HILFE! Redwolf-Bestellung hat KEIN F-ZEICHEN, Zollabfertigung, Was soll ich jetzt tun?

Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 38.046 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. August 2011 um 00:26) ist von Sparky.

  • So, wieder hier

    Gut nachdem ich einige posts von euch bekommen habe und auch denke das es nicht verkehrt wäre wen ich mich beim zuständigen zoll melde, werde ich das jetzt einmal tun.
    Werd den tathergang genau so beschreiben und natürlich ehrlich bleiben.

    Klar weis ich was ich da für nen bock geschossen hab und dass ich WENN ich jemals wieder eine AS aus dem ausland bestellen werde, mir noch einmal genau überlege welche anforderungen an sie gestellt werden,
    wen sie in D legal sein muss. ich kenne mich recht gut mit den gesetzen für AS und SSW , doch genau darüber nachdacht habe ich als ich bei rw bestellt habe nicht mehr -.- leider.

    Ich werde euch im laufe des heutigen tages, abends.oder nachts ;) , bescheid geben, was nun der zoll gesagt hatt bzw. wie alles ablief.

    Dankeschön für euer verständniss von meiner “verwirrung“, wegen zahlreichen posts mit unterschiedlichen räten und tips. Nur gut gemeint von jedem von euch, ich weis. Und dass nicht jeder alles wissen kann ist mir auch klar. Aber dass er trotzdem versucht zu helfen bzw. schlimmere sachen mich betreffend zu verhindern, das freut mich doch schon sehr :)

    Grüße an alle,
    von Marshall

    ...schrieb dies hier von meinem handy aus, nicht vom pc, daher entschuldigt bitte ein paar rechtschreibfehler ;)

    Waffen sind gefährlich, deshalb sollte man sie verbieten!
    Genau so wie Gabeln, Messer, und natürlich Zahnstocher!

    Da sind wir doch alle gleicher Meinung.

  • Hi, :^)

    genau. Und nur mal kurz zu dem kleinen Unterschied, zwischen Meinung/Hilfe und Rechtsberatung: Eine Rechtsberatung darf nur von bestimmten Berufsgruppen gegeben werden. Wir haften nicht für Tips und Ratschläge, diese Berufsgruppen aber wohl.

    Das heißt im Umkehrschluss, dass bei einer fehlerhaften oder falschen Beratung durch diese Berufsgruppen auch Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Das ist ein klitzekleiner Unterschied. ;( :rolleyes:

    LG Andreas :^)

    Mein "genau" oben bezieht sich auf den Beitrag von Floppy.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • so ich hab nun die antwortmail von redwolf bekommen.
    Sie könnwn diese waffen nicht “F“en und das sie hoffen, es geht nicht so aus wie ich denke.
    Nadja nicht sehr vielversprechend.

    Thank you for your email. Please note we’re unable to add the “F” marking on your gun, by the way your package is still pending inspection and please it may not be what you’re thinking, so let’s see the outcome and please keep us posted.

    Werde mich nun mal mit dem zoll in verbindung setzen, was meint ihr?

    Waffen sind gefährlich, deshalb sollte man sie verbieten!
    Genau so wie Gabeln, Messer, und natürlich Zahnstocher!

    Da sind wir doch alle gleicher Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von Marshallxms (26. Juli 2011 um 18:43)

  • Hi, :^)

    na logisch. :thumbup: Die beißen nicht. Frag Dich durch und wenn Du den Sachbearbeiter dran hast: "Ich glaube, ich habe ein Problem. Dass es ein Problem ist, habe ich erst nach der Bestellung erfahren..." Und so weiter. Du betonst, dass Du hier nach Deutschland keine illegale Schusswaffe importieren wolltest. Das ist deshalb wichtig, weil damit der Vorsatz des illegalen Imports entfällt.

    Wenn noch keine Tagebuchnummer wegen einem Ermittlungsverfahren vergeben wurde, dann löst sich die Sache in Wohlgefallen auf. Das Paket wird einfach zurück geschickt. Wenn ihnen schon aufgefallen ist, was in dem Paket drin ist, dann ist es nicht mehr ganz so einfach. Dann meldest Du Dich noch mal, aber keine Panik, dann stellt halt die Staatsanwaltschaft später die Ermittlungen ein.

