HILFE! Redwolf-Bestellung hat KEIN F-ZEICHEN, Zollabfertigung, Was soll ich jetzt tun?

Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 37.998 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. August 2011 um 00:26) ist von Sparky.

  • Guten Tag liebe Co2air-User,

    ich bitte dringend um eure Hilfe :!:

    Ich habe mir neulich eine WE 1911 Gasblowback, Semiautomatik, und natürlich unter 7,5J, von Redwolf bestellt.

    Am Freitag bekam ich die E-Mail von redwolf, dass sie nun versendet wird. Heute (Sonntag) ist sie in Frankfurt angekommen (DHL Sendungsverfolgung). Und nun ist mir eingefallen, dass deutsche AS über 0,5J ja ge:F:t sein muss! Und da ich mir ziemlich sicher bin, dass die WE kein :F: besitzt, hab ich gerade wirkliche Bedenken was noch auf mich zukommen könnte, wenn der Zoll das Paket öffnet usw. :wacko:


    Ich habe die Sendung weder irgendwo angemeldet noch Papiere oder sonstiges ausgefüllt, weil ich bei der Bestelleung nicht auf das Beschusszeichen geachtet habe, welches für D-Land ja ziemlich wichtig ist.


    Könntet ihr mich bitte mitteilen was ich nun machen soll, sollte ich bei dem Zoll am Flughafen anrufen oder soll ich einfach abwarten? Könnte es sein, dass der Zoll das Paket gar nicht öffnet, was wird es mich Kosten wenn ich die AS beschießen lassen muss?


    FRAGEN ÜBER FRAGEN, OH MAN!

    ....und eine illegale Waffe habe ich ja nun auch eingeführt, da kein :F: oder??!!! :S


    Ich war einfach viel zu voreilig... Nächstes Mal heisst es für mich besser Aufpassen. Und vermutlich nicht mehr AS bei Redwolf zu bestellen, evt. nur noch Magazine ect.


    Bitte lasst mich nicht im Stich, und schon einmal im Vorraus, vielen vielen Dank für alle Antworten!

    Marshall

    Waffen sind gefährlich, deshalb sollte man sie verbieten!
    Genau so wie Gabeln, Messer, und natürlich Zahnstocher!

    Da sind wir doch alle gleicher Meinung.

  • Warum kauft man eine Softair, die man hier legal vom Händler mit :F: haben kann im Ausland? :crazy3::confused2:

    Ich denke auch, Annahme verweigern wär das einzige was du noch machen kannst, hab da aber keineEerfahrung und weiß nicht ob das unbedingt was bringt und der Zoll nicht doch noch oder gar vorher rein schaut.

    Sorry aber: SSKM!

    LG
    Teri

  • Wenn der Zoll das Paket öffnet, wovon auszugehen ist, wirst du gar nicht erst in die Situation kommen, die Annahme verweigern zu können. An deiner Stelle würde ich jetzt sofort zu nem Anwalt marschieren, der sich mit Waffenrecht auskennt.

  • Wenn es keine Softair unter 0,5 Joule ist, müsste der Zoll bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen nach der Erlaubnis des Erwerbers fragen. Und zwar einmal nach der WBK (u.U. mit Voreintrag) und nach der Einfuhr, bzw. Verbringungserlaubnis (nur EU) (§ 29 WaffG). Alle Schusswaffen ohne Zulassungszeichen :F: oder :PTB: sind erlaubnispflichtig, wie jede andere scharfe Waffen auch (Vorderlader mal ausgenommen).
    Dem Zoll sollten gerade Softairwaffen interessieren, weil diese im Ausland gerne auch mit über 0,5 Joule vollautomatisch funktionieren. Diese sind ja bei uns bekanntlich verbotene Gegenstände.
    Aber selbst wenn diese Waffe vom Zoll unbemerkt bleibt und ausgeliefert wird, so bleibt sie ohne :F: erlaubnispflchtig. Die rechtlichen Folgen sind ja bekannt.

  • Keine Panik!
    Vielleicht ist ja doch ein "F" drauf! Die bieten doch den Versand nach "D" an und machen das sicherlich nicht zum ersten Mal. Da müssten die doch eigentlich wissen, was zu beachten ist!
    Frag diesbezüglich mal bei RedWolf Airsoft an, bevor du die Waffe abholst/entgegennimmst/zurückgehen lässt. Dann hast du auch gleich was Schriftliches, falls es doch Stress geben sollte. Du kannst immer noch zum Anwalt gehen, wenns tatsächlich Ärger geben sollte. Ausserdem willst du dein Geld ja auch zurück, wenn die Waffe hier nicht erlaubt wäre:
    sales@redwolfairsoft.com
    Bitte um e-Mail Bestätigung nicht vergessen.

    Denn:

    What guarantees are offered?
    Unless airsoft is illegal in your country, we offer a MONEY-BACK guarantee that you will receive your order and that customs does not seize it. If a seizure does occur, we give you your money back or ship a replacement!
    ...

    http://www.redwolfairsoft.com/redwolf/airsoft/Faq#q29

    Sinngemäss (Babel-Fish-Übersetzung):
    Es sei denn airsoft in Ihrem Land ungültig ist, bieten wir eine GELD-ZURÜCK garantie an, dass Sie Ihren Auftrag empfangen und dass Zoll ihn nicht ergreift. Wenn eine Ergreifung auftritt, geben wir Ihnen Ihre Geldrückseite oder versenden einen Wiedereinbau!

    Unter dem Punkt in den RW-Faq steht noch Genaueres:

    "Is airsoft legal where I live?"
    DIESEN Text-Link "Legality of Airsoft and What Options Exist For Me?" (etwas kleinere, rote Schrift) .anklicken. Kannst dir den Text im Fenster ggf ggf. mit Babel-Fish etc. übersetzen lassen.

    Mach dich nicht verrückt. Das wird schon gut gehen :^)

    EDIT: Was ich noch gefunden habe:

    LOCAL LEGAL REQUIREMENTS FOR AIRSOFT
    We reserve the right to make whatever modifications to products that are required for your locale of use to comply with local laws and successful importation. For example, United States law and Italian law requires that all airsoft guns have a bright orange tip permanently applied. You hereby agree to allow RedWolf to do whatever is necessary to comply with the law and successfully deliver your purchase to you.

    via http://www.redwolfairsoft.com/redwolf/airsoft/ShopCart (im Einkaufskorb)

    Blauer Text-Link "TERMS OF USE"

    Kann also echt sein, dass die Waffe ge-"F"-t ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Matzzz (25. Juli 2011 um 00:30)

  • Mach dich nicht verrückt. Das wird schon gut gehen :^)

    Das ist aber sehr optimistisch - Ein Optimismus, den ich so gar nicht teilen kann.

    Wenn der Zoll die, in der BRD in dieser Version für Endkunden nicht Einfuhrfähige, Softair feststellt. Dann ist es zu spät für eine Rücksendung an den Verkäufer.
    Der Verkäufer würde bei einer Stornierung des Auftrages, vor dem shipment den Kaufpreis sicher erstatten, aber nicht wenn er Ware liefert, und nicht zurückerhält.

    Die Waffe kommt beim Zoll in die Asservaten-Kammer, sicher wird der Zoll keine Rücksendung organisieren.

    Und auch wenn Einige immer wieder gerne glauben möchten, eine illegale FA über 0,5J ist doch nur eine harmlose Sache ......... Die Judicative bewertet das ganz Anders. Für Staatsanwälte und Richter ist in Ihrem Verständnis und Rechtsempfinden eine illegale Waffe eben eine illegale Waffe. Ob im Kaliber 9mm Luger/Para oder in 6mm Plastik-Kügelchen ist dabei erstmal nicht relevant!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (25. Juli 2011 um 00:26)

  • "Marshallxms" wird sich sicherlich in den Hintern beissen und solche Aktionen sicherlich nicht noch mal machen.
    Vielleicht ist die Waffe ja ge-"F" (siehe EDIT in meinem OP). Dann ists doch ok.
    Ansonsten kann alles Mögliche passieren. Das muss er auf sich zukommen lassen und ggf. entsprechend reagieren.
    Ich drücke ihm jedenfalls die Daumen, dass alles gut geht :thumbup:

  • "Annahme verweigern" reicht nicht.
    Schon mit dem Import hast du dich strafbar gemacht, das Paket wird im Leben nicht durch den Zoll gehen, und das ein "F" drauf ist, ist etwa so wahrscheinlich, als ob dir der Weihnachtsmann das Paket mit sienem Schlitten vorbei bringt.
    Auf gut Deutsch gesagt bist du gef**kt!

    Ich an deiner Stelle würde mich SCHNELLSTENS an die nächste Polizeidienststelle wenden, da den Fall offen legen, eine Selbstanzeige machen und hoffen, dass dann alles fallen gelassen wird.

    Und beim nächsten mal das Hirn ienschalten.
    Weiter oben wurde es bereits geschrieben.
    WIE KANN MAN NUR SO DUMM SEIN???
    Diese Waffe bekommst du hier ganz legal bei so gut wie jedem Händel.
    Und du bestellst sie im Ausland.
    Man man man...

