Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 3.551 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. März 2012 um 11:26) ist von Floppyk.

  • Es gibt drei verschiedene WBK's die für den Waffenbesitz zuständig sind. Alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen - in Verkaufsangeboten steht EWB dabei - werden auf diese WBKs eingetragen. Meistens wird dann auch der dazu passende Munitionserwerb mit genehmigt.
    Die gelbe oder grüne WBK ist ein Faltblatt mit Eintragungsplatz für 8 Waffen. Die rote WBK ist ein richtiges Heft mit Platz für 168 Waffen.
    Wir eine Waffe wieder verkauft, so wird die Waffe wieder ausgetragen. Dabei bleibt die einmal beshriebene Zeile in der WBK lesbar und dauerhaft belegt.

    Die gelbe WBK ist für Sportschützen. Es können nicht alle Waffenarten darauf eingetragen werden.

    Die Rote WBK ist für Waffensammler und Gutachter. Sammler düfen nur diese Waffen einkaufen, die zu dem in der roten WBK eingetragenes Sammelgebiet passen.

    Beide obrigen WBKs sind immer beschränkt. Daher hat der Inhaber dieser WBKs auch erleichterten Erwerb. Sie brauchen zum Kauf nur diese WBK im Laden vorzeigen und können somit spontan, ohne vorherige Zustimmung der Waffenbehörde bestimmte, zur WBK passende Waffen kaufen.

    Die grüne WBK ist für alle Waffenarten. Aber je nach Inhaber muss jede einzelne Waffe vor Kauf von der Waffenbehörde genehmigt werden. Dazu wird ein sog. Voreintrag in die WBK geschrieben. Lediglich Jäger haben in Sachen Langwaffen noch einfacheren Einkauf.

    Für alle WBKs gilt, um diese zu bekommen muss man mehrere Bedingungen erfüllen. Erst wenn diese vorliegen, kann man dieses Stück Papier beantragen.

    Im Foto die Kopfzeilen der drei WBK-Farben im Original.

  • Ansich ist eine WBK unendlich lang. Bei der gelben oder roten WBK wird einfach eine Folge-WBK ausgestellt, wenn die erste voll ist (unabhängig davon, wieviele Zeilen noch mit gültigen Einträgen belegt sind).
    Bei der grünen ebenfalls, allerdings geht das erst dann, wenn auch das 9. Bedürfnis vorliegt.
    Die altem WBKs bleiben auch dann beim Besitzer, wenn alle Zeilen "verbraucht" sind und alle Waffen ausgetragen sind. Theoretisch belegt eine vorhandene WBK ja auch, dass der Inhaber sachkundig sein muss, Ausnahme Erben-WBK.

  • Es gibt auch Behörden (in meinem Fall das PP Wuppertal), die für jede einzelne Kurzwaffe eine WBK ausstellen. Hat bei mir dazu geführt, dass ich mal eine Zeit lang vier grüne WBKs mit jeweils einem Eintrag hatte.

    Gruß

    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Sehr ausführliche Erklärung, von Floppyk !

    Aber ein Procedere ist das ..... 8|

    ....mit solchen Methoden bringt man auch die Waffen vom Volk weg ! :S

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Die gelbe WBK ist für Sportschützen. Es können nicht alle Waffenarten darauf eingetragen werden.

    Also nur Sport - , und zB. keine Jagdwaffen ?

    Die Rote WBK ist für Waffensammler und Gutachter. Sammler düfen nur diese Waffen einkaufen, die zu dem in der roten WBK eingetragenes Sammelgebiet passen.

    Verfügt jede eurer Waffenbehörden über einen Sachverständigen, der feststellt, ob die Waffe zB. ins Sammelgebiet 2.Weltkrieg passt ? Oder wer stellt das fest ?
    bzw. wird die WBK entzogen, wenn der Sammler eine Waffe kauft , die so ganz und gar nicht in sein Gebiet passt ?


    Iss bei uns nicht so kompliziert - WBK möglich ab 21Jahren , ohne Jagdkarte Psychotest Pflicht !
    hast du tadellosen Leumund, kriegst du die im Regelfall auch . Dann kannst du dir die Knarre kaufen die du willst !

    Bist du Jäger, sparst du dir auch den Psychotest , und dir kann auch der Waffenpass (zum führen von Faustfeuerwaffen bei Ausübung der Jagd ) genehmigt werden.

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Also nur Sport - , und zB. keine Jagdwaffen ?

    Es geht um das Bedürfnis wie die WBK letztlich beantragt wurde. Im WaffG gibt es keine Unterscheidung zwischen Sport- und Jagdwaffen. Allerdings gibt es Waffen, die vom Schießsport ausgenommen sind, dürfen aber zur Jagd oder als Sammlerwaffe erworben werden.
    Sportlich darf auch eine Flinte benutzt werden, die genauso zur Jagd eingesetzt werden kann. Bei Büchsen ist das ähnlich.
    Maßgebend ist die Sportordnung, die schon sehr genau vorschreibt, wie die Waffe beschaffen sein muss, damit sie zu den Diszplinen des jeweiligen Verbandes passt. Generell kann man sagen, dass Waffen die in keiner Sportordnung passen auch nicht vom Sportschützen erworben werden können. Er dürfte sie ja nicht spotlich nutzen.
    Als Jäger ist das einfacher, da er nur dm Verbot nach dem Bundesjagdgesetz unterliegt. Und dort gibt es nur ein Verbot, wo eine Schusswaffe auf der Jagd komplett verboten ist - der Vollautomat. Die ist aber ohnehin ein verbotener Gegenstand. Weiterhin gibt es Einschränkungen, die zwar kein Erwerbsverbot, jedoch ein Benutzungsverbot auf der Jagd bedeuten. Fangschusskurzwaffe < 200 J, mit Schrot auf Schalenwild, Büchse mit 1000 bzw. 2000 J Mindestenergie und ein paar mehr.

    Verfügt jede eurer Waffenbehörden über einen Sachverständigen, der feststellt, ob die Waffe zB. ins Sammelgebiet 2.Weltkrieg passt ? Oder wer stellt das fest ?
    bzw. wird die WBK entzogen, wenn der Sammler eine Waffe kauft , die so ganz und gar nicht in sein Gebiet passt ?


    In der Regel bekommt der Waffensammler seine rote WBK nur mit einem von ihm beigebrachten Gutachten. Dort wird sein Sammelgebiet, Sammelziel usw. geprüft. Die Sachbearbeiter auf den Behörden sind selten vollumfäglich sachkundig und prüfen auch nicht, was da als Eintragung vorgelegt wird. Allerdings weiß der Inhaber einr roten WBK, dass er nur Waffen zu seinem Sammelgebiet erwerben darf und er bei Verfehlungen mit dem Widerruf der WBK rechnen muss. Zudem sollte aber der Handel prüfen, ob die zum Verkauf stehende Waffe in der Roten passt. Denn außerhalb des Sammelgebietes hat der Inhaber der WBK ja keine Erwerbserlaubnis und folglich dürfte der Handel ihm eine nicht passende Waffe gar nicht überlassen.