Waffenbesitzkarte/Waffenschein - Gültigkeit

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 14.802 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Oktober 2011 um 20:05) ist von Vanguard.

  • Hallo, ich hab morgen eine Waffensachkundeprüfung.
    Ich habe folgende Frage für den Waffenschein.
    Waffenschein ist ja 3 Jahre gültig, oder? Ich habe da noch gehört, dass man den im Jahr noch höchstens 3 mal verlängern kann, so dass man auf 9 Jahre oder so kommt? Ist das richtig?

    Einmal editiert, zuletzt von zyknec35 (19. Oktober 2011 um 21:52)

  • Waffenschein ist ja 3 Jahre gültig, oder? Ich habe da noch gehört, dass man den im Jahr noch höchstens 3 mal verlängern kann, so dass man auf 9 Jahre oder so kommt? Ist das richtig?


    Ja, die amtliche Antwort im Fragenkatalog lautet aber: 3 Jahre.

    Dein Thementitel irritiert. Der gravierende Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein ist Dir klar ? Wäre wichtig für morgen....
    Den Fragenkatalog hast Du ? Link

    Andreas

  • Ja, das ist richtig. Aber das bedeutet nicht, dass ein Waffenscheininhaber seinen WS nicht über 9 Jahre gehalten darf. Nach 9 Jahren muss er einen Neuantrag stellen und löst damit wieder die umfangreichen Überprüfungen einschließlich der Bedürfnisprüfung aus.
    Weil die Themenüberschrift noch zusätzliche Frage enthält:
    Eine einmal ausgestellte WBK hat theoretisch eine unbegrenzte Gültigkeit. Theoretisch deswegen, weil seit 2009 eine lebenslanger Bedürfnisvorbehalt gilt. Somit kann auch nach Jahren bei Bedürfnisentfall die WBK widerrufen werden.
    Das in Verbindung mit der grünen WBK genannte 1 Jahr zum Erwerb hat dagegen eine andere Bewandtnis. Wer eine Waffe beantragt, so wird eine grüne WBK mit Voreintrag ausgestellt. Dieser Voreintrag erlaubt den Erwerb einer bestimmten Waffe. Dieser Voreintrag ist ein Jahr gültig. Danach verfällt er ersatzlos. So hat man ein Jahr Zeit die zu dem Voreintrag passende Waffe zu erwerben. Nach Erwerb wird diese dann eingetragen. Dann hat das eine unbegrenzte Gültigkeit, solange sich an den Bedürfnis nichts ändert. Das kann bei Austritt aus dem Schützenverein, Widerruf des Jagdscheines usw. passieren.

  • Hey erstmal danke an euch beiden für eure Hilfe, echt. :^)
    Also, ich werde morgen gleich die schriftliche, mündliche und praktische Prüfung machen.
    Ich hab mir den Fragenkatalog etwas durchgelesen. Hab dazu auch eine Frage, sind das die Originalfragen, die in der schriftlichen Prüfungen vorkommen oder können die abweichen?

  • sind das die Originalfragen, die in der schriftlichen Prüfungen vorkommen oder können die abweichen?


    Das sind die Originalfragen, von denen nicht abgewichen werden sollte.

    Bei frei zu formulierenden Antworten liegt es im Ermessen des Prüfers, ob die Antwort sinngemäß vollständig ist. Da muß man nicht wortwörtlich die Vorgaben hinschreiben. Diese Antworten orientieren sich aber nah am Gesetzestext. Die entsprechenden Schlüsselbegriffe sollten also vorkommen.

    So, nun aber nicht mehr soviel surfen, sondern den Katalog durchgehen ;)

    Viel Glück morgen :thumbup:

