Lagerung meiner SSW und kleiner Waffenschein

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 34.433 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. August 2011 um 15:16) ist von Tiju.

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich bin neu hier und bedanke mich vorab, dass Ihr mir meine teilweise Unerfahrenheit nachseht.

    Ich habe vor, mir eine SSW zuzulegen. In diesem Zusammenhang möchte ich ebenfalls einen KWS beantragen.

    Jedoch gibt es da eine Frage (bestehend aus 2 Teilen), auf die ich auch nach intensiver Suche (vielleicht liegts an meiner Unfähigkeit) nicht so recht eine Antwort finden mag.
    Ich lese überall im Zusammenhang mit dem KWS, dass die Pistole ordnungsgemäß gelagert (aufbewahrt) werden muss. Das sehe ich ein, da ja insbesondere Kinder so ein Teil erst gar nicht in die Finger bekommen sollen.

    Fragt mich meine zuständige Polizistin bei der Antragsstellung dann, wo und wie ich die Pistole lagern will?

    Und wie lagere ich meine Pistole richtig? Ich will die Pistole nicht geladen (unsinnig meiner Meinung nach in einer Wohnung) lagern. Ich habe vor, die Pistole ohne Magazin in so einem abschließbaren Wertsafe zu verschließen, wenn ich nicht daheim bin. Das Magazin mit Patronen würde ich in eine einfache, verschließbare Geldkassette tun. Wäre das ausreichend?

    Für Eure Antworten, Anregungen und auch Kritik wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße

    Patrick

  • Vielen Dank schonmal.

    Ich wollte noch loswerden, dass ich nicht den Eindruck erwecken möchte, "ich brauch die richtige Antwort für die Behörde".

    Mir kommt es wirklich auf die richtige Lagerung an, da ich nämlich tatsächlich ein Kleinkind habe. Momentan würde rein tatsächlich reichen, die Waffe in einer Höhe über 1,50m zu lagern. :^) Aber mir kommt es halt drauf an, dass niemand die Pistole einfach so in die Hände bekommt. Egal ob Besuch, Verwandte oder Einbrecher.

    Also nochmals vielen Dank, auch im Voraus für weitere Anregungen.

    Beste Grüße

    Patrick

  • Jetzt mal ne ganz dumme Frage: Gibt es überhaupt Vorschriften, wie ich eine SSW zuhause zu lagern habe? Viele kaufen sich die Dinger ja auch, um sich gegen Einbrecher zu schützen, da bringt doch das Lagern getrennt von der Munition nichts?! Ich meine, wir sprechen hier doch nicht von scharfen Waffen? Ich habe zwar keinen KWS, aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß die Frage nach der Lagerung überhaupt gestellt würde. Außerdem ist das Führen ja im befriedeten Besitztum (eigene vier Wände) nicht verboten.

    Daß man eine SSW nicht geladen bzw. mit Munition in Reichweite aufbewahrt, wenn Kinder im Haushalt leben, gebietet zwar der gesunde Menschenverstand, aber ein spezifisches Gesetz zur Anwendung bei SSW gibt es meiner Meinung nach gar nicht - kann mich aber auch täuschen... vielleicht melden sich ja in diesem Thread ein paar mit KWS und geben Auskunft, wie die Beantragung abgelaufen ist und welche Fragen gestellt wurden.


    harhuettne

    It's the same old tune, fiddle and guitar
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  • Ich habe zwar keinen KWS, aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß die Frage nach der Lagerung überhaupt gestellt würde.


    Einige Behörden stellen die Frage.

    Was die Aufbewahrung betrifft:
    "Sicher gegen unberechtigten Zugriff"
    Jeder Volljährige ist berechtigt, eine freie Waffe zu besitzen (ein mögliches Eigentumsdelikt ist hierbei irrelevant.
    Also sind nur Minderjährige unberecfhtigt und diesem muss daher der Zugriff verwehrt werden.
    Es gibt also eine Vorschrift.
    Auf welche Weise dies geschieht, dass steht nicht im Gesetz, nur eben "sicher"
    Für Babys und Kleinkinder reicht daher praktisch eine nicht durch vorhandene Klettermöglichkeiten erreichbare Höhe (rechtlich aber nicht haltbar, zwischen Kind und Waffe ist ein Schloss erforderlich, damit die Behörde glücklich ist),
    für 17-Jährige ist ein stabiler Stahlschrank sinnvoller, dessen einziger Schlüssel immer am Hals des Erziehungsberechtigen hängt.


    Das alles trifft übrigens nur dann zu, wenn der rechtmäßige Besitzer gerade nicht die tatsächliche Gewalt ausübt (durch körperliche oder geistige (Schlaf) Abwesenheit).


    Stefan

  • Dieses Merkblatt bezieht sich doch nur auf scharfe Waffen, ist also für uns nicht wirklich bindend. Ich fände es jetzt auch leicht übertrieben, eine SSW in einem Waffenschrank aufzubewahren als wenn es ne richtige Waffe wäre.

