SSW im Auto mit sich führen?

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 8.757 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Februar 2011 um 14:10) ist von Floppyk.

  • Hallo Community, ich habe da eine Frage auf die ich bisher keine Antwort finden konnte.

    Ein Polizist sagte mir, man dürfte eine SSW, NICHT im Auto beim fahren mit sich führen, also in einem Holster. Die Waffe müsste sicher transportiert werden, da man sich sonst nicht richtig auf den Straßenverkehr konzentrieren kann, dabei sei es egal ob man den kl. Waffenschein hat oder nicht,

    Frage, stimmt das?

    Gibt es dazu was aus dem Gesetzbuch, was besagt das es sehr wohl erlaubt ist, eine Waffe im Holster mit sich zu führen, wenn man Auto fährt?

    Denn wie sonst machen das die vielen Taxifahrer mit kl. Waffenschein? Da würden sich ja ganz schön viele strafbar machen, wenn sie während dem fahren, die Waffe im Holster mit sich führen!

    Lieben Dank

    GTO mit F

    .

  • wenn du sie (an dir)führst und einen KWS besitzt ist es erlaubt!


    wenn du einen KWS besitzt darf sie auch im Handschuhfach liegen!! Wichtig ist zu wissen:, wenn andere Personen das Auto benutzen ist die aufbewahrung im Handschuhfach nicht gestattetauch wenn es abschließbar ist.

  • Danke für die Antwort.

    Das weiss ich ja.

    Mir ist nur wichtig, hat der Polizist nun Recht oder nicht? Keine Lust irgendwie Ärger zu bekommen oder so, den Kl. Waffenschein habe ich ja. Dennoch bringt mich die Aussage von dem Polizisten durcheinander -.-


    GTO mit F

  • Kurz gesagt, NEIN, er hat nicht recht!!!

    Leider haben oft die Leute, deren Job es ist die Gesetzte zu vertreten am wenigsten Ahnung.

    Bei Diskussionen mit Polizisten hört man dann immer, " wir können doch nicht jeden § und jedes Gesetz im Kopf haben."

    Aber vom Bürger wird es erwartet. :cursing:

    P.S. Ein Bekannter von mir ist HK in MUC, daher kenn ich die Diskussion.

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • wenn andere Personen das Auto benutzen ist die aufbewahrung im Handschuhfach nicht gestattetauch wenn es abschließbar ist.


    Um es mal konkreter zu sagen, eine SSW darf nur dann im Auto sein (ob Handschuhfach, Kofferraum oder sonstwo), wenn der KWS-Inhaber auch im Auto ist. D.h. wenn jemand anderes, der keinen KWS hat, den Wagen benutzt, oder auch wenn niemand im Wagen ist, hat eine SSW im Auto nichts verloren. Ein Auto hat nämlich nicht den gleichen Status wie eine Wohnung/ein Haus.

    Zu deiner Frage, eine SSW darfst du auch im Auto geholstert mit dir führen wenn du den KWS hast. Es sei denn, du befindest dich mit dem Auto auf dem Weg zu einer öffentlichen Veranstaltung (Kirmes etc.). Aber dazu gab es letztens schon einen sehr ausführlichen Threat.
    Polizisten legen "ihre" Ansicht vom Waffengesetz öfter schon mal etwas sehr eigen aus. Das ist leider auch nichts neues.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Meine Güte wenn der liebe Herr Polizist das wirklich gesagt hat. . . .

    wie konzentrieren sich die Jungs denn dann selber auf den Verkehr wenn die ihre Kniften am Gürtel hängen haben. *kopfschüttel* Manchmal hat man echt das Gefühl das solche "Gesetze" nur erfunden werden um dem lieben Bürger mal ordentlich ein's auszuwischen. 8o

    Gut das solche Vollprofis für meine Sicherheit sorgen. :thumbsup: (Die paar lieben und netten Polizisten die es gibt sind davon jetzt mal ausgenommen :love: )

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25911 Wörter. (:)

    ,,Arm yourself because no-one else here will save you"

    Rules for a Gunfight :
    1. Bring a Gun. Preferably
    , bring at least two Guns.
    2. Bring all of you friends who have Guns.

  • Ach, die Polizei und das Waffenrecht

    Es gibt nur zwei Arten des Führens einer Schusswaffe (wenn man mal die Feinheiten Biathlon, Singanlpsitoel Bergsteiger usw. nicht benennt):
    1. das erlaubnisfreie Führen in einem verschlossenen Behältnis zum Zwecke des Transportes. Das ist nach § 12, Abs 3 erlaubnisfrei.
    2. das zugriffbereite Führen außerhalb seines Besitztumes. Das ist nach § 10 erlaubnispflichtig. Abs 4 definiert das erlaubte Führen von SRS Waffen mit besagtem KWS.

    Da beißt auch der Polizist keine Faden ab.

    Aber - das unverschlossne Handschufach ist kein Transportbehältnis im Sinne des § 12/3. Mit KWS in der Tasche ist es aber egal, weil in jeder Form geführt werden darf.

  • Wie es Hmpf schon so schön gesagt hat, fahr damit ja nicht in richtung öffentiche Veranstaltung!! ;( :thumbup:
    Auch wenn du da eigentlich gar nicht hin willst....
    Mach da lieber einen Sehr sehr weiten Bogen rum, auch wenn du im besitz einen KWS bist!

    Gruß Andy

  • Mal auch rein logisch. Wenn man die Waffe zur SV mit sich führt und einer will dir an die Wäsche und schlägt das Seitenfenster ein anner Ampel oder so, dann kannst als angeschnallter Insasse kaum was machen und wenn du dann deine SSW sicher im Koffer und wohlmöglich noch im Kofferraum transportierst (oder auch angeblich musst) ist der Zweck der SV nicht mehr gegeben. Von daher würd ich die Waffe erst recht im Auto nicht ablegen.

    Und noch was: Im Gesetzt steht: jeder darf Autofahren wenn er sich geistig und körperlich dazu im stande fühlt (und den führerschein besitzt :P )
    wen einem die waffe also nicht behindert beim autofahren kann dir keiner was.

    LG Dirk

  • Und noch was: Im Gesetzt steht: jeder darf Autofahren wenn er sich geistig und körperlich dazu im stande fühlt (und den führerschein besitzt :P )
    wen einem die waffe also nicht behindert beim autofahren kann dir keiner was.


    Versuch das mal einem Polizisten, im Bezug auf die Nutzung eines Handys beim Autofahren, so zu erklären. :P

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Ein Polizist sagte mir, man dürfte eine SSW, NICHT im Auto beim fahren mit sich führen, also in einem Holster. Die Waffe müsste sicher transportiert werden, da man sich sonst nicht richtig auf den Straßenverkehr konzentrieren kann, dabei sei es egal ob man den kl. Waffenschein hat oder nicht, Frage, stimmt das?


    Ob der TS evtl. etwas falsch verstanden hat oder der Polizist unwissend ist, kann ich nicht beurteilen. So wie der Satz da steht, ist das definitiv UNSINN!
    Mit KWS ist es beim Autofahren völlig egal, ob ich die Waffe im Holster am Körper trage oder sie liegt im Handschuhfach.
    Wobei die Variante 'im Holster' die bessere ist, dann kann ich sie a.) beim Verlassen des Autos nicht vergessen und b.) haben eventuelle Mitfahrer - egal welchen Alters - keine Gelegenheit unbefugt damit rumzufummeln.

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • Für mich ist das absolut unlogisch und blödsinnig was der gute Dir da erzählt hat.

    Natürlich kannst Du die Waffe auch im Handschuhfach mitführen,solange sie für unbefugte unzugänglich ist .(abschließen)

    Wo man am meisten drauf erpicht,gerade das bekommt man nicht.(Wilhelm Busch)

    Einmal editiert, zuletzt von Bluesmann (20. Januar 2011 um 09:55)

  • Darf ich eine SSW nicht geladen in einem Verschlossenen Handschuhfach aufbewahren?
    MUSS ich sie mitnehmen wenn ich das Auto verlasse?

    Was wenn das Auto auf Privatgrund steht - von wehm auch immer.

    Danke

  • Darf ich eine SSW nicht geladen in einem Verschlossenen Handschuhfach aufbewahren?
    MUSS ich sie mitnehmen wenn ich das Auto verlasse?

    Was wenn das Auto auf Privatgrund steht - von wehm auch immer.

    Danke


    Ich würde meine SSW immer mitnehmen wenn ich das Auto verlasse,ungeachtet der Rechtslage.

    Wo man am meisten drauf erpicht,gerade das bekommt man nicht.(Wilhelm Busch)

  • Wenn das Auto in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichem Teil steht sollte es gehen ( z.B. Garage ).
    Wenn es in der Auffahrt steht wäre es mir zu Unsicher, in meinen Augen gelten dann die selben Regel wie auf einem Öffentlichem Parkplatz.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ja nö, selbst in der Garage dürfte die geladene Gaspuste nicht allein im Wagen verbleiben.

    Geladen >gelagert< werden darf laut Gesetz ja nur in einem entsprechenden Behältnis mit der geforderten Sicherheitsstufe.

    Zwar ist es sehr unwahrscheinlich daß ein Polizist in deiner Garege eine Verkehrskontrolle durchführt :D , aber streng nach Gesetz darfst du das Dingens auch nicht in der Garage allein im Auto lassen.

    Übrigens nicht mal im Wohnzimmer wenn du die Wohnung verlässt.
    Klingt komisch, is aber so :P


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: