KWS - Laminieren oder Kopie mitführen ? (ausgeschnitten aus: KWS-Antrag in meiner Stadt)

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 10.555 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. November 2011 um 20:02) ist von Floppyk.

  • Ich habe meinen in eine kleine Plastetüte gelegt. (wegen Schweiß), zugeklebt.
    Dann vorne und hinten pappe auf Maß geschnitten dazwischen gelegt. das in einen Briefumschlag und nochmal alles mit Paketband zu.
    Transportiert wird in den großen Taschen die meistens bei den "cargo" Hosen (bei mir aktuell Blackhawk pants) an den Beinen an der Seite sind.

    Wenn man es nicht wasserdicht verpackt und so dicht am Körper trägt suppt es mit der Zeit durch. Nicht das ich übermäßig schwitze. Aber die lange Zeit macht es da.
    Wer das Ding mehrere Stunden am Tag und über Jahre dabei hat.....

    Pro Legal / BDS

  • Ich habe meinen in eine kleine Plastetüte gelegt. (wegen Schweiß), zugeklebt.
    Dann vorne und hinten pappe auf Maß geschnitten dazwischen gelegt. das in einen Briefumschlag und nochmal alles mit Paketband zu.
    Transportiert wird in den großen Taschen die meistens bei den "cargo" Hosen (bei mir aktuell Blackhawk pants) an den Beinen an der Seite sind.

    Wenn man es nicht wasserdicht verpackt und so dicht am Körper trägt suppt es mit der Zeit durch. Nicht das ich übermäßig schwitze. Aber die lange Zeit macht es da.
    Wer das Ding mehrere Stunden am Tag und über Jahre dabei hat.....


    Lass ihn doch einfach in ´nem Copyshop für 1-2 Euro laminieren !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Nein soweit ich weis nicht. ! Der muss wie der Führerschein oder Pass ohne Verschlossene Folie sein
    solange man das Dokument an einer Seite herausnehem kann ist das kein Problem aber ganz zuschweissen ist nicht.
    Sonst könnte sich das Ding ja jeder selbst drucken und einlaminieren.
    Das Papier ist halt wie der alte Führerschein auch anders als normales.

    EDIT://
    kann aber sein das ich falsch liege da ich mich damit nie beschäftigt hab
    Gefaltet in ne Klarsichthülle für Dokumente und Fertig.

    mfg
    4ggi

    Diese Einstellung, immer die Schlappohren hängen zu lassen, muss aufhören.

    Zitat von:
    UWE SEELER

  • Laut der Behörde im Wetteraukreis: Ja. Darf man
    Könnte aber im Fall einer Kontrolle zu irritationen führen.

    Hab extra mal nachgefragt.

    Gruß Tommi
    SSW: Glock 17 Gen5 SV - Retay Big Fifty brüniert Custom - Ekol Viper 4,5" nickel -
    HK P30 - Record Cop nickel
    T4E:  2 x Walther PDP 4" Compact , cal.43 (einmal mit und einmal ohne Holosun Red Dot)
    Co2: Diana Airbug

  • amtliche dokumente zu laminieren ist definitiv nicht erlaubt.... bspw. werden sicherheitsmerkmale nicht mehr erkannt.... und jede veränderung an einem dokument wäre schlicht eine fälschung desselben....

  • Meiner ist ebend eingepackt wie ein Geschenk.
    Die Wahrscheinlichkeit das ich ihn mal brauche ist eh fast 0 obwohl ich ständig führe.
    Falls nicht hat Herr Oberkomissar Otto Schulze ebend was zum auspacken, will ja den guten Mann nicht noch nervös machen wenn ich ein Messer zum öffnen zücke :rolleyes:

    Pro Legal / BDS

  • Bitte respektiert die Intention des Threaderstellers. Der Thread ist nicht für Diskussionen gedacht.

    Vielleicht ist einer der Moderatoren so freundlich und spaltet die KWS-Verpack-Diskussion in ein seperates Thema ab :)

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Ich wuerde das Original nicht veraendern.
    Eine ordentliche Farbkopie in Originalgroesse machen und laminieren lassen.
    Dann noch eine auf Scheckkartengroesse verkleinerte und laminierte (Vorder- und Rueckseite gemeinsam) Farbkopie.

    Dadurch wird das eigentlich mitzufuehrende Original nicht ersetzt. Finde ich besser, als das Original zu strapazieren.