    Ich hab auch mal ne Frage zum Thema KWS, hat zwar nix mit dem Inhalt dieses Threads zu tun, aber wo wir schonmal beim Thema sind:

    Ich habe jetzt schon mehrmals gelesen, daß man auch beim KWS alle paar Jahre (ich glaube, es sollen 3 sein) die Zuverlässigkeit neu überprüft bekommt, d.h. die ganzen Auskünfte, die bei der erstmaligen Erteilung eingezogen worden sind, werden erneut eingeholt. Stimmt das? Auf irgendeiner offiziellen Amts-Seite hab ich das noch nicht gelesen, dafür aber öfter in irgendwelchen Foren. Das Ganze wäre mir auch wurscht, allerdings hieß es da auch, man müßte dann alle drei Jahre 25,- € löhnen, was mich jetzt schon leicht nerven würde. Ich dachte immer, sobald man das Ding hat, wäre Ruhe. Wie ist das denn nun? Weiß wer was Genaues?


    MfG

    harhuettne (der damit liebäugelt, irgendwann auch mal nen KWS zu beantragen)

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  • Ich habe jetzt schon mehrmals gelesen, daß man auch beim KWS alle paar Jahre (ich glaube, es sollen 3 sein) die Zuverlässigkeit neu überprüft bekommt, d.h. die ganzen Auskünfte, die bei der erstmaligen Erteilung eingezogen worden sind, werden erneut eingeholt. Stimmt das? Auf irgendeiner offiziellen Amts-Seite hab ich das noch nicht gelesen, dafür aber öfter in irgendwelchen Foren. Das Ganze wäre mir auch wurscht, allerdings hieß es da auch, man müßte dann alle drei Jahre 25,- € löhnen, was mich jetzt schon leicht nerven würde. Ich dachte immer, sobald man das Ding hat, wäre Ruhe. Wie ist das denn nun? Weiß wer was Genaues?


    Nicht dass ich das wüsste. Ich habe meinen KWS schon seit fast 6 Jahren - bis jetzt keine erneute Überprüfung...

  • Die Wiederholungsprüfungen der Zuverlässigkeit betrifft alle waffenrechtlichen Erlaubnisse, somit auch den KWS. Das ergibt sich aus:

    § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
    ...
    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen

    Die Wiederholungsprüfungen nach der ersten Pflicht- Nachprüfung nach 3 Jahren sind eine Kann-Bestimmung, zudem erhebt nicht jede Gemeinde Gebühren. Daher muss nicht jeder einen Gebührenbescheid bekommen haben. Somit muss nicht jeder Inhaber einer Erlaubnis etwas von der Nachprüfung erfahren.
    Ich bitte um Beachtung, dass da steht "waffenrechtliche Erlaubnis" und nicht WBK oder Jagdschein. Daher bezieht sich das auf alle Erlaubnisse im Waffenrecht.

    Was geprüft wird, kann man aus:

    § 5 Zuverlässigkeit
    entnehmen:
    ...
    (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
    1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
    2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
    3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.
    Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.


  • Wenn ich den Link anklicke, bekomme ich von AVG eine Virus-Warnung. Ist das bei sonst noch jemandem so oder liegt es an meinem Rechner?

    Gruß
    Martin


    Hallo Martin,

    mein Avira weigert sich, die Seite zu öffnen !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Ja, der AVG lässt mich die Seite auch nicht öffnen. Könnte zwar beim Warnfenster auf "Ignorieren" klicken, aber ich glaube, dass lass ich lieber.

    Hallo Martin,

    dann lassen wir es besser beide ! X(

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Hi, :^)

    hätte ich eine Meldung über einen Virus auf der Seite bekommen, dann hätte ich sie sicher nicht eingestellt. Und Viren sind auf meiner Festplatte mit Sicherheit keine.

    Trotzdem sorry. :S

    Kann da noch jemand näheres verifizieren?

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zumindest bei mir: Keine Meldung von AVIRA, keine Meldung meiner sonstigen kleinen Hintergrund-Wächter!

  • Hallo Harhuettne, :^)

    Daß man eine SSW nicht geladen bzw. mit Munition in Reichweite aufbewahrt, wenn Kinder im Haushalt leben, gebietet zwar der gesunde Menschenverstand, aber ein spezifisches Gesetz zur Anwendung bei SSW gibt es meiner Meinung nach gar nicht - kann mich aber auch täuschen... vielleicht melden sich ja in diesem Thread ein paar mit KWS und geben Auskunft, wie die Beantragung abgelaufen ist und welche Fragen gestellt wurden.

    Du hattest in dem Satz doch wohl die sichere Aufbewahrung, auch im geladenen Zustand überlegt. So hatte ich es verstanden. Und auch, wenn es Dir nicht gefällt: Dann gehört die geladene SSW genauso, wie eine geladene scharfe Waffe in einen Tresor der vorgeschriebenen Klassifizierung. Und DAS ist doch spezifisches Gesetz genug.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hi Sparky,

    du meinst also, wenn man eine geladene SSW aufbewahrt, muß sie in einem Waffenschrank liegen? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß dem nicht so sein kann, denn da eine SSW vor dem Gesetz gar nicht als Schußwaffe gilt, sind die entsprechenden Gesetze hier auch nicht anwendbar. Wie ich ja schon sagte - vielleicht ist das mißverständlich formuliert gewesen - gibt es m. E. kein Gesetz speziell für SSWs, das deren Aufbewahrung regelt. Wenn ich das jetzt glauben soll, müßtest du mir schon einen Link zu irgendeinem Gesetzestext schicken, in dem steht, daß Schreckschußwaffen auf eine bestimmte Weise aufbewahrt werden müssen.

    Es wäre ja auch absolut lächerlich, wenn so eine Vorschrift existieren würde, denn seien wir mal ehrlich: die Aufbewahrungsvorschriften bei scharfen Waffen haben ja vor allem den Sinn, einen Diebstahl zu verhindern. Der Versuch, die illegale Ausbreitung von gezielt gestohlenen SSWs durch so ein Tresor-Gesetz zu verhindern, geht ja allein schon deshalb ins Leere, weil man die Dinger überall frei ab 18 erwerben kann.

    Das Thema mit Minderjährigen, die im Haushalt leben und darauf zugreifen könnten, ist ein bißchen was anderes, vielleicht gibt es irgendeine Allgemein-Vorschrift, die besagt, daß Waffen jeder Art (also auch SSWs, Blasrohre, Macheten etc.) vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt werden müssen. Das kann schon sein. Was aber eigentlich nicht der Fall sein kann, ist, daß es da konkrete Vorschriften gibt, wie das zu geschehen hat (Ausnahme: scharfe Waffen, die ja generell viel reglementierter sind und wo es für jede Eventualität Gesetze gibt).

    Ich stelle jetzt einfach mal die kühne Behauptung in den Raum, daß kein Besitzer von SSWs einen Waffenschrank überhaupt nur besitzt, außer er ist gleichzeitig auch WBK-Inhaber und im Besitz richtiger Waffen. Da ich in einem Haushalt ohne Kinder lebe, werde ich meine Schreckschußwaffen auch weiterhin nach Herzenslust geladen herumliegen lassen, wenn mir mal danach sein sollte. Ich sage nur: Führen im befriedeten Besitztum! Daß das erlaubt ist, ist ja eine unbestreitbare Tatsache. Dann sag mir mal, wie sich das mit einer Tresorpflicht verträgt ?(

    Also, du hast da ganz recht, mir würde so eine überflüssige SSW-spezifische Vorschrift tatsächlich nicht besonders gefallen :( , aber falls es sie gibt, bin ich aus rein akademischem Interesse dennoch daran interessiert, die entsprechenden Vorschriften und Gesetzestexte zu lesen. Also, her damit :deal: ! Man kann ja nicht einfach annehmen, SSWs wären wie scharfe Waffen zu behandeln und das dann als juristische Tatsache hinstellen :new2: .

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  • denn da eine SSW vor dem Gesetz gar nicht als Schußwaffe gilt, sind die entsprechenden Gesetze hier auch nicht anwendbar.

    Ähm, doch :

    Du, siehst das in der Anlage 1 des WaffG genau geklärt ist das eine SSW sehr wohl eine Schusswaffe ist.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hi harhuettne, :^)

    wie Du eine SSW aufbewahrst, wenn sie geladen ist und Du bist alleine Daheim, ist natürlich Deine Sache. Wie Du sagst, Du kannst sie ja auch gleich führen. Aber: Es geht ja um die Lagerung einer geladenen SSW, eben wenn Du nicht zuhause bist, oder keinen direkten Zugriff darauf hast.


    Bei einer ungeladenen SSW dürfte meiner Meinung nach bei der Lagerung ein sicherer Verschluss ausreichend sein, wieder wie gesagt, wenn Du nicht zuhause bist, oder keinen direkten Zugriff darauf hast.

    Dass man der Behörde einen Nachweis der sicheren Aufbewahrung erbringen muss, ist wieder eine andere Sache.

    Die einzelnen Stellen des Waffengesetzes suche ich jetzt nicht noch mal alle extra zusammen. Das Thema wurde schon von allen Seiten und aus jeder Sicht bestimmt schon hundertmal diskutiert. Wenn Du über die Forensuche nicht die richtigen Antworten findest, dann probiere es mal über Google, mit den entsprechenden Suchbegriffen und dem Zusatz co2air. :^) :thumbup:

    @ pupsnase: Danke Joachim. :^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.