Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 3.022 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. November 2010 um 19:03) ist von Marc88.

  • Ich hatte nie vor eine CO² Waffe bei mir zu führen,
    es hat mich halt mal interessiert ob und wie es möglich wäre.
    Wenn ich zum Beispiel meine CPS transportiere habe ich sie in einem
    Koffer mit Zahlenschloss und den dann im Rucksack.
    Ist einfach, sicher, fällt nicht auf und wenn ich mal in eine Kontrolle komme,
    kann Niemand etwas sagen. :D

    Aber danke für eure Hinweise :)

  • Ich hatte nie vor eine CO² Waffe bei mir zu führen,


    Na dafür hast aber in Deinem Startposting eine merkwürdige Fragestellung, die eigentlich was anderes ausdrückt.

    Ich will Dir dennoch den genauen Grund und den Zusammenhang mit den Waffenscheinen in Kurzform erläutern:
    Der WS erlaubt das zugriffsbereite (und somit geladene) Führen einer Schusswaffe zu Verteidigungszewecken bei belegter Gefährdungslage und wenn eine Schusswaffe zur Verteidigung auch das geeignete Mittel ist. Für den (großen) Waffenschein muss Beides stichhaltig belegt werden können. Da eine CO2 Pistole und ähnliches absolut nicht zur Notwehr tauglich ist, gibt es dafür auch keinen Waffenschein - Punkt.
    Lediglich der kleine Waffenschein wird ohne diese Bedürfnisprüfung ausgestellt, jedoch ist dieser nur im Zusammenhang mit Schusswaffen mit Kennzeichnung PTB im Kreis zulässig, da diese wenigstens bedingt zur Verteidigung einer Notwehrsituation einsetzbar sind. Es geht also bei einem Waffenschein auch um die Geeignetheit der Waffe. Daher wird kein WS für freie Schusswaffen außer SSW ausgestellt.

  • Zitat

    Wenn ich das jetzt richtig sehe, ist das führen von "F" Waffen generell verboten?!


    Nein, aber es bedarf der Erlaubnis. Jedoch wird diese nicht über einen großen Waffenschein erteilt. Aber so dürfte der Jäger durchaus eine F-Waffe führen und damit auch zu Jagdzwecken schießen, wo es Sinn macht und nicht per Landesjagdgesetz verboten ist. Der JS hat sowiso die Funktion eines eingeschränkten Waffenscheines und daher darf der Jäger ohne Anmeldung jede beliebige Waffe führen.
    Denkbar sind auch Brauchtumsveranstaltungen oder Filmaufnahmen, wo Waffen geführt werden. Das wird dann per einmalige Ausnahme genehmigt und somit kein WS ausgestellt. Sicherlich finden sich da noch weitere Beispiele.

  • moin moin


    also wo ich das startposting gelesen habe...


    aber bin sehr positiv überrascht. ploppy hat die sache sehr gut erklärt finde ich. und keiner hat iwelche geistigen blähungen abgelasssen.

    :thumbsup: :thumbsup:

    dann gut schuss marc88

  • Was ich noch nachtragen möchte:
    Wenn jemand als gefährdete Person nach § 19 WaffG anerkannt wird und ein WS zuerkannt wird, so hat er auch automatisch ein Bedürfnis für eine scharfe Schusswaffe, die dann auch zwingend eine GK-Waffe sein wird. Daher macht es keinerlei Sinn, einen WS für eine F-Waffe zu beantragen.