    Und um eben diesen Ärger zu vermeiden, ist es wichtig sich baldmöglichst mit dem Zoll in Verbindung zu setzen. Eine Tagebuchnummer können die Ermittler nur dann wieder austragen, wenn bis dahin keine weiteren Maßnahmen getroffen wurden. Zum Beispiel, dass schon die Zollfahndung ermittelt oder die Sache schon bei der Staatsanwaltschaft liegt. Aber dann hätte man Dich schon zur Vernehmung vorgeladen und über Deine rechtlichen Möglichkeiten belehrt.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich würde, wenn es zu einem direktem gespräch mit dem zollbeamten kommt auch die AGB von redwolf erwähnen (immerhin hat der verkäufer dir damit zugesichert, dass die waffe in deinem land legal ist, bzw. VOR versendung so geändert wird, das sie legal wird...), sowie das du im nachhinein etwas unsicher warst, weil man eine GBB ja nicht einfach so auf 0,5J drosseln kann. demnach hast du bei redwolf nachgefragt, ob die waffe ge"F"t wird, und dann zeigst du noch die antwortmail, wonach das leider nicht ging.

    damit würde ich sagen bist du auf der sehr sicheren seite, dir wurde erst zugesichert, das der import legal ist (mit dem kauf gelten die AGB dabei als teil des kaufvertrages...), und nur weil du ein solch umsichtiger bürger bist ist dir zum glück noch grade rechtzeitig aufgefallen, dass das eventuell ja garnicht geht.

    also... falls dabei irgendwas wirklich mieses für dich rauskommt, würde ich an deiner stelle sogar von einem anwalt prüfen lassen, ob nicht zumindest eine teilschuld auf redwolf abwälzbar ist.
    ist zwar nicht schön, besonders weil die eigentlich immer netten service etc. haben, aber bevor du deinen job verlierst, ins gefängnis musst etc...


    Nur ein gedankengang, der eventuell sinn macht falls es ganz blöde läuft, so als hinterhand-trumpf sozusagen.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Die AGB und die Aussagen von Redwolf interessieren den Zoll zwar in keinster Weise (eben weil es ausländische Aussagen sind), können aber die Tatsache des Verbotsirrtums untermauern.
    Wenn tatsächlich bereits ein Verfahren eingeleitet worden sein sollte (was ich nicht hoffen möchte), so hilft dies natürlich.
    Du bist aufgrund der Aussage schließlich von der Legalität der Ware ausgegangen, erst später kamen dir Zweifel.


    Stefan

  • So, wieder hier
    Ich werde euch im laufe des heutigen tages, abends.oder nachts ;) , bescheid geben, was nun der zoll gesagt hatt bzw. wie alles ablief.
    ;)

    Das war Gestern, die werden den armen Kerl doch nicht gleich verhaftet haben oder???
    was meint Ihr.

    Heidi

  • Die AGB und die Aussagen von Redwolf interessieren den Zoll zwar in keinster Weise (eben weil es ausländische Aussagen sind), können aber die Tatsache des Verbotsirrtums untermauern.
    Wenn tatsächlich bereits ein Verfahren eingeleitet worden sein sollte (was ich nicht hoffen möchte), so hilft dies natürlich.
    Du bist aufgrund der Aussage schließlich von der Legalität der Ware ausgegangen, erst später kamen dir Zweifel.


    Stefan

    Genau so war das auch gemeint.. nur früh morgendlich gedanken ordnen ist kompliziert...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Es passt nicht ganz hier rein, aber dabei handelt es sich um meine Erfahrungen mit dem Zoll.

    Zwei Beispiele:

    Ich arbeite in einem Maschinenbauunternehmen und wir beziehen Bauteile aus aller Herren Länder. Eines Tages kam ein Schreiben vom Zoll, ihnen liegt eine Sendung vor und sie stufen die Teile als Waffenteile ein. Dabei handelte es sich um rechteckige Bauteile mit zahlreichen Führungen, die "Verschluss" hießen. Dann kamen zu einem vereinbarten Termin zwei Zollbeamte in die Firma, welchen wir dann anhand der Konstruktionsunterlagen erläuterten, dass es sich zwar um einen Verschluss handelte, dieser aber keinesfalls zu einer Waffe gehört, sondern zu einem Werkzeug. Ursprung allen Irrtums war hier eine falsche Zolltarifnummer und eine verdächtige Teilebezeichnung.

