Mars Luftgewehr "Made in Poland" ohne F-Zeichen

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 6.077 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2012 um 18:56) ist von GPB.

  • Hallo liebes Forum,

    ich wende mich mit meinem ersten Beitrag direkt mit einer Frage an euch.

    Ich habe im Keller ein altes Luftgewehr gefunden und keiner in der Familie weiß so recht, wie alt das Teil ist.

    Das gute Stück funktioniert noch einwandfrei, jedoch finde ich auf dem gesamten LG kein F-Zeichen.

    Ich habe gelesen, dass Luftgewehre, welche vor 1972 erworben wurden, kein F-Zeichen brauchen, solange man das Alter des LGs nachweisen kann.

    Jetzt seit Ihr gefragt: Wer kennt dieses Luftgewehr und kann mir weitere Informationen dazu geben?

    Das Gewehr hat einen Knicklauf und eingeprägt ist die Seriennummer "C 1482" sowie folgende Informationen:

    MARS
    KaL. 4,5mm
    _____
    ___
    MADE IN POLAND

    (Diese Prägung befindet sich unter dem Zielfernrohr, deshalb kein Foto möglich).

    Anbei zwei Bilder, weitere kann ich gerne nachreichen.

  • ist ein Predom Lucznik welches unter der Bezeichnung Mars in Deutschland verkauft wurde wie z.b. auch die Slavia Luftgewehre von CZ.


    Frage hat es eine Laufveriegelung auf der rechten Seite? (ist schlecht zu erkennen)

    Einmal editiert, zuletzt von Noizesupressor (26. August 2011 um 21:42)

  • Wow, vielen Dank!

    Kann ich also davon ausgehen, dass das gute Stück vor 1972 gekauft wurde und demnach kein F-Zeichen haben kann? Wie kann ich das nachweisen, sollte es mal zu einer Kontrolle kommen?

  • ist natürlich schwer rauszufinden wann das Teil produziert wurde,wenn keine Markings an Schaft oder System zu erkennen sind.

    aber wenn es nach 1971 in Deutschland in den Handel kam und kein F trägt ,ist es leider WBK-pflichtig laut Gesetz.

  • Blöde Frage:

    Wir wissen ja, dass entgegen den Vorgaben des BGB im WaffG unverschämterweise sehr gern die Beweislast umgekehrt wird. BGB lässt das ausdrücklich nicht zu, jedoch scheint das dem Gesetzgeber egal zu sein.

    Wie schaut es hier konkret mit der Beweisverteilung aus?
    Im Fall des Falles müsste doch die Staatsanwaltschaft nachweisen: "Dieses Gewehr hat kein F und ist nach 1971 in den Handel gekommen". Und nicht etwa der Besitzer.
    Oder sehe ich das falsch und ist auch hier die Last auf den Besitzer abgewälzt worden?
    Hoffe es ist richtig rübergekommen was ich fragen will.

    Danke.

  • Bin zufällig auf diese Beiträge gstoßen. Darum auch erst nach mehr als einem Jahr Kommentar von mir.
    Für einen Kellerfund sieht das Gewehr aus als wäre es niegenagelneu.
    Oder hat der Vorbesitzer das Ding so gut konserviert das kein Rostfleckchen entstehen konnte?

    Obba Gerrit