Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 13.839 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. September 2011 um 01:51) ist von Sparky.

  • Wenn Du nur Silvester mit der SSW schießen willst, brauchst Du keinen KWS. Den benötigst Du nur zum Führen zur Selbstverteidigung. Der KWS berechtigt Dich aber keinesfalls zum schießen außerhalb Deines Grundstücks.

    Ein abschließbarer Schrank oder ein kleiner Möbeltresor aus dem Baumarkt reicht. Je nach Bundesland kann es sein dass Du Besuch bekommst um dies zu kontrollieren.

  • Ja Sylvester so ein bisschen aber sonst auch zur Selbstverteidigung. Das Problem ist meine Eltern stehen im Gegensatz zu mir nicht so auf Waffen, wohne in Rheinland-Pfalz. Naja zur Not lass ich das mit dem KWS auch aber ist doch echt lächerlich eine Schreckschusswaffe zu kontrollieren welche man mit 18 kaufen kann.

    LG

  • So ist das leider in Deutschland.

    Mein Tipp: kauf Dir eine SSW für Silvester und Zur SV nimmst Du einen Jet Protector oder ein Pfefferspray. die darfst Du im Gegensatz zur SSW auch überall führen ohne KWS.

    http://www.obramo-security.de/Jet-Protector/…el-II::465.html

    http://www.obramo-security.de/Jet-Protector/…r-JPX::121.html

    http://www.obramo-security.de/Pfefferspray/F…118ml::207.html

  • Und wie werden diese geprüft? Polizeiliches Führungszeugnis ist klar.
    Was muss ich mitbringen wenn ich einen beantragen will?
    Und kann ich diesen auch auf dem Bürgeramt beantragen, wo man den Perso herbekommt oder muss ich zur Polizei?
    Brauche ich für eine Schreckschuss auch schon so einen Safe wie für eine scharfe?


    Krankheiten, soweit der Behörde nicht bekannt, werden nicht geprüft, Datenschutz und ärztl. Schweigepflicht.
    Du solltest deinen gültigen Personalausweis und ca. EUR 50,-- mitnehmen - wohin: bei deinem Bürgerdienst nachfragen, wohin du wegen waffenrechtlichen Erlaubnissen musst - je nach Bundesland bzw. Gemeinde unterschiedlich.
    Von der Beantragung bis zur Erteilung können mehrere Wochen in's Land gehen. Geprüft wird u.a. dein FZ, Anfrage bei der StA, Anfrage bei der für dich zust. Polizeidienststelle, ob du "bekannt" bist.

    Mit einer SSW darfst du lt. Gesetz nur auf fest umfriedeten Gelände schiessen und "Projektile", also bspw. Leuchtraketenhülsen dürfen das umfriedete Grundstück nicht verlassen.
    D.h., dass du nicht auf öffentlichem Raum mit geladener Waffe hantieren darfst - auch nicht an Silvester.
    Ob dies, sollte eine Streife dies sehen, geahndet wird, ist eine andere Frage.
    Grds. ist jedoch jeder Beamte kraft Gesetzes gezwungen, Straftaten zur Anzeige zu bringen - und, so seltsam es vielleicht klingen mag (da es ja so viele tun), an Silvester auf der Strasse Leuchtraketen mit einer SSW abzufeuern, ist in D eine Straftat.

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem. :thumbup:
    Groß- und Kleinschreibung sowie Grammatik und Interpunktion darf auch im Internet verwendet werden.

  • Ja das beantragen wäre auch kein Problem, würde für mich alles zutreffen... Das Problem wäre das kontrollieren sowas ist echt ärgerlich... Weiß zufällig jemand ob das in RLP gemacht wird? Wäre das einzige was mich abhält.. Das die bei mir zu hause vorbeikommen und meine Eltern checken das ich schon zwei Waffen hab und meine Sammlung wächst :D . Naja nächstes Jahr ziehe ich aus und dann ist das kein Prob mehr dann hole ich mir auch irgendwann mal eine scharfe :^)

    Danke für die vielen Antworten :^)

    Zur Selbstverteidigung, ich mache seit mehreren Jahren MMA und Streetfighting, die Waffe ist also nur als Backup gedacht wenn es mal hart auf hart kommt im normalen Faustkampf hab ich denke ich keine großen Probleme die Überhand zu gewinnen :^)

    LG

  • Naja nächstes Jahr ziehe ich aus und dann ist das kein Prob mehr dann hole ich mir auch irgendwann mal eine scharfe


    Jaa...Nee is klar!
    Eine scharfe Was? Currywurst?

    Ich will ja nicht persönlich werden...aber dieser Zusammenhang ist mir nicht ganz klar..Vielleicht klärt Du uns dann ja mal weiter auf !


    Gruss Flak88

  • ...vielleicht gehst einfach zu deiner waffenrechtlichen Behörde und fragst, ob die §§14,15 AWaffV kontrolliert und du mit einem Hausbesuch rechnen kannst. :thumbup:

    Im Ernst, wenn schon SSW hast (wie du schreibst) und jetzt erst fragst, wie es sich mit Unterbringung und SV sowie Führen etc. verhält und dann noch schreibst, "...hole ich mir ne scharfe" kommt mir der Spruch "Don't feed the troll!" in den Sinn - sorry.

    Vielleicht machst erstmal einen Waffen-Sachkundelehrgang? Könnte mir vorstellen, das Geld ist durchaus gut angelegt.

    Just my 2 cents.

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem. :thumbup:
    Groß- und Kleinschreibung sowie Grammatik und Interpunktion darf auch im Internet verwendet werden.

  • Zitat

    ...vielleicht gehst einfach zu deiner waffenrechtlichen Behörde und fragst, ob die §§14,15 AWaffV kontrolliert und du mit einem Hausbesuch rechnen kannst. :thumbup:

    Da werden die bestimmt gar nicht hellhörig :P

    Zitat

    Im Ernst, wenn schon SSW hast (wie du schreibst) und jetzt erst fragst, wie es sich mit Unterbringung und SV sowie Führen etc. verhält und dann noch schreibst, "...hole ich mir ne scharfe" kommt mir der Spruch "Don't feed the troll!" in den Sinn - sorry.

    Ja hab damals eine P22 gekauft wie ich volljährig wurde aus Spaß, hab die aber nie großartig benutzt das mit dem Führen weiß ich ja schon alles... Nur das man diese besonders lagern muss war mir nicht klar, da es keine scharfe waffe ist. ?( Ergibt ja auch gar keinen Sinn... Joa und da meine Eltern was gegen Waffen haben kann ich erst nächste Jahr wenn ich eine eigene Wohnung habe eine scharfe Waffe zum Sportschießen kaufen weil dann sind mir die Kontrollen total egal... Und was hat das mit Don´t feed the troll zu tun? Und das man bei einer scharfen Waffe eine sichere Lagerung erfüllen muss und das kontrolliert werden muss ergibt ja auch gar keinen Sinn.

    Meines Wissens kam es zu zwei Todesfällen durch Schreckschusswaffen in beiden Fällen wurde den "Opfern" damit der Schädel eingeschlagen, warum nochmal sichere Lagerung?

    LG


  • Und das man bei einer scharfen Waffe eine sichere Lagerung erfüllen muss und das kontrolliert werden muss ergibt ja auch gar keinen Sinn.

    Naja ich denke schon das es einen Sinn ergibt. !
    Denn wer garantiert mir trotz guter erziehung das meine tochter nicht doch mal an meine Waffen geht ?!
    Oder irgend jemand bei mir einbricht.!

    Viele der Sicherungsgesetze sind garnicht Sinnfrei und wer anders darüber denkt sollte meiner meinung nach keine Waffe bekommen. !

    Diese Einstellung, immer die Schlappohren hängen zu lassen, muss aufhören.

    Zitat von:
    UWE SEELER

  • Sorry so meinte ich das nicht :P der Satz:

    Zitat

    Und das man bei einer scharfen Waffe eine sichere Lagerung erfüllen muss und das kontrolliert werden muss ergibt ja auch gar keinen Sinn.

    Sollte eigentlich so heißen:

    Und das man bei einer scharfen Waffe eine sichere Lagerung erfüllen, und das kontrolliert werden muss, ergibt ja auch gar keinen Sinn.

    Verstehe das ja bei einer scharfen, nur bei einer Schreckschuss Gas oder auch Signal Waffe kapiere ich das nicht, das liegt ja in der eigenen Verantwortung, das
    man die Waffe so wegschließt das sie kein unberechtigter in die Finger bekommt.

    Sry für den falschen Post :D

    Lg

  • In einigen Bundesländern ist es wohl üblich dass da die Polizei nach hause kommt. Angeblich gab es wohl auch schon die Aufforderung nach 2 Jahren nochmal 50,-€ zu löhnen für eine weitere Überprüfung.

  • Mach dir keinen Kopf um die Kontrollen.... (:)

    die Wahrscheinlichkeit ist sehr sehr gering das die mal bei dir vorbeikommen.

    In der Zeit wo ich jetzt meinen KWS habe sind die bei mir jedenfalls noch nicht aufgeschlagen obwohl ich in dieser Zeit mehrmals Polizeikontakt an der Haustür und Überprüfungen hatte.

    Solange du ein Vorhängeschloss an dein Uma-Plastikköfferchen hängst und das Ding dann noch im obersten Regal verstaust dürfte ist alles O.K sein.

    Ansonsten Frage wirklich einmal deinen Sachbearbeiter....die sind dazu da Fragen zu beantworten und nicht um hellhörig zu werden - Ausserdem zeigst du so eher das du Interesse hast und dir um die sichere Aufbewahrung Gedanken machst.

    Und sollte dennoch mal so jemand vor deiner Tür stehen - Du bist NICHT dazu verpflichtet ihn in deine vier Wände zu lassen. :anon:

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25911 Wörter. (:)

    ,,Arm yourself because no-one else here will save you"

    Rules for a Gunfight :
    1. Bring a Gun. Preferably
    , bring at least two Guns.
    2. Bring all of you friends who have Guns.

    Einmal editiert, zuletzt von KeKs1990 (12. September 2011 um 22:52)

  • Darf ich mal im Raum werfen das ihr voll vom eigentlichen Thema abgeschweift seit ? :whistling:

    SSW´s die ich habe: Reck Goliath, Hämmerli P26 Dark Ops, Röhm RG3, Hk P30, Walther P88, Geco P217, Walther PK380, RG89N, Weihrauch HW94
    SSW´s die noch kommen: Rg96, Walther - P22/P99 , Reck PP, usw......

  • Ja sry wollte nur nicht extra einen neuen Beitrag eröffnen :^) Wenn ich den Waffenschein mache und mehr Waffen eintrage muss ich dann dahin wo ich den her habe?
    Und muss ich am Anfang überhaupt beim holen eine eintragen bzw. was kostet es eine Waffe "nachtragen" zu lassen. Sry bin Neuling :P

    LG Danke für alle Antworten :^)

  • Verstehe das ja bei einer scharfen, nur bei einer Schreckschuss Gas oder auch Signal Waffe kapiere ich das nicht, das liegt ja in der eigenen Verantwortung, das
    man die Waffe so wegschließt das sie kein unberechtigter in die Finger bekommt.


    Verstehen muss man das nicht, es ist nun mal so geregelt. Da gabs jemand, der kam auf die tolle Formulierung "...ist...gleichgestellt" und hat evtl. die Konsequenzen nicht bedacht. Oder war es Absicht?
    Wenn du planst, evtl. eines Tages eine WBK zu beantragen, informiere dich bitte über den erlaubten Umgang mit SSW, sonst ist deine Zuverlässigkeit schnell mal futsch.
    Die Themen KWS, Aufbewahrung, usw. wurden schon ausführlich diskutiert, wenn du dennoch offene Fragen hast, mach doch nen neuen Thread auf, damit man deine Fragen auch findet.

    "Machen" tut man den KWS nicht, der wird beantragt, bezahlt und ggf. bewilligt. Mir wurde beim Beantragen gesagt, dass man neu erworbene SSW nicht nachtragen lassen muss, sondern lediglich der Istbestand formhalber aufgenommen wird, da es sowieso erlaubnisfreie Waffen sind. Das kann bei dir aber ganz anders sein, das erfährst aber nur vom entsprechenden Sachbearbeiter.

    Zu deiner Anfangsfrage: Die RG96 ist ein ausgereiftes Modell, das seit Jahren auf dem Markt ist und viele Leute glücklich macht (auch mich :D ). Die PK380 ist noch nicht so lange auf dem Markt, aber die bisherigen Aussagen und Tests sind durchweg positiv. Geh zum Büma, nimm beide in die Hand und die, welche dir mehr "schmeichelt" nimmst mit nach Hause.

    Gruß,
    Glocky

  • Hi, :^)

    nur ganz kurz, weil das hier nicht das Thema ist:

    Dass Jemand im Besitz eines KWS ist, heisst nicht automatisch, dass er überhaupt eine SSW besitzt. Und: Das Eintragen bestimmter SSW ist mehr als unüblich.

    Ich kann nur jedem raten, es bei der Allgemeinformulierung : ...ist berechtigt SRS-Waffen mit PTB-Kennzeichnung zu führen... zu belassen. Einzelne Waffen einzutragen ist eine Eigenbeschränkung, die rechtlich nicht nötig ist und Komplikationen beim Führen anderer SSW, die nicht eingetragen sind, bedeuten kann.

    Alles andere bitte in den entsprechenden Themen nachlesen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.