Weinbergpistole frei ab 18?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 7.644 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. August 2019 um 19:21) ist von Floppyk.

  • Alle Böller sind frei ab 18. Jedoch für das böller, was kein Schießen darstellt und auch nicht unter dem WaffG fällt, ist der Pulverschein nach § 27 SprengG nötig. Zudem muss jeder Böllerschuss behördlich angemeldet werden.
    Jeder Böller muss staatlichen Beschuss tragen, der zwingend alle 5 Jahre zum Wiederholungsbeschuss muss.

    Kurse zum Böllern für die Erlangung des Pulverscheines kosten um die 100 €, jedoch ist Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig, die nochmal 40 - 80 € kostet. Mindestalter zum Besuch des Lehrganges ist 21. Der Pulverschein selbst kostet 100€ und ist 5 Jahre gültig. Bedürfnis über einen Verein ist nötig.

  • ... Jeder Böller muss staatlichen Beschuss tragen, der zwingend alle 5 Jahre zum Wiederholungsbeschuss muss....

    Das trifft nur zu, wenn ich das Teil innerhalb Deutschlands benutzen will. Herstellen, kaufen, verkaufen, an die Wand hängen oder was auch immer kann ich ohne Probleme jederzeit und ohne Beschuß oder Berechtigung machen....

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  • Herstellen, kaufen, verkaufen, an die Wand hängen oder was auch immer kann ich ohne Probleme jederzeit und ohne Beschuß oder Berechtigung machen....

    Gibt es dabei irgendwelche Einschränkungen hinsichtlich Design bzw. technischer Umsetzung? Also wäre z.Bsp. ein mehrschüssiger Böller in Form eines Monster-Revolvers oder einer XXL-Pepperbox unproblematisch? Just curious... bauen würde und könnte ich sowas eh nicht. :)

  • Bedürfnis über einen Verein ist nötig.

    Bist du dir da 100%ig sicher dass man ein Bedürfnis nachweisen muss? Überall steht doch nur, dass man die Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht - mehr nicht.

    €dit: Habs gefunden, Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundlage für den Lehrgang. Lehrgang und Bedürfnis ist Grundlage für den Schein

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  • €dit: Habs gefunden, Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundlage für den Lehrgang. Lehrgang und Bedürfnis ist Grundlage für den Schein


    Genau so ist es.
    Ohne UB-Bescheinigung darf der Lehrgangsträger den Teilnehmer noch nicht mal am Unterricht teilnehmen lassen. Das SprengG ist da in machen Dingen noch restriktiver als das WaffG ausgelegt. Während es für das Bedürfnis zum beantragen der eigentlichen § 27 Erlaubnis eine einfache Bedürfnisbestätigung des Vereines und nicht wie bei Beantragung einer Waffe vom Verband, ausreicht.
    Wer also in einem Verein seit 6 (!) Monaten Mitglied ist, wo aus Tradition geböllert wird, kann diese Erlaubnis auch bekommen. Das muss kein Schützenverein sein, sondern kann auch ein Renactement-Verein oder Heimatverein zur Traditionspflege sein.
    Unter bestimmten Umständen darf dann auch zu Hause (zu Silvester) geböllert werden oder man macht das mal für eine Hochzeit.

  • ....Unter bestimmten Umständen darf dann auch zu Hause (zu Silvester) geböllert werden oder man macht das mal für eine Hochzeit.

    ... oder erfreut einen Vereinskameraden morgens um 5 Uhr mit Böllern direkt an seinem Schlafzimmerfenster, was hier unten in Bayern durchaus häufiger vorkommt und auch gleich noch die bis zu diesem Zeitpunkt schlafende Nachbarschaft erfreut ;)

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  • vielen dank für den link! ich habe mich noch nie mit böllern befasst, es gibt dort sogar Schnellfeuer-Kanonen / Hinterlader- bzw. Kartuschen-Kanonen ;)
    sehe ich das richtig das das herstellen von böllern auch frei ab 18 ist und auch kein historisches vorbild nötig ist? denkbar wäre doch dann auch ein mehrschüssiger böller in form einer klassischen gatling???

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    Einmal editiert, zuletzt von baumstamm (14. Januar 2011 um 15:12)

  • sehe ich das richtig das das herstellen von böllern auch frei ab 18 ist und auch kein historisches vorbild nötig ist? denkbar wäre doch dann auch ein mehrschüssiger böller in form einer klassischen gatling


    Soweit ich weiß, ist die Herstellung erluabt, da keine Waffe im Sinne des WaffG. Irgendein Beschussamt stellt sogar Maßzeichnungen zum Eigenbau bereit, damit es bei der Prüfung keine Probleme gibt. Da vielleicht mal die Beschussämter anrufen. Jedoch ist das ohne Böllerschein und folglich Testmöglichkeit so ziemlich sinnfrei.
    Ich muss jedoch eingestehen, dass das Thema Böllern für mich auch recht neu ist. Aber ich werde mich damit im Frühjahr eingehender mit beschäftigen.

