Müssen Schalldämpfer für "F"-Waffen auch ein F haben?

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 9.577 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juli 2011 um 15:19) ist von Floppyk.

  • Hallo!

    Müssen Schalldämfer für "F" Waffen auch ein F haben?
    Hab schon danach gesucht aber leider unterschiedliche Aussagen gefunden.
    Also bitte nur antworten, wenn ihr es ganz sicher wißt.

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!

    Einmal editiert, zuletzt von Flammpanzer (17. Juli 2011 um 19:33)

  • Hallo!

    Müssen Schalldämfer für "F" Waffen auch ein F haben?
    Hab schon danach gesucht aber leider unterschiedliche Aussagen gefunden.
    Also bitte nur antworten, wenn ihr es ganz sicher wißt.

    Die Antwort ist einfach: NEIN! , ist nur ein Hinweis des Marketings, daß diese Schalldämpfer für :F: LG´s gedacht sind.
    Erklärung: SD [auch ohne :F: ) ist generell auf :F: LG/LP erlaubt, da bei anderen Waffen, die sowieso kein :F: haben, illegal.

    Gruß!


    Edit:
    In der Regel sind das normale KK-SD´s,
    das Innenleben, "Lockenwickler" wurde für LG´s einfach aus Plastik gemacht.
    Bei einem scharfen Schuss mit einem KK würde der Gasdruck dieses
    zerstören.

  • Also bitte nur antworten, wenn ihr es ganz sicher wißt.


    Sicher kann es niemand sagen.

    Meine Meinung :
    Nein.
    Es ist für den Hersteller nur Sinnvoll damit den Verwendungszweck klar und deutlich dar zu stellen.
    Aber rein Gesetzlich gibt es keine Vorschrift.


    Joachim

    Edit:

    SD ist generell auf LG/LP erlaubt, da bei anderen Waffen, da ohne sowieso illegal.


    Auch das sehe ich anders.
    Das WaffG sagt der SD ist der Waffe gleichgestellt für die er bestimmt ist.
    Also ist der SD für eine freie Waffe bestimmt ist er auch frei.
    Und es gibt nunmal freie Waffen ( Pre 1970 ) die kein :F: haben

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Haha, schon wieder dies Diskussion.

    Die Antwort ist einfach: JA.
    Für SD gelten die gleichen Regeln wie für das LG wofür sie gedacht sind. (Siehe Waffengesetz: "Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.") Wenn auf das LG ein Y im Sechseck muss, dann gelten für den SD die gleichen Bestimmungen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Und es gibt nunmal freie Waffen ( Pre 1970 ) die kein haben

    Aber ja doch, lieber Joachim, NUR auf Kindermodelle die unter 7,5 J° haben und vor ´70 gebaut wurden, wird wohl kaum jemand einen Dämpfer draufsetzen, wozu auch?
    Der Knall ist nicht besonders laut.

    Somit kämen auch nur Modelle in Betracht die mindestens 240 - 250 m/s haben als Minimum. Wohlgemerkt bei Federdruck!
    Ansonsten würde der Dämpfer auch nichts bringen, der Grund ist Dir klar!

    Allerdings hätten die dann mehr als 7 1/2 Joule und Dämpfer sind dann automatisch verboten.

    Schätze damit ist alles klar, oder?

    Gruß!

  • Wenn auf das LG ein Y im Sechseck muss, dann gelten für den SD die gleichen Bestimmungen.

    Irrtum, daß stimmt in diesem Fall, ausnahmsweise nicht!

    Habe aber jetzt keinen Bock diesen ganzen §aragraphen-Mist auseinander zu klabüsern, daß können Andere viel besser.

    Gruß!

  • Ich bin auch der Meinung, sie müssen gekennzeichnet sein.
    Das alleine schon der Unterscheidung der Zweckbestimmung zur Abgrenzung zu den erlaubnispflichtigen Dämpfern.
    Wenn diese nicht kennzeichnungspflichtig wären, so würden sich die Hersteller diesen Arbeitsschritt einsparen.

    Diese Diskussion über genau diese Frage hatten wir schon unlängst.

  • Eine Kennzeichnung der Bestimmung des SD muss sein (ergbt sich aus der Zweckbestimmung, die ja nachweisbar sein muss), diese ist aber nirgendwo definiert.
    Ergo ist auch nirgendwo gefordert, dass ein :F: drauf sein muss oder ob die Kennzeichung auf dem SD sein muss oder sie auf der Verpackung ausreicht.

    Markus30S:
    Das :F: gibt an, dass die max. Energie, mit der eine Waffe ein Geschoss beschleiunigt, unter 7,5J liegt.
    Nun beschleunigt ein SD kein Geschoss, er führt es nicht mal.

    Das :F: wird offensicht nur deshalb auf einen freien SD aufgebracht, um die Zweckbestimmung des SD deutlich zu machen.
    Dass dies bei so manchen Anwendungen zu Verwirrung führt (LG-SD an 0,49J-Softairs, LG-SD an pre-1970-LGs unter 7,5J) ist ein unangenehmer Nebeneffekt.


    Die Aufschrift: "Nur für erlaubnisfreie Luftdruckwaffen" würde ALLEN gerecht werden, sowohl dem Gesetzgeber wie auch dem Nutzer.
    Warum die Hersteller es nicht machen?
    Fragt sie doch mal.
    Wahrscheinlich vorauseilender Gehorsam und falsche Auslegung des Gesetzestexts.


    Stefan

  • Wenn diese nicht kennzeichnungspflichtig wären, so würden sich die Hersteller diesen Arbeitsschritt einsparen.

    Nee, der Grund ist viel einfacher.
    Auf normale KK-Schalldämpfer aus GB und USA wird einfach das F im Pentagon draufgeknallt und das Teil ist legal.
    Diese Dämpfer haben natürlich einen höheren Preis, meist um die € 100,00 und das Innenleben ist immer aus Alu und NICHT aus Plastik.
    Eine Bauart-Definition für :F: Dämpfer gibt es nämlich keine.
    (Hoffentlich wird da keiner wach!)

    Ist zwar Bauartbedingt mitunter leicht unterschiedlich, hat aber immer den Zweck den Schall zu schlucken.
    Bleibt aber dem Hersteller überlassen, wie er das macht.
    Gibt aber große Dezibel Unterschiede teilweise, abhängig von Waffe, Muni und Dämpfer.

    Gruß!

  • Aber ja doch, lieber Joachim, NUR auf Kindermodelle die unter 7,5 J° haben und vor ´70 gebaut wurden, wird wohl kaum jemand einen Dämpfer draufsetzen, wozu auch?


    Falsch, freie Waffe vor 1970 können nun mal über 7,5 Joule haben.
    Und nirgendwo im WaffG ist definiert das eine SD nur bei unter 7,5 Joule genutzt werden dürfen.
    Aber falls Du eine derartige Definition gefunden hast, zeige sie doch bitte mal auf.
    Dann wären wir die leidigen Diskussionen endlich los.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Falsch, freie Waffe vor 1970 können nun mal über 7,5 Joule haben.
    Und nirgendwo im WaffG ist definiert das eine SD nur bei unter 7,5 Joule genutzt werden dürfen.

    Habe ich auch nie behauptet, lies bitte noch mal! :huldige:

    Gruß!


    Edit:
    Allerdings gehe ich davon aus, daß Du der Meinung bist ich könne z.B. bei meiner HW 90 legal mit einem SD schießen, diese Meinung teile ich nicht.
    Dann dürfte ich den auch legal bei KK´s benützen. Da ja eingetragen!
    Ich bin der Meinung, daß die SD, die ja auch extra noch ein :F: haben, nur bei LG´s mit max. 175 m/s benutzt werden dürfen.
    Anders gesagt meine Diana 35 von 1955/56 hat ca. 270 m/s damit wäre die Verwendung legal, Deiner Meinung nach.
    Das halte ich für komplett falsch.

  • Die SDs sind den Waffen gleichgestellt für die Sie bestimmt sind.

    Nimmt man es ganz genau bedeutet das "F" auf dem Dämpfer dass er nur mit F-Waffen benutzt werden darf.

    Würde (richtigerweise) "Nur für Erlaubnisfreie Luftdruckwaffen" (also ohne aufgedrucktes F) draufstehen wäre es auch an den vor-1970-Teilen legal

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Die rechtliche Gleichstellung von Waffen und Dämpfern bedeutet legal gesehen, dass beides einen Beschuss braucht. :wogaga: Logisch gesehen ist das Unsinn, hat aber Politiker bisher nicht daran gehindert; Richter dürfen sich mit diesen tollen Gesetzen rumärgern und wir haben lustige Diskussionen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Im Prinzip ermöglicht uns dieses Geblubber von wegen "Ein Schalldämpfer ist der Waffe gleichgestellt bla bla bla.." uns die Schalldämpferlegal auf F-Waffen zu montieren.

    Und nun meine Meinung:
    -Der Schalldämpfer hat keine Geschossführende Wirkung
    -Er ändert nichts an der Leistung, zumindest nicht Richtung "mehr"
    -Es ist kein wesentliches Waffenteil (oder habe ich das irgendwo überlesen?)

    Deshalb darf ich auch dran rumbasteln. Mein Hogan-Schalldämpfer (Bei Schneider gekauft, ebenfalls mit vollmundigem Spruch "Nur für :F: -Waffen") hat übrigens Metallinnereien. Freuen wir uns doch alle das wir die Dinger benutzen dürfen und lassen den erhobenen Zeigefinger mal brav geholstert. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen ;)

  • Nun , ich sehe es genau wie Stefan .
    Das :F: ist eine Kennzeichnung für die Energie des Geschosses .
    Ich vermute , die Hersteller verwenden es nur , der Einfachheit wegen .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Dann dürfte ich den auch legal bei KK´s benützen. Da ja eingetragen!

    Nun, das darfst Du auch, sobald Du eine Genehmigung für einen SD erhälst.
    Genau das sagt das WaffG nun mal.
    Waffe Genehmigungspflichtig = SD dafür ebenfalls Genehmigungspflichtig

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ... und wir haben lustige Diskussionen.

    Naja ... lustig ist anders.

    Dieser gesamte Kladderadatsch eines Waffengesetzes, was angeblich zum Schutz des Bürgers gemacht wurde ist komplett MÜLL.
    Unqualifiziert, undurchdacht, nutz-u. sinnlos.

    Schreckschuss/Gas Spielzeug, ob mit oder ohne PTB frei ab 18, wie gehabt ohne Einschränkung.
    KWS ist Quatsch, weg damit.
    Alle Taschenmesser unter 8,5 cm, egal welches Patent (Spring, Fall, Butterfly, Einhand usw.) frei führbar.
    Dasselbe muß für Schlagstöcke gelten.

    Irgendwie muß man sich doch schützen können als mündiger Bürger.
    Diese Forderung ist sowas von gering und im Rest der Welt selbstverständlich.

    Das ist auch Rechtssicherheit für POM Fritz, der weiß was Sache ist und nicht erst nachfragen muß, bei einem Kollegen, der womöglich noch weniger Ahnung hat.
    Und der Bürger ist auch froh, wenn er weiß woran er ist.

    Momentan herscht totale Rechtsunsicherheit bezüglich des WG in vielen Richtungen.
    Das bitte sehr, kann es doch nicht wirklich sein.
    Viele verstoßen pausenlos gegen irgendwelche Vorschriften, ohne es überhaupt zu wissen.
    Ein altes Butterfly oder ein Schlagring, Großvaters WH-08 usw. - früher war jeder Besitz frei, ohne Vorstrafe und das war ein gutes Gesetz!

    Meine Meinung!

    Gruß!

  • Anders gesagt meine Diana 35 von 1955/56 hat ca. 270 m/s damit wäre die Verwendung legal...


    Ist auch legal, das Diana 35 ist, unabhängig von seiner Energie, frei ab 18 zu erwerben. Das braucht auch kein :F: und es darf mehr haben als 7,5J und ist trotzdem frei ab 18. Gleiches gilt für den Schalli dafür.

    Beim KK siehts wieder anders aus, das ist WBK-pflichtig, also der Schalli der dafür bestimmt ist ebenfalls WBK-pflichtig...

    Dem Gesetz nach unterliegt ein Schalldämpfer den gleichen Erwerbsberechtigungen wie die Waffe für die er bestimmt ist. Oder hast du die Diana auf WBK? Dann müsste der Schalli dafür auch auf WBK...

    Und wenn das nur auf :F: Waffen erlaubt wäre, dann dürfte man das ja auch auf 4mm M20, 4mm RZ usw. nutzen. Die haben ja auch weniger als 7,5J...aber da ist es so, dass die Waffen auch WBK-pflichtig sind.

    Die Hersteller bringen das :F: auf um darauf hinzuweisen dass er nur für freie Waffen ab 18 verwendet werden darf.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (17. Juli 2011 um 22:50)

  • Dieser gesamte Kladderadatsch eines Waffengesetzes, was angeblich zum Schutz des Bürgers gemacht wurde ist komplett MÜLL.


    Na ja, bei den Schalldämpfern wird nur immer wieder ein Haufen Gedöns drum gemacht. Einen Grundsatzentscheid eines Gerichtes gibt es meines Wissens nach nicht, lasst uns doch alle froh drum sein. Ich finde man sollte das Thema in der Öffentlichkeit nicht breiter treten als es sein muss. Das hat nichts mit Duckmäuschen spielen zu tun. Nur wenn man Angriffsfläche bietet, kann man angegriffen werden.

    Demnächst steht dann in der Bildzeitung "Irrer mit Luftgewehr und gefährlichem Schalldämpfer im Wald geschnappt - Hat auf Blechsilhouetten von geschützten Tieren geschossen!"