    Andreas

  • Der vom Lehrgangsträger gebildete Prüfungsausschuss ist in seiner Ausgestaltung seiner Prüfung fast völlig frei. Sie muss jedoch ein gewisses, nicht näher beschriebene Mindestanforderung erfüllen. Um das Niveau der Prüfung zu gewährleisten, werden die staatlich anerkannten Lehrgangsträger ohne vorherige Anmeldung von der Genehmigungsbehörde - das ist nicht der Sachbearbeiter der örtlichen Waffenbehörde - überprüft. Dazu wohnt ein Behördenvertreter der gesamten Prüfung bei.
    So darf die Prüfung nicht aus 3 Fragen bestehen, aber ob 40 oder 60 Fragen gestellt werden bzw. ob diese Fragen rein schriftlich oder per Multiplichoice zu beantworten sind, bleibt Sache des Prüfungsausschusses.
    Weiterhin ist die Basis für den Lehrgang und die Prüfung der Fragenkatalog des BVA in der letzten Fassung:
    http://www.bva.bund.de/cln_092/nn_385…html?__nnn=true

    Daher steht auch im Text:
    "Künftig sollen für die Sachkundeprüfung ausschließlich Fragen aus diesem Katalog verwendet werden. Prüfungsausschüsse können allerdings im Einzelfall darüber hinausgehende Verständnisfragen stellen."
    Soll heisst nicht muss. Man legt aber Wert darauf, dass zum einen ein gewisses "Grundlevel" sichergestellt wird und dieses einen einheitlichen Standard folgt.
    Aber der Fragenkatalog ist nicht zu 100% bindend.

    (Ich hoffe zur allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben :D )

  • 90 Prozent hört sich für mich aber sehr hart an. Ich glaub bei uns warens nur 80 oder 75 prozent.... kann das sein? hmmmm

    Hab beim DSB Sachkunde gemacht. Als BDS Schütze durft ich mir dann vom Prüfer anhören das IPSC schießen Häuserkampf ist.
    Aber schön Fresse halten und den dämlichen Wisch mitgenommen. Bevor ich den Prüfer über den Haufen diskutier und er mich durchfallen lässt :thumbdown:

    Pro Legal / BDS

  • Als BDS Schütze durft ich mir dann vom Prüfer anhören das IPSC schießen Häuserkampf ist.


    Tja, hättest Dir vorn aufs T-Shirt den Spruch von Georg Büchner "Friede den Hütten" drucken lassen sollen.

    Den 2. Teil des Spruches (zitier ich hier nicht, zu politisch ;^) )hinten aufs T-Shirt, damit er ihn erst beim Rausgehen sieht ^^

    Sorry for Spam

    Andreas

  • ...zumal eigentlich auch die Regel gilt, dass knapp verfehlte Ziele sich in der mündlichen Prüfung ausgleichen lassen.
    Nur schwere Mängel, insbesondere bei der sicheren Waffenhandhabung sind nicht zu tolerieren. Dass bei Bewachern ein besonderer Augenmerk auf Notwehr und ähnliches gelegt wird und dort auch ein strengerer Maßstab gilt, ist sicher nachzuvollziehen. Ebenso muss der Bewacher in der praktischen Prüfung ein gewisses Trefferniveau erfüllen, während dieses vom Sportschützen nicht abverlangt wird.

  • also 90% ist herb.
    Dennoch hab ich damals bei der ganzen Prüfung glaube ich nur 3 Fragen falsch beantwortet.
    Bei uns gabs aber auch einige die auf der Kippe standen, die dann fairerweise mündlich geprüft wurden (Handhabung von Waffen etc.)
    dass beim DSB IPSC etc. als kampfmäßiges schiessen bezeichnet wird ist mir klar, die sind auch der MEinung,d ass Pumpguns und Reddots verboten sind....sind halt alle (oder zumindest die meisten) ein bisschen uniformiert und zu stur sich etwas sagen zu lassen.

  • 90% als Pflicht kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wir hatten 80% Pflicht und da is schon 1/3 durchgefallen... Ich würde da nochmal nachhaken :S

    Bei uns wurde auch beides ganz scharf getrennt. Theorie <80% durchgefallen; ganz egal wie die praktische ausfällt. Jedoch konnte man die Praktische davon unabhängig bestehen. und umgekehrt.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • also bei uns lief das damals ganz locker ab, ist jetzt ca. 23- 25 jahre her (ich weis noch, das ich mitm mofa hingefahren bin).

    wir saßen in nem raum an tischen, vorne stand der prüfer und las die fragen vor.
    zu jeder frage wollte er dann ne antwort wissen, und hat im anschluss vorgelesen was dann auf dem fragebogen stehen soll.
    das sollten wir uns mit ner nummer vorne dran auf einen zettel schreiben.
    nachdem die ganzen fragen durch waren verteilte er die fragebögen und meinte : so, jetzt tragt ihr das ein was ihr euch vorhin aufgeschreiben habt.
    er hat uns praktisch sämtliche antworten vorher gegeben.

    das wars dann, nach ner knappen stunde hatten wir alle unsere SK. :D
    waren glaub ich irgendwas um die zwanzig fragen oder so.
    alle mit 100% bestanden!

    mein problem ist jetzt nur, ich hatte den wisch irgendwann in den letzten 10 jahren mal in der hand, und find ihn nichtmehr, muss mal in meinem alten verein vorbei und fragen obs da noch nen durchschlag gibt oder so.
    wenn ich mir anschaue was heute beiner SKP abverlangt wird und was das mittlerweile kostet (damals hats der verein bezahlt), dann will ich das nicht nochmal machen müssen.


    Grüßle Torro

  • Ist die Frage ob die Sachkunde noch gültig ist? 20 Jahre alt?
    Floppyk kann dazu bestimmt was sagen.

    Hast du zwischendurch alles wieder verkauft? oder wieso brauchste die SK jetzt aufeinmal wieder?

    Pro Legal / BDS

  • Im Prinzip ist eine einmal abgelegte Waffensachkundeprüfung unbegrenzt gültig. Auf dem ausgestellten Zeugnis ist kein Datum für einen Gültigkeitsablauf vermerkt. Aber die Sachbearbeiter lehnen die Anerkennung alter Zeugnisse vor 2003 zunehmend ab, da sich das WaffG in wichtigen Punkten geändert hat. Nun mag man darüber streiten ob es sich lohnt dagegen anzugehen oder in den wahrscheinlich einfacheren und mit Sicherheit schnelleren Weg einer neuen WSK zu gehen. Zudem steht wohl außer Frage, dass dem Antragsteller ein auf dem aktuellen Stand gebrachtes Wissen sicherlich nutzen wird.
    PS: Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo alte WSK abgelehnt wurden, sowie auch Fälle, wo eine bei Sportschützenverbänden abgelegte WSK nicht für Sammler oder Bewacher akzeptiert wurde. Bei letzterem kann ich das nachvollziehen, für Sammler jedoch nicht.

  • Waa für ein Sammelgebiet wird denn angestrebt?

    Die rote Sammler-WBK ist die am schwersten zu bekommende WBK. Das umso mehr, wer vorher noch keine anderweitigen WBKs bekommen hat. Man darf nicht vergessen, dass die rote WBK gemäß des genehmigten Sammelgebietes völlig freien Erwerb, frei von der 2/6 Regelung eines Sportschützen, frei von passenden Schießständen und frei von Veinszwängen ist. Daher werden Anträge besonders restriktiv geprüft. Ohne umfangreiches und belegbares Vorwissen zum Sammelthema und fast immer verlangtes Gutachten haben Anträge auf eine Rote kaum Aussicht auf Erfolg.

  • Die rote Sammler-WBK ist die am schwersten zu bekommende WBK.

    Meine 1. war die "Rote"! Also lass Dich nicht entmutigen und von Leuten irgendwelchen Mist erzählen.

    . . . frei von passenden Schießständen und frei von Veinszwängen ist. Daher werden Anträge besonders restriktiv geprüft.

    klar doch, ist ja auch für Sammler, alles andere wie Sachkunde, pers. Eignung , Zuverlässigkeit usw. ist genaus so wie bei
    Sportschützen.


    Ohne umfangreiches und belegbares Vorwissen zum Sammelthema und fast immer verlangtes Gutachten haben Anträge auf eine Rote kaum Aussicht auf Erfolg.

    Der nächste Blödsinn, den ich hier lese.
    Also, das Wissen ums Sammelthema ist natürlich Grundvorraussetzung. Es kommt darauf an, in welchem Bundesland Du wohnst.
    ich z. Bsp.habe mein Gutachten selbst schreiben dürfen. Besorge Dir Literatur, kontaktiere Sammler und zieh es durch. Lass Dich
    nicht durch "Dummschwätzer" entmutigen.