Aktuelles rechtliches zum Pedersoli White Hawk!

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 22.445 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2013 um 02:05) ist von Ente85.

  • Hallo,
    es kam vor einiger Zeit mal die Frage auf das dass White Hawk VL Gewehr in 4,5mm in Deutschland verändert werden muss um hier legal zu sein. Da Pedersoli Deutschland selten antwortet hab ich woanders eine Info erhalten. Es betrifft den Knickmechanismus! Bei der ersten Version konnte man den Lauf um 160 Grad knicken, liess sich so auch gut im Koffer verstauen. Die aktuelle Version ist so verändert das man den Lauf gerade so knicken kann das man das Zündhütchen entnehmen kann! Da war ja mal was mit der Gesamtlänge einer Waffe und zerlegen... Mindestmaß 60cm oder sowas. Hat es evtl. was damit zu tun? Klaus, sag mal bitte deine Einschätzung dazu :) Hat hier jemand die aktuelle Version? Wenn das so stimmt dürften die alten Versionen ja rechtlich verboten sein... müssten verändert werden.

    Gruß, David

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    Einmal editiert, zuletzt von Ulrich Eichstädt (29. Juli 2012 um 12:39)

  • Hallo,

    ja, es hat mit der Gesamtlänge zu tun.... im Original kann man das White Hawk auf Rucksackgröße zusammenklappen - ganz böse. ;) Das hatten wir letzte Woche auch schon im Chat... ich hatte bei Hege angefragt, was es mit dem "Spezialumbau" für Deutschland zu tun hätte, und da kam halt als Antwort, dass das WH nur so für .de legal ist, dass es eben nicht auf die besagten 160 Grad zusammengeklappt werden kann.
    Mein WH ist so ein aktueller Umbau... ich hatte mich schon gewundert, wieso man den Lauf nicht weiter klappen kann - rein äußerlich sollte es kein Problem sein. Jetzt weiß ich, wieso. :)
    Aber die, die eventuell noch ein älteres "160-Grad-Modell haben", sollten besser schnell Pedersoli anfunken...

  • Ich habe darüber auch gerätzelt und bin da auch ratlos.
    Das mit dem Zusammenklappen als Verbotsmerkmal kann nicht so stimmen, denn zum einen sind Klappschäfte an Feuerwaffen legal und zum anderen lässt sich jede Kipplauf-Langwaffe mit einem Handgriff teilen. Zudem gibt es ja noch die Take-Down Langwaffen, die ebenfalls legal sind.

    Eine Begrenzung des Öffnungswinkels hat nichts mit dem Verbot zu tun:

    Zitat

    1.2.3
    über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

    Das mit den Mindestmaßen von 30 bzw. 60 cm für eine Langwaffe kann nicht zutreffend sein, weil dieses Maß immer von einem geschlossenem bzw. bestimmungsgemäßen schussfähigen Zustand ausgeht. Sonst müsste eine Flinte eine Kurzwaffe sein. Zumal es auch kein Verbot für diese Waffe als Kurzwaffe bestünde.

    Ich vermute den Grund in anderen ausländischen Waffengesetzen. Damit Pedersoli die Waffen auch dorthin frei oder überhaupt verkaufen kann, ist das halt für alle Exportversionen in dieser Waffenart so gemacht. Vielleicht hängt es mit Das mit einer evtl. Vorbildfunktion im Sinne der freien Vorderladermodell 1871... zusammen. Einen anderen Grund fällt mir im Moment nicht ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (19. Mai 2011 um 15:04)

  • Eine Begrenzung des Öffnungswinkels hat nichts mit dem Verbot zu tun:

    Zitat
    1.2.3
    über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;


    Das mit den Mindestmaßen von 30 bzw. 60 cm für eine Langwaffe kann nicht zutreffend sein, weil dieses Maß immer von einem geschlossenem bzw. bestimmungsgemäßen schussfähigen Zustand ausgeht. Sonst müsste eine Flinte eine Kurzwaffe sein. Zumal es auch kein Verbot für diese Waffe als Kurzwaffe bestünde.

    Ich habe auch mal noch etwas im Netz gesucht und denke, dass der Grund doch der zitierte Abschnitt aus dem Waffengesetz ist.
    Auf mehreren Seiten findet man einen Zusatz, welcher sich auf "Wildererwaffen" bezieht ... steht meines Wissens so nicht im Waffengesetz, aber ich kann mir gut vorstellen, dass genau das mit eben jenem Verbot zu tun hat. Denn derartige Waffen waren/sind gerade bei Wilderern wohl recht beliebt (ob die sich von einem solchen Verbot beeindrucken lassen, sei mal dahingestellt :) ).

    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_st…ffen/index.html
    Zitat "Schusswaffen, die über den für Jagd- und Sportzweck allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder zerlegt werden können (sogenannte Wildererwaffen),"
    oder
    http://www.internetwache.brandenburg.de/fm/141/Waffen0…erarbeitung.pdf
    Zitat "Schusswaffen, die über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus
    zusammengeklappt, zusammengeschoben verkürzt oder schnell zerlegt werden können, so
    genannte ”Wildererwaffen”
    (z. B. durch Flügelschraube befestigter Lauf oder Schaft), (Anlage
    2, Abschn. 1, Nr. 1.2.3 WaffG
    )"

    Zur technischen Seite: ein Nutzer aus dem Forum hat sich sein White Hawk mal näher angeschaut und festgestellt, dass bei seinem neueren Modell ein Bolzen (Schraube?) das weite Abklappen des Laufes verhindert... vielleicht kann er ja was Genaueres dazu sagen? :)
    Wer noch ein altes White Hawk besitzt, sollte sowas bei Bedarf also nachrüsten (lassen) können. Ob das erfordlich ist, weiß ich nicht... schließlich wurden die Gewehre ja legal in dieser Form gehandelt.

  • hallo,

    wie eastwood schon sagte, an meiner whitehawk am vorderschaft unter dem holz ist ein kleiner stahlnippel mit gewinde, den man rausschrauben kann. danach lässt sich die whitehawk zusammenklappen.

    gruß
    patrick

  • Also bisher alles ausschliesslich Vermutungen...?
    Ich hoffe da kommt mal Klarheit rein, damit man nicht ueber Nacht kriminalisiert wird. (oder sogar schon ist und es nur nicht weiss...)
    Arm ist auch das Schweigen von Pedersoli... :thumbdown:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ist das im allgmeinen eine freie Waffe? Frage auch wegen der Zündhütchen.

    Sind die Zündhütchen frei verkäuflich?

    ist ja jetzt spannend. Wär was ganz neues für mich.

  • Ist das im allgmeinen eine freie Waffe? Frage auch wegen der Zündhütchen.

    ist ja jetzt spannend. Wär was ganz neues für mich.

    Waffe und Zündhütchen sind frei ab 18. Also einer der wenigen Vorderlader, die man ohne Pulverschein nutzen kann.... komplett frei ab 18. :)

    Edit: ach ja - da die Energie des WH weit über den berühmten 7,5J liegt (bis zu 50 Joule), darf man das Gerät als gesetzestreuer Bürger nur auf entsprechenden Schießständen verwenden.

  • Und wie funktioniert das Laden & Schießen dann genau bei Vorderladern?

    Funktioniert es bei einer Pistole zb. Pedersoli Derringer genauso wie bei dem Gewehr?

    Ich bin da noch nicht so firm.

  • Zitat

    Ah danke.

    Fällt die Kugel nicht wieder heraus wenn man die Waffe nach unten hält? Wie funktioniert das genau mit dem Laden? Kann mir das jmd erklären oder n link schicken? Google hat mir nix ausgespuckt zu der Pistole die ich meine.

    http://www.youtube.com/watch?v=CvXuxWZggxg

    Hab zwar auch nich so die Ahnung davon...Floppy wird sich bestimmt mal zu Wort melden (oder du schmeißt sie Suchfunktion an ;) )
    Man kann unterkalibrige Kugeln verschiessen es kommt aber noch nen "Pätsch" :D druff die Kugeln können nicht rausfallen.
    Bei den freien Vorderladern (die 4,5mm ohne Schusspflaster) musst halt die Kugelgröße wählen die passt, so das die Kugel nicht ausem Lauf kullert und so das man die Kugel nicht mit nem 5kg Hammer in den Lauf "hämmern" muss. ^^

  • Zitat

    Google hat mir nix ausgespuckt zu der Pistole die ich meine.

    meinst du den guardian von pedersoli? hierzu gibt es auch einen testbericht im forum.
    es sind zwei versionen erhältlich. zum einen für schrotzünder (ca. 15-25 joule)
    und für normale zündhütchen (< 7,5 joule). ist ein spaßiges kleines teil.

    bei der schrotzünderversion eignen sich als geschosse besonders zinn-diabolos,
    oder auch die verkupferten baracuda power. bleigeschosse sind aufgrund des starken
    abriebs nicht geeignet. bleidiabolos zerlegen sich komplett. die überreste müssen
    dann mühevoll aus dem lauf entfernet werden.

    nach drei bis fünf schuss sollte man reinigen. die reinigungsschraube bleibt am besten
    immer ausgebaut.

    die rws primer sind zu hart und zünden nicht zuverlässig. die winchester funktionieren
    zuverlässig. die höchste energie erreicht man mit cci magnum oder federal 209a.

  • Hab zwar auch nich so die Ahnung davon...Floppy wird sich bestimmt mal zu Wort melden (oder du schmeißt sie Suchfunktion an )
    Man kann unterkalibrige Kugeln verschiessen es kommt aber noch nen "Pätsch" druff die Kugeln können nicht rausfallen.


    Na dann will ich mich mal melden.
    Es gibt für das Vorderladerschießen verschiedene Geschosse, die sich auch zum laden unterscheiden.
    Wenn wir bei der klassischen Rundkugel bleiben, ist es schnell bei einer Pistole erklärt:
    Hahn in den Laderast
    abgemessene Menge Schwarzpulver in den Lauf - bei dem Kal. 45 wird mit etwa 1,0 - 1,2 Gramm SP geschossen
    auf dem Lauf legt man nun ein mit Pflastermilch angefeuchtetes Schussplaster (Schussplaster ist ein feines Stoffläppchen von bestimmter Dicke. Es dient dazu den Drall auf die Kugel zu übertragen und dichtet ab. Pflastermilch ist eine Öl-Wasser Emulsion. Sie hält die Pulverrückstände geschmeidig. Manche spucken auch einfach auf das Pflaster.)
    Kugel nun mittig mit dem Pflaster auf dem Lauf legen und mit dem Holzhammer vorklopfen oder nur mit Kugelsetzer. Dann mit Ladestock auf die Ladung schieben. Das geht mittelmäßig schwer. Die Kugel kann keinesfalls wieder aus dem Lauf fallen.
    Am Schützenstand und bei Freigabe der Aufsicht nun das Zündhütchen aufsetzen und Hahn spannen und schießen.

    Bei VL-Revolvern wird die Trommel geladen, jedoch ohne Pflaster. Dann werden aber leicht übermaßige Rundkugeln verwendet, wo sich beim Setzen ein Bleirand abschert. Für Dichtigkeit sorgen Zwsichenmittel aus Grieß oder Kaffeesatz und Fett.

    Das ist nun die einfachste Form. Es gibt eine Menge Zauber zum SP-schießen. Da hat jeder sein eigenes Rezept und Philosophien.

    VL sind weder schwach noch unpräzise. Wenn die Bedingungen stimmen, stehen sie in der Genauigkeit den Patronenwaffen in nichts nach. Und was euch sicher interessiert - eine VL-Waffe im Kal 44/45 hat bei Standardladung um die 200 Joule.

    Wenn gewünscht kann ich gerne Fotos von Vorderladern und dem Zubehör machen.

  • Das hört sich ganz interessant an. Das war schonmal n guter Einstieg zum Thema Vorderlader.
    Mich speziell interessiert die Funktionsweise dieses Derringer Guardian.
    Es wurde ja gesagt, dass es 2 verschiedene Versionen davon gibt.

    Heißt das also, dass wenn man die Schrotpatronen Version hat keine kleineren (welche wären das eigentlich?) benutzen kann?


    Wie laut ist der Derringer ? Mit "kleinem" Zündhütchen und in Schrotzündhütchen Version. Kann man da ruhig mal in der Wohnung in den Kugelfang schießen oder ist das eher nicht ratsam? Kann da jemand aus Erfahrung sprechen?

    Wieviel Sinn macht er? Denn in meinem Schützenverein haben wir für derartige Waffen nur eine 25 m Bahn. Zum ausprobieren zwar ok aber ich zweifle daran, dass es auf die Entfernung spaß macht.

    4 Mal editiert, zuletzt von Blade-X- (1. Juni 2011 um 01:42)

  • Das hört sich ganz interessant an. Das war schonmal n guter Einstieg zum Thema Vorderlader.
    Mich speziell interessiert die Funktionsweise dieses Derringer Guardian.

    Eine kurze Suche im Forum oder erst recht im Web, und Du findest jede Menge Infos dazu... z.Bsp. auch Videos, in denen beide Derringer verglichen werden:

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    Übrigens, das Thema des Threads lautet "Aktuell rechtliches zum Pedersoli White Hawk!" ... vielleicht wäre es besser, einen neuen Thread für Fragen zu den Zündhütchenderringern zu erstellen. :)

  • hallo,

    wie eastwood schon sagte, an meiner whitehawk am vorderschaft unter dem holz ist ein kleiner stahlnippel mit gewinde, den man rausschrauben kann. danach lässt sich die whitehawk zusammenklappen.

    gruß
    patrick

    Kann man den "Stahlnippel" denn ohne die Funktionsfähigkeit des Gewehres zu beeinträchtigen oder gar zu verlieren einfach rausschrauben, damit man den Lauf ganz abknicken kann? Nicht das dann das Gewehr auseinander fällt!?

    Könntest du davon mal ein Foto machen? Das wär total nett.

  • Zitat

    Kann man den "Stahlnippel" denn ohne die Funktionsfähigkeit des Gewehres
    zu beeinträchtigen oder gar zu verlieren einfach rausschrauben, damit
    man den Lauf ganz abknicken kann? Nicht das dann das Gewehr auseinander
    fällt!?


    Könntest du davon mal ein Foto machen? Das wär total nett.

    White Hawk von Waffen Hege im März 2012 bekommen. Der kleine Nippel über der Schraube (normal vom Handschutz aus Holz bedeckt) verhindert das weitere Aufklappen.
    Kann bei meinem Gewehr höchstens mit einer Feile unwiederbringlich entfernt werden. ^^

  • Danke für das Foto.

    Nur fraglich ob das rechtlich nun sein muss oder nicht. Ist schon praktischer wenn man das ganz umklappen kann. Ich werd da mal meinen Waffensachverständigen fragen, vielleicht hat dr da eine sinnvolle Erklärung, glaube abr eher nicht.

    Gruß, David

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