HILFE! Redwolf-Bestellung hat KEIN F-ZEICHEN, Zollabfertigung, Was soll ich jetzt tun?

Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 38.010 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. August 2011 um 00:26) ist von Sparky.

  • So Leute, jetzt nochmal.
    Damit die Waffe ein "F" bekommt, muss der Importeur (in diesem Fall ja du selber) ein beschossenes Muster beim Beschussamt hinterlegen.
    Das ist zwingend notwendig, um die Berechtigung zu erhalten, ein "F" auf der Waffe anzubringen (deshalb muss u.A. auch der Importeur draufstehen).
    Wir können jetzt ja mal alle ganz kurz überlegen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Shop aus Hong Kong eine Waffe bei einem deutschen Beschussamt hinterlegt.
    Und wach mal bitte aus der Rosa-Wolken-Welt auf. Redwolf interessiert es einen Schei*s, ob du hier in Teufelsküche kommst, weil die dir ne Waffe geschickt haben, die sich nicht an deutsche Maßstäbe hält.
    Im übrigen interessiert das auch die Staatsanwaltschaft nen Schei*s.
    Und der Zoll muss den ganzen Kram zur Leistungsermittlung gar nicht vorrätig haben, um den Beschuss durchzuführen.
    Die schicken das Ding einfach einen weiter ans Beschussamt, und da wird man schon wissen, was damit zu tun ist.
    Leute, ganz ehrlich. Die beim Zoll sitzen auch nicht nur den ganzen Tag rum und popeln in der Nase! Das ist ihr Job, und -wie oben geschrieben- machen sie den mittlerweile sogar recht gut.
    Und noch was, weil man das aus dem Beitrag weiter oben von "Nysrogh" auch falsch verstehen könnte. Wenn du das Päckchen NICHT innerhalb von diesen acht Tagen abholst werden die einen Teufel tun, und das einfach zurückschicken.
    Wie gesagt, du hast schon mit dem Import eine Straftat begangen, und das wissen die beim Zoll ziemlich genau.
    Ich rate dir nach wie vor zur Selbstanzeige.

  • So Leute, jetzt nochmal.
    Damit die Waffe ein "F" bekommt, muss der Importeur (in diesem Fall ja du selber) ein beschossenes Muster beim Beschussamt hinterlegen.

    Nicht ganz richtig. Siehe http://www.muzzle.de/Recht/Eigenimport/eigenimport.html. Bei einer "Einzelabnahme" muss man kein Muster hinterlegen.


    Und noch was, weil man das aus dem Beitrag weiter oben von "Nysrogh" auch falsch verstehen könnte. Wenn du das Päckchen NICHT innerhalb von diesen acht Tagen abholst werden die einen Teufel tun, und das einfach zurückschicken.

    Doch machen sie. Die Straftat begehst du erst in dem Moment wo du beim Zoll auftauchst und das Paket einforderst. Es könnte ja grundsätzlich sogar so sein das irgendwer der dir Böses will das Paket auf deinen Namen bestellt hat....
    Hab schon einiges aus Nicht-EU-Ausland bestellt und kenn mich (auch dank Gesprächen mit den Zollbeamten hier vor Ort) ein bischen aus.

  • Hi Jack, :^)

    sehr eindrücklich geschrieben. :rolleyes: Aber eine Selbstanzeige, im Sinne des Strafrechts, wäre doch etwas zu viel des Guten. Er soll einfach mit dem Zoll in Kontakt treten, wie ich es oben erklärt habe, dann löst sich das Ganze in Wohlgefallen auf. :thumbup:

    Wie es dann weitergeht, mit dem Geld usw., das muss er mit dem Geschäft regeln. Bis jetzt ist es nur eine Straftat im Versuchsstadium, deshalb ist ja ein Rücktritt auch noch möglich.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Leute findet hier das hilfreich, wenn hier wüst ins Blaue hinein spekuliert wird und es z.T an Wiederholungen nur so hagelt? Natürlich sollte man als Airsoftler die grundlegenden Gesetze kenn und auch einhalten, Nicht umsonst gibts ja hier auch einen Link dazu:
    https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Custom&pageID=1 (Waffengesetze)

    Was hier momentan abläuft, kommt mir überwiegend wie ein Mix Halbwissen und Panikmache vor!

    Wir sind alle keine Juristen. Eigeninterpretationen sind für den Threadstarter nicht von Belang. Hierzu sollte ggf. ein eigener Thread aufgemacht werden.

