Legal oder nicht? PK380 mit poliertem Patronenlager, ohne Beschusszeichen

Es gibt 128 Antworten in diesem Thema, welches 28.339 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2012 um 19:15) ist von Thomas19990.

  • Also bevor hier der Streit eskaliert:
    Zum ersten mir persönlich ist's wurscht, was jetzt genau gilt. Ist ja nicht meine Waffe, ich will nur Recht in der Diskussion :D
    Wobei ich aber sagen muss, dass die PK380 mit poliertem PatronenlagerBLOCK sehr sehr nett aussieht...

    Und abschließend:

    Zudem ist ein Beschussstempel bei einer Knall/Gas Pistole mit gerade mal max. 450 bar Druck wohl eher fragwürdig?

    Das versteh ich jetzt nicht so ganz?

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Nachdem wir nun alle wissen, daß es nicht 'Patronenlager' (oder Kartuschenlager) heißt, nennen wir es doch mal 'Verriegelungsblock'.

    Das müsste m.W. nach der passende Ausdruck sein.

    Was mich a bissle wundert, ist daß nach dem Polieren die Beschußstempel weg sein sollen.
    Hab jetzt kein Vergleichsstück hier, aber das hiesse, daß die Beschußstempel nicht mal halbwegs ins Material, sondern nur oberflächlich in die Brünierung graviert wurden.
    Dort könnten sie auch durch Abnutzung (bestimmungsgemäßen Gebrauch) unlesbar werden. Das sehe ich schon als Produktmangel (Produkt wird durch bestimmungsgemäßen Gebrauch unbenutzbar ...).

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Die Beschußstempel gehören meiner Meinung nach wieder in das Material eingeprägt. So wie früher halt auch, das hält wenigstens :nod:

  • Jedenfalls war so ein Ding kürzlich bei Onkel Egon drin. Und zwar mit dem ausdrücklichen Hinweis der hier geschilderten Problematik. WENN es sich um diese gute Stück handeln sollte hat zumindest der Verkäufer explizit darauf hingewiesen.
    Also jedenfalls nix mit Reklamation von wegen Mangel am Artikel...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Vanguard:

    den Produktmangel hatte ich darauf bezogen, daß der Verriegelungsblock bei bestimmungsgemäßen Gebrauch verkratzen kann und somit ein nicht tiefer ins Material eingeprägter Beschußstempel unleserlich wird, was zur Folge hat, daß die Waffe nicht mehr benutzt werden darf.

    Man sollte den Beschußstempel entweder tiefer einprägen,(wird heutzutage in der Regel mit Laser gemacht) oder eine Stelle suchen, die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht Gefahr läuft zu verkratzen.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Es ist aber Sache des Besitzers, dass Prüfzeichen erhalten bleiben. Werden diese in Laufe der Benutzung abgetragen, so muss die Waffe ggf. neu geprüft werden.
    Beschusspflichtige Waffen ohne Beschuss dürfen nicht in Privathände. Eine Ausnahme haben nur Sammler. Gleiches gilt für Munition ohne CIP.
    Wird durch Benutzung der Beschuss unleserlich, so ist das sicher kein Straftatsbestand. Aber es kann verlangt werden, dass der Beschuss nachgeholt wird.
    Oben zog ich den Vergleich zu den Plaketten auf den Autokennzeichen. Das sind auch amtliche Zulassungs- bzw. Prüfzeichen. Wird ein Autokennzeichen im Alter unleserlich oder die Plaketten blättern ab, so gilt das Gleiche. Die Polizei kann eine Mängelkarte ausstellen und die Erneuerung des Kennzeichens mitsamt den Plaketten verlangen.
    Allerdings stellt eine vorsätzliche Änderung eines KFZ-Kennzeichen eine Straftat der Urkundenfälschung dar. So wird das modische Abbiegen eines Motorradkennzeichen bereits genau danach bestraft.
    Ob das bei einem Polieren und damit der vorsätzlichen Entfernung von Plichtangaben einer Waffe einhergeht, kann ich nicht sagen. Nebenbei erwähnt gibt es 4 Pflichtkennzeichnungen auf Schusswaffen. (Beschuss, Munitionsbezeichung, Hersteller, Seriennummer)

  • Das versteh ich jetzt nicht so ganz?

    Ganz einfach, eine scharfe Kurzwaffe hat das Doppelte bis 3-fache an Druck und mehr, je nach Kaliber.
    450 bar sind gemessen daran sehr wenig. Das sieht man auch an den ständigen Ladehemmungen von Schreckschuss-Pistolen.
    Bei meinen RECK P6 zuckt noch nicht mal der Schlitten (!) beim Knallen.
    Da muß man 6 x von Hand durchladen. Damit wertlos geworden.

    Gruß!

    Edit:
    @ Rolf UMAREX hat keine Befugnis Beschussstempel aufzutragen.

  • Und was trägt normal der "nette" Mann von der Waffenbehörde in die WBK ein, wenn er einen Voreintrag hierfür reinschreibt ??


    Z.B.:
    Pistole / 4 mm lang / Ber.z.Erwerb / HEGE Western-Saloon / 00081/ -/- /

    Der Witz: Ist natürlich ein Revolver! *lol*

    Den Fehler habe ich aber erst Zuhause entdeckt.
    Was soll´s ist halt ein Pistolver!

    Gruß!

    Edit:
    Ist ein neuwertiges seltenes Stück mit Mikrometer-Visier und langem Lauf.

  • Es ist aber Sache des Besitzers, dass Prüfzeichen erhalten bleiben. Werden diese in Laufe der Benutzung abgetragen, so muss die Waffe ggf. neu geprüft werden.
    Beschusspflichtige Waffen ohne Beschuss dürfen nicht in Privathände. Eine Ausnahme haben nur Sammler. Gleiches gilt für Munition ohne CIP.
    Wird durch Benutzung der Beschuss unleserlich, so ist das sicher kein Straftatsbestand. Aber es kann verlangt werden, dass der Beschuss nachgeholt wird.
    Oben zog ich den Vergleich zu den Plaketten auf den Autokennzeichen. Das sind auch amtliche Zulassungs- bzw. Prüfzeichen. Wird ein Autokennzeichen im Alter unleserlich oder die Plaketten blättern ab, so gilt das Gleiche. Die Polizei kann eine Mängelkarte ausstellen und die Erneuerung des Kennzeichens mitsamt den Plaketten verlangen.
    Allerdings stellt eine vorsätzliche Änderung eines KFZ-Kennzeichen eine Straftat der Urkundenfälschung dar. So wird das modische Abbiegen eines Motorradkennzeichen bereits genau danach bestraft.
    Ob das bei einem Polieren und damit der vorsätzlichen Entfernung von Plichtangaben einer Waffe einhergeht, kann ich nicht sagen. Nebenbei erwähnt gibt es 4 Pflichtkennzeichnungen auf Schusswaffen. (Beschuss, Munitionsbezeichung, Hersteller, Seriennummer)

    Das ist alles gut und schön.

    Wenn beim 'bestimmungsgemäßen Gebrauch' Kratzer am Verriegelungsblock entstehen (wie anscheinend bei der PK380 anscheinend auch schon gesehen, man schießt ja sowieso nicht im Labor bei Reinraumbedingungen) und so der Beschußstempel nicht mehr eindeutig zu lesen ist, sehe ich den Hersteller in der Pflicht.

    Natürlich muß der Besitzer der Waffe sicherstellen, daß alles lesbar ist.
    Wenn er nicht gerade den Teil des Verriegelungsblockes poliert ... :bash: .

    Nur ist es in meinen Augen ein Produktmangel, wenn der Besitzer nicht poliert und einige Kratzer den Beschußstempel nicht mehr eindeutig lesbar machen.
    Mögliche Abhilfe:
    - tiefere Gravur
    - andere Position

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Hier geht es ja um die Oberflächenbehandlung in Form von Politur. Die wird nun mal Vorsätzlich durchgeführt und nicht "aus Versehen".

    Wie immer, wenn man nicht so laut fragen würde, würde kein Hahn danach krähen ;)

  • oder ist DAS selbstverständlich ??

    Ist es! Hat ein PTB im Quadrat was besagt max. 7,5 J°
    Ist aber ein frühes Modell noch ohne Entlastungsbohrungen in der Trommel.

    Ursprünglich war der Revolver für .357 Mag. gedacht und ist aus Chrom-Molybdän Stahl.
    Lauf, Trommel, Rahmen.

    Dann wurde ´72 das WG geändert, so hat man einfach die Revolver aptiert auf 4 mm.
    So blieb man nicht auf den Teilen sitzen. 4 mm (M 20 & lang) waren (noch) frei.

    Gruß!

    Edit:
    Sorry für OT!


  • ... ein PTB im Quadrat was besagt max. 7,5 J°.....

    Das PTB im Quadrat ist die Zulassung und hat mit der 7,5J-Grenze nichts zu tun. Die wird ausschließlich durch das F im Fünfeck gekennzeichnet. Im Gegenteil: späte bedürfnisfreie 4mm-Waffen aus Mitte der 1990er haben nur das :F: und gar kein :ptb: und sind trotzdem noch bedürfnisfrei. Umgekehrt haben die meisten Einsteckläufe in PTB im Quadrat, halten sich aber weder an die Leistungsgrenze, noch sind die Dinger frei (wenn auch aktuell kein Eintrag in der WBK fällig wird).

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • MarcKA:

    es gibt hier im Forum auch Einträge nach denen der Verriegelungsblock (auch bei als 'neu' verkauften PK380) Kratzer aufweist.
    Kann ja nur durch Benutzung entstehen (bei 'Neuwaffen' z.B. durch Vorführen des Zerlegens oder Fertigladevorgangs)

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    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Hallo MountainGun45LC,

    Du glaubst doch nicht wirklich, dass jede SSW vor Verkauf beim PTB war ?

    Hhmm, da bin ich mittlerweile skeptisch.
    Seitdem ich mal eine nietnagelneue HEGE-UBERTI ´66, den berühmten "Yellow Boy", versehen mit allen italienischen Beschußzeichen
    auf dem Stand ausprobieren wollte und die .38er Pillen sich verkeilten, beim Durchlade-Versuch.
    Dann das Unfaßbare: Der Lauf hatte kein Patronenlager gebohrt, war aber angeblich beschossen worden, lt. Stempel. *lol*
    Mein damaliger BüMa hatte sowas in über 50 Jahren noch nie erlebt. Ich war auch Baff.

    Ob das hier passieren könnte ... ?

    Gruß!