht höchstwahrscheinlich auch lieber ein Schloss, als irgendwas provisorisch zugebasteltes, wenn er eine Verkehrskontrolle o.Ä. durchführt und zufällig jemanden auf dem Weg zum Schießstand anhält ;)

    Nicht umsonst greifen mehr oder weniger alle Forenuser auf Schlösser an Koffer oder Futteral zurück :whistling:

  • Wenn es kein Gewehr-Futteral sein soll, kauf Dir im Angelladen eine Angeltasche. Die sind zwar etwas länger als Gewehrtaschen, bieten aber meist noch Platz für Zubehör in Nebentaschen.

  • Tarnen und Täuschen: Man kann auf die Tasche ein paar Angelaufkleber machen, ein Koffer kann man mit einer Trompete bemalen, oder auch ein Aufkleber von einem Musik-Keyboard.

    Wenn ich einen Passanten in den Kofferraum zerre, dann ist das also nur Nötigung und keine Freiheitsberaubung, da der Raum ja nicht verschlossen ist?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Also um eurer Diskussion ein Ende zu machen.
    Die Erklärung muss man sich vor Augen halten: man man zum Transport die Waffe abschließen soll ist ein wenig paradox, denn immerhin gehts dadrum deine Waffe ( dein Eigentum) durch Zugriff vor dir selber zu Sichern.
    Ist der Kofferraum hinten vom Innenraum erreichbar ist es kein verschlossenes Behältniss. Eine Socke mit einem Vorhängeschloss ist wenn du deine Pistole rein bekommst ein veschlossenes Behältniss.
    Für Kurzwaffen nutze ich diese leichtmetallkoffer aus dem Baumarkt , die billige Schlösser drin haben,- das tut dem Gesetz genüge.
    Bei Langswaffen einfach einen Futteraal nehmen und durch die Ösen Reisverschlüsse nen Schluss und gut ist.

    Mehr gibts zum Thema Transport nicht zu sagen.

  • Hier steht viel Falsches.
    Ein simpler Strumpf oder die verknotete Plastiktüte ist sicherlich nicht aussreichend, wenn man sich klar macht, was der Gesetzgeber mit dieser neuen Regelung bezwecken will.
    Es geht um die Verhinderung des schnellen Zugriff auf die Waffe. Ist sie zugriffbereit, ist das ein erlaubnispflichtiges Führen einer Waffe. Um eben eine Waffe nicht zu führen, muss sie nicht zugriffsbereit transpoprtiert werden. Der Gesetzgeber hat nicht ein bestimmtes Behältnis vorgegegeben und schreibt auch keine Schutzklassen am Verschluss dieses Behältnisses vor. Denn es geht nicht um eine Diebstahlsicherheit. Somit sind auch Verkausverpackungen zulässig, wenn sie denn nicht mit wenigen, schnellen Handgriffen zu öffnen sind. So wäre z.B. die bekannten Blisterpackungen als Verkaufsverpackung um eine Kurzwaffe erlaubt, weil diese ohne Werkzeug (Schere, Messer) nicht zu öffnen sind. Allerdings entbindet eine mechanische Blockierung oder die Heraussnahme eines waffenwesentlichen Teiles nicht von der "Behältnispflicht" denn unverpackt bleibt das Drohpotential einer Waffe erhalten. Das Gegenüber kann so ja nicht sehen, ob die Schusswaffe nicht geladen oder aus anderen Gründen gar nicht schussfähig ist.

    Die WaffVwV definiert das genauer:

    Zitat

    12.3.3.2 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 Waffengesetz dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.
    Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.
    Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet.)
    Drucksache 331/11

    Zitat

    Anl.I-A2-12u13:
    Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen – in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmittelbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne weitere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird.

    Anm: Es wird dabei nicht zwischen scharfen oder freien Schusswaffen oder Blankwaffen unterschieden.
    Das genannte Futteral mit Vorhängeschloss ist eine der "sicheren" Möglichkeiten, um sich nicht dem Vorwurf des Führerens auszusetzen. Es ist durch den Satzteil "am besten" beispielhaft gemacht. Sogar ein unverschlossener Transport ist im dann verschlossen Kofferraum möglich, wenn dieser nicht schnell über den Innenraum erreichbar ist.

    Das Futteral wird nur immer wieder genannt, weil es billig zu beschaffen ist, leicht handhabbar, dei Waffe auch gut vor Beschädigungen schütz und ist daher in Schützenkreisen üblich. Eine Waffe lose im Kofferaum zu legen ist unten genannten Bedingungen zwar denkbar, würde aber mit Sicherheit bei einer zufälligen Straßenkonrolle - vorzeigen von Warndreieck und Verbandkasten - zu Diskussionen und weiterem Ärger führen. Zudem kann der "lose" Transport auch dann zu rFalle werden, wenn man das Auto an der Straße entladen muss. Dann wpürde man auch nur für die 5 m zum Grundstück die Waffe unerlaubt führen. Wehe das sieht ein Nachbar...

    Daher bleibt die Empfehlung einfach ein Futteral im Waffengeschäft zu kaufen und sich ein kleine, beliebiges Vorhängeschloss zu beschaffen und sich auf keine fragwürdigen Experimente zu verlassen. Das Futteral muss einen Doppelzipper haben und für die Dias und Kleinkram und meinetwegen auch den Schlüssel des Vorhängeschlosses ist eine zusätzliche Außentasche sehr empfehlenswert. Das gibt es schon unter 30 €. Es ist vor dem Kauf zu prüfen, ob ein evtl. montiertes ZF mit rein passt. Einige Taschenmodelle sind nicht hoch genug (z.B. Flintentaschen).