    Dann sandte mir ein Bekannter aus Übersee eine Shoei Nachbildung der MP44, vom Zoll als "Kriegswaffe" samt Munition (da lagen 5 Patonendummys im Ladestreifen bei) eingestuft. ich bekam ein Schreiben, ich solle doch meine Ausnahmebewilligung und meine Verbringungserlaubnis vorlegen. Ein kurzes Telefonat und dann gabs beim Zoll eine Beschau des Gegenstandes und allen war schnell klar, dass es sich um keine Schusswafe handelt. Aber der Schreck bei mir war groß!

    Lieber Treadstarter ich wünsche dir einen guten Ausgang der Sache!

  • Was ich mich hier die ganze Zeit frage ist, ob die versuchte Einfuhr dieser Waffe bereits einen Straftatbestand darstellt. Die Waffe befindet sich zwar jetzt in Deutschland, ist definitionsgemäß aber erst dann als "eingeführt" anzusehen, wenn sie vom Zoll freigegeben wurde. Ich hatte ähnliches Problem vor Jahren mal mit einem von mir in den USA bestellten Teleskopschlagstock, der laut Zoll ein "verbotener Gegenstand" sei (das BKA hatte diesbzgl. noch nicht Stellung genommen, den entsprechenden Feststellungsbescheid gab es noch nicht). Gleich zu Beginn des Gesprächs beim Zoll wurde mir gesagt, ich müsse mir keine Sorgen machen, der Stock sei ja noch nicht eingeführt und ich hätte "keinen Umgang" damit. Ich müsse ihn lediglich zurückschicken (lassen, über den Zoll), und die Sache sei erledigt. Habe ich seinerzeit dann auch so gemacht.

    Gruß


    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Hi, :^)

    ein Teleskopschlagstock ist doch kein verbotener Gegenstand. ?( Der Besitz ist ja nach wie vor gestattet, nur das Führen nicht. Und früher war sogar das Führen erlaubt.

    Nur sogenannte Totschläger waren verbotenen Gegenstände. Ermittelt wird immer, wenn ein solcher Gegenstand im Geltungsbereich unseres Gesetzes auftaucht. Ob die Zollbeamten einen Spielraum haben, ab wann etwas als eingeführt gilt, wenn es schon auf deutschem Boden ist, das weiss ich nicht.

    Och, und macht doch dem Jungen nicht schon mehr Angst, als er ohnehin schon hat. *lol* Hier verliert niemand seinen Job, oder muss ins Gefängnis. :rolleyes: Wir reden immerhin über eine Airsoft. :^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Noch mal zum Mitschreiben: ich habe diesen Schlagstock zu einem Zeitpunkt aus den USA einführen wollen (Mitte/Ende der 1990er Jahre), als er eben noch nicht seitens des BKA als unbedenklich eingestuft wurde und als einem Durchschnittszollbeamten der Unterschied zwischen Teleskopschlagstock, Stahlrute und Totschläger noch nicht unbedingt klar war. Zu diesem Zeitpunkt war diese Art Schlagstock mal über den Waffenhändler Engels in Frankfurt vertrieben worden (kennen die älteren von Euch sicher noch von der Werbung für Bianchi-Holster in so ziemlich jedem DWJ), war dann aber dort nicht mehr zu beziehen, so dass mir die Idee mit dem Direktimport kam.

    Über die aktuelle Einordnung dieser Schlagstöcke bzgl. Besitz und Führen bin ich bestens im Bilde, vielen Dank!


    Gruß


    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Upps, warum denn so aggressiv?

    Völlig ohne zeitliche Einordnung darf ich mich doch noch etwas fragen, oder nicht? Angezweifelt habe ich gar nichts, das hört sich anders an.

    LG Andreas :^)

    PS: Du hattest vermutlich nicht gegen Einfuhrbestimmungen verstossen, bei einer Airsoft ohne F ist das leider so.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (27. Juli 2011 um 13:50)

  • Wenn es aggressiv rüberkam tut's mir leid, war jedenfalls nicht so gemeint! :whistling:

    Gruß

    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Die Waffe befindet sich zwar jetzt in Deutschland, ist definitionsgemäß aber erst dann als "eingeführt" anzusehen, wenn sie vom Zoll freigegeben wurde.

    Genau das hat mir ein Zollbeamter auch mal gesagt. Solange man nicht die rausgabe der Sachen verlangt würden sie nicht als "eingeführt" gelten.

