DDR Luftgewehr "Knicker" - was darf ich / was darf ich nicht?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 79.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2011 um 01:31) ist von Ostseekind81.

  • Hallo Forum!

    Ich besitze ein Luftgewehr aus DDR Zeiten. Technische Daten kenne ich leider nicht.
    Der Hersteller war Haenel, Bezeichnung: MODELL 303.
    Bisher habe ich es, wenn ich mal Lust hatte damit zu schießen, einfach auf die Rückbank meines Autos gelegt
    und bin damit zum Kumpel auf´m Dorf gefahren um auf seinem Grundstück damit zu schießen.
    Ich bin durch Zufall über dieses tolle Forum gestolpert und das Schmöckern hat mich dann doch ein wenig nachdenklich gemacht.
    Müsste der "Knicker" eine Kennzeichnung haben um nicht als illegale Waffe zu gelten?
    Oder ist das, ähnlich wie bei Softairwaffen, eher unproblematisch?
    Wenn ich das recht verstanden habe, hängt das von der Energie ab, die das Geschoss hat.
    Weiß jemand, ob das bei dem Luftgewehr mehr oder weniger als 0,5 J sind?
    Falls der Knicker legal ist, was muss ich beim Transport beachten?

    Viele Grüße
    Maik

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!

  • Lg´s müßen ein :F: haben oder vor 1970 in der BRD bzw vor 1991 in der ehemlaigen DDR in den Handel gebracht worden sein.
    Dieses :F: besagt das sie unter 7,5 Joule haben. Wurden vor dem :F: in den Handel gebracht dürfen sie auch mehr haben.
    Schießen in Garten darf man nur wenn die Waffe unter 7,5 Joule hat und kein Geschoss den Garten verlassen kann.
    Transportieren darf man nur in einem verschlossenem ( also mit Schloss ) Behältnis.

    Wenn Du also im Garten ( oder auch im Haus ) weiter damit schießen musst Du sie von einem Büchsenmacher überprüfen lassen.
    Hat sie mehr wie 7,5 Joule darfst Du nur auf einen Schießstand damit schießen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • HalliHallo.

    1. Der Besitz dieses Teilchens ist völlig legal. Wenn es noch aus der DDR stammt, sind die Energiewerte für den Besitz egal. Für's Schießen selbst aber eventuell nicht, kommt auf die Joule an.

    2. Sind weit mehr als 0,5J. Genaueres werden dir die Haenel-Freunde hier ganz sicher noch sagen. Ich habe da nur dumpf noch irgendwas um 7-8J im Kopf.

    3. Zum Transport muss sich die Waffe in einem abgeschlossenen Behältnis befinden. Lass dich nicht ohne erwischen, also nicht so ins Auto packen. Gibt Stress und ist ein Gesetzesverstoß, denn deine Methode gilt als "Führen" und wird bei Luftdruckwaffen bestraft, als wenn die Waffe scharf wäre. Allerdings reicht z.B. ein Stoffsack, der z.B. mit einem kleinen Zahlenschloss gesichert ist. So absurd das klingt.

    4. Zum Schießen auf'm Grundstück sage ich (s.o.) nichts, weil mich das Thema, mit Verlaub, ankotzt. Kommt sicher noch.

    5. Aus dem gleichen Grund verzichte ich auf das Nennen von Gesetzespassagen. Das kotzt mich nämlich auch an ;) Kommt aber bestimmt auch noch :whistling:

    Gute Nacht.

    p.s. Der Link ins Lexikon, darunter weitere Links ins Forum : https://www.co2air.de/wbb3/index.php…conItem&id=1165

  • @ ostseekind,
    sollte dein 303 noch keine Verjüngungskur hinter sich haben( Feder, Manschettenwechsel) bezweifle ich, daß es über 7,5 J nach den Jahren hat!
    Um auf Nummer sicher zu gehen, zahnarztbesuch mal streichen und die 10Euro nem Büma zur Mündungsenergiemessung gegeben..
    Dieser wird Dir dann entsprechend kundtun wieviel dein Haenel noch an "Power" hat und ggf. den Vorschlag machen ein :F: beim zuständigen Beschussamt stempeln zu lassen, was jedoch nicht grad ganz billig ist. Hiernach stehst Du auf der sicheren Seite und muss nicht auf einem zugelassenen Schiessstand schiessen....sofern die gestzl. Sicherheitsvorschriften beachtet werden...
    gruss in meine 2. Heimat, Ronny

    Haenel, what else?

  • Hallo!

    Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Ein :F: kann ich nicht finden, aber es ist "Made in GDR" eingeprägt.
    Damit wäre das :F: dann wohl auch nicht nötig.
    Es muss also in verschlossenen Behältern transportiert werden?
    Gibt es da bestimmte Vorgaben, die der Behälter erfüllen muss?
    Oder kann ich mir einfach ´n Koffer aus Sperrholz zusammen leimen
    und mit ´nem Vorhängeschloss sichern?
    Wenn ein Stoffsack reicht, dann ist das doch bestimmt auch okay?
    Der Garten ist ein Hinterhof und der ist von einer Mauer umgeben.
    Also kann das Geschoss den Garten auch nicht verlassen. :)
    Das mit der Energie des Geschosses würde mich auch interessieren.
    Büchsenmacher hab ich in der Umgebung nicht gefunden.
    Gibt es dafür noch eine andere Bezeichnung?
    Naja, in einem Dorf in der Nähe gibt es ein Waffengeschäft.
    Werde bei Gelegenheit dort mal nachfragen.
    Da müsste man ja wissen, wo der nächste Büchsenmacher sitzt.

