Erste Walther P99 und Mun Probleme

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 18.718 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Dezember 2010 um 13:37) ist von D4nnY2k.

  • Was geht denn mit dem Händler ab geh Montag sofort wieder zu ihm und verlang dein Geld zurück, oder klatsch ihm die
    P99 auf den Tisch und sagst du tritst vom kauf zurück. Und wenn er einen Dicken macht dann droh ihm mit einem
    Anwalt da bekommen die meisten Händler die Hose voll und tanzen dann nach deiner Nase.


    PS: Viel Glück gruß Plan B

  • Montag gehe ich hin und kläre das war in dem moment so erschroken das ich das bezahlt habe und nicht weiter nachgefragt hab.
    weiß nur noch nicht wie ich das erkläre bei ihm denn das is Waffen Will ^^

  • Wie du das erklärst, ist ganz einfach. Du hast eine nicht richtig funktionierende Ware gekauft und hast 2 Jahre Garantie. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Er wird höchstens sagen, du hast zu einer internen Überprüfung zugestimmt und nicht zu einer Garantiehandlung. Dann gehe einfach und sage ihm, du wirst das im Internet breittreten, z.B. beim hiesigen Forum der Visier, o.Ä. Einrichtungen.

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

  • Selbst dafür dürfte er kein Geld verlangen. Das dürfte er nur bei Dingen, die über die Herstellergarantie hinausgehen. Zum Beispiel wenn er dir die Pistole in gold umbaut, etc. Funktionsstörungen und co fallen allesamt unter die Herstellergarantie, sofern Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann, z.B. wenn du am Schlagbolzen, Verschluss oder wo auch immer rumgefeilt/gesägt, etc. hast.

    Ich hab täglich mit solchen Dingen in meinem Beruf zu tun :D

    Innerhalb der ersten sechs Monate greift zusätzlich die Gewährleistung. In diesem Zeitraum muss dir der Verkäufer nachweisen können, die Waffe im funktionstüchtigen Zustand überreicht zu haben (in den nachfolgenden 1,5 Jahren findet eine Umkehr der Beweislast statt, sprich du musst dem VK das nachweisen). Dementsprechend kannst du sogar auf Austausch pochen, nicht auf Reparatur (da der Fehler ja offensichtlich von Anfang an bestand). Das müsste er nur nicht machen, wenn er eine bestimmte ISO Norm erfüllt. Das tun aber die wenigsten Firmen, weil es da wohl einige strenge Auflagen gibt und das auch nicht ganz günstig ist, haben tlw. nicht mal große Konzerne.

    Übrigens: Mit Anwalt sollte man nicht direkt drohen. Viele Leute schalten dann erst recht auf stur. Anwalt sollte immer das letzte Mittel sein. Kann auch ziemlich stressig werden, wenn die Firma eine eigene Rechtsabteilung hat. Wenn zu mir so ein Anwalt ankommt, verweise ich den auch direkt an unsere Rechtsabteilung, für mich ist der Fall dann erledigt (darf dann gar nicht mehr anders sein).
    Erkläre dem VK den Sachverhalt sachlich und höflich, aber lass dich nicht wieder abwimmeln.

    Kannst uns dann ja mitteilen, was daraus geworden ist :)

    Einmal editiert, zuletzt von Cabal (27. Dezember 2010 um 00:28)

  • Danke leute ihr hilft mir sehr. Ich hab leider gemerkt das die montags ruhetag haben werde demnächst hingehen :) werde hier dann alles schreiben was drauß geworden is.