  • Wie gesagt, das kann im Einzelfall, je nach Gegenstand, auch so sein. Aber dann allenfalls Sachen und Gegenstände, deren Strafbarkeit an persönliche Verfügbarkeit oder Umgang gebunden ist.

    Aber eine illegale Schusswaffe darf sich ja gar nicht auf Deutschem Boden befinden. Die wurde ja schon illegal eingeführt, um es mal einfach auszudrücken. Dafür hätte eine Erlaubnis eingeholt werden müssen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Marshallxms

    Was ist los Du wolltest Dich doch spätestens letzte Nacht melden???
    nun ist aber schon fast wieder Abend

    Lass mal hören wie es gelaufen ist, solltest Du im Knast sitzen, lass bitte durch Dritte mitteilen wo???
    ich back Dir einen Kuchen mit einer Feile drinn, und lass ihn mit DHL anliefern.

    Heidi

  • Was soll dieser Blödsinn? Die Antwort auf die Frage des Threadstarters war schon die Zweite. Diese möchtegern Juristen verbreiten nur Unsicherheit und jeder dichtet seinen Teil dazu. Erst mal abwarten, was nun wirklich und tatsächlich dabei rauskommt. Wenn er die Annahme verweigert hat, sollte das erledigt sein.

  • Hi,
    was mir bei diesem Thread auf jeden Fall wieder klar geworden ist: Ein Forum ersetzt keinen Fachanwalt. Jeder hier weis ganz genau Bescheid, komischerweise sagen aber alle etwas anderes. Ich fürchte das der Junge nach dieser Beratung aus intensiver Verwirrung sicherlich nicht das richtige machen wird.
    Ohne mich jetzt zu der Sache zu äußern, es gibt immer zwei Varianten mit der Staatsmacht umzugehen: Mit den Beamten oder gegen sie.
    Ich neige dazu den Weg zu gehen, der meiner Gegenseite die minimale Arbeit aufbürdet und das maximale Gesicht wahren läßt.
    Das bedeutet ich informiere mich richtig und habe alle Bestimmungen zu meinem Fall schriftlich dabei, mit Quellenangaben (also heute Internetadressen). Dann versuche ich den für alle bequemsten Weg zu suchen. In der Regel haben Beamte immer einen Ermessensspielraum.

    Sicherlich kann man als Beamter beim Zoll z.B. Sendungen als "unerwünschte Fehllieferung" zurückgehen lassen. Aber genauso als Beweisstück an die Staatsanwaltschaft schicken. Außerdem gibt es schon lange eine Zollhotline, die man anrufen kann, bevor man etwas ordert. Dort kann man auch fragen, was denn passiert wenn etwas schiefgeht.
    Immer daran denken: Nichts hasst der Beamte so wie lange Berichte schreiben. Formular ausfüllen, draufkleben, ab. Das mögen die.

    Als Bürger muss man leider bereit sein dafür auch zu bezahlen... hier z.B. indem man auf die Erstattung des Kaufpreises vom Versender hofft.

    Alternativ kann man Streit mit Beamten anfangen. Wo das hinführt können sich die schlaueren unter Euch sicher ausmalen.

    Alles Gute für unseren Sünder. Wird schon nicht so schlimm werden. Am Ende iste es immer noch eine Erbsenpistole, keine SAM6...

    Gruß!

  • ......
    Ein Forum ersetzt keinen Fachanwalt.
    [......]
    Ich neige dazu den Weg zu gehen, der meiner Gegenseite die minimale Arbeit aufbürdet und das maximale Gesicht wahren läßt.
    Das bedeutet ich informiere mich richtig und habe alle Bestimmungen zu meinem Fall schriftlich dabei, mit Quellenangaben (also heute Internetadressen). Dann versuche ich den für alle bequemsten Weg zu suchen. In der Regel haben Beamte immer einen Ermessensspielraum.....

    Er nennt sich "Trifftnienix", und dann dieser Volltreffer! :thumbup:

    Nach meiner Meinung die beste Vorgehensweise im Dialog mit Behörden! Seine eigene Position mit belegbaren Fakten stärken ...... und dem Behördlichen Gegenüber elegant die Möglichkeit geben, sich auf die goldene Brücke zu begeben, die man so schön aufgezeichnet hat.

    Und geht es leider nicht ohne Kosten oder Ordnungsgelder ab, hat man einen Beamten als Gesprächspartner, der (falls er noch nicht menschlich abgestumpft ist), im Protokoll wohlwollend formulieren kann!