Schießen im Garten | Standbau

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 9.694 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Mai 2011 um 15:34) ist von Christian 1984.

  • Hallo Liebe Forengemeinde,

    Es kommt nun nicht wie sicher bereits angenommen die Frage: Darf ich.....! :pinch:


    Habe eben beim Stöbern ne Interessante Website zum Thema Anforderungen an einen Luftdruckwaffen Schießstand, gefunden.

    (Bisher konnte ich trotz ausgiebiger beschäftigung mit dem Forum ca.25 std. :love: noch kein Thread dazu finden, deshalb poste ich nun einfach mal.)

    Zitat:

    Anforderungen an offene Schießstände an LD-Waffen

    Offene Schießstände zum Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei
    denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, erhalten durch die erfreuliche Zunahme der Aktivitäten im Bereich Sommerbiathlon zunehmend Verbreitung.
    Oft handelt es sich um behelfsmäßig errichtete Anlagen, die nur für diese eine Veran-
    staltung genutzt werden. Hierbei ergibt sich häufig die berechtigte Frage, welche Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt werden müssen, da aufwendige Sicherheitsbauten oft kaum in Relation zu der dann tatsächlichen Nutzungsdauer stehen.
    Für das eigentliche Gefährdungspotential selbst spielt die Nutzungsdauer naturgemäß
    natürlich keine Rolle.

    Gefahrenbereich  Der Begriff Gefahrenbereich wird unter Nr. 1.1.2.2 der Schießstand-Richtlinien definiert:
    Der Gefahrenbereich weist den Teil des Hintergeländes aus, in dem bei unzureichender Absicherung oder vorschriftswidriger Durchführung des Schießens eine Gefährdung durch Freiflieger oder Querschläger eintreten kann.
    Der Gefahrenbereich wird von 25° seitlich der äußeren Schießbahnen und der möglichen Gesamtflugweite des Geschosses bestimmt.
    Bei LD-Waffen beträgt die anzunehmende maximale Gesamtflugweite der Bleikelch-
    geschosse ca. 250 m.
    Notwendige Sicherheitsbauten

    Offene Schießbahnen für LD-Waffen sind nach außen immer durch eine mind. 2 m hohe fugenlose Schutzwand (z.B. aus 2 cm dicke Weichholzbretter, gefalzt oder überlappend angebracht, mit einer rückprallsicheren Verkleidung), die bündig auf dem Boden aufsitzen
    muss, abzuschließen. Ein Abschirmen durch Seiten- und Hochblendenabdeckung kann
    entfallen, wenn das Gelände in Schußrichtung in einer Tiefe von 250 m und seitlich in
    einem Winkel von 25° zur Schußrichtung gegen ein Betreten abgesichert wird. Eine
    solche Maßnahme kommt insbesondere in den sog. schwach besiedelten Gebieten i.S.d.
    Nr. 4.9 der Schießstand-Richtlinien in Betracht.
    Zitatende

    Hier noch etwas für alle Indoor Shooter

    Zitat:
    Abschlusswand
    Unter Abschlußwand versteht man die Wandfläche, auf der die Geschoßfänge montiert
    sind. Diese ist aus Sicherheitsgründen so zu gestalten, daß keine gefährlichen Geschoßrückpraller entstehen können. Holzverkleidungen dürfen aus diesem Grund keine Verwendung mehr finden. Als sehr problematisch haben sich insbesondere Holzfeinspan-
    platten erwiesen, von denen extreme Rückpraller bis weit in die Schützenstände auftreten können.

    Als rückprallsicher gelten nach derzeitigem Stand der Technik z.B. 

    • Betonwände oder Mauerputz
    • Stahlblech mind. 1,5 mm dick
    • mind. 2 cm starke Weichfaserplatten, die aber mit einem geringen Abstand (ca. 1 cm) zum Untergrund montiert werden müssen
    • Gipskartonplatten u.ä..

    Bei bestehenden Schießständen ist bei Holzverkleidungen eine Nachbesserung notwendig,
    die sich auf den Bereich um die Geschoßfänge (1 m breiter, durchgehender Streifen) beschränkt.
    Seitenwände, Decke
    Für die Verkleidung von Seitenwände und Decke bestehen keine speziellen Vorschriften.
    Es erscheint aber sinnvoll, beim Einbau von Verkleidungen darauf Wert zu legen, daß diese günstigerweise schallabsorbierende Eigenschaften besitzen. So kann man bei abgehängten Decken auf im Innenausbau bewährte Systeme zurückgreifen, in die sich auch die Beleuchtungseinrichtungen blendfrei integrieren lassen.
    Geschoßfangeinrichtung
    Heute findet man in Schießständen für LD-Waffen überwiegend elektrische Scheibenzuganlagen, wobei die Anbieter hierzu auch entsprechende Geschoßfang-
    einrichtungen liefern.
    Es handelt sich meist um Konstruktionen aus Stahlblech, bei denen das Abweisblech für
    die Geschosse zur Schießbahnsohle hin geneigt ist. Neuere Produkte besitzen Abweiser
    aus speziellen Kunststoffen, die ein geändertes Auftraffgeräusch hervorrufen und eine verminderte Zerlegung der Bleiprojektile bewirken sollen. Außerdem dienen Auffangbehälter dazu, die abgeleiteten Geschosse aufzufangen und deren Herumspritzen in der Schießbahn
    zu unterbinden.
    In einigen Schießständen findet man immer noch Geschoßfangeinrichtungen in Form von mehrere Zentmeter dicke Bleiplatten, die bei entsprechender Wartung ein zerstörungsfreies
    und vor allem leises Auffangen der Geschosse gewährleisten.

    Beleuchtung
    Die Schützenstände, eventuell die Schießbahn und die Scheiben bedürfen einer gleich-
    mäßigen und ausreichenden Beleuchtung. Die Beleuchtungsstärken, die im Breitensport anzusetzen sind, betragen aus Gründen der Energieeinsparung für die Schützenstände
    und Schießbahn mind. 150 Lx und für die Scheiben etwa 700 bis 800 Lx.

    Die gemäß Sportordnung des DSB und von der ISSF vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken betragen 300 Lx indirekt im Raum (auch in den Schützenständen) sowie 1.000 Lx auf den Scheiben. Das Messverfahren mit Photozellen wird in den Technischen Regeln der ISSF und
    in den Schießstand – Richtlinien beschrieben.

    Quelle schiessstandsachverstaendiger.de

    So nun hoffe ich mal, das ich an der richtigen Stelle poste und das die Infos noch halbwegs neu sind :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Laufreiniger (30. April 2011 um 22:28)

  • Du hast doch alles Wesentliche erfasst!
    Was Du jetzt daraus machst ist eigentlich nur ne materielle Frage!
    Sicherlich ist der Aspekt der örtlichen Sicherheit ein relevanter Umstand, jedoch kann der auch unterschiedlich interpretiert werden.
    Am besten absichern ,schiessen und was noch viel wichtiger ist, niemandem dabei eventuell auf die "Füße" treten!
    Wo kein Kläger ist kein Richter und wenn sich niemand dran stört und Du einen zuverlässigen und netten Nachbarschaftskreis hast, wird dies wohl in der Regel akzeptiert werden! Ich hatte noch nie Probleme bei meinem Hobby(wills auch nicht beschreien), aber bei mir gibt es auch nur Hasen, Wildschweine und einen netten Forstwächter der auf meine Haenel "fliegt"
    Ein Tipp: mach das Schiessgebäude schalldämmend, dann hast Du auch schon einen Risikofaktor weniger und verboten ist dies auch nicht!Habe heute mal eben nen paar Polystyrolplatten in meine Kemenate geklebt und das Ergebnis ist mehr als zufriedenstellend!
    Ich möchte noch erwähnen, daß es sich bei meinem Grundstück um ein riesige Areal handelt, welches von einem 2 Meter Wildzaun komplett umgeben ist und nach hinten weiter als 250 meter nicht zugänglich ist!
    Auch Abpreller sind im Rahmen des möglichen konzipiert, schlimm daß man dies alles so herrichten muss, was waren das noch für Zeiten als ich im Prenzl. Berg mit meinem 303 offen über die Bornholmerstrasse laufen konnte :(
    take care...Ronny :)

    Haenel, what else?

  • Sehr interessanter Thread das muß ich mir wenn ich fit bin mal genauer durch lesen ( habe es nur Überflogen )

    Danke für diesen post ( gleich mal Abo. )

    Gruß

    SPEEDI

  • Och neeeee :( ,...bitte nicht den Thread zumüllen mit diversen Presseartikeln aus dem Bereich " wie mache ich es nicht".....

    Gruß

    Petra

  • Interessant ist die Stelle "seitlich in einem Winkel von 25° zur Schußrichtung ".

    Das wiederspricht ja der eigendlich der hier gänigen Meinung das das Geschoss auf keinen Fall das Grundstück verlassen darf und deshalb auch seitlich vom Schützen ein Schutz vorhanden sein muß um versehendliche Schüsse in diese Richtung zu vermeiden.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • chris du bist im falschen Film. Hier geht es um Vorschriftsmäsige Schießstände im Garten und nicht um gelochte Frösche.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Interessant ist die Stelle "seitlich in einem Winkel von 25° zur Schußrichtung ".

    Das wiederspricht ja der eigendlich der hier gänigen Meinung das das Geschoss auf keinen Fall das Grundstück verlassen darf und deshalb auch seitlich vom Schützen ein Schutz vorhanden sein muß um versehendliche Schüsse in diese Richtung zu vermeiden.

    Ich war schon immer der Meinung das die bei manchen gängige Meinung das das Geschoss unter keinen Umständen das Grundstück verlassen darf als Selbstgeiselung und Übertreibung.

    Dann dürfte es auch keine Schießbuden geben die wie die meisten richtigen Schießständen (für WBK-Waffen) im Rückraum der Feuerlinie ungesicherten Freiraum haben. (Die SP die ich kenne haben da Oberlichter, Seitenfenster etc..
    (Ein Grund warum auf Schießplätzen so strenge Regeln im Umgang mit Waffe und Munition gelten.)

    Wie der Fachmann oben ausführt und zu verstehen gibt - entscheidend ist die Feuerlinie und deren Richtung!


  • Was für ein Bericht. So richtig mit Skizze und so. Wie bei CSI... 8|


    Deutschland eben!
    Die Blöden Frösche,wenn die, die ganze Nacht Quaken kann ich den Nachbarn schon verstehen!Ich hätte vermutlich ein Silvesterknaller in den Teich geworfen *lol*
    Da fällt mir eine Story zu ein!
    Mein Onkel war bei der BW,Manöver war angesagt!Nach einem anstrengenden Tag wurde das Nachtlager in der Nähe eines See's aufgeschlagen,keiner konnte schlafen weil die Frösche einen heiden Krach gemacht haben *lol*
    Irgendwann hat's dem Unteroffizier gelangt,er ist mit einer Handgranate zum Weier,hat den Stift gezogen und das Teil mitten im See versenkt *lol*
    Bumm, ruhe war *lol*

  • ja, klar. Eine scharfe Handgranate mal eben so im Manöver dabei. Liegen bei der BW ja auch über all rum wie Kieselsteine. Dann noch außerhalb eine Wurfstandes geworfen. Da wäre sicher für den Werfer keine Ruhe gewesen. Diese Geschichte hätte er als vorzeitig entlassener Zeitsoldat sicher einem Richter erzählen können.

    Wer mal erlebt hat, was für für ein Affentanz bei der BW wegen einer einzigen fehlenden Patrone gemacht wird, mag das nicht so wirklich glauben. Aber vielleicht haben sich seit Afganistan die Sitten gelockert.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Bei uns in der Grundausbildung hatten die Ausbilder so Handgranaten ähnliche Knallkörper ( nicht die blauen Übungshandgranaten ), damit wurde bei Übung ein Granateinschlag simuliert. Die warten verdammt laut, vieleicht war das sowas was da verwendet wurde.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Er hat mir die Geschichte nur erzählt,keine Ahnung ob's stimmt!Er muss '84 '85 beim Bund gewesen sein,war Zeitsoldat.Keine Ahnung was der Höchste Dienstgrad ist der mit Draußen schlafen muss,vielleicht hat's auch der Feldwebel damals angeordnet damit endlich Ruhe im Puff ist *lol*
    Weil im das Gequake auf die Nüsse ging.

  • Ich war selber 1985 beim Bund. Ich würde meinen Allerwertesten darauf verwetten, daß das mit der Handgranate so nicht passiert ist. Die haben schon wegen einer fehlenden, leeren Geschosshülse einen riesen Aufstand gemacht.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Bei uns beim Manöver war ein Feldwebel von der Materialverwaltung dabei. Der hat die ganze Nacht mit der Leuchtpistole rumgeschossen. Mit allem, was das Lager hergab; der hatte freien Zugang. An eine echte Handgranate kann ich auch nicht glauben, aber eine Übungsgranate, Stolperfalle oder ähnliches hat auch deutliche Wirkung auf Danebenstehende.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich war selber 1985 beim Bund. Ich würde meinen Allerwertesten darauf verwetten, daß das mit der Handgranate so nicht passiert ist. Die haben schon wegen einer fehlenden, leeren Geschosshülse einen riesen Aufstand gemacht.


    Keine Ahnung!
    Von meinem Vater (war '79 bis '80 beim Bund) weiß ich nur das es problemlos möglich war Platzpatronen und scharfe Munition für's G3 abzugreifen,das hat niemand bemerkt!So genau haben die es damals nicht genommen,die haben damals noch im Kalten Krieg geübt,da wurde die Munition nicht so rationiert wie Später!Die haben in Puttgarden an der Ostsee Flugabwehr geschossen den ganzen Tag mit dem MG da fällt es nicht auf wenn jemand mal eine Patrone aus dem Gurt fummelt.Er erzählte mal das er immer 3 Patronen im Spint hatte von denen keiner was wusste,diese hatte er wenn er Wache hatte (Mun Bunker) immer in der Hosentasche!Falls sich nämlich mal ein Schuss aus dem G3 gelöst hätte (Nachts im Dunkeln aus Angst) dann hätte er das Magazin mit der fehlenden Patrone wieder Bestückt und keiner hätte was mitbekommen.Ansonsten hätte es Ärger gegeben bzw. eine haufen Schreiberei!
    Die haben damals Tagelang mit der Feldhaubitze rumgeknallt (die wurde damals ausgemustert) die Munition wurde mit LKW's rangefahren musste alles weg,da hat damals auch keiner Buch geführt.Genau so als mit den Panzerhaubitzen geschossen wurde im Manöver (Vater war Richtschütze) die Treibladungen (TNT) die übrig blieben wurden nicht mehr mit zurück genommen,die wurden damals einfach Verbrannt (alles auf ein Haufen und Angesteckt) da hatte sich damals ein BW Kumpel von ihm so eine Treibladung vom Haufen unter den Nagel gerissen ohne das einer was mitbekommen hat!Freitag Nachmittags nach Dinstschluss hat mein Vater das Ding zufällig bei ihm im Kofferraum gesehen,der hat das Teil doch tatsächlich mit Heim genommen *lol*