Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 14.118 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. April 2011 um 11:47) ist von Spike1401.

  • Nö, es bedarf nicht einen Schießleiter. Es darf auch die von ihm zur Standazfsicht delegierte Person sein. Sie muss nur offiziell als Standaufsicht legitimiert - also sachkundig und der Behörde als solche gemeldet sein.

  • Das ist dann aber eine Vorderschaftrepetier-Büchse (wegen dem gezogen Lauf), diese kann man auf gelb erwerben, eine Vorderschaftrepetier-Flinte aber nicht.


    Klar, ne Büchse in 12/70 bzw. 76 :thumbsup:

  • Klar, ne Büchse in 12/70 bzw. 76 :thumbsup:

    Genauso ist es, das Kaliber ist uninteressant das Waffg. unterscheidet nur zwischen Büchse (gezogener Lauf) und Flinte (glatter Lauf).
    Und deshalb gibt es Vorderschaftrepetier-Büchsen auf gelb, und Vorderschaftrepetier-Flinten nur auf grüne WBK.
    Schau dir das nächste mal die gelbe WBK genau an in der du die Pumpe mit gezogenen Lauf gesehen hast (was da unter Waffenart steht).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • In der Tat gibt es nur eine einzige Waffe, die sich mit glattem Lauf Büchse nennen darf. Das ist das Flobertgewehr.
    In WO war dieses besondere Repetiergewehr schon öfters Thema. Irgendwer hat da mal berichtet, dass die SB angewiesen worden sind, keine Vorderschaftrepetierer auf Gelb einzutragen. Das hat auch einen ganz einfachen und immer wieder vergessenen Grund:
    Die gelbe WBK ist eine dem Sportschützen vorbehaltene WBK. Das steht auch drauf. Das impliziert die Art der Waffen, die dort eingetragen werden können. Sie müssen sportlich nutzbar sein. Für diese Slugflinten gibt es keine sportliche Disziplin. Alle Verbände (mit Flintendisziplinen) lassen nur "echte" Flinten in ihren Sportordnungen zu.
    Es mag zwar sein, dass es in Einzelfällen vorgekommen ist einen SB zu bequatschen und er hat so ein Ding auf Gelb eingetragen. Aber diese Waffe ist keine sportliche Waffe und so ein Eintrag hält keiner späteren Bedürfnisprüfung stand. Daher ist es auch nicht von Belang, ob diese Waffe nun für die gelbe WBK erlaubte Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen fällt.
    Dann kann die Erlaubnis nach § 45 Widerrufen werden.

    Bei dem Erwerb dieser speziellen Flinte kann bei dem Sportschützen nur um den Besitz gehen, also das haben-wollen. Denn schießen darf er sie offiziell nirgens. Auch für den Jäger eine unsinnige Waffe, weil er selten Slugs schießt und sie für Schrot untauglich ist. Gezogene Läufe ziehen die Vorlage extrem auseinander und streuen enorm. Das ist übrigens auch der Grund, warum der Flobert einen glatten Lauf hat, da er für Schrot und Kugel tauglich sein soll.

  • Es gibt aber auch einige Vorderschaftrepetierbüchsen in Kalibern von .22lr bis 308 Winchester
    die man auf gelber WBK erwerben kann und die sportlich geschossen werden können.

    EDIT: das nur als Nachtrag zum Thema Vorderschaftrepetierer allgemein. ;)

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    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (24. April 2011 um 12:00)

  • Sehe ich auch so.

    Mit gezogenem Lauf ist das Ding nun mal keine Flinte mehr. Also kann man sie rein rechtlich auch nicht mehr als Slugflinte bezeichnen. Das ist Kaliberunabhängig weil es ja wie gesagt auch andere Vorderschaftrepetierwaffen in unterschiedlichen Kalibern gibt.

    Und da die Waffen mit den gezogenen Waffen ja wie du sagst NICHT für Schrotpatronen geeignet sind, ergibt sich daraus ganz klar, daß solche Waffen eben keine Flinten (also Waffen für Schrotpatronen) sind.

    Es gibt auch Schrotpatronen im Kaliber .357 Mag. Und Frankonia bietet dazu die passende Vorderschaftrepetierlangwaffe an.

    Nach deiner Theorie dürfte man dann diese Waffe auch nicht auf Gelb erwerben.
    Selber Fall, umgekehrte Patronensorte.

    Nur weil es in den Köpfen drin ist, daß in eine Vorderschaftrepetierwaffe im Kaliber 12/76 eher Schrot verschossen wird, heißt das nicht, daß alle Waffen dieser Bauart auch unter die selbe Kategorie fallen.

    Hast du eine Quelle, in der belegt wird, daß Sachbearbeiter angewiesen wurden diese Waffen nicht auf Gelb einzutragen?
    Ich frag nur, weil es gab ja in der Vergangenheit auch schon diverse Fälle, wo sich einige Sachbearbeiter bzw. Länder ihre eigenen Gesetzesauslegungen zusammengesponnen haben.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hast du eine Quelle, in der belegt wird, daß Sachbearbeiter angewiesen wurden diese Waffen nicht auf Gelb einzutragen?


    Nein, aber ich erinnere mich dunkel, dass das jem,nd aus WO behauptet hat. Wie dem auch sein, nach meinem Wissen wegen fehelender Disziplin keine sportliche Eignung und somit hat das Ding nichts azf der Gelben zu suchen.

  • "töten kannste mit allen WBK Waffen^^"

    Darum gehts da aber garnicht, das ist eine Grundsätzliche Frage des Deutschen WaffG mit seinem Bedürfnisprinzip. Du brauchst ein Bedürfnis um eine Waffe haben zu dürfen, das Du aber nur nachweisen kannst, wenn man die Waffe z.B. sportlich benutzen kann und war in einer anerkannten Disziplin. Für die hier angesprochene "Slugbüchse" gibts keine Diziplin ergo gibts das Ding auch nicht für Sportschützen. Jäger z.B. können sich das Teil zulegen. Mit glattem Lauf sind Pumpflinten kein Problem, da in mehreren Disziplinen benutzbar, lediglich der Erwerb wurde aufgrund des hohen Drohkarakters erschwert und bedarf eines Voreintags auf Grüne WBK obwohl sie technich eigentlich auf gelb gehen würde, ist quasi eine Ausnahme von der Ausnahme.