Waffen Ostheimer - hat sonst noch wer Probleme bei Rückgabe von Artikeln ?

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 5.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2011 um 11:32) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Folgender sachverahlt:

    Ich habe bei Waffen Ostheimer online ein Zweibein gekauft und nach 12 Tagen zurückgeschickt mit der Bitte um Erstattung des Kaufpreises iHv. 99,- EUR zzgl. Versandkosten.
    Ich habe das Zweibein nur zu Fotozwecken an mein LG geschraubt und nie draußen verwendet, sondern nur in der Wohnung auf dem Tisch.

    Hier die Antwort von Ostheimer:

    Sehr geehrter Herr xxxxx,

    wir haben Ihre Rücksendung erhalten. Der Service hat uns mitgeteilt, dass bei der Rücksendung leider Originalverpackung und Bedienungsanleitung nicht mehr mit bei lagen. Unabhängig davon trägt das Zweibein nun Gebrauchsspuren. Die Gleitfüße haben durch Gebrauch starke Abnutzungsspuren. Ebenso sind die Gummischutzkappen an den Fußenden abgerieben und mit Erdreich & Steinen durchsetzt. An den seitlichen Führungen ist der Lack bis auf das blanke Metall abgerieben. Grundsätzlich sollte ein Gegenstand, sofern man sich nicht mit dem Behalten der Ware trägt so behandelt werden, als wäre es nicht der eigene. Eine Prüfung wie es im Ladengeschäft auch möglich wäre würde kein Problem darstellen. Da das Zweibein nun nicht mehr in dem Zustand neuwertig, wie zum Zeitpunkt der Versendung ist, sind wir leider gezwungen es im Ladengeschäft als gebraucht weiter zu veräußern können Sie sicherlich nachvollziehen, dass wir bei dieser Rücksendung eine Wertminderung ansetzen müssen. Diese beläuft sich nach Kalkulöation und Rücksprache mit der Geschäftsleitung auf 20,00€.

    Somit sähe eine Gutschrift wie folgt aus:

    Warenwert Zweibein 1A2-BR 99,00€
    DHL Online-Frankierung 5,90€
    Gesamt: 104,90€
    Wertminderung wg. Beschädigungen/Gebrauch 20,00€
    Gutschriftsbetrag: 84,90€

    Wir überweisen den Gutschriftsbetrag umgehend.

    Mit freundlichen Grüßen,

    (gestrichen)
    (Anmerkung: Wenn Du deinen Klarnamen nicht belegbar nennst, nenn bitte auch keine anderen Klarnamen ohne deren Einverständnis!
    Ulrich, Admin)

    Meine Antwort:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich Sie heute am Freitag, den 25.02.2011, 17:20 Uhr, telefonisch nicht erreichen kann, sende ich Ihnen diese Nachricht.

    Zur Sache:

    Ich widerspreche dem von Ihnen beabsichtigten Abzug der 20,00 EUR ausdrücklich.

    Ich habe das Zweibein nur in der Wohnung verwendet und nicht draußen. Vor der Rücksendung habe ich mir den Artikel angesheen, es war alles einwandfrei, sonst hätte ich den Artikel behalten oder privat verkauft, aber nicht zurückgeschickt. Die von Ihnen angegebenen Mängel sind nicht vorhanden bzw. wurden nicht durch mich verursacht.

    Die "Originalverpackung" war eine Klarsichthülle....

    Um Überweisung des Gesamtbetrages wird gebeten.

    Mit freundlichem Gruß
    xxxxxxxxxx"

    Irre, oder ?

  • Ich habe das Zweibein nur zu Fotozwecken an mein LG geschraubt und nie draußen verwendet, sondern nur in der Wohnung auf dem Tisch.


    Hi!

    Wenn Du es "nur" zu Fotozwecken verwendet hast dann hast Du es doch "benutzt" bzw. es hat Dir was "genutzt", und das geht in meinen Augen weit über die zulässige "Prüfung der Ware" hinaus. Und wenn Ostheimer moniert das die Original-Verpackung (und wenn es nur eine Tüte war) und die Originalanleitung auch noch fehlt dann stimmt das ja auch und Ostheimer kann diese Retourenware nicht mehr als "Neu" verkaufen.

    In meinen Augen hat Ostheimer da absolut Recht und Du solltest froh sein das Osti das Teil überhaupt zurück nimmt.

    Gruß,
    Rene'

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (25. Februar 2011 um 17:53)

  • Hi,

    Fakt ist es wurde genutzt und es fehlt etwas.
    Also kann er es nicht mehr als neu verkaufen.

    Da ist ein Abzug gerechtfertigt.

    Gruß Christian

    P.S. irre währe ein Zweibein zu bestellen es wenn auch nur zu Fotozwecken zu nutzen und es dann nicht mal komplett zurück zu geben und alles wieder zu bekommen.
    Denk mal nach wenn das Schule machen würde was dann bei den Händlern los währe...

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Sehe ich auch so. Gebrauchsspuren und unvollständige Rücksendungen verlangen nach Wertminderung, warum allerdings nur 20 Euro ist mir schleierhaft, da bleibt der Händler mit Sicherheit auf mind. nochmal 20 Euro sitzen... Gebrauchtware verkauft sich sicherlich wesentlich schlechter...

  • Gebraucht ist es, ist ja von mehreren quasi Bestätigt worden (und auch unteranderem von dir selbst)
    Allerdings ist mir Schleierhaft, wie Osthe daraufkommt, das die Füße mit Erdreich und Steinen durchsetzt sei wenn es nur, laut deiner Aussage, auf dem Stubentisch genutzt worden ist.
    Da würde ich mal nachhaken...

  • Ich kann über Ostheimer nicht klagen.
    Die rufen sogar an um was zu Regeln.

    Sei zufrieden das Du noch so viel zurück bekommst.

    Andere ziehen 50 % ab.

    Ach wer von euch jetzt munkelt ist die Frage.

    Ich denke nicht das Oste auf die 90 .-€ angewiesen ist.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Darauf angewiesen sicherlich nicht, aber gebraucht ist gebraucht.
    Somit sehe ich Ostheimer ganz klar im Recht.
    Bei nur 20 Euro abzug könnte man sogar von sehr großer Kulanz sprechen.

    Andy

  • Hi,

    Fakt ist es wurde genutzt und es fehlt etwas.
    Also kann er es nicht mehr als neu verkaufen.

    Da ist ein Abzug gerechtfertigt.

    Gruß Christian

    P.S. irre währe ein Zweibein zu bestellen es wenn auch nur zu Fotozwecken zu nutzen und es dann nicht mal komplett zurück zu geben und alles wieder zu bekommen.
    Denk mal nach wenn das Schule machen würde was dann bei den Händlern los währe...


    Da kann man nur Zustimmen!
    Wär genauso sich ein Auto zu kaufen und dann 12 Tage später bringt man es zurück,habs auch nur kurz benutzt und das und das fehlt,hätte den Kaufpreis gerne wieder *lol*
    Da sind wir doch anders Erzogen worden!
    Wenn ich es nicht will dann benutze ich es nicht, aber erst kaufen dann benutzen und dann zurückgeben ne ne ist doch kein Verleih der Gegenstände verleiht.
    Kenne aber auch welche die groß im Versandhaus einkaufen (teuere Sachen) dann ein mal tragen und die Ware dann zurück schicken,ich würde mich Schämen,bin halt eine ehrliche Haut ;)

  • Da wir das Zweibein nicht gesehen haben,
    kann niemand von uns beurteilen, ob
    der Abzug gerechtfertigt war oder nicht.

    Wenn das Zweibein wirklich derart gebraucht war,
    dann ist der Wertabzug akzeptabel,
    falls nicht, ist das eine Vorspiegelung falscher Tatsachen
    und somit völlig inakzeptabel.

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Für solche Fälle gibt es normalerweise die Tabelle für Nutzungsabzüge, in der wie beim Kindergeld des genau aufgelistet ist was abgezogen werden darf!
    Auch ist da festgelegt was ne OVP für einen Wert hat!

    Ne Nutzungsanrechnung ist rechtens aber die Höhe ist an und für sich zu hoch!

  • Man müsste das Zweibein schon gesehen haben, um sich darüber ne Meinung zu bilden - alles andere ist nur Spekulation. Allerdings stimme ich darin überein, dass das "nur zu Fotozwecken" benutzen tatsächlich schon ein Nutzen an sich darstellt.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • @ Fasty


    Zum Glück kommt frech nicht immer "weiter"


    sry, du hast das " 2bein nur bestellt für Photos"........ so kommt es zumindest rüber...... also Pay for, und jammer nicht.....


    Ostheimer 1 Fasty 0

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • Ne Nutzungsanrechnung ist rechtens aber die Höhe ist an und für sich zu hoch!


    Das heisst also Du würdest für zwei Wochen dein niegelnagelneues Zweibein für unter 20€ an einen Unbekannten verleihen ,der das dann für Fotozwecke nutzen kann, und akzeptierst das nach der Rücksendung (die Du zahlst!) die Originalverpackung und die Originalanleitung fehlt. Von Gebrauchsspuren mal ganz abgesehen.

    Respekt! Leute meldet euch bei Ihm! ;)

    Gruß,
    Rene'

  • Hier geht es nicht um MEINE Meinung!
    Sondern darum, dass es in der AfA Tabelle eben so is das du für ein Notebook
    , dass der Kunde zurückgibt bei einem Wert von 700€ eine NA von 20€ ansteht! Und des in den ersten 2 Wochen!

    So des is aber der siebenfache Gerätewert in einer komplett anderen Produktkategorie die einen wesentlich höheren Wertverfall als ein Zweibein hat!

    Aus diesem Grund is eben der Abzug von ca. 20% einfach sehr hoch angesiedelt!
    Diese Sachen sind einfach geregelt und da is das Subjektive empfinden des Verbrauchers nunmal aussen vor!

    Und der Versand darf vom Händler bei einem Gerätewert der über 40€ liegt, nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden!

    mfg

  • Kollegen,

    jetzt lasst mal gut sein! Fasty hat geschrieben, dass er das Zweibein in einwandfreiem Zustand zurückgeschickt hat. Fotoshooting hin oder her - einwandfrei ist einwandfrei.
    Ein paar von seinen über 400 Beiträgen hab ich gelesen und der Kerl macht auf mich einen absolut glaubwürdigen und kerngesunden Eindruck.

    KH

  • Ja schon, aber nicht vollständig...

    Auch Ostheimer hat einen guten Ruf.
    Ich denke nicht das der ihn gefährden würde.

    Ist leider hier nicht zu klären.

    Fakt ist er darf etwas abziehen, schon wegen der Verpackung und der Anleitung.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • @ Klaus Heisseler


    Fatsy hat geschrieben,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, Ostheimer hat geschreiben.... tja..... wem glaubt man ?

    Ich für meinen Teil eher Ostheimer... den wer sich was bestellt ohne feste kaufabsicht, der brauch sich nicht wundern, wenns "druck" bzw Abzug gibt.

    P.S. Bin ich mir ziemlich er sicher, das hier nicht nur die staatlichen Organisationen mitlesen, sonder evtl auch Waffen Ostheimer, Sportwaffen Schneider usw....

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • Mal zur Info: Es ist nicht erlaubt, eine E-Mail ohne Rücksprache und entsprechende Erlaubnis des Verfassers einfach so zu veröffentlichen (besonders, wenn du damit Interessen beeinträchtigst).
    Könnte nämlich empfindliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen...
    Aber die Erlaubnis liegt ja bestimmt vor! :whistling:

    Nebenbei bemerkt finde ich das Verhalten des Händlers völlig nachvollziehbar und noch sehr kulant.

  • ... und benutzen darf man die Ware , wie im Ladengeschäft auch ,
    auspacken , bewegen anschrauben , aber wieder so verpacken ,
    wie der Verkäufer es auf dei Ladentheke gelegt hat .
    Fehlen dann die orgn. Verpackung und Beschreibung ist es eben
    nicht mehr orginal verpackt .
    Ist die Farbe abgeblättert , nun das wird dann zu einem Problem
    wenn Du es belegem kanst , nur ein paar mal auf und zugemacht
    musst Du mit dem Verkäufer klären .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • whizz71

    Na, komm schon. Fasty kann sich ne HW100 + Simalux + Zubehör leisten. Dem sind doch die 20 Euro egal. Ich denke er fühlt sich wegen den angedichteten Gebrauchsspuren veralbert und wollte sich hier mal Luft machen.

    Aber eigentlich hat er ja nach ähnlichen Erfahrungen bei Ostheimer gefragt. Also, will dazu noch einer was sagen?

    KH