Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 14.119 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. April 2011 um 11:47) ist von Spike1401.

  • Mein Preisbeispiel bezog sich nur auf das erste Jahr einschließlich WBK usw.
    Danach schießt es sich wesentlich billiger, weil man die Munition in großen Mengen günstiger selbst kaufen kann. Für den Anfang tut es dann die einfache CCI zu 2,30 € die Schachtel.
    Dann Munition, Mitgliedsgebühr und evtl. Standgebühr und das wars dann. Das wären dann um die 150 € im Jahr. Solange es dabei bleibt, halte ich das dann für ein billiges Hobby. Aber zugegebenrmaßen sind Vorleistungen zu erbringen.

    Wer sich für GK interessiert, ist es ähnlich. Nur in der Regel ist die Standgebühr und die Munitionskosten höher. Wenn man dann den Schritt zum Wiederladen geschaft hat, kann dann auch wieder seine Munition billiger herstellen. Bis dahin sind auch Vorleistungen zu zahlen, bis man sparen kann. Aber ich denke so ist das immer im Leben.

  • Wie ist das dann eigentlich wenn man Mitglied ist,den Papierkram hinter sich hat und die Waffe im Schrank steht,muss man dann eigentlich auch immer noch Regelmäßig schiessen und an Meisterschaften teilnehmen oder ist das dann freiwillig?Ich mein könnte man dann auch nur ab und zu mal schiessen wenn man einfach mal lust hat?

  • Je, es gilt die Aufrechterhaltung des Bedürfnisses. Tritt man aus dem Verein aus, so muss der Verein den Austritt der Behörde melden. Diese fragt dann an, wie man das Bedürfnis gedenkt aufrecht zu erhalten. Ansonsten wird die WBK widerrufen. Es empfiehlt sich das Schießbuch weiterhin zu führen.
    Damit will man Scheinmitgliedschaften für die Leute verhindern, die einfach nur eine Knarre haben wollen. Eine Pflichtteilnehame an Meisterschaften gibt es nicht. Allerdings muss man die Teilnahme an Meisterschaften nachweisen, wenn man Waffen über das Grundkontigent des Sportschützen hinaus haben will. Also mehr als 2 KW oder mehr als 3 halbautomatische Langwaffen.
    Genaue Regelungen zum Bedürfniserhalt oder die Teilnahme (Nachweis) an den Meisterschaften gibt es noch nicht. Auch aus diesen Grund warte ich auf die kommende WaffVwV.
    Das gilt übrigens auch für den Jäger. Er muss zwar kein Schießen oder Mitgliedschaften (noch) nicht nachweisen, aber er muss seinen Jagdschein fortwährend lösen. (~ 100 € im Jahr incl. Versicherung)

  • Wie ist das dann eigentlich wenn man Mitglied ist,den Papierkram hinter sich hat und die Waffe im Schrank steht,muss man dann eigentlich auch immer noch Regelmäßig schiessen und an Meisterschaften teilnehmen oder ist das dann freiwillig?Ich mein könnte man dann auch nur ab und zu mal schiessen wenn man einfach mal lust hat?

    Diese ominösen 12-18x/ Jahr gelten eigentlich für ALLE Sportschützen, ganz egal, ob sie erst gestern angefangen haben oder schon seit Jahrzehnten dabei sind.
    Während für die Anfänger eine erneute Überprüfung des Bedürfnisses definitiv nach 3 Jahren kommt, kann danach jederzeit und ohne feste Fristen überprüft werden. Und zwar Jeder!

    Solange man den Behörden nachweisen kann, dass man auch sportlich schießt und an Wettkämpfen teilnimmt, sollte es kein Problem darstellen, ob man nun min. 12-18x trainiert hat.

    Wer aber glaubt, nach Erteilung der WBK die Waffe einfach so in den Schrank zu legen, der dürfte mittelfristig seine WBK los werden.

    Fördermitglied des VDB.

  • Dein Bedürnis wird 3 Jahre nach Erhalt der WBK erneut überprüft, da muss der Verein deine Trainings-Aktivitäten bestätigen. Früher wars das damit, heute kann die Behörde jederzeit erneut überprüfen. In der Regel wird die "12/18 mal im Jahr Regel" anwendung finden, das steht so aber nicht im Gesetz. Wettkampteilnahmen sind nicht Bedingung um ein Bedürfnis nachzuweiden, machen sich aber gut, und sind unerlässlich, wenn man über das Grundkontingent (2xKurz 3xlang Selbstlader) hinaus etwas kaufen will.
    Das wird auch von Verein zu Verein, von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter und vorallem von Bundesland zu Bundesland etwas anders gehandhabt und ausgelegt.

    Fakt ist aber: Entweder Du bist Sportschütze und gehst schießen oder Du bist keiner und lässt es, dann brauchst Du auch keine WBK, zum Sammeln, haben und Selbstschutz sind die WBK grün und gelb (Erben-WBK außen vor) nicht gedacht.

    Zum ab und zu mal schießen kannst Du dir einen Verein mit netten Vereinswaffen suchen den Mitgliedsbeitrag bezahlen und dir den ganzen restlichen Sums sparen, bei Vereinen mit wenig Migliedern ist das oft garnicht so ungern gesehen. Unser Verein z.B. finanziert einen Großteil seiner Ausgaben über die für die Vereinwaffen verkaufte Munition, daher sind die Mitgliedsbeiträge eher gering.

  • Dei Überprüfung des Bedürfnisses 3 Jahre nach er Ersterteilung ist für die Behörde Pflicht - siehe § 4, Abs. 4 WaffG.
    Die danach der Behörde eingeräumte Wiederhlungsprüfung ist eine Kann-Bestimmung, genauso wie die Überprüfung der sicheren Verwahrung.
    Strittig ist im Moment die Gebührenfrage. Das ist nicht einheitlich geregelt. Auch das wird ein Punkt in der kommenden WaffVwV sein.

  • Die Gesetze sind ja Blöd in Deutschland ;)
    Wenn die Rote WBK nicht so schwer zu bekommen wäre dann würde die genau die Richtige für mich sein!
    Aber dafür muss man ja einen bestimmten Bereich angeben was man sammeln will!
    Wenn man dem Sachbearbeiter sagt:"Ich will sammeln was mir gefällt" dann sieht's düster aus *lol*
    Bin mehr der Sammler als der Jäger,schiesse ja kaum mehr als 200 Schuss mit dem LG im Jahr, das wird mehr geputzt *lol*
    Die Munition für die Waffen zu besitzen das bräuchte ich gar nicht,vielleicht mal eine Trommel füllung für einen Revolver falls doch mal böse Menschen einbrechen ;)
    Es ist eigentlich mehr das besitzen und ab und zu mal nutzen ;)
    Und immer nur auf Scheiben schiessen ist mir auf dauer auch Langweilig,ich würde glaub ich alte Autotüren usw. anschleppen und gucken was passiert wenn da die Kugeln durchfliegen,ist viel interessanter,Plinking mit GK Waffen *lol*
    Das einzige was ich interessant finde ist Tontauben schiessen,da ist Action drin,etwas fliegt durch die Luft und man muss es Treffen!Ist aber glaub ich nicht so weit verbreitet in Deutschland wie die normalen Vereine,weil man hier im Forum selten was drüber hört bzw. ich sogut wie keine Bilder von Schrotflinten gesehen habe,die meisten hier schiessen KK oder GK.
    Wird in dieser Disziplin nur mit den Doppelläufigen Flinten geschossen oder sind da auch mit Arni's worten "Äcschon Pumpgun's" zugelassen *lol*
    Damit meine ich solche wie in den USA die Cop's welche haben,Schaft aus Holz und vorn unterm Lauf das Teil das man vor und zurück zieht um Nachzuladen?

  • Zitat

    Wird in dieser Disziplin nur mit den Doppelläufigen Flinten geschossen oder sind da auch mit Arni's worten "Äcschon Pumpgun's" zugelassen
    Damit meine ich solche wie in den USA die Cop's welche haben,Schaft aus Holz und vorn unterm Lauf das Teil das man vor und zurück zieht um Nachzuladen?

    Zitat

    (wikipedia)Für den Besitz einer Vorderschaftrepetierflinte in Deutschland ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Die Flinte muss eine Mindestgesamtlänge von 95 cm und eine Lauflänge von 45 cm haben, um kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes zu sein.
    Seit der Änderung des Waffengesetzes am 11. Oktober 2002 sind Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wurde, verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes. Das Verbot geht auf den Amoklauf von Erfurt 2002 zurück, wo der Täter eine – allerdings nicht derart modifizierte – Vorderschaftrepetierflinte mitführte, welche aber nicht zur Anwendung kam. Dies gilt auch für die Montage eines Klappschaftes. Privatpersonen benötigen zum legalen Besitz einer solch modifizierten Waffe eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts. Sie wurde jedoch bislang nie erteilt.

  • Schönes Zitat, Tearchen. Aber das beantwortet die Frage nicht. Die gute "Pump-Action" mit Gewehrhinterschaft darf man ja immer noch (auf gelb?) besitzen und dürfte sie auch bei Trap und Skeet einsetzen. Macht nur keiner, weil eine Bockflinte besser geeignet ist, um zwei schnelle Schüsse hintereinander abgeben zu können, ohne noch mal "ritsch-ratsch" umgreifen zu müssen.

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Schönes Zitat, Tearchen. Aber das beantwortet die Frage nicht. Die gute "Pump-Action" mit Gewehrhinterschaft darf man ja immer noch (auf gelb?) besitzen und dürfte sie auch bei Trap und Skeet einsetzen. Macht nur keiner, weil eine Bockflinte besser geeignet ist, um zwei schnelle Schüsse hintereinander abgeben zu können, ohne noch mal "ritsch-ratsch" umgreifen zu müssen.


    Die mit dem Pistolengriff fand ich schon immer hässlich *lol* da muss schon ein Gewehrschaft dran sein.
    Das man mit einer Doppelläufigen schneller schiessen kann hab ich mir schon gedacht!Die hat ja zwei Abzüge die hintereinander angeordnet sind,die Pumpgun müsste man vom Ziel abwenden um Nachzuladen.
    Aber das ritsch-ratsch wie Musik *lol*
    Stell mir grade vor Einbrecher schleicht durchs Haus,bewaffnet mit einer illegalen 9mm,da steht der Hausherr hinter ihm ritsch-ratsch dem bößen Buben fangen die Knie an zu Zittern.Fallen lassen,bößer Bube dreht sich langsam um und schaut in ein großes Rohr *lol*
    Ich weiß ja ich hab zuviel Fernsehen geschaut ;)

  • Wenn die Rote WBK nicht so schwer zu bekommen wäre dann würde die genau die Richtige für mich sein!
    Aber dafür muss man ja einen bestimmten Bereich angeben was man sammeln will!
    Wenn man dem Sachbearbeiter sagt:"Ich will sammeln was mir gefällt" dann sieht's düster aus


    Sammelgebiet: "Schusswaffen mit verschiedenen Seriennummern"...

    Na ja, den SB mal kontaktieren inwieweit er willens ist, interessante Sammelgebiete zu genehmigen. Leider wird fast immer ein Gutachten verlangt, das so zwischen 500 - 1000 € kostet. Manchmal wird auch die WSK für Sportschützen nicht anerkannt, sondern eine, die das Thema Waffen- und Munitionsammeln ausweist. Das kommt dann nochmal teuer dazu, weil diese nicht (billig) von den Schützenvereinen (da nur Sportschützen) kommen kann.

  • Schönes Zitat, Tearchen. Aber das beantwortet die Frage nicht. Die gute "Pump-Action" mit Gewehrhinterschaft darf man ja immer noch (auf gelb?) besitzen und dürfte sie auch bei Trap und Skeet einsetzen. Macht nur keiner, weil eine Bockflinte besser geeignet ist, um zwei schnelle Schüsse hintereinander abgeben zu können, ohne noch mal "ritsch-ratsch" umgreifen zu müssen.


    Sorry, das stimmt nicht.
    Weder die alte gelbe noch die neue gelbe WBK erlaubt eine Vorschaftrepetierflinte. In der Sportordnung des DSB ist diese Flintenart nicht zugelassen. Es sind ausschließlich Einzellader, wie die klassische (Bock-)Doppelflinte oder auf 2 Schuss begrenzte Selbstladeflinten zugelassen.
    Entwerder der Jäger darf oder der Sportschütze im BDS oder BDMP haben Repetierflinten in der Sportordnung. Diese wird dann immer auf Grün eingetragen. Für Sportschützen bedeutet das den Nachweis eines Einzelbedürfnisses.

    Aber es stimmt schon, eine normale Flinte ist in den meisten Fällen zur Jagd und auf dem Tontaubenstand einfach praktischer. Wer mal eine Treibjagd mit dauerndem Überklettern von Drahtzäunen oder Gräben und der dergleichen gemacht hat, weiß warum. Eine Kipplaufflinte ist in 2 Sekunden offen und entladen. Selbstlader oder Pumpen sind da sehr fummelig. Die höhere Magazinkapazität bringt da nichts. Wer mit 2 Schuss das Flugwild nicht getroffen hat, schafft es auch mit dem 3. und 4. nicht. Da sóllte man dann lieber auf dem Stand nochmal üben.

  • @ FloppyK: Dafür kann eine Repetierflinte im unterladenen Zustand geführt werden ist somit sicherer als eine gesicherte Dopperflinte oä.
    Einmal repetieren dauert im Anschlag vielleicht eine halbe Sekunde.

    Im BDS und in der DSU darf man mit Repetierflinten Wurfscheibe schießen, bin ich der Meinung.
    War bis jetzt vielleicht 4 mal Wurfscheibe schießen, wurde gleich gefragt ob ich eine "Pumpgun" mithätte, die könnte ich da nicht benutzen.
    Entweder hätte ich mir eine leihen müssen oder Nachhause gehen können. Zum Glück hatte ich meine Bockflinte mit, weil ich mir schon sowas gedacht hab :whistling:
    Den Verband brauch ich hier nicht erwähnen, den klann sich jeder denken :thumbdown:

    Pro Legal / BDS

  • Ein Sportschütze darf überhaupt nicht führen. Auch auf dem Schießstand muss die Waffe erkennbar sicher und entladen sein, sofern man nicht gerade schießt.
    Das mit der Repetierflinte sagte ich ja - Verbot im DSB, im BDS und BDMP erlaubt.
    Auch wenn der Jäger eine Waffe führen darf, so gibt es Situationen, wo diese zwingend ungeladen sein muss, wie z.B. beim überwinden von Hinternissen, besteigen eines Hochstandes usw. Das war nur der Vollständigkeithalber angefügt.

  • Ich bin der Meinung, dass man - außer der Uzi (MP2) - alle Waffen unter-/ teilgeladen führen kann, ohne dass etwas passiert.

    Die paar Jäger, die sich jedes Jahr beim Auf- oder Absteigen des Hochsitzes erschießen, haben die Waffen sicherlich fertig geladen.
    Higegen: Erklär mal der angehenden Wutz bei der Nachsuche, dass Du wegen der UVV noch einen Moment brauchst, die Waffe wieder zu laden. :P

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.


  • Sorry, das stimmt nicht.
    Weder die alte gelbe noch die neue gelbe WBK erlaubt eine Vorschaftrepetierflinte.

    Jein.
    Auf die neue gelbe bekommt man Repetierer (ein Vorderschaftrepetierer ist auch nichts anderes) mit gezogenen Läufen.
    Kalibermäßig ist hinsichtlich Schrot oder Kugel nichts erwähnt.
    Es gibt einen Hersteller der eine Vorderschaftrepetierflinte mit einem gezogenen Lauf (wohl für Slugs gedacht) im Programm hat. Diese kann man auf Gelb eintragen, habe ich selbst schon gesehen.

  • Es gibt einen Hersteller der eine Vorderschaftrepetierflinte mit einem gezogenen Lauf (wohl für Slugs gedacht) im Programm hat. Diese kann man auf Gelb eintragen, habe ich selbst schon gesehen.

    Das ist dann aber eine Vorderschaftrepetier-Büchse (wegen dem gezogen Lauf), diese kann man auf gelb erwerben, eine Vorderschaftrepetier-Flinte aber nicht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Wer ist denn eigentlich dazu berechtigt, die Einträge im Schießbuch eines Vereinsmitgliedes zu unterschreiben?