Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 14.044 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. April 2011 um 11:47) ist von Spike1401.

  • Hallo Community
    Ich wollte mich im Schützenverein anmelden und vieleicht auch eine WBK machen. Dazu hätte ich zwei Fragen.
    Als vorraussetzung wird ja die zuverlässigkeit bei den Behörden geprüft. Was ist damit gemeint? Ich bin zwar nicht vorbestraft oder so aber den einen oder anderen Strafzettel habe ich relativ spät bezahlt. Ist sowas mit zuverlässigkeit gemeint?
    Man soll zur Anmeldung immer einenj Kaufbeleg und ein Bild des Waffenschranks mitliefern. Muss ich also die Waffe mit nach hause nehmen oder kann ich die auch im Vereinsheim lassen? Ich würde ungern dauernd die Waffen mitnehmen. Der Tresor ist ja immer nur so sicher wie der Aufbewahrungsorft des Schlüssels....
    Muss ich auch einen Waffenschrank vorweisen wenn ich die Waffen garnicht mit nachhause nehme?

  • Ich würde vorschlagen du machst dir dazu erst in einem Jahr Gedanken. Vorher gibt es eh keine WBK...

  • Ich wusste das sowas kommt. Ich kenne Details der Voraussetzungen die ich erfüllen muss, weiß aber nicht das ich dazu ein Jahr im Schützenverein gewesen sein muss oder was?

    Ich will doch nur schauen ob ich überhaupt jemals eine WBK machen werde, deswegen auch die Zweite Frag. Denn wenn nicht, brauche ich nicht in den Verein bei mir in der nähe zu gehen der sich hauptsächlich mit klein und großkaliber beschäftigt.

    Rakhiot

  • Ich habe ja scon in einem anderen Thread ws zu deinen Fragen geschrieben, dennoch erkläre ich dir hier gerne den Weg zur WBK:

    - im Schützenverein anmelden, der auch WBK pflichtige Disziplinen anbietet

    - dort mindestens 12 Monate regelmäßig ( minimum 18 mal im Jahr) mit WBK Waffen schießen und trainieren

    - in dieser Zeit eine Waffensachkundeprpfung ablegen

    - dann kannst du vom Verband eine Bedürfnisbescheinigung beantragen für eine erlaubnispflichtige Waffe

    - wird das vom Verband genehmigt kannst du mit dieser Bescheinigung bei der dir zuständigen Waffenbehörde eine WBK beantragen, mit Erlaubnis Waffe xy zu erwerben

    - zu diesem Antrag benötigst du einen Nachweis, dass du die Waffe ordnungsgemäß aufbewahren kannst

    - die Behörde überprüft dann alles, holt eine uneingeschränkte Auskunft über dich im Bundeszentralregister ein

    - wenn alles passt bekommst du eine WBK mit Voreintrag für die beantragte Waffe, die zu erwerben du dann 12 Monate Zeit hast

    Alles in allem rechne mit 15 Monaten bis zu diesem Zeitpunkt und minidestens 1000 Euro für Gebühren, Mitgliedsbeiträge usw.

    Wenn du eine Waffe hast, darfst bzw mußt du die auch bei dir aufbewahren.

    All das erfährt man aber auch nach und nach, wenn man am Vereinsgeschehen teilnimmt und die Sachkunde macht.

    Gruß

    cz75

  • Muss ich also die Waffe mit nach hause nehmen oder kann ich die auch im Vereinsheim lassen? Ich würde ungern dauernd die Waffen mitnehmen.


    Coole Frage !

    Mhm, ich denke das wirst Du nur über eine individuelle Vereinbarung mit Deinem Sachbearbeiter regeln können.

    Ein Knackpunkt könnte sein, das Waffen in einen Schrank gehören, zu dem Du Zugang im Sinne einer Art Hausrechts hast (Reise, Vorübergehende Auslagerung wg. Abwesenheit ectr. mal ausgenommen).