  • Leutz, Leutz, Leutz!!!
    Bitte keine Hetze, und keine Panikmache!
    Die AGB von Redwolf besagen EINDEUTIG!!! das sie die "Waffe" UNUMGÄNGLICH an :!:
    die rechtlichen Bedingungen des Empfängerlandes anpassen!!! :!:
    Sie wird also DEFINITIV ein :F: haben! :!:
    :!: :!: :!: :eeeevil: :!: :!: :!:

    EDIT sagt: Oder sie wird unter 0,5 Jaul gedrosselt sein... ;( :cursing:

    Einigkeit und Recht auf Freibier!
    !!!POFF!!! :thumbsup: :thumbup: 8o

  • Wobei eine GBB unter 0,5J drosseln doch recht kompliziert ist.
    immerhin hängt das stark vom verwendeten Gas, der Temperatur etc. ab, würde mich wundern wenn sie da eine rechtlich einwandfreie drosslung durchgesetzt bekommen.
    mal ganz davon abgesehen, dass der schlitten mit zu schwachem gas unter umständen nichtmehr richtig repetiert.

    ich glaube mich zu erinnern, dass es fürher mal gasgetriebene revolver gab, die mit 0,4J angegeben waren, und trotzdem ein F haben mussten... eben weil stärkeres gas für 1-2 schüsse mehr energie rausholt, bevor einem das ding auseinanderfliegt.


    wobei das evt. eine grauzonen-lösung wäre...
    wenn sich der zoll meldet derart schwaches gas mitnehmen direkt, dass du damit unter 0,5J kommst.
    wobei ich nicht weiß, wann/wie/ob die schussenergie geprüft wird...
    0,5er müssen ja nicht erst zum beschuss, nur wie weiß man, dass es 0,5er sind? der zoll wird kaum für alles mögliche kleine prüfmöglichkeiten haben, also akkus, kugeln, gas, co2, chrono... nur um die verschiedenen softairvarianten zu testen.
    verlassen die sich da auf herstellerangaben? kann ja irgendwie auch nicht sein, 0,5er könnte man ja auch von nem privatmann kaufen.

    so oder so, wenn sie weder gedrosselt, noch ge"F"t ist, und sie durch ein wunder doch durch den zoll kommt (ob du dem wunder nachgeholfen hast oder nicht ist egal), solltest du sie definitiv zurückschicken.
    spätestens, weil hier durchausgelegentlich mal beamte mitlesen, und falls da genug langeweile/verdachtsmoment besteht, könntest du evt. zuhause besuch bekommen. und in dem falle kannst du ja dein geld zurückbekommen. bleibst demnach nur auf den versandkosten sitzen, bist aber um eine erfahrung reicher... und auf der sicheren seite damit.

    (oder kontrolliert der zoll auch bei der ausfuhr? o.0)


    Und ob redwolf weiß/sich daran hält, dass das F nicht einfach so von jedem dadrauf gepinselt werden darf?
    demnach könnte ein F drauf sein, das dir nur rechtlich leider nichts bringt.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Jeder KANN ein "F" auf eine Airsoft pinseln, aber ein "F" reicht ja nichtmal, sondern es kommt die Import- sowie Kaliberangabe dazu. Ein "F" gilt nur, wenn sie in Deutschland beschossen wurde. Der Zoll ist sicherlich vieles, aber nicht sonderlich dumm, und wird sich fragen, ob eine AS aus Hong Kong denn tatsächlich ein "echtes" F haben soll.

    Du solltest jetzt den Kopf auf keinen Fall in den Sand stecken. Zoll und Staatsanwaltschaft sind an die Gesetze gebunden, und die unterscheiden leider nicht zwischen einer Airsoft und einer scharfen Waffe - vielleicht bei der Strafzumessung, aber willst du es soweit kommen lassen? Ein Anruf beim Zoll wird helfen.

  • Hi,
    schwierige Situation in die du dich da gebracht hast. Zum Zoll selber kann ich dir sagen, daß die "in letzter Zeit" ziemlich "kiebig" geworden sind. Vor 2-3 Jahren haben die noch sehr viel einfach so durchgewunken und sich nur um die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollabgaben gekümmert. Mittlerweile sieht das Anders aus.
    Meine letzte Auslandsbestellung war ein ZF. Lief so ab:
    Schreiben von der Post, das für mich ein Päckchen beim Zoll liegt, das "Gun accessories" enthält und damit nicht durch die Post verzollt werden konnte. Ich sollte nebst allen erforderlichen Dokumenten, innerhalb von 8 Tagen,
    für die Einfuhr und die Verzollung selbst zur Zollstelle gehen und es verzollen ansonsten würde es zurückgeschickt.
    Also auf zur Zollstelle. Dort dem Beamten, wie üblich, erstmal die Rechnung ect. hingelegt. Dann das Päckchen geöffnet (auf Verlangen/auch üblich) und das ZF im Karton rausgeholt. Er schaut sich das an und fragt sofort ob es einen Laser oder andere Zielbeleuchtungsmöglichkeiten hat. Hatte/hat es nicht also war die Einfuhr kein Problem.
    Soll heissen mittlerweile kennen die sich gut aus und achten auch genau auf die gesetzlichen Bestimmungen.
    Auf der Zollseite steht Folgendes zur Waffeneinfuhr:
    Zitat:"
    Mitwirkung der Zollstellen
    Während die Erteilung waffenrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse in den Zuständigkeitsbereich der gemeindlichen Ordnungsämter oder der Kreisverwaltungsbehörden fällt, wirkt die Zollverwaltung durch die Kontrolle des Warenverkehrs an den Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft und durch mobile Kontrollen im Binnenland bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Waffen und Munition mit. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese Gegenstände nur durch Berechtigte und in Übereinstimmung mit den sonstigen waffenrechtlichen Bestimmungen in die Bundesrepublik und in die Gemeinschaft verbracht werden. Waffen und Munition sind bei der Einfuhr den Zollstellen stets unaufgefordert anzumelden. Die Nichtbeachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der eingeführten Gegenstände oder Waffen." Zitatende
    Solltest du also Post vom Zoll bekommen hast du zwei Möglichkeiten:
    Entweder du gehst nicht hin, dann geht das Paket nach acht Tagen zurück an den Absender (öffnen dürfen die das nicht(Aussage Zollbeamter)/musste ich immer im Beisein selber machen /ausser Gefahr im Verzug); oder du gehst hin um es abzuholen.
    Dann musst du aber sofort (vor dem öffnen) sagen das da eine Waffe drin ist. Wenn sie dann kein F hat hast du ein Problem -> illegale Einfuhr von Schusswaffen.
    Ich würde es an deiner Stelle so machen. Erkundige dich bei Redwolf ob die Waffe ein F hat. Wenn ja alles gut. Wenn nein; garnicht erst das Paket beim Zoll abholen (dann geht das Paket an den Absender zurück).
    Btw.: Sollte die Waffe ein F haben usw. und du darfst sie einführen denk an die entstehenden Abgaben und nimm genug Geld mit (19% Einfuhrumsatzsteuer (bei Waren über 22€) + ich glaube 4,3% Zoll (bei Waren über 150€)).

  • Hallo,

    frage doch einfach mal bei Redwolf, ob ein "F" im Fünfeck drauf ist. Wie schon vorher gepostet bringt ein "F" ohne Zulassung leider nichts. Weiterhin muss bei Importware (unter 7,5J) noch ein Warenzeichen/ Name des Importeurs drauf.

    Das Paket wird beim Zoll sicher bemerkt, wenn es vom Exporteur mit der richtigen Zolltarifnummer versehen wurde.

    Ein nachträgliches Aufbringen des "F" Zeichens ist nur noch durch Beschussämter möglich. Hierfür solltest du aber zum Besitz und Transport der Waffe berechtigt sein.

    Wenn die Waffe vom Zoll unbemerkt bei dir ankommt und keine Zulassung hat, überlasse sie schleunigst einem Berechtigten.

    Gruß,

    Glocky

  • Ein Freund von mir arbeitet beim Zoll und ist auch schon einmal über ein Packet mit einer Softair gestolpert. Allerdings war diese <0,5j und die Sache hatte sich nach einem Chrono-Test erledigt. Er meint auch, dass es eher unwarscheinlich ist das der Zoll dein Packet öffnet, außer es steht irgendwo Softair drauf und jemand liest es zufällig.
    Ich würde ein deiner Stelle, vorausgesetzt das Ding kommt bei dir an und ist nicht dem Gesetz entsprechend, den Händler anschreiben und ihm was vorjammern, da er ja geschrieben hat, dass er die Airsofts dem Gesetz anpassen würde. Ich hoffe du hält uns auf dem Laufenden, dann haben wir wenigstens ein "vorzeige Beispiel" wenn wieder jemand so etwas macht ;)

    Weis jemand eigenlich, ob sie in AEG eine 0,5 Feder einbauen wenn sie nach D liefern?

    Kauft euch NIEMALS eine We Hi-capa

  • Wenn die Waffe vom Zoll unbemerkt bei dir ankommt und keine Zulassung hat, überlasse sie schleunigst einem Berechtigten.

    1. Ware aus anderen als EU-Ländern durchlaufen immer eine Zollabwicklung.

    2. Bitte ratet niemandem, sich mit einer unzulässigen Airsoft irgendwo sehen zu lassen und sich somit selbst in Unannehmlichkeiten zu reiten.


    viele Grüße

    Andreas

  • Die Waffe wird sicher kein F haben. Das würde sich sonst deutlich im Kaufpreis bemerkbar machen... Der Aufwand für den Beschuss und den ganzen rechtlichen Kram mit allem drum und dran stünde da in keinem Verhältniss zum ursprünglichen Kaufpreis. (mal ehrlich es wäre schön wenn Eigenimport so leicht/billig wäre :crazy2: ). Wenn du Glück hast ist die Wumme auf <0,5j kastriert. Aber mal ehrlich, dann haste dir ein "Spielzeug" plus den Schreck deines Lebens zum Vollpreis einer "normalen" Airsoft ergattert. Ich drück dir jedenfalls die Daumen. Solltest du aber nochmal nen Bock schießen wollen, lass den Rest der Herde nächstes Mal am leben :(

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Hi, :^)

    ein ähnliches Problem hatten wir vor kurzem schon mal. Allerdings gilt das auch für diesen Fall. Die Waffe hat mich Sicherheit kein F im Fünfeck. Wie auch?

    Ersetze Lampe durch Airsoftwaffe.


    Ich zitiere mich mal selbst:

    "Mal ganz grundsätzlich: Die Bestellung dieser Lampen/Montagekombination stellt strafrechtlich gesehen eine nicht vollendete, aber im Versuchsstadium steckende Straftat dar. Bis jetzt ist es nur ein Versuch eine Straftat zu begehen, nämlich in den Besitz dieser Lampe zu gelangen.

    DAS ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt erst einmal nicht tragisch, kennt das Strafrecht nämlich den Tatbestand des "strafbefreienden Rücktritts" im Versuchsstadium. Auch durch den Beitrag hier hast Du jetzt schon dokumentiert, dass Du aus Unwissenheit gehandelt hast, aber den tatbestandlichen Erfolg gar nicht wolltest. Das kann noch von Bedeutung sein, aber dazu gleich noch mehr. Dadurch, dass Du den Tatbestand (ist ein Vorsatzdelikt) nicht verwirklichen wolltest und aufgrund eines Irrtums gehandelt hast (Verbotsirrtum), entfällt eine der drei wichtigen Vorraussetzungen die es erfordert um eine Straftat zu begehen. (Das könnte man jetzt auch noch ausführlich erklären, ist aber jetzt nicht nötig).

    Der strafbefreiende Rücktritt erfolgt eigentlich ganz einfach. Setze Dich mit dem Zoll in Verbindung und erkläre einfach die Sachlage. Dir passiert nichts. Das Päckchen geht wieder an den Absender zurück.

    Jetzt hast Du aber leider noch ein ganz anderes Problem. Deshalb kann es wichtig sein, sich schnellstmöglich mit dem Zoll in Verbindung zu setzen. Die meisten Sendungen werden geröntgt. Wenn sie aus nicht EU-Ausland kommen, dann sowieso.

    Hat der Zoll durch einen Berechtigten jetzt schon das Päckchen öffnen lassen, dann kann es gut sein, dass die Sache schon bei der Zollfahndung liegt. Rein theoretisch kann es also passieren, das die Lampe mit Montage schon gefunden wurde. Dann kann es passieren, dass Du sehr schnell als Beschuldigter giltst, was dann Unannehmlichkeiten, auch wenn der Sachverhalt abschließend geklärt wird, bekommst, die Du durch schnelle Kontaktaufnahme mit dem Zoll vermeiden kannst. Ein einfacher Anruf wird reichen, um dieses Missverständnis dann aus dem Weg zu schaffen.

    Geht die Zollfahndung davon aus, dass Du vielleicht kein "Ersttäter" bist und bei Dir Zuhause noch mehr illegale Dinge aufzufinden sind, kann sie einen Durchsuchungsbeschluss beantragen, den sie aufgrund der Sachlage vermutlich auch bekommt.

    Also einfach die Annahme durch das Formular zu verweigern ist hier nicht ratsam. Wenn Du jetzt abwartest, bis Du, oder ob Du benachrichtigt wirst, wird es umso problematischer die Sache zu klären.

    Ich will Dir keine Angst machen. Es passiert Dir sicher nichts. Allerdings musst Du die Sache mit dem Zoll direkt klären und zwar schnell."


    Solltest Du noch Fragen haben, gerne auch per PN.
    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.