    Was hilft sind KONKRETE EIGENerfahrungen und gesicherte Fakts (wie z.B. Hinweise auf die AGBs des Versenders) und Aussagen, die den OP nich noch mer kirre machen, als er ohnehin vermutlich schon sein wird.

    Zudem habe ich so meine Zweifel, ob sich hier alle auch tatsächlich Punkt-für-Punkt an die Waffengesetze halten, wie sich schreiben oder nicht, wie offenbar viele (zumindest lt. anderen deutschen Foren), "pragmatisch" diese Gesetze auslegen, Wie wir alle wissen, rechnet ja keiner mit allgemeinen häuslichen Kontrollen. Was nicht heissen soll, dass wenn jemand erwischt wird, er nicht mit ernsten Konsequenzen zu rechnen hätte oder dass ich persönlich das gut heisse. Bin aber auch kein Moralist!

  • Und beim nächsten mal das Hirn ienschalten.
    Weiter oben wurde es bereits geschrieben.
    WIE KANN MAN NUR SO DUMM SEIN
    Diese Waffe bekommst du hier ganz legal bei so gut wie jedem Händel.
    Und du bestellst sie im Ausland.
    Man man man...


    Auf gut Deutsch gesagt bist du gef**kt!

    Ja Jack ich danke dir vielmals für deinen hilfreichen und überaus freundlichen Post, welcher mir in jeder Hinsicht nutzen wird -.-

    Sehr nett, dass du mir helfen möchtest, aber bevor du so etwas schreibst kann ich darauf auch verzichten!

    Danke

    Waffen sind gefährlich, deshalb sollte man sie verbieten!
    Genau so wie Gabeln, Messer, und natürlich Zahnstocher!

    Da sind wir doch alle gleicher Meinung.

  • Guten Tag,

    Leute danke für die zahlreichen Posts und gutgemeinten Räte.

    Aber was sollte ich denn nun GENAU tun, wir lesen hier Posts in denen steht, "Ich soll mich beim Zoll melden und sagen dass ich es im Unwissen illegal bestellt/einführen wollte", oder "Ich soll abwarten bis ich vom Zoll Bescheid bekommen und das Paket aber nicht annehmen, also gar nicht erst hingehn", dann noch, ich soll die Annahme verweigern"?! "Die Waffe hat sicher ein F", "Die Waffe hat sicher KEIN F"?!

    Was ja alles schön und gut ist und ich mich auch wirklich freu dass dies so eine hilfebereites Forum ist, aber ich weis im Moment immer noch nicht was ich denn genau tun soll, welche Möglichkeit nun in Betracht ziehn sollte.


    Das Geld das ich an Redwolf überwiesen habe ist mir jetzt im Endeffekt wirklich egal, ich möchte nur nicht in irgendeine schlimme Sachen (noch mehr) hinein gezogen werden. Von mir soll der Zoll die Waff behalten, oder Redwolf bekommt sie wieder. Bevor ich mich aus Geiz und Geilheit an meinem Geld bzw. der Waffe festklammere und mir der Arsc* dann aufgerissen wird, GEBE ICH LIEBER NACH,


    Was ich mir auch gedacht habe, wie von euch geschrieben, dass ich mich ja schon strafbar mache wenn ich absichtlich, egal ob ohne das Wissen zu haben oder nicht, die Waffe nach D-Land importiere, mich schon strafbar mache. Denn wie der Spruch schon sagt: "Undwissenheit schützt vor Strafe nicht".


    Ob es jetzt schlimmer wird wenn ich abwarte bis ich Bescheid bekomme, vom Zoll, oder wem auch immer, oder ob es schlimmer wäre mich selbst zu melden und sagen was ich getan habe. Genauso wie, ob die Waffe annehmen oder nicht.


    MfG und einem Dankeschön an euch,

    Marshall


    PS: Von Redwolf habe ich noch keine Mail bekommen, bezüglich der Legalität der nach D-Land verschickten Waffe. Gestern Abend abgeschickt.

    Waffen sind gefährlich, deshalb sollte man sie verbieten!
    Genau so wie Gabeln, Messer, und natürlich Zahnstocher!

    Da sind wir doch alle gleicher Meinung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marshallxms (25. Juli 2011 um 16:55)

  • Lass den Thread löschen und warte ab. Wenn sich jemand bei Dir meldet sag Du hast nichts bestellt und streite alles ab.


    Das wird mit Sicherheit das denkbar schöechteste sein, alles abzustreiten.

    Ich bae doch bereits bezahlt, mein Konto, meine Adresse, die Überweisung mit meinem Name und UNTERSCHRIFT!!!!!!!!! Denn, Wire transfe (Überweisung)

    Waffen sind gefährlich, deshalb sollte man sie verbieten!
    Genau so wie Gabeln, Messer, und natürlich Zahnstocher!

    Da sind wir doch alle gleicher Meinung.

  • Was ja alles schön und gut ist und ich mich auch wirklich freu dass dies so eine hilfebereites Forum ist, aber ich weis im Moment immer noch nicht was ich denn genau tun soll, welche Möglichkeit nun in Betracht ziehn sollte.

    Was Du lernen kannst: Antworten auf Rechtsfragen in Foren erhöhen nur die Verwirrung, weil Du als Unwissender die wenigen fundierten Antworten nicht vom Rauschen trennen kannst.

    Was Du tun kannst: Du kannst viel Staub aufwirbeln und es ist garnicht sicher, ob Du die Sache klärst oder Dir am Ende noch schadest.

    1. Ich würde erstmal klären, was Dir der Verkäufer liefert (Antwort abwarten).

    2. Wenn tatsächlich Ware geliefert, die gegen das WaffG verstößt, kannst Du allenfalls noch beim für Dich zuständigen Zollamt fragen, welche Option sie für eine irrtümlich bestellte Waffe sehen und was Du tun kannst. --- Hängt viel von Deinem Auftreten und der Gutwilligkeit der Beamten ab, inwieweit sie ihre Spielräume Dir zu helfen ausreizen.

    Unter'm Strich wollen wir nicht vergessen, daß wir im Grunde über Erbsenpistolen reden, was auch im Umgang mit einem Vergehen gegen das Einfuhr- und Waffenbestimmungen nach Regeln der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist.


    viele Grüße

    Andreas

  • Lies dir noch mal alles durch, was hier geschrieben steht. Eigentlich steht da alles drin was du wissen must:

    1. keine Panik
    2. AGBs sprechen für dich (E-mail hast du ja schon verschickt)
    3. bei Unklarheiten (weiter keine Antwort vom Versender) Ware nicht annehmen/zurückgehen lassen
    4. ggf. beim Zoll anrufen und sagen, dass zwar du eine Waffe bestellt hast, aber du die nicht annehmen willst, da du nicht sicher bist ob die ok ist und dass sie die möglichst zurückschicken sollen
    5. ggf. Anwalt einschalten wenns Stress mit hiesigen Behörden gibt
    6. ggf. Konsequenzen (Geldstrafe und so, keine Rückerstattung vom Versender) tragen, weil du Mist gebaut hast
    7: Nächstes Mal dich vorher genau informieren, bevor du was irgendwo bestellst

    Viel Glück!

  • .

    1. Ich würde erstmal klären, was Dir der Verkäufer liefert (Antwort abwarten).

    2. Wenn tatsächlich Ware geliefert, die gegen das WaffG verstößt, kannst Du allenfalls noch beim für Dich zuständigen Zollamt fragen, welche Option sie für eine irrtümlich bestellte Waffe sehen und was Du tun kannst.

    Zu Beiden Punkten volle Zustimmung. Bevor man sich hier öffentlich Gedanken macht, und der Internetwelt mitteilt, dass man vermutlich eine Waffe bestellt hat, die illegal ist. Sollte man mit dem Geschäftspartner im Hintergrund versuchen, die Lieferung zu verhindern, oder zumindest exakt in Erfahrung bringen, was denn nun überhaupt genau geliefert wird!


    Aber was sollte ich denn nun GENAU tun, wir lesen hier Posts in denen steht, "Ich soll mich beim Zoll melden und sagen dass ich es im Unwissen illegal bestellt/einführen wollte", oder "Ich soll abwarten bis ich vom Zoll Bescheid bekommen und das Paket aber nicht annehmen, also gar nicht erst hingehn", dann noch, ich soll die Annahme verweigern"?! "Die Waffe hat sicher ein F", "Die Waffe hat sicher KEIN F"?!

    Was ja alles schön und gut ist und ich mich auch wirklich freu dass dies so eine hilfebereites Forum ist, aber ich weis im Moment immer noch nicht was ich denn genau tun soll, welche Möglichkeit nun in Betracht ziehn sollte. .

    @ Marshallxms:

    Dann braucht man auch nicht enttäuscht posten, dass man keine exakten "Handlungshinweise" im Forum bekommt! Selber keine genauen Angaben machen, aber exakte und konkrete Angaben einfordern - Das führt bei mir (Nur bei mir?) zu Unverständnis!


    . .......Grunde über Erbsenpistolen reden, was auch im Umgang mit einem Vergehen gegen das Einfuhr- und Waffenbestimmungen nach Regeln der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist. ....

    Sorry, aber das ist genau die Verharmlosung, die mich ärgert! Die Argumentation bei Verstössen gegen das WaffG ..... "War ja nur eine Softair / War ja nur eine SSW ....... ist nicht so schlimm" bringt bei der Executive/Judicative keinen Bonus.

    Ein Verstoss gegen das WaffG, in dem es (in Kurzform) heisst, "Softairwaffen > 0,5J mit FA-Funktion sind in der BRD nicht erlaubt/Verkehrsfähig b.w. Waffen mit 0,5J müssen zum Nachweis des Prüfverfahren ein "F" tragen" sind nicht weniger "Wert" wie die anderen Paragraphen des WaffG.

    Und Prinzipiell kann ich den Postern nur recht geben, die mehr oder weniger durch die Blume schreiben: Selbst schuld!

    - Kläre erstmal selbst, was Du überhaupt bestellt hast (Macht man Normalerweise vorab!)

    - Wenn es Probleme geben kann, spreche mit dem Zoll!

    - Wenn es zu rechtlichen Folgen kommt, konsultiere einen Fachanwalt, der sich im WaffG auskennt!

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (25. Juli 2011 um 18:46)

  • Hi, wie schon am Anfang des Threats geschrieben wurde. Annahme verweigern. Die Möglichkeit ist bereits im Anschreiben vom Zoll vorgesehen. Persönlich vorsprechen braucht man da nicht und das Paket wird auch nicht geöffnet. Hatte ich auch schon so einen Fall. Die Sendung geht zurück an den Absender. Ich hatte den Händler in Fernost per Mail informiert, daß ich den Kauf widerrufe. Da kam nix mehr.

  • EDIT:
    Hatte mich verbal vergaloppiert.
    Muss hier nicht stehen bleiben.
    Daher von mir gelöscht!

    Sorry, Matzz

    Einmal editiert, zuletzt von Matzzz (25. Juli 2011 um 20:04)



  • So und jetzt mal konkret: Was ist dir diesbezüglich persönlich (oder in deinem Bekanntenkreis) passiert (Geldstrafe, Bewährung oder sogar Gefängnis)?
    Kannst auch gerne einen eigenen Thread dazu aufmachen. An konkreten Erfahrungsberichten diesbezüglich mangelts hier nämlich schon :rolleyes:

    @ Matzzz:

    Du unterstellst mir, b.w. Bekannten von mir, dass Sie Verstösse gegen das WaffG begangen haben!?

    Das ist eine absolute Unverschämtheit! Ich weiss nicht, was Du Dir einbildest, aber das lasse ich mir von Dir, als in meinem Falle legaler Waffenbesitzer, nicht unterstellen.
    Ich besitze als Waffen-Sammler eine umfangreiche Sammlung an Erwerbspflichtigen Waffen, und natürlich auch die entsprechenden rechtlichen Bewilligungen.

    Ich brauche und werde mir von einem Schwätzer keine Verstösse gegen das WaffG unterstellen lassen. Nichts Anderes stellt Deine Frage, was mir an "Geldstrafe, Bewährung oder Gefängnis" schon passiert ist da!

  • Du unterstellst mir, b.w. Bekannten von mir, dass Sie Verstösse gegen das WaffG begangen haben!?


    Nein, nein Missverständnis!!! Sorry, dass du dich persönlich angegriffen gefühlt hast!!!
    War jetzt wirklich nicht böse gemeint. Wollte nur dezent drauf hinweisen, dass hier zuviel theoretisiert und vom eigentlichen Thema abgeschweift wird.
    Ist wohl verunglückt!
    Also Sorry noch mal,
    Liebe Grüsse
    Matzzz
    EDIT: Sehe gerade, bist auch Mod hier. Sollte auch keine Respektlosigkeit sein. Halte mich jetzt zurück!

    Einmal editiert, zuletzt von Matzzz (25. Juli 2011 um 19:22)

  • In derartigen Sachen verstehe ich, wie Alle legalen Waffenbesitzer keinen Spass. Und es gibt auch aus deinen Worten kein Missverständnis abzuleiten!

    Wer wie Du nicht verstanden hat, dass man legale Waffenbesitzer nicht so nebenbei mal danach frägt "Was hast Du denn schon für Gefängnisstrafen erhalten, oder war es diesmal noch Bewährung, erzähl mal aus Deinem Bekanntenkreis"! ..... der hat nicht verstanden, welche Aussenwirkung Derartiges haben kann!!

    Ich bin mir sicher, dass Keiner der vielen Waffenbesitzer hier, besonders die mit WBK`s, sich eine derartige Frage in einem öffentlich lesbaren Forum gefallen lassen!

    Du hast von mir als Moderator jetzt lediglich 10 Verwarnungspunkte erhalten, die nach einiger Zeit wieder verfallen.
    Nur Verwarnungspunkte, weil ich nicht als Subjektiv in eigener Sache gelten möchte!

    Hättest Du Deine untragbare Äusserung gegen einen anderen User, Member oder Mod getan, hättest Du mindestens 1 Woche Auszeit oder endgültige Sperre erhalten!

  • Hi Matzzz,

    darf ich fragen, wen Du mit "viel theoretisiert" meinst? Was sollen die Leute denn machen? Rechtsberatung darf hier keine gegeben werden, aber wie soll man denn helfen, ohne zu "theoretisieren"? Die Verunsicherung des Fragestellers kann ich nachvollziehen. Hier stehen wieder mal Dinge drin, da würde ich mir wünschen, die Leute hätten lieber gar nichts gesagt. Man muss nicht immer gleich mit Horror und dem großen Holzhammer kommen.

    Ach ja, wegen dem Abwarten und Paket wird nicht geöffnet: Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Wenn einem Zöllner etwas komisch vorkommt, dann holt er halt einen Postler und der macht für ihn die Sendung auf. :rolleyes: Vielleicht wurde das Paket auch schon geröntgt? Da ist vieles denkbar.

    Und wenn er abwartet, ob sich der Zoll mit ihm in Verbindung setzt, und der Zoll hat schon das Ding gefunden, dann ist es für einen strafbefreienden Rücktritt, der so auch nur im Versuchsstadium einer Straftat vorgesehen ist, zu spät. Diese Möglichkeit hat man nur, wenn noch keine fremden Hinweise oder eigene (Wahrnehmungen des Zolls) Erkenntnisse auf eine mögliche Straftat vorliegen. :rolleyes:

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • So,

    ich möchte mich da auch nochmal einmischen.
    Zunächst lieber "Matzzz":
    Die Anleitung, die du oben geschrieben hast sollte so schnell wie möglich wieder rausfliegen. Warum?
    Sie stellt zwar keine Aufforderung zu einer Straftat dar, wohl aber die Aufforderung zur Fahrlässigkeit.

    Jetzt nochmal zum Problem "Marshallxms":

    Entschuldige bitte den "harschen" Ton, das war sicher kein Angriff auf Dich, ich habe nur versucht, damit meine Fassungslosigkeit zum Ausdruck zu bringen.
    Solltest du dies als Angriff auf dich verstanden haben, tut es mir leid und ich entschuldige mich dafür.
    Eine Selbstanzeige ist u.U. vielleicht tatsächlich zu hoch gegriffen, aber du solltest auf jeden Fall VON DIR AUS Kontakt mit den zuständigen Behörden aufnehmen.
    Denn egal wie du dich dann verhältst, wenn du erst in Erscheinung trittst, nachdem die dir geschrieben haben macht es immer den Eindruck des Ertapten.
    Wie du schon richtig gesagt hast "Schützt Unwissenheit vor Strafe nicht".
    Das gilt auch hier!
    Lassen wir jetzt bitte mal den kirren Gedanken los, das Ding könnte nen "F" haben.
    Du hast versucht -bzw. bist dabei zu versuchen- eine illegale Waffe in die BRD zu importieren.
    Wie schon weiter oben jemand anderes schrieb, interessiert es den 08-15 Helfer der Staatsanwaltschaft dann erstmal wenig, ob das ne Ak 47 in 7,62x39 oder ne Softairpistole ist.
    Vor dem Gesetz ist ne Illegale ne Illegale.
    Und ich rate Dir dringlichst, in solchen Fällen vom "Worst Case" auszugehen. Denn nichts ist schlimmer, als zu denken "ach wird schon" und dann aber mal richtig den Dampfhammer abzukriegen.

    Zu den Ideen von "Matzzz":
    Ich sags nochmal, die AGB's des Versender interessieren die hiesige Justiz nicht die Bohne.
    Sich darauf zu berufen wäre einfach nur dumm!
    Zudem bringt -vom rein rechtlichen Standpunkt gesprochen- auch die Verweigerung der Annahme nicht viel, da Du bereits mit dem Bestellung/dem geplanten Import eine Straftat begangen hast.
    Wenn "Ra Su" da andere Erfahrungen gemacht hat, freut mich das für ihn, aber rein vom JURISTISCHEN Standpunkt her reicht es halt nicht mehr mit der Annahmeverweigerung und ich würde seine Erfahrung als "Glück im Unglück" bezeichnen.
    Lies hierzu nochmal das, was "Sparky" geschrieben hat. Es gibt in etwa das wieder, was ich meine.

    So lange Du von DIR AUS zu denen gehst, BEVOR das Paket da ankommt -bzw. Du die Post kriegst- hast du gute Chancen das ganze halbwegs glimpflich zu klären.
    Alles danach wird deutlich schwieriger, weil sich der Zoll und die Staatsanwaltschaft dann natürlich die Frage stellen, WARUM du dich NICHT gemeldet hast.
    Selbstanzeige hin oder her, DU solltest es melden.
    Und zwar zügig.

    Gruß

    PS.: Hast noch ne PN gekriegt.

  • Hi Matzzz,

    darf ich fragen, ...

    Hallo Leute,

    Nobody is perfect! Ich fand, dass wir hier alle (mich eingeschossen, wie mir jetzt klar ist) zu wild durcheinamder gepostet haben und das dies eine schlechte Hilfestellung für den Thread-Ersteller sei. Es gab m.E. Überschneidungen, Wiederholungen, Abschweifungen, die Marshallxms offenbar verwirrt haben. Ich hatte die Befürchtung, dass mancher Hinweis auf bestehende Gesetze, ihn noch mehr in in Panik versetzen würde. Ich denke ihm ist hinreichen klar, dass er Mist gebaut hat.

    Völlig unnötig aber, habe ich mit einer Äusserung den Moderator provoziert. Meine Äusserungen waren rein rhetorisch gemeint. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass es zwar theoretisch zu Bestrafungen kommen kann, man in den Foren aber selten davon liesst. Die Antwort, die ich von ALFHA1802 erwartet habe, war gewesen: "Ist mir und in meinem Bekanntenkreis noch nie passiert. Da braucht man keinen neuen Thread aufzumachen." Hätte nie gedacht, dass man meine Äusserungen auch anders interpretieren werden könnte. War ein Fehler, für den ich zu Recht eine Verwarnung erhalten habe. Könnte zudem manche dazu verleiten anzunehmen: "Mir passiert schon nix, also mache ichs wie ich will". Das wollte ich so nicht zum Ausdruck bringen und habe meinen Post auch deshalb wieder zurückgenommen/gelöscht!

    Leute, auch ich halte mich genau an die Gesetze (so wie ich es auch von euch annehme): Kaufe meine Waffen stets bei seriösen Waffenhändlern/Versendern in D. Ich verzichte auf interne Umbauten, obwohl ichs könnte. Allerdings weniger aus Angst vor Bestrafung, sondern weil ich keine illegale Waffe haben will!

    Natürlich kann hier keiner einen verbindlichen juristischen Rat erwarten. Dazu sind Anwälte da. Unsere Handlungsvorschläge können deshalb von Hilfesuchenden nur als unverbindliche Richtlinien betrachtet werden. Sie können sich, je nach Situation, tatsächlich als hilfreich erweisen - oder auch nicht. Garantien können wir nicht geben. Wir können eigenverantliches Handeln keinem abnehmen. Das muss jeder letztendlich selbst tun und ggf. die Konsequenzen tragen.

    LG, Matzzz

  • Natürlich kann hier keiner einen verbindlichen juristischen Rat erwarten


    Das wäre auch gar nicht erlaubt. Kein Forum oder anderes öffentliches Medium darf rechtsverbindliche Ratschläge geben. Jeder geschriebener Beitrag stellt immer nur die rein private und persönliche Meinung des Autors dar. Das sollte jedem User hier bekannt sein. Aber verdichten sich mehrere Meinungen zu einem guten Ratschlag, so steht es dem User frei, dieses als Meinungsverstärker... ähh sorry, Argumentationshilfe zu benutzen.
    Aber es gilt auch - nicht alles muss zwangsläufig stimmen und richtig sein. Da schließe ich mich nicht aus.