  • baumstamm: Grundsätzlich wäre so etwas möglich. Allerdings kennst Du das ja "Auf hoher See und vor Gericht ....." Von daher wäre ich vorsichtig, wie das Teil am Ende aussieht. Wenn es nämlich die Exekutive und damit am Ende auch der Richter nicht klar als Böller erkennen, kann es sehr eng werden. Schließlich darfst Du auch ein großes Brotmesser mit im Picknick-Rucksack transportieren. Wenn das allerdings wie ein Rambo-Messer ausieht, gibt's mit Sicherheit Stress. Analoges wenn Dein Böller am Ende wie eine Gatling, oder ein MG42, oder auch nur eine Tingle aussieht.....

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  • floppyk, ein böller gatling wäre ohne beschuß immernoch ein schönes und kulturhistorisch sehr intressantes und wichtiges dekostück.
    ich bin ja ein großer gatling fan und würde den böller auch wie eine klassische gatling aussehen lassen, es gibt in den usa bauanleitungen für klassische gatlings mit schwarzpulver kartuschen. man könnte das komplet übernehmen und anstat einer kugel eine korkscheibe wie es beim klassischen böller üblich ist. wie ein richter das sehen würde weiß ich nicht, aber wenn es keine nähere bestimmung gibt als das kein geschoß durch den lauf getrieben wird sehe ich bestenfalls probleme mit dem anscheinswaffen§. was die tingel betrifft, würde man sie überwiegend als böller einsetzten und den obligatorischen 5 jahresbeschuß durchführen lassen, wäre sie dann immernoch wbk pflichtig?
    ist mehr ein reitzvolles gedankenexperiment da ich weiß wie komplex eine gatling mechanisch ist.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Uff, Du hast auch immer sehr spezielle Ideen. Bevor ist da was Falsches sage, wende Dich an ein Beschussamt. Mir hat jemand mal gesagt, dass die einem durchaus beim Bau helfen und senden Unterlagen.

    http://www.beschussamt.de/

    Wäre es nicht sinnvoller, Du absolvierst erstmal einen Kurs um überhaupt einen Plan von der Böllerrei mit seinen Gerätschaften zu bekommen?
    Oder mal ein Buch? Ich habe neulich mir das Buch zukommen lassen. Darin sind schöne Fotos und Skitzen. Man muss einige Dinge über Wandstärken, Material und Zündung wissen.

    Ach ja, ein Tingle verliert seine waffeneigenschaft ja nicht durch die Benutzung als Böller. Zudem unzulässig, wenn er nicht zusätzlichen Böllerbeschuss bekommt. Läuft dieser ab, bleibt der alte VL-Beschuss erhalten.
    Man kann aber auch scharf beschossene VL-Kanonen zusätzlich als Böller beschießen lassen. Wenn ich nicht irre, muss dann die Lunten- durch Schlag- bzw. Abreiszünder ersetzt werden. Reine Böller werden auch elektrisch gezündet, aber das ist für VL wieder unzulässig.

  • Hallo Gemeinde !

    Es wurde sogar schonmal bei egun von einem Händler ein Nachbau einer alten deutschen Haubitze angeboten, detailgetreu nachgebaut, im Masstab, fahrbar, mit Rädern, etc., im Kal. 12/40 (!) als Salutkanone/Böllerkanone. Frei ab 18 mit allem drum-und-dran.

    ...leider war mir der Preis "etwas" zu teuer. Die hätte mir gut gefallen für Sylvester :)

  • Aus aktuellem Anlass (ich überlege, mir so eine Weinbergpistole zuzulegen) erlaube ich mir, diesen Thread wieder aufzutauen.

    Gibt es mittlerweile gesicherte Aussagen darüber, ob diese Weinbergpistolen als Böller gelten (--> Erwerb ab 18) oder als Vorderlader ohne historischem Vorbild (--> WBK)?


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • ich überlege, mir so eine Weinbergpistole zuzulegen

    Da ich ein historisches Vorbild dieses VL für unwahrscheinlich halte, ist es wohlmöglich ein Böller, der grundsätzlich erlaubnisfrei ist.
    Warum nicht gleich einen richtigen (Hand-)Böller? Die gibt es in deutlich fetteren Kalibern und sind unabhängig des Kalibers frei erwerbbar.
    Hast du denn den nötigen Pulverschein mit Böllereintrag? Ohne diesen macht auch die Weinbergpistole keinen richtigen Sinn.

  • So ein Teil will ich mir nur als Anschauungsobjekt zulegen.
    Pulverschein (VL, Böller, Wiederlader) sowie Stangassinger Handböller sind vorhanden :)


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