    Gruss
    pak9

  • Hallo,

    habe gerade mit dem Landratsamt Miesbach (Bayern) Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung telefoniert und diese sibyllinische Antwort bekommen: Es gibt kein Verbot Dokumente wie WS, WBK und KWS zu laminieren. Es ist jedoch mit Kosten zu rechnen, wenn Ergänzungen oder Änderungen vorgenommen werden, denn dann müsste das Dokument neu erstellt werden. Es wird daher, auch beim KWS, davon abgeraten.

    ???

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Auch der KWS ist ein amtliches Dokument. Es darf nicht verändert werden. Das Laminieren würde eine genaue überprüfung auf Echtheit erschweren oder gar unmöglich machen. Daher haben auch Kopien keine Belegkraft.
    Man muss schon mit einem gewissen Verschleiß rechnen, wenn dieses Erlaubnisdokument pflichtgemäß mit dem Führen einer Waffe mitgeführt werden muss. Das ist beim Führerschein, Jagschein usw. genau so.

    In diesem Zusammenhang: Eine Kopie ist kein Ersatz für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges, wie gerichtlich mal bestätigt wurde. Da hilft auch keine Beglaubigung, denn das Originaldokument kann nach der Beglaubigung ( amtlich) geändert oder entwertet werden. Bestimmte (alle?) amtlichen Dokumente dürfen auch gar nicht beglaubigt werden.

    So bleibt nichts anderes übrig als den KWS einmal zu falten und in eine Schutzhülle zu stecken. Aber das machen wir mit der Autozulassung mitsamt dem Führerschein auch so, oder?

  • Da man den KWS warscheinlich eh nie brauchen wird würde ich ihn falten und in einer Plastiktüte einschweißen. Da ist er super auf Jahre geschützt. Für den unwarscheinlichen Fall das Teil doch mal zu gebrauchen wird die Tüte einfach aufgerissen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • In diesem Zusammenhang: Eine Kopie ist kein Ersatz für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges, wie gerichtlich mal bestätigt wurde. Da hilft auch keine Beglaubigung, denn das Originaldokument kann nach der Beglaubigung ( amtlich) geändert oder entwertet werden. Bestimmte (alle?) amtlichen Dokumente dürfen auch gar nicht beglaubigt werden.

    --> Zeugnisse sind amtliche Dokumente

  • In Tüte reinlegen ?
    Laminieren ?

    Da habe ich mal eine Frage.......

    Wie schaut es denn mir der guten alten Brieftasche/ Portmonee aus ? ;)

    Hat man sowas heute nicht mehr ???

    Gruß

    Petra

  • Da haben die meisten wohl was dagegen, weil man ihn falten muss.
    Meiner sieht trotzdem ich ihn nie gefaltet hab und ordentlich damit umgegangen bin, schon aus wie ein Bodenfund ausm 2 WK :huh: .

    Pro Legal / BDS

  • Hi, :^)

    vielleicht darf ich das noch etwas konkretisieren: Beim "Kleinen Waffenschein" handelt es sich um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB. Hiernach ist ein Urkunde jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt.

    Allerdings erfüllt bloßes Laminieren sicherlich keine Täuschungshandlung (Irrtumserregung) im Rechtsverkehr. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten liegt meiner Meinung nach nicht vor. Eine Ordnungswidrigkeit auch nicht. Ob durch das Laminieren eine "Unechte Urkunde" hergestellt wird, kann ich nicht sagen, wenn, dann strafrechtlich nicht relevant, weil keine Täuschung beabsichtigt ist.

    Man könnte allerdings argumentieren, dass durch das Laminieren die Überprüfung der Echtheit erschwert werden kann. Das würde unter Umständen Ärger und/oder Kosten bedeuten. Die Urkunde ist ja nicht mehr im Originalzustand. Kontrollberechtigte Personen wissen, dass der KWS nicht Laminiert ist. Das könnte dann zum Verdacht einer Fälschung führen, die evtl. nicht vor Ort ausgeräumt werden kann.

    Das Mitführen von Kopie, oder verkleinerter Kopie, ist nicht erlaubt. Im Besitz einer Kopie kann man auch nach dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sein, während die Originalurkunde schon eingezogen wurde, bzw. die Erlaubnis zum Führen widerrufen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Nach § 38 WaffG muss, wer eine SSW führt, den KWS und seinen Ausweis bzw. Pass dabei haben und zwar im Original. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 53 Abs. 1 Nr. 20 WaffG). Hat jemand nur eine Kopie dabei, kann Vorsatz unterstellt werden. Derjenige wusste ja anscheinend von der Ausweispflicht, hat sich aber bewusst dagegen entschieden, den KWS im Original mitzuführen.