DSB Zentralfeuerpistole

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 3.750 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. November 2017 um 18:02) ist von Nordwolf84.

  • Hallo Leute,

    schon lange träume ich davon eine PPK in 7,65 zu besitzen. Da ich bisher nur im DSB bin sind da ja bekannterweise die Möglichkeiten was solche Waffen angeht sehr eingeschränkt, jetzt habe ich da aber eine Disziplin gefunden von der ich der Meinung bin, dass dort diese Waffe reinfällt. In der Sportordnung steht, dass der Lauf kleiner als 150mm sein muss und Waffen ab Kaliber 7,62 zugelassen sind. Lieg ich richtig in der annahme, dass die PPK mit ihren 83mm zugelassen ist?

    Oli

  • Leider nein, denn in der SpoO steht auch, daß der Lauf mindestens 10 cm lang sein muß. Einzige Ausnahme sind die Disziplinen Ordonannzpistole, die einige DSB-Landesverbände über ihre Liste B anbieten.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Moin moin,

    habe gerade mal, hauptsächlich aus eigener Neugier, in der Sportordnung
    nachgeschlagen. Die 100mm mindest Lauflänge werden da nur für Revolver gefordert.
    Für die Pistolen müssten dem entsprechend die 3 Zoll / 76,2mm gelten.

    Gruß Nico

    AGB:
    1. Da der Autor dieses Schrifstückes Künstler ist fallen alle ortographischen Fehler unter die Künstlerfreiheit.
    2. Betreffend der Grammatik - siehe 1.

  • habe gerade mal, hauptsächlich aus eigener Neugier, in der Sportordnung
    nachgeschlagen. Die 100mm mindest Lauflänge werden da nur für Revolver gefordert.


    Dann schau noch mal.

    Regel 0.9.1.2 enthält auch eine Tabelle.

    Und auf der 3. Seite der Tabelle findet man bei Zentralfeuerpistole unter "Lauflänge in cm": Min. 10 Max. 15,3

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Die Forderung mindestens 3" Lauflänge geht aus dem Verbot des sportlichen Schießens aus § 6 AWaff hervor.
    Die Mindestlauflänge von 10 cm ist eine Regelung der DSB-Sportordnung. Somit ist eine PPK und ähnliche nicht über eine Bedürfnisbescheinigung des DSB zu bekommen.

    Nebenbei - die PP(K) ist aus sportlicher Sicht m.E. weitgehend uninteressant. Zum einen schießt sie sich enorm giftig und hat nur ein rudimentäres Visier. So ist sie nicht nur wegen ihres geringen Gewichtes schwierig zu schießen, sondern auch die Munition ist teuer, weil gerade die sportlich unüblichen Kaliber seltener verlangt werden.
    Daher sind viele Pistolen im Standardkaliber 9x19 mm oder 45 ACP die bessere Wahl.

  • Da liegt das Problem, ich habe in der Pistolentabelle am Ende von
    Abschnitt 2 nachgesehen, 0.9.1.2. hatte ich nicht auf dem Zettel.

    Gruß Nico

    AGB:
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    2. Betreffend der Grammatik - siehe 1.

  • ....Daher sind viele Pistolen im Standardkaliber 9x19 mm oder 45 ACP die bessere Wahl.

    Bei der Diszlipin wohl eher weniger. Da schiesst man eher mit .32S&W Wadcutter.

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  • Bei der Diszlipin wohl eher weniger. Da schiesst man eher mit .32S&W Wadcutter.


    Jepp, und typischer Weise aus reinrassigen SpoPis wie z.B. Walther GSP Expert die es ja in .32 S&W gibt.

    Da kann dann natürlich eine PPK nicht mal Ansatzweise mithalten.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zumindest die Walther PP gab es doch in "SpoPi-Ausführung" im Kaliber .22...

    Vielleicht wird der Threadersteller ja mit soetwas glücklich.

    Gruß,
    King


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • ...
    Nebenbei - die PP(K) ist aus sportlicher Sicht m.E. weitgehend uninteressant.
    Daher sind viele Pistolen im Standardkaliber 9x19 mm oder 45 ACP die bessere Wahl.


    Das sportliche ist so denke ich dem TS doch ziemlich egal. Ihm geht es doch schließlich nur darum eine PPK besitzen zu dürfen.

    .45 ACP gibt es nicht auf eine Bedürfnisbescheinigung hinsichtlich der DSB Disziplin "Zentralfeuerpistole". Da ist bei .38 Ende.

    Eine PP in .22 gibts es dafür auch nicht da es ja ZENTRALFEUER und nicht RANDFEUER heißt.

  • Also ich bin auch lange in dem Glauben gewesen die 100mm gelten auch für Pistole aber es steht dort nur
    "Die Mindestlauflänge für Revolver beträgt 100mm"
    Das bezieht sich eindeutig nur auf Revolver womit für Pistole die gesetzliche Mindestlauflänge von 76mm gilt.
    Es gibt an anderer Stelle in der DSB Sportordnung einen Satz wo steht das die Mindestlauflänge die gesetzlich festgelgten 76mm beträgt.
    Diese Satz wäre überflüssig und sinnlos wenn die 100mm auch für Pistolen gelten würden.

  • PP(K) geht ueber Disziplin Zentralfeuer. Hab meine auch darueber. Nur fuer Wettkaempfe gilt keine Mantelgeschosse.
    Natuerlich ist eine PP oder PPK keine GSP und eigtl alles andere als wettkampftauglich.
    Aber mich stoerts auch nicht. Fuer den kurzen Lauf trifft sie ganz ordentlich.