Gestaltung der privaten Schießbahn für das AB- / Bogenschießen zu Hause

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 11.261 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. April 2012 um 22:22) ist von Finnmaster.

  • Hallo Forum,
    da das Wetter wider Erwarten heute besser war und ich noch einen Tag Urlaub hatte, habe ich einen AB-Tag in meinem Garten eingelegt. Das hat riesig Spaß gemacht. Dabei ist mir eingefallen, dass es einmal interessant wäre zu erfahren, wir Ihr Eure private Schießbahn zu Hause gewählt und präpariert habt.
    Mich würde auch interessieren, welche Entfernungen für Euch machbar sind ( Landwirte sind da klar im Vorteil ) und ob Ihr alleine oder auch mit Freunden schießt. Das Ganze bebildert wäre natürlich fabelhaft.
    Ich kann leider zur Zeit keine Bilder liefern, da meine Tochter meine Digi-Cam mit in ihr Auslandssemester nach Englnad genommen hat.
    Freue mich auf Eure Beiträge
    Finnmaster :wickie:

  • Das würde mich auch mal interessieren vorallem die Ziele wie ihr die baut oder was ihr da kauft .

    Wie schaut das alles rechtlich aus ?
    Laut Waffengesetz ist ein Bogen ja keine Waffe aber wie schaut das genau aus ?
    Ich als Sportschütze habe keine Lust da irgendwie stress zu bekommen wenn ich mim Bogen im Garten schieße.

    Gruß
    SPEEDI

  • Bogen kannst du sogar im Wald schiessen, jedoch ohne Jagspitze und mit klar defieniertem Ziel

    Wir werfen immer nen Schaumstoffwürfel und Roven auf Grasbüschel und verottete Baumstümpfe 8o

    Jedoch immer vorsichtig sein das Fällt im Fall der Fälle unter keine Versicherung

  • Bogen kannst du sogar im Wald schiessen, jedoch ohne Jagspitze und mit klar defieniertem Ziel


    Hohohoo, das würde ich lieber lassen. Der Jagdpächter wird dir was husten. Wenn es dumm läuft, hast dann ne Anzeige wegen Wilderei am Hals, oder wegen Beunruhigung des Wildes.

  • [quote='Floppyk','index.php?page=Thread&postID=1060767562#post1060767562']Na der nun gültigen WaffVwV ist das Schießen mit einer AB schießstandspflichtig. Darüber gibt es schon einige Freds. Bitte mal suchen.

    Nachtrag:
    Na der nun gültigen WaffVwV ist das Schießen mit einer AB schießstandspflichtig. Darüber gibt es schon einige Freds. Bitte mal suchen.

    Nachtrag:
    Waffenverwaltungsvorschrift
    Hallo Floppyk,
    dass das Schießen mit der AB schießstandspflichtig sein soll, trifft nicht zu. Richtig ist, dass ein Schießstand zugelassen sein muss, wenn Du dort AB-Schießen praktizieren willst. Das liegt aber daran, dass der Gesetzgeber nur Schießstände akzeptiert, die bestimmten Standards entsprechen ( z.B. Sicherheitsbereiche, Schießstandsordnung etc. ).
    Das ergibt auch Sinn, denn wo so viele Schützen "rumwuseln", muss das organisiert und Verantwortlichkeiten klar geregelt sein, sonst könnte das leicht in chaotischen Verhältnissen enden.
    Gruß Finnmaster :wickie:

  • nabend,

    hier das ist der *garten* wo ich immer schieße.das werde ich auch in zukunft weiterhin tun.gottseidank liegt dieses grundstück weitab von "moderner zivilisation & großstadtgetummel".die zig quadratkilometer sind privater besitz von einem netten bauern,dem der halbe ort gehört.der wald im hintergrund ist jagdgebiet und gehört auch ihm.die zufahrtswege sind auch seine privatwege....schön wenn man irgendwo noch ein kleines stücken erde findet,wo man noch ganz "mensch" sein darf ;-).

    gruß marc

  • Huhu :love: ,

    wenn das Wetter gut ist, schiesse ich bei meiner Mom im Garten mit dem Bogen. Hinter dem Haus ist nochmal ein ca. 30m mal 5m Rasenstreifen. Das " Zielgebiet" wird von einer 6m hohen Felswand eingegrenzt. Optimal eigentlich :thumbsup: .
    Mein Ziel ist eine 1,10 m Runde Strohscheibe auf einem Bogenständer, der auf Terrassenplatten steht und immer schön mit einer Überziehfolie ( die eigentlich von der Hollywoodschaukel ist :D )abgedeckt wird :^) .
    Im Sommer machen wir dann auch schonmal ein "Test und Probierwochenende", wo dann auch Bekannte aus dem Verein dazukommen. Draussen ist es im Sommer immer noch am schönsten :^)

    Lg Steffi :love:

    PS:
    ach, hatte ich noch vergessen :love: :
    hin und wieder gehe ich auch immer mal gerne mit einem netten älteren Bogenschützen im Wald roven, weil es immer ein ganz tolles Erlebnis ist, in der freien Natur zu sein. Dort habe ich auch gelernt, mit "Berg auf und ab" Schüssen umzugehen, bzw. die Schwierigkeiten zu erkennen und sie halbwegs umzusetzen :D . Naja, ich übe noch :D .

    Einmal editiert, zuletzt von Lionheart (12. April 2012 um 06:58)

  • Hallo Floppyk,
    dass das Schießen mit der AB schießstandspflichtig sein soll, trifft nicht zu. Richtig ist, dass ein Schießstand zugelassen sein muss, wenn Du dort AB-Schießen praktizieren willst.


    Nichts anderes habe ich damit gemeint. Dann versuche mal einen privaten Schießstand im Garten zuzulassen und eine Schießgenehmigung dafür zu bekommen.

  • ich bin wohl einer der glücklichen mit viel platz...aktuell mit der ab auf mein 50m entferntes strohlager (rundballen sind ein super pfeilstop) und wenn ich will kann ich locker auf 200m erweitern und hab dann noch 200m platz in alle richtungen...
    mit der lupi wird aber nur in der scheune geschossen...oder im verein. fürn luftgewehr muss ich noch etwas sparen, aber die ar20 kommt bestimmt, wenn mir nichts besseres zum guten preis unter kommt.
    marc: sind das die carbonpfeile vom cwo shop? wie bist du mit denen zufrieden?

  • @ Made in Germany,
    eine tolle Range hast Du da und offenbar auch das richtige Umfeld. Bei mir ist es ähnlich. Zwei Seiten meines Grundstücks sind mit Wald umgeben ( davon ein Stück mit richtigen Urwald, den seit Jahren keiner mehr durchdrungen hat ), eine Seite geht zur Straße, die vom Haus abgeschirrmt ist und die vierte ist auch dicht mit Bäumen und Sträuchern bewachsen.
    Meine direkte Nachbarin ist mindestens 40m entfernt. Die interessiert das nicht. Leider schaffe ich aufgrund Sicherheitsaspekten nur gut 30m. Aber fürs Hobby reicht das allemal. Wie weit kannst Du schießen?

    @ Linonheart
    Das hört sich wirklich gut an. Und wenn man bei schönem Wetter noch draußen mit Freunden aus dem Verein etwas unternehmen kann, ist das echte Lebensqualität.
    Danke Euch beiden.
    Gruß Finnmaster :wickie:


  • Nichts anderes habe ich damit gemeint. Dann versuche mal einen privaten Schießstand im Garten zuzulassen und eine Schießgenehmigung dafür zu bekommen.


    Hallo Floppyk,
    ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei. Ich habe nicht vor, für zu Hause einen Schießstand zu beantragen, der dann genehmigungspflichtig wäre. Wenn ich privat zu Hause schieße, ist das weder verboten noch genehmigungspflichtig. Ich muss nur die allgemeinen Sicherheitsregeln beachten. Der Pfeil darf nicht das Grundstück verlassen und ich darf niemanden gefährden, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.
    Gruß Finnmaster :wickie:

  • Da irrst du leider.
    Nach der WaffVwV ist das Schießen mit einer AB dem Schießen mit Schusswaffen gleichgestellt. Daraus wird in der WaffVwV gefolgert, dass das Schießen mit einer AB ausschließlich auf dafür zugelassenen Schießstätten zulässig ist. Lese mal die WaffVwV

    Nachtrag:
    WaffVwV:

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (11. April 2012 um 22:44)

  • Eine Verwaltungsvorschrift steht doch nicht höher als das Gesetz. Oder?
    Denn wie dort schon steht, wird mit der AB nicht im waffenrechtlichen Sinn geschossen.

    Oder bringe ich hier etwas komplett durcheinander?

  • Da irrst du leider.
    Nach der WaffVwV ist das Schießen mit einer AB dem Schießen mit Schusswaffen gleichgestellt. Daraus wird in der WaffVwV gefolgert, dass das Schießen mit einer AB ausschließlich auf dafür zugelassenen Schießstätten zulässig ist. Lese mal die WaffVwV

    Nachtrag:
    WaffVwV:


    Hallo Floppyk,
    ich glaube, dass Du die Vorschrift falsch interpretierst, denn es gibt Gott sei Dank noch keine Erlaubnispflicht für das Schießen mit Armbrüsten. Das Ganze bezieht sich m.E. nur auf das Schießen mit ABs auf Schießständen.
    Mein Vorschlag ist, diesen Aspekt hier nicht weiter zu behandeln, denn der gehört in einen andern Thread, der schon läuft.
    Gruß Finnmaster :wickie:
    Gruß

  • Hört doch bitte auf mit der Diskussion über diese Waffenverwaltungsvorschrift. Ich kenne das Wort erst ein paar Tage und kann es jetzt schon nicht mehr hören. Ich habe das Gefühl, sobald etwas Freude in irgendwelchen Themen aufkommt, dass immer jemand reinschneit mit dem Unwort des Jahres "Waffenverwaltungsvorschrift". Lasst euch nicht von diesen Spinnern, Gutmenschen und Schreibtischtätern in der Bundesrepublik Absurdistan die Laune vermiesen und euch mit bescheuerten Vorschriften einschüchtern. Wenn das was wir auf unseren Grundstücken tun illegal sein soll dann möchte ich das in Form einer persönlich adressierten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mitgeteilt bekommen. Alle anderen, inklusive der unteren Exekutive, können mir in dieser Hinsicht gerne ein Liedlein singen. Meistens schieße ich in Beisein meines Sohnes (4 Jahre), der total begeistert ist und natürlich auch eine eigene Kinderarmbrust besitzt (ein Pfeil wurd getuned: Saugnapf ab, Nagelspitze eingeschmolzen). Dieser Pfeil bleibt auch im Rinehart stecken. Ein paar mal schoss ich schon mit anderen Schützen zusammen im Garten. Unser Verein verfügt leider über keine Bogen- oder Armbrustanlage. Aber ich habe Kontakt zu traditionellen und Compoundschützen im Landkreis. Auf deren Bogenplatz werde ich bald mal die großen Entfernungen in Angriff nehmen.

    Zum Thema:

    Ich kann derzeit maximal auf 50m Entfernung schießen aufgrund der Grundstückslänge. Am Ende des Grundstücks ist steile Hanglage, was einen großen Sicherheitsaspekt darstellt. Als Ziel dient mir lediglich der Rinehart 18-1 Würfel. Bisher hat noch kein Pfeil sein Ziel verfehlt (nur beim Visiereinschießen musste einer dran glauben, der auf Tauchgang ging).

    Viele Grüße

    Christian


    P.S. Waffenverwaltungsvorschrift, Waffenverwaltungsvorschrift! :wacko: ;(X(8|:cursing:

    2 Mal editiert, zuletzt von Paradoxxx (12. April 2012 um 00:22)

  • beim thema schießplatz bekomme ich auch langsam graue haare
    hier nebenan gibt es einen jagdschießplatz 600x300m mit erdwall drum herum umzäunt mehrere aussenbahnen von 150-30m
    auch nach oben offene also ohne querbalken, 3D gelände, laufende scheiben usw. zwei lange hallen aber viel los ist da nie
    sehr abgelegen
    einige fahren hunderte kilometer um da zu schießen aber mit einer AB darf man nicht drauf nichtmal gegen bares, solche arroganz begegnet einem ständig hier
    auch große bogenplätze gibt es zwei aber auch da nur naserümpfen

    z.Z. schieße ich notgedrungen auf abgelegenen feldern
    und verhandle gerade mit zwei steinbruchbesitzern
    sowie einem mit einen abgelegenen 800m privatgrundstück, wenn das auch nicht klappt kann ich die AB gleich wieder verkaufen :(

  • Ich habe auch keine Möglichkeiten meine Fazination des Armbrust-Sports nachzukommen.

    Obwohl ich in Mecklenburg mit weiten, leeren Fläche wohne, gibt es hier,so wie bubu66,schrieb keine Möglichkeit die AB zu benutzen.

    Desweiteren gibt es Bauern, Waldbesitzer, Großgrundbesitzer im Umkreis von zig Kilometern nicht. Alles ist im Besitz von nicht-Mecklenburgern welche über externe Firmen agieren - somit keine zuständigen Personen.

    Ich suche nun schon seit 2 Jahren eine Möglichkeit dies legal zu tun, jedoch werde ich gezwungen mich der AB illegal zu bedienen X(