    Unterbringung im Elternhaus bei auswärts Studierenden u.ä. wird auch meist geduldet, ohne das das Kind Hausrecht hat.

    Dann sollte derjenige (also auch die Berechtigten laut Vereins-WBK), der Zugriff auf den Schrankinhalt hat, einen Beleg für jede einzelne Waffe vorweisen können, das er rechtmäßiger Inhaber der tatsächlichen Gewalt (=Besitzer) ist.

    Andreas

  • Manche Vereine bieten auch die Möglichkeit das der Neuling seine Wunschwaffe auf Vereins-WBK bekommt und sobald er eine eigene WBK wird sie übertragen. Selbstverständlich lagert die Waffe im Verein, ist aber nach dem BGB Eigentum des Mitgliedes , er ist halt nur nicht Besitzer nach dem Waffenrecht.


    digi

  • Rechtlich ist das bedenklich, da im nicht bewohnten Schützenhaus nur 3 Langwaffen aufbewahrt werden dürfen. das ganze gilt auch zB für Jagdhütten.

    Abweichende Regelungen müssen mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Kurzwaffen in unbewohnten Gebäuden bedürfen eines Sicherheitskonzeptes und der Zustimmung der Behörde.

    Gruß

    cz75

  • Muss ja nicht zwingend unbewont sein. Unser (gemieterter) Stand ist unter einem ganz normalen Wohnhaus, im EG ist ein Drogeriemarkt und darüber 6 oder 8 Wohnugen und das mitten in der Stadt. Unser verein hat keinen Tresor dort, wir nemen die Vereinswaffen abwechselnd mit, jenachdem wer Schießleitung macht, aber da stehen einige Tresore rum von anderen Vereinen.

    Allerdings hat das meineserachtens nach große Nachteile die Waffen nicht zu hause zu haben, im Vereinslokal hätte ich nicht die Muße für ordentliche Reinigung, Pflege und kleinen Bastelein. Außerdem will ich die Dinger ja begriffeln können, wenn mir danach ist :D

  • Abweichende Regelungen müssen mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Kurzwaffen in unbewohnten Gebäuden bedürfen eines Sicherheitskonzeptes und der Zustimmung der Behörde.

    Das ist zwar richtig, dürfte aber in den meisten Fällen kein sonderliches Problem darstellen da Vereine die Vereinskurzwaffen haben eh nicht darum herumkommen ihre Aufbewahrung entsprechend prüfen zu lassen.

    Bei uns wurde das ganze z.B. durch eine Alarmanlage und einen Tresor mit Sicherheitsstufe E10 ("Schwerer Panzergeldschrank" wie es in der Norm heißt, haben wir von einer aufgelösten Bankfiliale geerbt, das Teil wiegt über 2,5 Tonnen) geregelt.

    Dauerhafte Aufbewahrung von Privatwaffen wurde dabei untersagt, es dürfen laut Behörde aber bis zu 10 vereinsfremde Kurzwaffen vorrübergehend in den Schrank. Aber das muß jeweis abgestimmt werden da oft Vereine mit langen Anreisewegen zu Wettkämpfen dieses Kontingent nutzen.

    Da wird der Vorstand des betreffenden Vereins aber sicher genauere Infos haben.


    Der Tresor ist ja immer nur so sicher wie der Aufbewahrungsorft des Schlüssels....

    Da würde ich auf jeden Fall zu einem Kombinationsschloss raten. Selbst wenn der Schlüssel nicht zuhause ist verleiten Tresore mit Schlüssel Einbrecher laut Kriminalpolizeilicher Beratungsstelle gerne dazu die gesamte Bude zu verwüsten. Dabei werden dann angeblich auch gerne die oft in Foren genannten Verstecke wie Verteiler- und Steckdosen aus der Wand gerissen oder mal hinter losen Tapeten im Putz gesucht usw. usf.

