Kleiner Waffenschein - einige Fragen

Es gibt 168 Antworten in diesem Thema, welches 35.605 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2019 um 16:37) ist von Gubi.

  • Hm, damit wäre Pfefferspray dann auch raus?! 8|:thumbdown:

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • Zitat von Beförderungsbedingungen

    "Reisende, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen werden."

    Das heißt, schlimmstenfalls, bei offener Trageweise, kann man nur rausgeworfen werden, wie an jedem anderen privaten Ort. Das ist keine Ordnungwidrigkeit oder Straftat.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ja Jungs eigentlich alles was irgendwie andere Stören könnte ;) ,wobei dies nur für die DB gilt,andere wie der Metronom....S-bahnen da sieht es wieder anderes aus,teilweiße darf man dort wenn man die entsprechende Erlaubnis hat.

    Eigentlich noch nicht mal ein Taschenmesser oder sonstiges,wobei der mit der Axt im Zug oder so Messerstecher die Juckt das ja wieder weniger.

    Nur der normale Bürger der ist wieder der Dumme!

    P.S. Ich will aber nicht wissen wieviel Dosen Pfefferspray in so einem ICE mitfahren *lol* ,das reicht wohl um ne Hundertschaft auszurüsten :n17:

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (30. Januar 2018 um 21:56)

  • Es erscheint mir schon kurios, dass die Inhaber einer behördlichen Erlaubnis zum Führen einer Waffe von der Bahn unterschiedlich behandelt werden.
    Das ist ja schon ziemlich blöd für großstädtische Bahn-Berufspendler, die sich auf dem Weg vom friedlichen Speckgürtel in den innerstädtischen Moloch zur Sicherheit etwas einstecken wollen.

    Auf dem Fußweg zum Bahnhof die Waffe führen, Waffe am Bahnhof auspacken, Waffe in eine abschließbare Box einpacken, mit verpackter Waffe in den Zug einsteigen, Waffe während der 15-minütigen Fahrt transportieren, am Hauptbahnhof aussteigen, Waffe aus der abschließbaren Box auspacken, Waffe auf dem Fußweg zur Arbeit wieder führen. :S

    Das stellst du dir jetzt noch mal in Hamburg mit Verbotszone vor :D ,da darfst du aus der S-Bahn am Kiez nicht austeigen *lol* ,wenn du da aussteigen musst hast du schon ein Problem.

    Aber es soll ja so unbequem wie möglich sein ;) .

    Im Zug selbst halte ich das Teil aber auch für ziemlich unnützlich ;) im geschlossenen Raum alles schön einnebeln......abgesehen vom Knall der auch nicht förderlich ist.

    Die Chance das man Kontolliert wird halte ich aber für gering wenn man so ne Gasplempe in der Pistolentasche (natürlich getrennt von den Kartuschen) abgeschlossen zwischen die Unterbuxen im Koffer steckt und den Koffer auch noch mit einem Schloss zumacht .

    Selbst die 125ml Feuerzeugbenzin (von Zippo) dürften nicht mitgenommen werden :whistling:

  • Der Verstoß wiegt genau so, wie Getränke ins Kino schmuggeln ;) also entspannen, verdeckt führen wenn man es unbedingt will. Wer sich das anmerken lässt oder "erwischt" wird macht es wohl eh falsch.

    Wurde Ja gesagt: man verstößt gegen den Beförderungsvertrag mit der DB. Ob die jeweiligen S Bahn Unternehmen als Töchter die DB AG Bedingungen 1:1 anwenden weiß ich nicht.

  • Der Verstoß wiegt genau so, wie Getränke ins Kino schmuggeln ;) also entspannen, verdeckt führen wenn man es unbedingt will. Wer sich das anmerken lässt oder "erwischt" wird macht es wohl eh falsch.

    Wurde Ja gesagt: man verstößt gegen den Beförderungsvertrag mit der DB. Ob die jeweiligen S Bahn Unternehmen als Töchter die DB AG Bedingungen 1:1 anwenden weiß ich nicht.

    Das ist immer ganz Unterschiedlich,in München ist es z.b. erlaubt ,bei scharfen Schusswaffen ,abgeschlossen im Koffer mit WBK am Mann/Frau .

    Das alles auch das Waffengesetz mal überarbeitet werden müsste zeigt dies ja auch wieder,Annabell 25 Jahre blodes Langes Haar braucht wohl eher auf dem Bahnhof und auf Reisen ihr Pfefferspray,weniger im Privaten Auto in das sie einsteigt und bis vor die Tür fährt.

    Dies zeigen ja auch ettliche Berichte!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (30. Januar 2018 um 23:02)

  • Also darf der Waffenscheininhaber sich seiner Haut auch innerhalb eines Zugabteils erwehren, der normale Bürger sieht sich da eher der Gefahr ausgesetzt, vom Zugbegleiter auf irgendeinem Bahnhof in Hintertupfingen wegen Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen rausgeworfen zu werden, weil eben Pfefferspray voll böse, weißt du..... also weiter einfach in die Tasche stecken und nicht dumm auffallen, sie wollen es doch so. Letztendlich kann es mir wurst sein, wenn ich meine Haut retten muss.

    Auf der ganzen Welt gibt es nichts schwächeres als Wasser. Doch in der Art, wie es dem Harten zusetzt, kommt ihm nichts gleich.

    Tao Te King
    Taoistisches Weisheitsbuch

  • Also darf der Waffenscheininhaber sich seiner Haut auch innerhalb eines Zugabteils erwehren, der normale Bürger sieht sich da eher der Gefahr ausgesetzt, vom Zugbegleiter auf irgendeinem Bahnhof in Hintertupfingen wegen Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen rausgeworfen zu werden, weil eben Pfefferspray voll böse, weißt du..... also weiter einfach in die Tasche stecken und nicht dumm auffallen, sie wollen es doch so. Letztendlich kann es mir wurst sein, wenn ich meine Haut retten muss.

    Japp genau der kein K davor stehen hat der darf scharf schiessen :laugh: .

    Muss man nicht verstehen :klo:

    Selbst am Kiez haben Frauen oft laut Schild verbotene Gegenstände in der Handtasche ,man kann es ja auch keinem verübeln

  • Hallo zusammen!

    Im KWS steht "Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen".
    Wie aber sieht es aus mit einem Einkaufszentrum? Mir geht es nicht um das Hausrecht (wurde von jemand anderem in einem anderen Beitrag angesprochen), sondern die Sicht des Gesetzgebers / der Polizei. Darf ich in einem belebten Einkaufszentrum eine SSW verdeckt führen (natürlich KWS und Perso dabei)? Denn in der Vorweihnachtszeit sind in jedem Einkauszentrum mehr Menschen als bei manchen "öffentlichen Versammlungen".

    Gruß, Hans-Georg.

  • Im KWS steht "Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen".

    Diese Auflage hätten die sich sparen können. Das ist ohnehin schon verboten und steht im WaffG § 42:
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

    Wie aber sieht es aus mit einem Einkaufszentrum?

    Ein Einkaufszentrum ist keine öffentliche Veranstaltung. Dort gilt das Hausrecht des Betreibers.

  • Dann bin ich mal gespannt, was dort zum Thema "verbotene Orte" drinnsteht.

    Die Spannung kann ich im Vorfeld nehmen.
    Es gibt nur die bekannten Orte, die nach WaffG § 42 genannt sind. Das sind aber nicht nur die Orte einer öffentlichen Veranstaltung, sondern auch Waffenverbotszonen, denen wir in Zukunft wohl öfters begegnen werden, weil jede Gemeinde diese mindestens temporär an bestimmten Orten schaffen kann.
    An allen anderen Orten gilt das Hausrecht des Besitztuminhabers.
    Wichtig wäre es, sich die Definition einer "öffentlichen Veranstaltung" anzuschauen. Irgendwo gab es mal einen Link, der auch die neueste Änderung enthielt. Den habe ich aber auf die Schnelle nicht parat.
    Grundsätzlich sollte logisch sein - immer dort, wo sich Menschen zu einem geplanten Ereignis treffen, gilt das Verbot, insbesondere und verstärkt, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.
    Man denke auch an Flohmärkte, Diskotheken, Schützenfeste usw.
    Weiterhin steht im 42'er das Wort "Waffen" und nicht Schusswaffen. Daher gilt das Verbot auch für alle Arten von Waffen. Auf Messen, öffentlichen Märkten (Flohmarkt!!) usw. gilt zusätzliche das Handelsverbot von Waffen aller Art - siehe § 35 WaffG:
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__35.html
    Damit wäre der Handel von Opas Bajonett auf Flohmärkte gleich doppelt verboten. Das ist der Vollständigkeit im Sinne einer öffentlichen Veranstaltung mal erwähnt.

  • Hallo,

    da die Waffe verdeckt getragen werden sollte, würde ich mir nicht so viele Gedanken machen.

    Ansonsten gilt natürlich : s. u.

    Grundsätzlich sollte logisch sein - immer dort, wo sich Menschen zu einem geplanten Ereignis treffen

    keine Waffe dabei.

  • keine Waffe dabei.

    Übrigens - was passiert, wenn eine beispielsweise ortsfremde Person mit seiner SSW im Holster rein zufällig durch eine Straße fährt, an der (irgend-)eine Veranstaltung stattfindet?
    Da muss man denn aufpassen, dass man nicht Teilnehmer wird, indem man dann an dieser Veranstaltung inne hält oder gar (spontan) mitmacht.

  • Was mir ja extrem zu schaffen macht:

    Nirgends im deutschen Waffengesetz steht geschrieben, daß man beim Abdrücken der Waffe nicht vorne in den Lauf gucken sollte.

    Mir hat doch glatt jemand erzählt, daß das gefährlich sein soll.

    Stimmt das denn?

    ;)

  • Es steht auch nirgends geschrieben, dass du deinen Rasenmäher nicht mit Messer oben schieben darfst, oder du dein nicht rosa streichen darfst.

    Aber bestimmt steht irgendwo, dass extrem dummes Handeln manchmal in den weißen, engen Jacken enden kann. :rolleyes: