Kleiner Waffenschein - einige Fragen

Es gibt 168 Antworten in diesem Thema, welches 35.602 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2019 um 16:37) ist von Gubi.

  • Nur dann nicht in eine Kneipe einkehren.

    Warum?

    Eine Kneipe ist keine öffentliche Veranstaltung.

    Hier greift nur das Hausrecht.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Warum?

    Eine Kneipe ist keine öffentliche Veranstaltung.

    Da wäre ich vorsichtig. Mit der letzten Änderung hat man auch eine Diskothek mit in den § 42 aufgenommen. Meines Erachtens ist der Übergang von Kneipe und Diskothek, wie auch Tanzveranstaltung, fließend., wenn nicht sogar das gleichwertig ist.
    Das Führverbot von Waffen aller Art gilt im Grundsatz immer dort, wo Alkohol öffentlich ausgeschenkt wird. Denn Beides verträgt sich naturgemäß nicht und das dürfte der Hauptgrund des Führverbots sein.


  • Da wäre ich vorsichtig. Mit der letzten Änderung hat man auch eine Diskothek mit in den § 42 aufgenommen. Meines Erachtens ist der Übergang von Kneipe und Diskothek, wie auch Tanzveranstaltung, fließend., wenn nicht sogar das gleichwertig ist.Das Führverbot von Waffen aller Art gilt im Grundsatz immer dort, wo Alkohol öffentlich ausgeschenkt wird. Denn Beides verträgt sich naturgemäß nicht und das dürfte der Hauptgrund des Führverbots sein.

    Vorsicht ist immer gut Tatsächlich ist diese Konkretisierung mit der Disco und dem Kino an mir vorbeigegangen (war allerdings auch nicht relevant für mich bisher). :)

    Das es nicht sinnvoll ist, Alkohol getrunken zu haben und SSW im Holster zu tragen mag selbstverständlich sein.

    Aber: Ist es wirklich laut Gesetz verboten? Gibt es eine Promillegrenze o.ä?


    Zitat von Floppyk

    Das Führverbot von Waffen aller Art gilt im Grundsatz immer dort, wo Alkohol öffentlich ausgeschenkt wird.


    Ist das deine Interpretation vom Waffengesetz, oder steht das so konkret auch irgendwo?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Und die SilvesterBALLERinas sind mit Sicherheit 24:00 Uhr alle noch völlig vom Alkohol unberührt.
    Naja, wer es glaubt ...

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Und da interessiert der Alkohol nicht?
    Ich freu mich auf das Jahresende ...

    Nö, der Besitzer ist verantwortlich, was auf dem befriedetem Grundstück passiert.
    Ich freue mich auf das Jahresende, wie seit 54 Jahren.
    Hier wird, solange ich mich erinnern kann, mit Schreckschuss, Pyro in die Silvesternacht
    geschickt.
    Da ist in den letzten 40 Jahren nichts passiert.
    Mit Raketen schon, Dachstuhlbrand, weil eine nicht richtig gezündete Rakete auf einem Dach gezündet hat.
    Von Brandschäden an Autos, durch Böller nicht zu reden.

    Gruß Otti

  • Ähm .... ich sprach von Alkohol, nicht von den tollen Knallsachen, die es Silvester gibt.
    Aber lassen wir das, freuen wir uns auf das Jahresende, Pfefferkuchen gibts ja schon zu kaufen.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Mit dem Umgang mit Alkohol ist jeder selber verantwortlich.
    Mit dem Umgang in Zusammenhang mit Alkohol und Schreckschutzwaffe, zum
    Abfeuern von Pyro, ist der Eigentümer verantwortlich.

    Gruß Otti

  • Ich glaube das jeder der eine Waffe in der Öffentlichkeit führen möchte, sich vorher schlau machen sollte ,was erlaubt ist.
    Falls man sich das nicht anlesen kann, sollte man die Möglichkeit einer Sachkundeprüfung nutzen, nur die kostet Geld. Termine können bei der Ordnungsbehörde angefragt werden. Dami hört das Gerede über das Thema auf weil man dann die richtige Auslegung des Waffengesetzes hat und keine eigene Auslegung.
    :D

  • Das es nicht sinnvoll ist, Alkohol getrunken zu haben und SSW im Holster zu tragen mag selbstverständlich sein.

    Aber: Ist es wirklich laut Gesetz verboten? Gibt es eine Promillegrenze o.ä?

    Die Auslegung Waffen und Alkohol wird immer restriktiver. Letztes Jahr gab es ein Urteil, wo man einen Jäger des JS abgenommen hat. Der Arme ist auf der nach Hausefahrt mit 0,3 %0 erwischt worden. Seinen Führerschein hat er behalten dürfen aber seinen JS nicht.

    Ist das deine Interpretation vom Waffengesetz, oder steht das so konkret auch irgendwo?

    Weder noch. Das habe ich auf einem WSK Kurs von dem Dozenten gehört. Es steht zwar nicht so im Gesetz, aber dieser Grundsatz ist schlüssig.

    Ich glaube das jeder der eine Waffe in der Öffentlichkeit führen möchte, sich vorher schlau machen sollte ,was erlaubt ist.

    Das ist mit jedem Tun so, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Steht so auch nicht in irgendeinem Gesetz, ist aber auch schlüssig ;)

    Über den Verband hat mich die Sachkunde 40 eur gekostet und das war sie auch wert.
    Echt interessant so ein Kurs.

    Das muss länger her sein. Hier ist hat man den Preis auf 65 € erhöht. Das hat mitunter seinen Grund, weil sich keine Dozenten haben finden lassen, die nur für Fahrtkostenspesen den Kurs leiten wollten. Nun gibt es ein paar Mark dafür.
    Aber so ein Preis geht generell nur über die Vereine bzw. Verbände, die aber nur ihre Mitglieder schulen dürfen und das auch nur als Sportschütze. Wer eine anderweitige Sachkunde benötigt muss sich an unabhängige Schulen wenden, die dann auch deutlich teurer sind.

    Auf SSWs und den KWS wird dort aber nur am Rand eingegangen.

    Zwar dient die Sachkunde naturgemäß den scharfen Waffen, aber auch freie Waffen müssen Bestandteil des Lehrplanes sein. Freie Waffen sind auch im Fragenkatalog des BVA enthalten. Allerdings reicht eine theoretische Behandlung, insbesondere der Kennzeichnungen und den rechtlichen Vorschriften, denn der Umgang mit freien Waffen ist nicht Bestandteil einer WSK.

  • Hallo, bin NEU hier .

    Zum ersten sage ich mal Waffen und Alkohol...NEIN

    Zum zweiten...SSW Hobby Schütze kann besser mit der Knarre umgehen als die Polizisten...Sorry

    Zu dritten... ich trage die P22 und ein Messer täglich...wenn du nicht damit "rumfuchtelst" und andere Leute bedrohst kommt auch niemand darauf dich zu kontrollieren...

    Ich sage das so provokativ, weil ich sage: Waffen sind nur so gefährlich die der Mensch der Sie trägt!!!!!!!

  • Zum ersten sage ich mal Waffen und Alkohol...NEIN

    Passt bin ich bei dir!

    Zum zweiten...SSW Hobby Schütze kann besser mit der Knarre umgehen als die Polizisten...Sorry

    Aha! Ist ja interessant, hast mal ein paar Scheiben die du mit der SSW geschossen hast? :D

    Zu dritten... ich trage die P22 und ein Messer täglich...wenn du nicht damit "rumfuchtelst" und andere Leute bedrohst kommt auch niemand darauf dich zu kontrollieren...

    Aha! So ist das also.
    Ich war Tatsächlich mal Jünger, Ich hatte ausschließlich schwarze Klamotten meist Bandshirts an.
    Oft ne Lederjacke nebst Metalkutte, nur im Sommer Bandshirt only.
    Schwarze Jeans und Stahlkappentreter.
    Glaub mir wann immer an einem Bahnhof oder sonstwo eine Personenkontrolle durchgeführt wurde wo ich zufällig war, war ich auch dabei.
    Zwar immer ohne Befund aber dabei.
    Das hab ich sogar in Südfrankreich und Spanien geschafft, nur durch Anwesenheit.

    Ich sage das so provokativ, weil ich sage: Waffen sind nur so gefährlich die der Mensch der Sie trägt!!!!!!!

    Und was hat das alles mit dem Thema zu tun?

  • ok...ich wohne auf dem Land.
    Und ich wurde (leider) noch nicht wegen meiner Waffe kontrolliert.
    Ich hätte immer alles dabei gehabt.
    Ich halte mich stehst an die Gesetze!

    Man darf sie aber auch nicht überreizen...

  • Merkt man weil du alte Leichen ausbuddelst :whistling:

    Hey...waffenrecht is nich alte Leiche ...immer aktuell

    Nur mal schauen was das neue WaffG bringt!?

    Ich hoffe ihr habt alle die Petition unterschrieben...