    Das alleine wäre mir die 100€ mehr für ein Elektronikschloss allemal wert.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (19. April 2011 um 22:43)

  • Also

    Arroganz und vermeintliches Wissen ist keine Tugend und keine Werbung für die Sache an sich!

    Strich 1 - ein SV der keine WBK-p Disziplinen anbietet ist kein SV von dem wir hier reden! Außerdem ist es immer abhängig von Dachverband was angeboten werden kann- oder?

    Strich 2 - das Minimum von 18x ist eine Mär! 12x regelmäßig bedeutet 1x pro Monat. Wenn das nicht funkioniert - dann ca. 18x im Jahr! Und ergänzend dazu - wir reden hier von regelmäßig im Kaliber! Also wer 2 Waffen will (hat) - .22lfb und .308 Win muß beide mind. 12x (18x) schießen!

    Strich 3 - es gibt keine Verjährung der WSK - wenn ich diese vorher mache oder später (vor WBK-Erwerb) - auch ok!

    Strich 4 - ok

    Strich 5 - fast ok

    Strich 6 - ok

    Strich 7 - ok

    Strich 8 - Ein Voreintrag ist bei einer grünen WBK nötig - bei einer gelben WBK nicht!


    Also bitte nicht unsere Jugend/ Interessierten etc. verkrämen mit Sachen die so gar nicht anstehen! Das schadet unserem Hobby. :eeeevil:

    Einmal editiert, zuletzt von A71 (19. April 2011 um 23:26)

  • Richtig. Zusammenfassend muss man wissen:

    Eine WBK wird nicht gemacht. Man beantragt eine Erlaubnis zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe. Sind die Voraussetzungen ok, wird eine WBK ausgestellt. Je nach Bedürfnis und Waffenart wird eine gelbe, grüne oder rote WBK ausgestellt. Außer die Rote wird im Regelfall auch der Erwerb von Munition erlaubt.

    Als Voraussetzunge gilt:
    Bedürfnis: Muss bei beim Verband (nicht Verein) beantragt werden. Dazu ist ein Jahr Mitgliedschaft und regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtigen (Leih-)Waffen- in der Regel 18 x im Jahr verteilt - nötig.
    Waffensachkundeprüfung - entweder als Kurs im Verein oder bei staatlich anerkannten Privatschulen Kosten etwa 30 - 150 €
    Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__5.html. Verkehrssünden die keine Straftaten darstellen, sind nicht relevant. Allerdings könnten notorische Störer auch Ärger bekommen.
    Persönlöiche Eignung nach § 6 WaffG: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__6.html. Dazu zählt das Mindestalter je nach Waffenart 18, 21 od. 25 Jahre
    Letztlich Nachweis der sicheren Lagerung der Waffen. Ich empfehle bei Tresorkauf sich eine vernünftige Rechnung ausstellen zu lassen, worauf Waffenschrank und seine Klasse vermerkt sind.
    Sie persönliche Eignung oder die Zuverlässigkeit wird problematisch, wenn drogen- oder Alkoholprobleme bei der Polizei bekannt sind. Weiterhin wäre es schlecht, wenn man als Schläger oder im Verdacht steht einer rechtsradikalen Partei angehörig zu sein. Dazu bedarf es keine Verurteilung, da die örtl. Polizei abgefragt wird.

    Bestehen keine Bedenken in Sachen Zuverlässigkeit und pers. Eignung und sind die Papiere komplett, ist die WBK in 2 - 6 Wochen ausgestellt. Dann darf man gemäß beantragtes Bedürfnis eine Waffe kaufen.

    Eine Waffe kann man sicherlich im Vereinsheim lagern. Aber vorsicht:
    Kurzwaffen dürfen in nicht dauernd bewohnten Gebäuden nicht gelagert werden. (Awaff § 13)
    Das ist mit einer der Gründe, warum der Verein keine Verantwortung für fremde Waffen übernimmt und fremde Waffen auch dauerhaft nicht gern sieht.
    Es ist generell die Frage, ob eine Lagerung dauerhaft sinnvoll ist. Man hat keine Kontrolle mehr, ob diese Waffe nicht von anderen benutzt und vor allen verstellt wird. Weiterhin würde ich das schriftlich festhalten, denn es gibt Fragen, falls die Behörde zu Hause eine Kontrolle macht und die eingetragenen Waffen sind nicht im Schrank. Selbst mein Büma stellt einen Beleg aus, wenn die Waffe bei ihm zur Reparatur ist.

    Wer eine eigene Waffe hat, wird das Geld für einen Waffenschrank aufbringen müssen. Dieser Nachweis wird schon bei Beantragung verlangt. Das ist auch nicht so problematisch, da es Waffenschränke ab 150 € gibt.

  • Strich 2 - das Minimum von 18x ist eine Mär! 12x regelmäßig bedeutet 1x pro Monat. Wenn das nicht funkioniert - dann ca. 18x im Jahr!

    Eine "Mär" ?! die sich aber bei den meisten SB so eingebürgert hat, unter 18 mal wird selten als regelmäßiges Schießen anerkannt.

    Also wer 2 Waffen will (hat) - .22lfb und .308 Win muß beide mind. 12x (18x) schießen!

    Nein das stimmt nicht zumindest nicht für den der "will" (soll wohl heißen neu beantragt) er muss regelmäßig mit erlaubnispflichtigen (WBK-pflichtigen) Waffen trainiert haben, das Kaliber ist egal. Er kann mit einer .22lr Waffe trainiert haben aber dann nach dem Jahr z.B. eine 9mm beantragen.
    Oder immer mit einer Pistole trainiert haben, nach dem Jahr regelmäßigem Training aber einen Revolver beantragen.
    (wie sollte das sonst gehen in manchen Vereinen ? die kaum Auswahl bei den Vereins-Kurzwaffen haben, dann könnte man nur das beantragen was die da auch haben, evtl. nur eine .22lr Pistole)

    Arroganz und vermeintliches Wissen ist keine Tugend und keine Werbung für die Sache an sich!

    Also bitte nicht unsere Jugend/ Interessierten etc. verkrämen mit Sachen die so gar nicht anstehen! Das schadet unserem Hobby.


    Unfreundlichkeit und gleich los poltern ist aber auch keine Tugend, und ebenfalls keine Werbung für unsere Sache, also ein bisschen freundlicheren Ton würde ich mir hier manches mal wünschen. Vor allen Dingen wenn man anderen vorwirft, was man selber nicht besser weiß.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (20. April 2011 um 00:44)

  • Nach meinen Erfahrungen stimmt das so nicht ganz.


    Strich 2 - das Minimum von 18x ist eine Mär! 12x regelmäßig bedeutet 1x pro Monat. Wenn das nicht funkioniert - dann ca. 18x im Jahr! Und ergänzend dazu - wir reden hier von regelmäßig im Kaliber! Also wer 2 Waffen will (hat) - .22lfb und .308 Win muß beide mind. 12x (18x) schießen!

    Nicht ganz richtig. Denn der Gesetzgeber hat im Waffg den Begriff "regelmäßig" nicht eindeutig definiert. Das haben die Verbämnde ausgenutzt und daher tauchen bei einigen Verbänden abweichende Zahlen auf. So kenne ich auch die Zahl 12, also regelmäßig einmal im Monat. Wenn nicht regelmäßig, so 18 Mal.
    In der WaffVwV ist der Begriff "regelmäßig" aber anderes definiert. Dort steht was von 18 x über das Jahr verteilt - und zwar mit erstattungspflichtigen Waffen.
    Nun mag es zwar den Einwand geben, dass diese WaffVwV mangels Bundesratsbeschluss offiziell nicht in Kraft getreten ist. Jedoch gibt es einen Empfehlung dieses Entwurf dennoch zu verwenden. Daran halten sich auch die meisten Bundesländer. Ich wüsste aber auch nicht, dass in diesem Punkt der neue zum Entscheidung stehender Entwurf anders geregelt wird.


