Einhandmesser im Auto - Nun Urteil wegen Führverbot

Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 13.086 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2011 um 13:06) ist von barret.

  • Gerade aufgeschnappt:

    Zitat

    2. Das Führen eines Einhandmessers in einem Pkw durch eine Privatperson, um damit in einem eventuellen Notfall den Sicherheitsgurt durchschneiden zu können, dient keinem allgemein anerkannten Zweck i. S. d. § 42 a Abs. 3 WaffG


    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende…2&pos=4&anz=114

    Das passt zu der Aussage des Buchautors Gade, Basiswissen Waffenrecht, der schon letztes Jahr geschrieben hat, dass das Bedürfnis eines Einzelnen nicht ein allgemein anerkannter Zweck sein kann.
    Somit ist nun das Führen eines sog. Rettungsmessers mit Einhandfunktion im Auto klar verboten.

  • Tja leider, aber diese strenge Auslegung bestätigen meine Befürchtungen. Daher dürften einige Ausreden künftig angezweifelt werden, zudem denkbare Ersatzlösungen mit einbezogen wurden. So wird man künftig prüfen können, ob derjenige die Tätigkeit mit einem anderen Messer oder Gegenstand hätte ausführen können. Hier wurde die Möglichkeit des speziellen Gurtschneidewerkzeugs ausdrücklich genannt.

  • Sollte ich mal wieder nach Deutschland müssen/wollen, muss ich das wohl mit einem Leihauto machen.
    Mein Auto zu durchforsten und alle bösen Dinge zu entfernen wäre wohl zu viel Aufwand :D

    Vielleicht gibts künftig Autos in einer Deutschland-Version mit eingebauten Tresor :P

  • Fuer mich liest sich das so, dass der Beschuldigte zwei Einhandmesser gefuehrt hat. Zwei Messer zum Gurtschneiden sind nicht unbedingt glaubhaft.
    Ob es sich um sogenannte Rettungsmesser -also ohne bzw. mit ungeschliffener gerundeter "Spitze", die als Waffe nun wirklich nicht zu gebrauchen sind- gehandelt hat, ist nicht ersichtlich.
    Ob das Urteil wegen solcher Messer gleich gelautet haette?

    Vor der Gesetzesaenderung habe ich einige namhafte Messerhersteller und deren Verband angeschrieben. Deren Aufgabe waere gewesen, die geplante Aenderung auf dem Markt zu kommunizieren und darauf hinzuwirken, dass das Verbot unterbleibt.
    Fuer mich erkennbar ist nichts geschehen. Im Gegenteil, Einhandmesser werden ueber alle Ladentische verkauft, die Kunden aber nichtr auf das Fuehrverbot hingewiesen. Umasatz geht vor Kundeninformation.

    Gruss
    pak9

  • Ich lese es eigentlich das selbst bei einem Messer kein allgemeiner anerkannter Grund vorgelegen hätte.
    Das ist wirklich ein übles Urteil, aber zumindest gibt es jetzt eine Richterliche Entscheidung.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    2. Das Führen eines Einhandmessers in einem Pkw durch eine Privatperson, um damit in einem eventuellen Notfall den Sicherheitsgurt durchschneiden zu können, dient keinem allgemein anerkannten Zweck i. S. d. § 42 a Abs. 3 WaffG

    Sehr intelligente Gesetzsprechung im Sinne der (Auto fahrenden) Allgemeinheit! ;(

    Wenn bei einem harten Crash das Unfallopfer nicht aus dem Fahrzeug geborgen werden kann, weil der Gurt sich verklemmt hat. Die Autoelektrik auf Kurzschluss geht, und die ersten Schwelbrände entstehen.
    Dann wird der Ersthelfer verzweifelt an sein Einhandmesser denken, dass er wenige Wochen vorher aus dem Handschuhfach entfernt hat!

    Der Einsatz in dem oben, zugegebenermassen konstruierten Fall, wäre ein positives Beispiel dafür, dass Waffen auch "gut" sind, wenn sie nämlich als Lebensrettendes Hilfswerkzeug eingesetzt werden.

    Aber mangels einer positiven, den Sinn eines Messers als Werkzeug bejahender Gesetzgebung, dürfen sie ja nicht im Auto mitgeführt werden. Und ich weise nochmal deutlich daraufhin: Es geht in dem Urteil nicht um das Führen eines Einhandmesser auf einem Biergeschwängerten Volksfest. Es geht um das Mitführen in einem Fahrzeug!

    Und sollte jetzt Jemand darauf hinweisen, dass der Autofahrer ein sogenanntes Rettungsmesser, oder einen Gurtschneider mitführen könnte ....... Meine Gegenfrage: Wieviele von Uns besitzen ein Einhandmesser - Wieviele besitzen ein Rettungsmesser, oder wollen sich Eines extra kaufen?
    Ich schätze das Verhältnis Einhandmesser zu Rettungsmesser auf 100 : 1!
    Die Wahrscheinlichkeit, dass auf einer selten befahrenen Landstrasse, auf der auch ein herbeigerufener Rettungsdienst 15 oder 20 Minuten benötigt, in der Zwischenzeit ein Autofahrer mit Rettungsmesser vorbeikommt, ist entsprechend gering!!

    Ich würde das Deponieren eines Einhandmessers im Handschuhfach (Nicht am Mann) für Sinnvoller halten. Und ich denke, der eingeklemmte fiktive Autofahrer würde sich auch über das Einhandmesser zum Durchschneiden des Gurtes freuen!

    Aber das liegt ja, wie vom Gericht vorgegeben, Daheim in der Schublade! :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (18. Juli 2011 um 19:08)

  • Sehr intelligente Gesetzsprechung im Sinne der (Auto fahrenden) Allgemeinheit! ;(

    Wenn bei einem harten Crash das Unfallopfer nicht aus dem Fahrzeug geborgen werden kann, weil der Gurt sich verklemmt hat. Die Autoelektrik auf Kurzschluss geht, und die ersten Schwelbrände entstehen.
    Dann wird der Ersthelfer verzweifelt an sein Einhandmesser denken, dass er wenige Wochen vorher aus dem Handschuhfach entfernt hat!

    Der Einsatz in dem oben, zugegebenermassen konstruierten Fall, wäre ein positives Beispiel dafür, dass Waffen auch "gut" sind, wenn sie nämlich als Lebensrettendes Hilfswerkzeug eingesetzt werden.

    Aber mangels Gesetzgebung dürfen sie ja nicht im Auto mitgeführt werden. Und ich weise nochmal deutlich daraufhin: Es geht in dem Urteil nicht um das Führen eines Einhandmesser auf einem Biergeschwängerten Volksfest. Es geht um das Mitführen in einem Fahrzeug!

    Die richterliche Endscheidung ist jedenfalls eine Entscheidung.

    Ich muß da aber Alfa wiedersprechen. Ein Nothammer mit Gurtschneider im Handschuhfach oder montiert ist eine preiswerte Alternative (ca.10€ beim Online-Händler). Und von Verkehrsverbänden anerkannt.Der Hammer wird wahrscheinlich nie zum Einsatz kommen. Und auf "Ironie an" noch ein freies Werkzeug "Ironie aus"

    :dafuer: Einigkeit und Recht und Freiheit :schland:

  • ..Ich muß da aber Alfa wiedersprechen. Ein Nothammer mit Gurtschneider im Handschuhfach oder montiert ist eine preiswerte Alternative (ca.10€ beim Online-Händler). Und von Verkehrsverbänden anerkannt.Der Hammer wird wahrscheinlich nie zum Einsatz kommen.


    @ Meister-Petz:

    Ich habe kein Problem wenn Du "Alfa" widersprichst, solange Du nicht mir widersprichst :^)

    Im Ernst:

    Wir haben gleichzeitig geschrieben, während Du Deinen Beitrag geschrieben hast, habe ich noch eine Ergänzung angefügt, die Du noch nicht lesen konntest:

    ....Und sollte jetzt Jemand darauf hinweisen, dass der Autofahrer ein sogenanntes Rettungsmesser, oder einen Gurtschneider mitführen könnte ....... Meine Gegenfrage: Wieviele von Uns besitzen ein Einhandmesser - Wieviele besitzen ein Rettungsmesser, oder wollen sich Eines extra kaufen?
    Ich schätze das Verhältnis Einhandmesser zu Rettungsmesser auf 100 : 1!
    Die Wahrscheinlichkeit, dass auf einer selten befahrenen Landstrasse, auf der auch ein herbeigerufener Rettungsdienst 15 oder 20 Minuten benötigt, in der Zwischenzeit ein Autofahrer mit Rettungsmesser vorbeikommt, ist entsprechend gering.....

    Und ja, es ist ein Richterliches Urteil, das anzuerkennen ist! Aber auch wenn ich mich an Alle Gesetze halte und auch künftig halten werde ......... bejubeln werde ich nicht Alles!

    Gruss
    Alfred

  • @ ALFHA1802

    Ich wollte natürlich nicht "Alfa" sondern ALFHA1802 widersprechen. Ich bitte um Entschuldigung , weil Ich dein "h" und deinen Zahlenzusatz vergessen habe. :huldige:

    :dafuer: Einigkeit und Recht und Freiheit :schland:


  • Ich wollte natürlich nicht "Alfa" sondern ALFHA1802 widersprechen. Ich bitte um Entschuldigung , weil Ich dein "h" und deinen Zahlenzusatz vergessen habe. :huldige:

    Sag und schreibe einfach "Alfred", das ist Einfacher. Und "huldigen" habe ich noch nie mögen :^)

  • Gesetz ist Gesetz, da müssen wir uns dran halten. Allerdings ist das wieder mal eins von der Sorte, wo man in die Stuhllehne beissen könnte....

    Klar! Nur wenn sich das hier mit unserer Bananenrepublik so weiter entwickelt wie es sich abzeichnet, dann lebe ich demnächst im eidgenössischen Ausland (und zahle dort meine Steuern) - machen eh schon ´ne Menge meiner Kollegen...

    Glücklicherweise darf man sogar bei uns (noch) brauchbare Messer führen, die zwar keine Einhandmesser sind, sich aber trotzdem gut im Auto deponieren lassen und als Universalwerkzeug taugen. ;)

  • ja manchmal verstehe ich die gesetze auch nicht wirklich...ein samuraischwert dürfte man hinten ablegen (ist doch so oder?) und ein kleines einhandmesser darf nicht im auto liegen... :D .

    das erinnert mich so nen bissl an....."ja für ein luftgewehr über 7,5 joule brauchst du eine wbk,aber eine fast lautlose armbrust mit 130 joule...die ist natürlich erlaubt für jederman" ^^

  • .ein samuraischwert dürfte man hinten ablegen


    Nein, auch Hieb und Stichwaffen darf man nach § 42a WafG nicht führen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Kann da den meisten hier nur zustimmen.... wie sagte horst-hermann? "Zum Kotzen" Treffend beschrieben.

    Wenn man sich mal den ganzen Schriebs durchliest, dann kommen einem doch mal wieder echte Zweifel, in welcher Realität jene Richter leben. Zitat: "Einhandmesser sind, anders als Küchenmesser mit über 12 cm Klingenlänge, nicht derart allgemein in der Bevölkerung verbreitet, dass deswegen kein Gedanke an eine Prüfung hätte aufkommen müssen." Is scho recht.... das ein großer Teil der Messer, welche als Taschenmesser verkauft werden, Einhandmesser sind, scheinen diese Herrschaften nicht zu wissen. Das die Hersteller und Händler jener Messer meist nicht auf die aktuelle Gesetzeslage hinweisen, ist da noch mal eine andere Sache. Aber herrje... :rolleyes:

  • ach...ist ja interessant.der transport eines samurai schwertes im auto zählt auch schon als führen?und wenn ich es nur irgendwo abgeholt habe?muß man sowas dann in einer verschlossenen waffentasche transportieren oder wie läuft das?oder wie unterscheidet sich *transport* von *führen*?