    Viele Grüße
    Maik

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!

  • Kauf Dir doch ein einfaches Futteral, das Du mit einem einfachem Vorhängeschloß aus dem Baumarkt sichern kannst.
    Somit bist Du beim Transport auf der sicheren Seite.

  • Das heißt, ich darf damit gar nicht im Freien schießen?
    Den Himmel sehe ich ja immer? :S
    Dann müsste ich mich damit also in die Garage stellen?
    Aber auf 5 Meter schießen mach ja auch kein Spaß.
    Oh man, da vergeht einem ja glatt der Spaß an der Sache. :(
    Das mit dem Futeral wäre natürlich auch ´ne Idee.
    Ist aber schon seltsam, diese Reglung... :wacko:

    Viele Grüße
    Maik

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!

  • Das Problem ist wirklich die Sicherheitszone. Wenn dir das geladene Gewehr aus der Hand fällt, auf den Boden knallt und losgeht, darf kein Schuss hinter dem Zaun landen können. Hartes Gesetz, aber auch ein bisschen nachvollziehbar.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Oder kann ich mir einfach ´n Koffer aus Sperrholz zusammen leimen
    und mit ´nem Vorhängeschloss sichern?

    Klar. Damit kannst Du das Geld für einen Koffer oder ein Futteral sparen. Muss halt abschließbar sein - bei den billigen Waffenkoffern ist es auch so, dass die kein eingebautes Schloss haben, sondern Ösen, wo man ein Vorhängeschloss reinmacht. Klebeband drumherum würde auch gehen, ist aber halt recht unpraktisch. :)

    Die V0 vom Luftgewehr kannst Du auch selber prüfen, falls Du das Geld für ein Messgerät ausgeben willst... die einfachen Combro's gibt es tw. ab 50 Euro (Angebotspreis). Aber bei einem gebrauchten 303 würde ich mir da keine Sorgen machen - ich habe selbst eines gemessen, und das lag weit unter der zulässigen Grenze.

  • Das heißt, ich darf damit gar nicht im Freien schießen?
    Den Himmel sehe ich ja immer? :S
    Dann müsste ich mich damit also in die Garage stellen?
    Aber auf 5 Meter schießen mach ja auch kein Spaß.
    :wacko:

    Viele Grüße
    Maik

    ein anderer user hier im forum, wer genau habe ich leider vergessen, hatte mal eine ziemlich elegante lösung:

    er hatte sich einfach eine art box, ein bisschen wie ein kleines häuschen, mit einer kleinen öffnung zum rausschiessen gebastelt. somit kann, egal wie, das geschoss vom abschussort das grundstück nicht verlassen.
    vieleicht kommt sowas für dich in frage?

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Oh man, ist das kompliziert mit den ganzen Regelungen.
    Aber danke für die ganzen Infos, da kann ich ja froh sein, dass bis jetzt alles gut ging und es keinen Ärger gab.
    Wenn ich da an früher denke. Vor 15 Jahren hat man sich mit Kumpels hinterm Haus getroffen,
    ´ne Zielscheibe an irgendeinen Baum gepinnt und einfach geschossen.
    Ob das damals legal war ist die andere Frage aber mit 14 macht man sich da ja nicht so die Platte.
    Mal schauen, wie es jetzt weiter geht, im Garten werde ich erstmal nicht mehr schießen.
    Ist wie gesagt nicht mein Garten, also werde ich da wohl auch kein Häuschen bauen, für die paar Mal im Jahr.
    Werde mir so´n Futteral bestellen - bei dem Preis lohnt der Selbstbau ja nicht wirklich.
    Ich schaue erst mal nach ´nem Schießstand / Schützenverein in der Nähe.
    Da haben sie ja bestimmt auch Geräte zum Messen der V0 und da muss man sich keine Gedanken wegen der Nachbarn machen. :)

    EDIT:
    Ich hab da mal noch eine Frage zum Verständnis: Dürfte ich mit dem KWS das LG auch ohne Futteral transportieren?
    Oder gilt das nur für Waffen, die keine Projektile verschießen können?

    Viele Grüße
    Maik

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!

    Einmal editiert, zuletzt von Ostseekind81 (17. März 2011 um 00:38)

  • EDIT:
    Ich hab da mal noch eine Frage zum Verständnis: Dürfte ich mit dem KWS das LG auch ohne Futteral transportieren?
    Oder gilt das nur für Waffen, die keine Projektile verschießen können?

    Der KWS gilt NUR für Schreckschuss Waffen, für nichts anderes.
    Um das verschlossene Behältniss kommst du nicht rum.

  • Ach so, danke!
    Hab jetzt einen Schützenverein gefunden, der ganze 2,1 km von meiner Wohnung entfernt ist
    und wo man laut Homepage relativ günstig die Anlagen nutzen kann.
    Ich denke, das ist die beste Lösung.

    Viele Grüße
    Maik

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!