    Strich 1 - ein SV der keine WBK-p Disziplinen anbietet ist kein SV von dem wir hier reden! Außerdem ist es immer abhängig von Dachverband was angeboten werden kann- oder?

    Eindeutig nein, denn welcher Verband als anerkannter schießsporttreibender Verband vom BVA anerkannt ist, kann man beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einsehen.
    Dort sind 9 Verbände mit ihren Sportordnungen genehmigt. Ob da nun Disziplinen für erlaubnispflichtige oder freie Waffen enthalteh sind, ist zweitrangig. Es zählt die Anerkennung als Verband. Nach bestimmten Regeln dürfen diese Verbände auch Unterverbände gründen, die sich aber auf die genehmigte Sprotordnung des Dachverbandes stützen. Davon macht gerade der DSB Gebrauch.
    Generell kann sich jeder Verein Schützenverein nennen. Aber rein private Schützenvereine ohne einen Verband im Rücken haben es schwer. Zudem können die Mitglieder keine Bedürfnisbestätigungen für erlaubnispflichtige Waffen mangels zugehörigkeit eines Verbandes bekommen. Als Beispiel seien da Paintballanlagen genannt, die offiziell eine Schließanlage betreiben und dem WaffG unterstellt sind. Es wird auch für spezielle Schießstände bei den Jagdschulen gelten, wo Bedürfnisse für Schusswaffen keine Rolle spielen.


    Strich 2 - das Minimum von 18x ist eine Mär! 12x regelmäßig bedeutet 1x pro Monat. Wenn das nicht funkioniert - dann ca. 18x im Jahr! Und ergänzend dazu - wir reden hier von regelmäßig im Kaliber! Also wer 2 Waffen will (hat) - .22lfb und .308 Win muß beide mind. 12x (18x) schießen!

    Wer hat Dir den das erzählt? Spätestens Inhaber einer gelben WBK dürfen ohne Bedürfnisnachweis dort eintragungsfähige Waffen erwerben. Sie müssen nicht für jede Waffe einzeln ein Schießtraining nachweisen. Diese Regelung ist extra für die Möglichkeit des Gastschießens in fremden Vereinen und Verbänden geschaffen worden. Diese Waffe muss noch nichtmal in den Disziplinen des eigenen Verbandes passen. Die Wafe muss nur genrell sportlich nutzbar sein. Unabhängig davon empfiehlt es sich dennoch Einträge fremder Vereine im Schießbuch zu haben. Es steht in der WaffVwV dass das Training mit einer erlaubnispflichtigen Waffe durchtzführen ist, jeodoch muss die Trainingswaffe nicht mit der später beantragten Waffe bzw. Disziplin überein stimmen. Das geht auch mangels Leihmöglichkeiten nicht immer. Die beantrage Waffe muss jedoch zur Disziplin passen, die in dem Bedüprfnisnachweis genannt ist. Das Training muss immer unter den schießsportlichen Regeln angehalten werden. Somit ist das Schießen der Soldaten im Dienst nicht anerkannt.

    [quote='A71','index.php?page=Thread&postID=1060657356#post1060657356'
    Strich 3 - es gibt keine Verjährung der WSK - wenn ich diese vorher mache oder später (vor WBK-Erwerb) - auch ok!
    [/quote]
    Stimmt im Prinzip. jedoch hatten wir genug Ablehnungen alter WBK, insbesondere die vor 2003 absolviert wurden. Der Bestand alter WSK steht jedoch in dem Entwurf der WaffVwV Seite 11 im § zu 7 Sachkunde. Anmerkung siehe oben.
    Ablehnungen kommen auch vor, wenn die WSK beschränkt ist. So wird eine für Sportschützen erworbene und auch so ausgestelltes Zeugnis nich für anderer Bereiche, z.B. Bewacher anerkannt. Das gilt auch für die Signalpistole, weil diese nicht in der Ausbildung zum Sportschützen gehört. Die staatlich anerkannten Schulen für WSK haben bei den Bewachern die Auflage der erhöhten Stundenzahl und höheren Anforderungen an die praktische Prüfung. So wird ein Trefferergebnis verlangt.
    Daher werden die Arten der WSK bei den staatlichen anerkannten Stellen einzeln genehmigt. Daher ist WSK nicht gleich WSK.

    Aber diese Ausführungen sollen bitte angehende Sportschützen nicht tangieren. Sie machen ihren Weg in der Regel komplett im Schützenverein. Alle Verbände veranstalten über ihre Vereine WSK-Kurse. Die Frage ist nur wann und wie oft.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (20. April 2011 um 01:23)

  • das ja ganz schön teuer sowas... ;(


    Teuer ist relativ.
    Nehmen wir die genannten 1000€ als Grundlage und rechnen sie durch 12 Monate, die derjenige ja sowieso bis zur WBK warten muss, dann macht das 84€ im Monat.
    Wenn derjenige das schon nicht bezahlen kann, sollte er die WBK vielleicht sein lassen. Das man mit Hartz4 oder 400€ Job keine "teuren" Hobbys betreiben kann, ist nunmal so...

    Pro Legal / BDS

  • So ist es. Motorradfahren ist bei weitem teurer.

    Alle 14 Tage KK-Schießen gehen = 26 x 5 €
    Mitgliedschaft ~ 60 €
    WSK 30 - 150 €
    Ausstellung WBK mit Eintrag der ersten Waffe 90 €
    Normaler Waffenschrank 150 - 350 €
    ----
    Sind ein einfachsten Fall immer noch unter 400 € im ersten Jahr. Theoretisch kann man sogar mit guter Gebrauchtwaffe noch unter 500 € bleiben, je nach Ansprüche.
    Aber lassen wir es gerade sein - die Richtung 500 - 1000 € bis zur WBK stimmt in etwa grob.
    Es kostet vor allem etwas Mühe!!

  • Dort steht was von 18 x über das Jahr verteilt - und zwar mit erstattungspflichtigen Waffen.

    Ach - die Behörde muss die Kosten für den Kauf der Waffe erstatten?
    :P

    (ich nehme an, Du meintest "erlaubnispflichtig") ;)


    So ist es. Motorradfahren ist bei weitem teurer.

    Rauchen auch. Jeden Tag eine Schachtel à 5 EUR * 365 Tage/ a => 1.825 EUR/ a

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Jedes Hobby ist teuer, wenn man es auf einem gewissen Niveau betreiben will! Allerdings ist gerde das Sportschießen schon kostspieliger als viele andere Freuzeitgestltungsmöglichkeiten und das ist schon ein Punkt der auch bedacht werden will, bevor man sich da dran macht.
    Wenn ich mich mit neuen Interessierten für unseren Verein unterhalte ist es immer Thema ob die das auch finanziell geregelt kriegen (sind ein GK-Verein, KK schießt bei uns eigentlich keiner). Man muss das halt im Rahmen seiner Möglichkeiten machen, als Studi hätt ich mir meinen jetzigen Munitionsverbrauch auch nicht leisten können.

    Spike
    Motorradfahrer, Sportschütze und Raucher 8|

  • Teuer ist relativ.
    Nehmen wir die genannten 1000€ als Grundlage und rechnen sie durch 12 Monate, die derjenige ja sowieso bis zur WBK warten muss, dann macht das 84€ im Monat.
    Wenn derjenige das schon nicht bezahlen kann, sollte er die WBK vielleicht sein lassen. Das man mit Hartz4 oder 400€ Job keine "teuren" Hobbys betreiben kann, ist nunmal so...


    oder man einfach mehrere teure hobbys hat :whistling: