Kleiner Waffenschein - einige Fragen

Es gibt 168 Antworten in diesem Thema, welches 35.740 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2019 um 16:37) ist von Gubi.

  • MountainGun45LC

    Dann doch lieber wie in "Der blutige Pfad Gottes". :johnwoo:

    Wir haben hier in FFM ein paar Bahnsteige wo sage und schreibe 4 AGB gelten. Wagenbetreiber, Netzbetreiber, Netzverbund und die Bahn und zumindest einer erlaubt Waffen wenn die Waffe mit KWS/WS geführt oder mit WBK transportiert wird.

  • Der KWS gilt doch Bundesweit oder muss ich z.b. wen ich ihn
    in R.L.P beantrage/ausgestellt bekomme und dann nach Ba-Wü umziehe einen neuen
    beantragen ?

  • Eine Kleinigkeit noch zum KWS:
    Bei der Abholung unbedingt einen Zahlungsbeleg bzw Kontoauszug vorlegen, ansonsten wird er nicht ausgehändigt! Die Sachbearbeiter haben keinerlei Einsicht in Kasse/Konto um selber zu prüfen ob man die Gebühr für den Lappen bereits gezahlt hat oder nicht (zumindest war das bei mir so). Und entgegen der Ausage der Sachbearbeiterin mit der ich damals zu tun hatte, stand da nichts von Einzahlungsbeleg in der Benachrichtigung. :thumbdown:

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Ja !


    Schwachsinn!!!!! i.d.R. wird der automatisch von der entsprechenden Behörde umgetragen, sobald du dich umgemeldet hast!!! War auch so, als ich von SH nach NRW gezogen bin. :rolleyes:
    Zu Not einfach bei der Behörde nachfragen, ob der bereits umgetragen wurde, in NRW ist dafür z.B. die Polizeibehörde zuständig.


  • Schwachsinn!!!!! i.d.R. wird der automatisch von der entsprechenden Behörde umgetragen, sobald du dich umgemeldet hast!!! War auch so, als ich von SH nach NRW gezogen bin. :rolleyes:
    Zu Not einfach bei der Behörde nachfragen, ob der bereits umgetragen wurde, in NRW ist dafür z.B. die Polizeibehörde zuständig.

    Hallo bugmenot,

    vorweg, ich leide nicht darunter, Du solltest bei der Auswahl Deiner Ausdrücke etwas vorsichtiger sein !

    BTT: Mein WS ist nur in Bayern gültig, mein KWS bundesweit !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Das ist aber schräg.

    Es gibt sicher nicht viele, die einen Waffenschein UND einen KWS haben :thumbsup:

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • Das ist aber schräg.

    Es gibt sicher nicht viele, die einen Waffenschein UND einen KWS haben :thumbsup:

    Hallo harhuettne,

    das sah ich auch so, nur der WS erlaubt definitiv nicht das Führen von SSW´s. Bei mir kommt hinzu, dass ich seit Monaten darauf warte, dass mein WS eingezogen wird, da das Bedürfnis weggefallen ist.

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Ich gehen davon aus du bist SDL, oder?

    Wir haben die Extraauflage den WS nach Dienstschluss zusammen mit der Waffe in der Firma abzugeben. Auch wenn im WS steht das der Führen nur im Dienst und bei XY erlaubt ist und man mit dem Lappen selber ja nichts machen kann.

    Da die Firmen "Probleme" hatten bei Ausscheiden aus der Firma zeitnah den WS bei der Behörde zurückzugeben wurde einiges verschärft: Die WBK muss mitgeführt werden, Privatwaffen verboten und Schluss damit das die Waffe zu Hause gelagert wurde. Alleine die Schlamperei der Mitarbeiter und Firmen beim Ausscheiden hat eine deutliche Verschärfung gebracht.

  • Bzgl. des "Themas Führen einer SSW mit KWS" habe ich auch eine Frage und möchte nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen.

    Wie bekannt ist, muß zum Führen einer SSW der KWS "mitgeführt" werden, und ich wüßte gern ob und wenn ja wie der Begriff des Mitführens definiert ist.

    Wie sieht es z.B. aus, wenn sich meine Brieftasche mit dem KWS noch im Auto befindet und ich in 25m Entfernung einen Parkschein ziehe? Wäre das im Falle einer Kontrolle bereits ein zu ahndendes Vergehen? Wie groß darf also mein Abstand zum KWS sein, um diesen noch als "mitgeführt" zu betrachten?

    Vielen Dank und Grüße

    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Führen bedeutet mit wenigen Handgriffen in Anschlag bringbar. Das würde ich fürs Mitführen auch so handhaben.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • vincula: Mitführen im Wörtlichen Sinne ist darauf bezogen, dass du unmittelbaren Zugriff darauf hast. Das ist nicht der Fall, wenn der Schein im Auto liegt. Wenn da mal was passiert (beim Automaten) kann es ja passieren, dass du dich unvermittelt mehrere Hundert Meter weiter wiederfindest.

    Dennoch denke ich dass auch diese Entfernungsfrage ähnlich wie das Bußgeld letztendlich vom Ermessen der jeweils beteiligten Beamten abhängt.

    Wenn ich unterwegs bin habe ich den Schein immer in der Jacken oder Hosentasche, sodass er mir 1. nicht abhanden kommen kann und 2. immer griffbereit ist.

    Abgesehen davon ist das "kontrolliert" werden auf Schusswaffen, sofern du sie nicht offen trägst, noch viel unwahrscheinlicher, als dass dich ein Polizist nach deinem Führerschein fragt.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Das Ganze trägt mittlerweile fast schon klamaukhafte Züge... :D

    Bewaffnet Parkschein ziehen und KWS im Auto liegengelassen :thumbsup:

    Ich glaube man sollte sich ein Holster für den KWS besorgen, um auf der sicheren Seite zu sein. 8o

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • Ich gehen davon aus du bist SDL, oder?

    Wir haben die Extraauflage den WS nach Dienstschluss zusammen mit der Waffe in der Firma abzugeben. Auch wenn im WS steht das der Führen nur im Dienst und bei XY erlaubt ist und man mit dem Lappen selber ja nichts machen kann.

    Da die Firmen "Probleme" hatten bei Ausscheiden aus der Firma zeitnah den WS bei der Behörde zurückzugeben wurde einiges verschärft: Die WBK muss mitgeführt werden, Privatwaffen verboten und Schluss damit das die Waffe zu Hause gelagert wurde. Alleine die Schlamperei der Mitarbeiter und Firmen beim Ausscheiden hat eine deutliche Verschärfung gebracht.

    Hallo digiffm,

    - zu 1. nein, habe den WS als Privatperson.

    - zu 2. das finde ich gut, das Abgeben der Waffe ! Nur das Abgeben des WS verstehe ich nicht !

    - zu 3. in meiner WBK standen 3 Waffen, in meinem WS nur eine. Ich muss keine WBK dabei haben, nur den WS. Darf allerdings auch nur die dort eingetragene Waffe führen !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Bei Abholung meines KWS hatte ich den ausgebenden Beamten gefragt, ob man die SSW auch in der U-Bahn führen darf.
    Er bejahte ungefähr mit den Worten ".... dafür hat man sie ja .... " :thumbsup:

    Ihr wißt schon, Berliner U-Bahn, der Ort wo schon einige Schädel zu Brei getrampelt wurden,
    von Angehörigen diverser Kulturkreise ...

  • Bei Abholung meines KWS hatte ich den ausgebenden Beamten gefragt, ob man die SSW auch in der U-Bahn führen darf.
    Er bejahte ungefähr mit den Worten ".... dafür hat man sie ja .... " :thumbsup:

    Ihr wißt schon, Berliner U-Bahn, der Ort wo schon einige Schädel zu Brei getrampelt wurden,
    von Angehörigen diverser Kulturkreise ...

    Stimmt! Das hat man mir vor kurzem bei der Abholung meines KWS in Berlin beim LKA / Waffenamt Berlin auch bestätigt. Bei mir war es aber eine Beamtin...

    - Mauser HSc 90 vernickelt mit Holzgriffschalen
    - Röhm RG 88 brüniert, Standard

  • - zu 2. das finde ich gut, das Abgeben der Waffe ! Nur das Abgeben des WS verstehe ich nicht !

    Naja, Abgeben des WS ist eigentlich hinfällig, wenn die Waffe weg ist, wie? Aber Bedarf (oder Sinn) besteht nach Dienstschluss ohne die Waffe so und so nicht mehr...

  • Irgendwelche Auflagen in den waffenrechtlichen Erlaubnisses sind niemals hinfällig oder nichtig. Die Behörde kann immer Auflagen erteilen, auch wenn die beschriebene Auflage im WS nicht so ganz einleuchtet. Muss man sich leider dran halten.
    Allerdings gab es Auflagen, die hinfällig wurden, wie z.B. die zeitliche Befristung der alten WBK der 70'er Jahre. Die ist samt und sonders aufgehoben worden und braucht nicht gestrichen werden.

  • Ich hätte mal eine (total dämliche, ich weiß) aber mir tatsächlich wichtige Frage. Darf man mit seiner SSW (die man mit KWS führt) nothilfe leisten ? Also wenn jemand von einem Hund angefallen wird o.ä. Das man sich selbst verteidigen darf ist ja klar, normal sollte auch klar sein das man seinen Mitmenschen hilft. Aber wie sieht das die BRD ?

    Und noch so eine "Das weiß man doch" Frage: Ist ein ALDI (oder LIDL bzw. Penny.. um andere Marken zu nennen) eine "Ansammlung" ? oder ein Kaufhaus ? Anders gesagt: Darf ich da mit SSW rein ?

    Die Fragen wurden sicher schon beantwortet, aber bitte habt erbarmen mit jenen die nicht jeden Post lesen. :sleeping:

    M.f.G.
    SKullHunter.

    PS: Warte derzeit auf meinen KWS und beschäftige mich mit dem Thema "Darf / Darf nicht" je länger, desdo mehr raucht mein Schädel. langsam glaube ich es wäre am besten einfach Zuhaus zu bleiben.

    "Vollblütiger Staubwedel"