Darf ich unter 18 mit einem ( F ) Luftgewehr schießen

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 5.954 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juli 2011 um 23:29) ist von Floppyk.

  • Guten Tag erstmal. Ich bin 16 Jahre alt war ca. 1 Jahr Mitglied in einem Schießsportverein aus dem ich jedoch austrat weil er für mich zu wenig sportliches Schießen beiinhaltete. Nun wollte ich eventuell in ein Luftgewehr der Marke Weihrrauch investieren welches ich im Keller unter Aufsicht eines Elternteils schießen könnte. Ich weiß das solche Threads eher unerwüncht sind ( darf ich oder nicht ? ;) ) aber ich wollte mich vor dem Kauf des F-Gewehrs erkundigen. Selbstverständlich währe ich offiziell nicht der Inhaber dieses Sportgeräts sondern mein Vater. Ich freu mich auf eure Antworten . 8o

    Wer zweideutig denkt hat eindeutig mehr zu lachen... 8)

  • Leider muss ich deine Frage verneinen
    Minderjährige dürfen lt. Gesetz nur im Schützenverein schießen, das gilt auch für :F: Waffen

    Ich finde diese Regelung ziemlich sinnlos
    Wer, wenn nicht ein Elternteil, sollte dem Minderjährigen den richtigen Umgang mit einer Waffe am besten beibringen können?
    Es ist schade, dass es keine gesetzliche Ausnahme gibt, die das Schießen unter elterlicher Aufsicht auf dem eignenen Grund erlaubt :(


    Die Wartezeit ist lang und kommt einem nahezu endlos vor.. kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, bin ja auch erst 19
    Andererseits hat die lange Wartezeit auch ein paar Vorteile, man liest sich in die Materie ein, die Vorstellungen, was man haben möchte, werden immer präziser und man findet die Waffe, die einem liegt
    Frag doch mal im Schützenverein, ob du dort auch mit "Freizeitgewehren" schießen darfst
    Oder schau dich mal um, ob du von deinem Wohnort aus einen der Field Target Plätze erreichen kannst, dort könntest du mit "Freizeitgewehren" und Zielfernrohr auf Klappzieljagd im Wald gehen :thumbup:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Field_Target

  • Wow, bin mal wieder von dem Deutschen Gestz " überrascht ". Hab grad mal nen KUmpel angerufen der öfters auf nen Schießplatz geht. Er hat erstmal gelacht und mir anschließend mitgeteilt das es theorethisch möglich sei mich mal mitzunehmen aber das es dann doch so ne Sache ist mit 7,5 Joule und 50 Meter Bahnen :thumbup: . Das mit dem Field Target interessiert mich schon sehr. Ein dynamischer Sport bei dem man Konzentration, Zielgenauigkeit und eine volle Geldbörse fordert. Nett ! Da werd ich mich mal genauer mit beschäftigen. Ist nur problematisch das ich im Raum Köln nichts gefunden habe. Ich begebe mich mal auf Recherche. :D

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  • Wie Duke bereits richtig geschrieben hat, ist es Minderjährigen zu Hause nicht möglich, auch unter Aufsicht zu Schießen. Vielmehr ist ihm jeglicher Umgang mit Waffen verboten. Somit dürfte dieser nicht einmal ein Kampfmesser oder Opas Bajonett benutzen. Denn nach § 2 WaffG ist dem Jugendlichen jede Form des Umganges mit Waffen (aller Art) verboten.

    Nun kommt aber das Aber bzw. die Ausnahmen, die das WaffG Gott-sei-Dank kennt. So ist dem Lehrling im Büchsenmacherhandwerk, wie der Jugendliche in der Jägerausbildung, sowie dem Sportschützen der Waffenerwerb auch unter 18 erlaubt. Aber in allen Fällen steht der Minderjährige unter einer sachkundigen Aufsicht, in eingeschränkter Umgebung. Speziell letzteres ist der Normalfall, wenn Jugendliche mit dem Luftgewehr oder sogar mit dem KK Gewehr und Flinte auf einem Schießstand eines Schützenvereines trainieren.
    Daher wäre es schon, wenn du einen Schützenverein mit Schießstand und Leuten findest, die deinen Wünschen entsprechen. Viel Erfolg dabei. Zur Vereinssuche an deinem Wohnort stelle ich dir gern meine Links zur Verfügung:

    http://www.personal.uni-jena.de/~p5hevo/links/index.html
    http://www.gunlinks.de/index1.php
    https://www.co2air.de/wbb3/index.php…y&categoryID=21
    http://www.schuetzenlinks.de/linkliste
    http://wiki.waffen-online.de/index.php/Vereinsliste

  • Warte mal - war da nicht irgendso ein Passus, der Minderjährigen - sogar unter 12 Jahren - das Schiessen gestattet, solange es lediglich der Belustigung dient ? Paragraph 27 Absatz 6 :

    (6) An ortsveränderlichen Schießstätten, die dem Schießen zur Belustigung dienen, darf von einer verantwortlichen Aufsichtsperson Minderjährigen das Schießen

    mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und

    1.2), gestattet werden. Bei Kindern hat der Betreiber sicherzustellen, dass die verantwortliche Aufsichtsperson in jedem Fall nur einen Schützen bedient.

    Ich würde ja einen heimischen aufgehängten Kugelfang in der Regel erst mal als ortsveränderlich definieren .. Und Lustig ist es allemal ..

  • Ja, damit sind die Schießbuden auf der Krimes gemeint. Da dürfen tatsächlich Kinder schießen. Aber mal aufgepasst - schießt ein Kind, so hat die Aufsicht im Wagen sich ausschließlich das Kind zu beaufsichtigen. Ist der Budenbetreiber allein als Aufsicht im Wagen, so müssen alle anderen Schützen das Schießen einstellen.
    Achtet bei der nächsten Krimes mal drauf. 8)

    Zitat

    Ich würde ja einen heimischen aufgehängten Kugelfang in der Regel erst mal als ortsveränderlich definieren .. Und Lustig ist es allemal ..


    Deine Idee scheitert daran, dass auch diese Schießstände abgenommen und genehmigt sein müssen (Siehe Satz 1 des von dir zitierten §)